Ende Aus und Vorbei für einen Schützenverein?

  • Das ist nur zu stemmen, wenn wir die Förderungen komplett durchbekommen und am Ende nur 10% bis max. 20% selber tragen müssen.

    Soviel Eigenleistung, dann noch Parkgebühr bei einer Meisterschaft und eine Erhöhung des Beitrags für den Verband???

  • steht in Thüringen ..califax ist sachse ...kann bestimmt dresden , chemmnitz oder Zwickau sein. unsere Nachbarfreunde

    unser Tempel in Thüringen ist Suhl wo unsere besten Schützen zusammen treffen und wetteifern....im sinne frohe weihnachten :amused: :peaceful:

    Match Guns MGH1e

    Match Guns MG2eRF

    Match Guns MG4

    Match Guns MG5e

    Steyr LP5

    Steyr LG Challenge

  • Lass mal raten.. Eure kleine Hütte ist vielleicht diese hier?

    :D

    Unsere ist schöner und praktischer.

    Kannst du gerne ausprobieren, ich habe die Schlüssel.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Die Zeitungsberichte zu Vereinsauflösungen häufen sich.

    Erstaunlich ist, dass seitens der übergeordneten Verbände scheinbar keine Unterstützung erfolgt. Werden die Vereine alleine gelassen?

    https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden…d-91687772.html

    Es ist erstaunlich zum Teil auch verwunderlich, Corona hat das Seine dazu getan. Viele Vereine waren zum Stillstand verurteil es kam nichts rein, die Mitglieder waren weg und das noch zum Teil, sie haben sich an den Stillstand gewöhnt. Die Kosten zur Unterhaltung eines Standes sind geblieben. Es ist alles teurer geworden und so wird es noch eine Weile bleiben. viele Vereine sind am Limit angelangt und sie geben auf. Wer die Möglichkeit hat zu fusionieren sollte das im augenschein nehmen bevor man die Flinte ins korn schmeißt. Da gibt es ja auch mehrere Möglichkeiten einer Fusion, dass immer noch besser aks einen Verein aufzulösen.

  • Mit fehlt etwas die Zeit, die gebrauche ich für die Enkelkinder, aber ich will konkrete Fragen und Fehleinschätzungen gern beantworten bzw. korrigieren.

    Da eine Auflösung des Vereins durch das Amtsgericht wohl erst stattfindet, wenn der Verein nur noch wenige bzw. keine Mitglieder hat, würde es das Amt vllt aus pragmatischen Gründen den protokollierten Auflösungsbeschluss (19 dafür, 1 dagegen) akzeptieren.

    Dem ist nicht so.

    Der Verein gebraucht eine Vertretung, einen geschäftsführenden Vorstand.

    Bei drei Versammlungen ist dies nicht gelungen.

    Der Vorstand, dann in der Folge der zurückgetretene Vorstand, hat sich nach Kräften bemüht einen handlungsfähigen und handlungswilligen Vorstand zu bilden.

    Dem Bemühen haben sich die Mitglieder entzogen und um allen Anforderungen zu genügen, hat der Vorstand die Mitglieder vorausschauend per Stimmzettel aufgefordert gegen die Auflösung zu stimmen, wenn dies denn ihr Wille sei.

    Niemand hat auf diesem Weg der Auflösung widersprochen!

    106 Mitglieder, eine Gegenstimme (ich habe mich der Stimme enthalten, wie einige andere auch), nicht von Wilhelm.

    Damit sieht das weitere Procedere nun so aus:

    Das Vereinsregister wird zunächst notariell berichtigt, wobei die "nur" zurückgetretenen Mitglieder nicht (so ohne weiteres) gelöscht werden können, denn zur Vertretung des Vereins gebraucht es mindestens zwei geschäftsführende Mitglieder.

    Bei dem selben Notariatstermin wird nach den Berichtigungen die Auflösung des Vereins eingetragen.

    Das Registergericht wird im Nachgang die Eintragungen prüfen und bewerten.

    Gibt es Beanstandungen, womit ich nicht rechne, wird das Registergericht Liquidatoren bestimmen, dies sind, da sich in der Mitgliederversammlung niemand für die Aufgabe zur Verfügung stellte, diejenigen, die noch im Vereinsregister als geschäftsführende Mitglieder aufgeführt sind.

    Ein Rücktritt befreit nicht von der Verantwortung. Für viele sicher eine neue Facette der Vorstandstätigkeit.

    Die Liquidatoren lösen dann den Verein auf, regeln die vertraglichen Aspekte, veräußern die Werte des Vereins und führen die aufwendigen Nachweise.

    Das Vereinsvermögen ist dann an den Nutznießer nach der Satzung zu übergeben. (Kommune, wohltätige Vereine, sofern sie dann in der Satzung genannt sind).

    Das wär`s.

    Bedauerlich,

    denn dieser Verein war bis vor etwa zehn Jahren vermutlich der erfolgreichste kleine Verein in der Region.

    Zum Erfolg gehörten neben dem traditionellen Schützenfest zwei Veranstaltungen, die regional nahezu Alleinstellungsmerkmale hatten, eine sportliche und eine gesellige.

    An der Instrumentalisierung dieser Veranstaltungen hatte Wilhelm erheblichen Anteil.

    Darin besteht auch sein Verdienst, aber eben nicht nur darin!

    Dies zu schreiben ist mir durchaus ein Bedürfnis. Aber wo Licht ist, ist eben auch Schatten. Was aber die Verdienste nicht schmälert.

    Natürlich hätte es noch einmal jemand übernehmen können.

    Manch eine:r hatte Erwartungen, aber wenn man deutlich über 70 Lebensjahre zählt ist man nicht die Zukunft, sondern hat selbige eher bereits hinter sich.

    Frohe Weihnachten wünscht Euch

    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Ja, diese Hütte gefällt mir doch sehr.

    Dann weißt du auch, dass ich hier keinen Unfug schreibe.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Dann weißt du auch, dass ich hier keinen Unfug schreibe.

    Auch wenn wir uns nicht persönlich kennen, so etwas würde ich bei Dir nie annehmen.

    Ich kenne übrigens die Örtlichkeit auch nicht. Ich habe mir das auf Grund von ein paar Anmerkungen deinerseits hier im Forum erschlossen und dann noch ein bisschen mit dem Rechner gespielt. Also kein Hexenwerk.


    Mit bestem Schützengruß und frohe Weihnachten, von mir aus auch Chanukka

    Murmelchen

  • Hallo no.limits,

    alles hat seine Zeit. So habe ich mich, als der Verein bereits anfang der 90er mangels zurückgetretenem Gesamtvorstand, kurz vor der Auflösung stand, auf Anfragen jüngerer Mitglieder bereit erklärt, mit von mir genannten Zielen (Öffnung des Vereins mit neuen Angeboten, Einbindung/Profilierung des Vereins in das wirtschaftliche, kulturelle und soziales Umfeld, Intensivierung der Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit, Aufbau einer Sportschützengruppe über das normale Traditionsschießen hinaus, Sponsorenwerbung, …) in der Vorstandsarbeit als Schatzmeister und Pressereferent mitzuarbeiten. Der Verein bestand zu der Zeit aus 116 Mitgliedern und war Mitglied im DSB und LSB Niedersachsen.

    Um all das umzusetzen, braucht man die Beteiligung der Mitglieder und deren Interessen. Mit einer Fragebogenaktion und der schnellen Umsetzung der Ergebnisse (in der Hauptsache Reduktion des zeitl. Aufwandes für Traditionsveranstaltungen (Schützenfestbesuche)) war der Grundstein gelegt, für die Realisierung neuer Angebote (Forest-Party mit bis zu 1200 Besuchern, Firmenpokalschießen mit bis zu 118 Teams, 75-Jahre-Jubiläumsfeier, Feuerwehrschießen. Bemerkenswert, aber Voraussetzung für den Erfolg, war die Beteiligung sehr vieler Mitglieder auch mit Familienangehörigen. Die Erfolge für den bereits totgesagten Verein waren in der Region unübersehbar, Messskala für den Erfolg waren die Mitgliederzahlen (in der Spitze 167) aber auch die sportlichen Erfolge und das neue soziale Standing.

    Ein weiterer Meilenstein um diese Entwicklung zu manifestieren war für mich der Neubau eines multifunktionalen Schützenhauses für die zwar kultige aber marode Vereins-Bretterbude. In der Vorstellung des Projektes mit 100 Euro bar 100 Euro Arbeitseinsatz (20 Stunden) und Eigen- und Fremdmitteln, habe ich darauf hingewiesen, dass es nur eine größere Lösung geben kann um den Grad des Selbstfinanzierung (Vermietung) zu erhöhen, (Teil-) Ersatz für das gemietete Zelt zu den Schützenfesttagen, Multifunktionalität des modularen Gebäudes sowie Veranstaltung von Fünfer-Wettkämpfen (12 *10 Meter-Stände) bietet.

    Ich habe auch erklärt, dass eine andere, als die von mir vorgestellt Lösung nicht meine Unterstützung erhalten würde. In der anschließenden Abstimmung fand mein Vorschlag keine Zustimmung.

    VERLIERER denken darüber nach, warum etwas nicht gehen könnte, GEWINNER denken darüber nach, wie etwas geht.

    Meine Arbeit für den Verein mit seinen Mitgliedern aber auch für die Region hat mir trotz eines jahrelangen zeitlichen, finanziellen Arbeitsaufwands außerordentlich viel Freude gemacht. Die Erfolge haben diese positive Energie zudem multipliziert.


    Die nachfolgende Vereinsentwicklung (ich habe beide Aufgaben aufgegeben) zeigt, dass die Verlierer die z. T. substanzlose Kritik an der Fortsetzung des erfolgreichen Vorhabens, den Verein zukunftssicher zu gestalten, ihren eigenen demokratisch legitimierten Weg gehen wollten..

  • Hallo Wilhelm,

    ja ich hab mir sowas schon gedacht, das du hier sehr aktiv warst und es über viele Jahre Dein Baby war. Hajoxyz hat ja auch was in der Richtung anklingen lassen. Da gibt's auch nichts zu kritisieren das war eine phantastische Leistung wie du den Verein in Spur gebracht hast.

    Die Frage die man stellen könnte, wo ist das Projekt aus der Spur gelaufen und warum?

    Es würde nur verstehen helfen aber an der Situation nichts ändern, es dürfte ohnehin alles zu späht sein.

    Und hier tut sich die nächste Frage auf, Du suchst wie ich es verstanden habe Gründe die beschlossene Liquidierung zu stoppen, warum ?

    Die Abstimmung war 19:1, wenn das jetzt 11:9 gewesen wäre könnte man so eine Aktivität verstehen um aus dem anderen Lager durch ein verzögern des Ablaufes den einen oder anderen zu gewinnen um das Ergebnis zu drehen.

    Aber 19:1 dürfte zu Eindeutig sein jetzt.

    Und jetzt wiederhole ich von meinem ersten Beitrag die Frage warum soviel Energie in die gesamte Berichterstattung hier im Forum und nicht in eine Aussichtsreiche Strategie.

    Die Energie wurde aufgewendet!

    Eine Strategie hätte nicht Zwangsläufig bedeuten müssen das Du wieder Häuptling werden musst.

    Es war wenn ich mich richtig erinnere kein einzigster Hilferuf dabei. Vorlaufzeit war genügend um andere nach Strategien und Ideen abzuklopfen.

    Vorrangig wäre es um tragbare Konzepte gegangen die Du nicht auf dem Schirm hattest aber vielleicht andere. Ich könnte mir vorstellen das eventuell eine Fusion mit anderen Verbänden zielführend gewesen wäre. Da gäbe es sicher noch den einen oder anderen Ansatz mehr.

    Allein der lange Vorlauf ohne neue Impulse hätte bedeutet die Situation ist ausgereizt es braucht neue Ideen und die von außen kommen, sonst wäre die Stagnation nicht gewesen.

    So wie ich das in Erinnerung habe sind andere Verbände nicht so mit Anlagen gesegnet und suchen zum Teil regional Händeringend nach Möglichkeiten.

    Soweit im Telegrammstil.

    Wie gesagt es soll Deine Leistungen aus den 90igern nicht schmälern, viel Erfolg trotzdem.

    no.limits

  • Hallo no.limits

    Mein Baby ist meine Heimat, sind meine Eltern, Freunde, Jugend, der Schießsport. Erfolg spornt an.

    Macht aber vielleicht auch blind vor Gegenströmungen. Freunde meinten, ich würde den Verein/die Mitglieder bei der Vorstellung und Ablehnung des multifunktionalen Schützenhauses überfordert haben.

    Das Projekt wurde in gewisser Weise ja auch mit dem Bau eines öffentlich geförderten Schützenhauses fortgesetzt. Die aus meiner Sicht sinnvollen Erweiterungen an Größe, technischer Ausstattung, Funktionalität gab es leider nicht.

    Der Mitgliederrückgang setzte bereits im Folgejahr ein. Auch die übrigen Messwerte an Teilnehmerzahlen nahmen kontinuierlich ab. Das Schützenfest mit einem teuren Festzelt zu organisieren wurde zusehends schwieriger. Als Notlösung gab es dann irgendwann ein abgespecktes Schützenfest mit Zeltanbau zum Schützenhaus. Auch die Beteiligung der Mitglieder an auswärtigen Schützenfesten nahm dramatisch ab.

    Meine Aufgaben und Ideen habe ich nicht als Häuptling sondern als Schützenbruder gesehen. Zwischen mir und dem damaligen Vorstand gab es ein produktives, vertrauensvolles Verhältnis.

    Mit meinem Entschluss aus der aktiven Arbeit im/für den Verein auszusteigen habe ich auch den notwendigen Abstand zum Verein gewonnen, meine Arbeit in neue berufliche Aufgaben investiert.

    Der Niedergang des Vereins war für mich absehbar. Ich habe somit kein Interesse gegen die Auflösung zu stimmen, auch nicht mit der merkwürdigen schriftlichen Erklärung. Ich werde auch in Zukunft an keiner Versammlung des Vereins teilnehmen – mit Ausnahme der Versammlung, in der das Ergebnis der Liquidation bekannt gegeben wird.

    Was mich allerdings doch ärgert ist die Ideenlosigkeit, etwas was über fast 100 Jahre von so vielen Menschen aufgebaut wurde, mit Ideenlosigkeit in die Tonne zu hauen. Auch im Niedergang sind Konzepte mit Alternativen über das persönliche, kurzfristige Kalkül von wenigen Akteuren angesagt.

  • Und jetzt wiederhole ich von meinem ersten Beitrag die Frage warum soviel Energie in die gesamte Berichterstattung hier im Forum und nicht in eine Aussichtsreiche Strategie.

    Die Energie wurde aufgewendet!

    Wir sollten bei der Diskussion nicht vergessen dass es sich hier wohl weniger um Sportschützen- sondern um mehr um den in vielen Regionen fremden Traditionsverein handelt sonst würden sie nicht als erste Rettungsmaßnahme den Sportbetrieb abmelden.

    So wie ich das in Erinnerung habe sind andere Verbände nicht so mit Anlagen gesegnet und suchen zum Teil regional Händeringend nach Möglichkeiten.

    Welche Verbände würdest Du da sehen? Die Stande wären doch für andere nur attraktiv wenn sie auch GK tauglich wären was nur selten der fall ist.

  • Einen interessanten Beitrag zum Erlöschen des Vereins durch Wegfall aller Mitglieder enthält der Vereinsinfobrief Nr. 445 Ausgabe 1/2023 vom 10.01.2023 - Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V.


    Auszug:

    „4. Erlöschen des Vereins durch Wegfall aller Mitglieder

    Soll ein Verein aufgelöst werden, ist dazu in der Regel ein relativ aufwändiges Verfahren erforderlich. U.U. kann es einfacher sein, den Verein durch Austritt aller Mitglieder zu beenden.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf klärt einige Verfahrensfragen dazu (Beschluss vom 22.09.2022, 25 Wx 16/22).

    Wird ein eingetragener Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst, ist der Verein damit noch nicht beendet (erloschen). Er tritt zunächst in die Liquidationsphase ein (soweit nicht ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird) und wird erst nach Ende des Liquidationsjahrs aus dem Vereinsregister gelöscht.

    Ist der Verein länger inaktiv und sind nur noch wenige Mitglieder vorhanden, kann das Erlöschen eine einfachere Alternative sein. Nach herrschender Meinung erlischt der Verein – ohne vorherige Auflösung –, wenn alle Mitglieder durch Tod, Austritt oder aus sonstigen Gründen weggefallen sind.

    Das (liquidationslose) Erlöschen des Vereins muss mit notariell beglaubigtem Schreiben zum Vereinsregister angemeldet werden. Darin wird bestätigt, dass alle Mitglieder aus dem Verein ausgetreten sind und er liquidationslos erloschen ist.

    Grundsätzlich kann jedes Mitglied diese Anmeldung machen. Da der Verein ohne Mitglieder ist, kann es naturgemäß auch keinen Vorstand mehr geben, der sonst die Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen muss.

    Das Registergericht kann nicht die Bestellung eines Notvorstands verlangen, um das Erlöschen des Vereins anzumelden. Es gibt nämlich in diesem Fall kein antragsberechtigtes Vereinsmitglied mehr, wie das das (OLG) Düsseldorf klarstellt.

    Ein Nachweis, dass alle Mitglieder ausgetreten sind – etwa durch Vorlage der Austrittserklärungen –, ist nicht erforderlich. Es reicht für das Erlöschen des Vereins aus – so das OLG –, dass sämtliche Vereinsmitglieder jegliche Vereinstätigkeit unterlassen und so zu erkennen geben, dass keiner mehr ein Interesse an einem Vereinsleben hat.

    Auch beim Erlöschen des Vereins muss über die Verwendung ein eventuell noch vorhandenes Vereinsvermögen entschieden werden. Die Abwicklung übernimmt aber nicht ein Liquidator, sondern durch einen vom Amtsgericht bestellten Pfleger. Ist der Verein vermögenslos, entfällt die Liquidation.“

  • Was tot ist, lasst ruhen, was lebendig ist, das pflegt!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Anmerkungen

    Der Mitgliederinformation vom 10.03.23 - siehe oben - fehlte m. E. das Protokoll von der beschließenden a.o. Mitgliederversammlung vom 9.12.22. Ein entsprechendes Protokoll fehlte wohl auch dem Registergericht – siehe Anhang . Lt. öffentlich zugänglichen Informationen, sind dort die ehemaligen Vorstandsmitglieder als Liquidatoren eingetragen. Beide sind jedoch zuvor von ihren Ämtern zurückgetreten.

    Die Mitgliederinformation erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Liquidation eines Vereins (§ 50 BGB). Das offizielle Bekanntmachungsblatt ist die hiesige „Landeszeitung“ (§ 50a BGB). D. h., erst mit der öffentlichen Gläubigeraufforderung beginnt das Sperrjahr mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr (§ 51 BGB).

    Kernig und zugleich emotional ist die Aussage „Bisher haben wir mit niemanden gesprochen, der das Untergehen einer Gemeinschaft mit diesen Voraussetzungen verstehen kann oder konnte.“

    Dieser Satz ist nicht nur entlarvend (fehlende Kommunikation- innerhalb und außerhalb des Vereins?) sondern auch unzutreffend, da der Niedergang bereits vor Jahren vorhergesagt wurde.

    Ein Verein lebt im Ergebnis nicht vom Kassenbestand sondern von der Motivation aller Mitglieder innerhalb einer lebendigen, verantwortungsbereiten Gemeinschaft mit Blick in die Zukunft.

    § 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation

    Die Liquidatoren müssen den Beschluss zur Auflösung in einer Bekanntmachung veröffentlichen, so dass Gläubiger die Möglichkeit haben, sich beim Verein zu melden.

    Nach dem sog. Sperrjahr (§ 51 BGB) ist der Abschluss der Liquidation notariell von den Liquidatoren beglaubigt dem Vereinsregister vorzulegen. Erst dadurch kann der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht werden. In einigen Fällen kann auf das Sperrjahr verzichtet werden.

    § 50a Bekanntmachungsblatt

    Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.

    § 51 Sperrjahr

    Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden.

    § 52 Sicherung für Gläubiger

    (1) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen.

    (2) Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf das Vermögen den Anfallberechtigten nur ausgeantwortet werden, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet ist.

    § 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren

    Liquidatoren, welche die ihnen nach dem § 42 Abs. 2 und den §§ 50, 51 und 52 obliegenden Verpflichtungen verletzen oder vor der Befriedigung der Gläubiger Vermögen den Anfallberechtigten ausantworten, sind, wenn ihnen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner.