Beiträge von Lanfear

    Hallo zusammen,

    also ich bin keine Juristin aber mal ne Frage - auch ich habe eine Pädagogische Ausbildung (2.Staatsexamen etc.) - aber was hat diese Ausbildung mit dem WaffG zu tun???

    Also hab auch ich den Lehrgang besucht. Denn auch ein ADA Schein etc ist keine Ausbildung im Sinne des WaffG. So war zumindest die Reaktion als ich beim Verband angefragt hatte und dies war nachvollziehbar für mich.

    Im übrigen war auch der Lehrgang für mich sehr lehrreich und ich habe doch vieles mitgenommen.

    Dass der Verband Deine Qualifikationen nicht anerkennt, mag ja sein. Nur hat das eben nichts damit zu tun, ob Du mit Deiner Ausbildung die waffenrechtlichen Obhutsregelung aus § 27 Abs. 3 WaffG erfüllen kannst. Ich zitiere mich and der Stelle mal selbst:
    Ziffer 27.4.2 Satz 4 WaffVwV führt dann aus, dass ansonsten -also in den Fällen in den die betreffenden Aufsichtspersonen einem anerkannten Verband angehören- die Arten von Ausbildungen ausreichen, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können.

    Das ist doch recht deutlich ausgeführt. Wer möchte, dass ihm der Verband eine Jugendbasislizenz des DSB ausstellt, der muss dann eben auch einen entsprechenden Lehrgang besuchen. Für die Beauftragung als Aufsicht mit der Befugnis zur besonderen Obhut nach § 27 Abs. 3 WaffG, reicht ein 2. Staatsexamen im Lehramt o.ä. nach den Vorgaben der WaffVwV in Verbindung mit der erforderlichen Sachkunde aus.

    Die Qualifikation JuBaLi ist eher als Minimum der Anforderungen i.S.d. § 27 Abs. 3 WaffG, denn als Optimalqualifikation, zu sehen.

    Nach dem Qualifizierungsplan des DSB (auf Seite 93) stehen in 15 UE die nachstehenden Inhalte auf dem Programm. Inwiefern der JuBaLi-Lehrgang für jemanden mit einem 2. Staatsexamen im pädagischen Bereich sehr lehrreich war, würde mich interessieren.

    Personen- und gruppenbezogene Inhalte
    Grundlegende Inhalte, Methoden und Organisationsformen für den Umgang mit Sportlerinnen,Sportlern und Sportgruppen im Anfängerbereich:● Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management),● Grundlagen des Lernens,● Grundlagen des Lehrens,● Entwicklungsmerkmale junger Menschen,● pädagogische Leitgedanken.
    Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte● Einsatz von Hilfsmitteln im Anfängertraining● Grundlagen des kind- und jugendgerechten Trainings • spielerische Gestaltung • vom Leichten zum Schweren● Grundlagen zur Planung und Gestaltung von kleinen Trainingseinheiten • Stundenvorbereitung
    Vereins- und verbandsbezogene Inhalte● Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Haftung, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht● Basiswissen über die Qualifizierungsmöglichkeiten in den Sportorganisationen

    Was ich nicht verstehe ist der Ansatz, sich das alles vom Verband bescheinigen lassen zu wollen. Die Entscheidung, ob jemand die besondere Obhut ausüben darf, trifft doch erstmal grds. der Erlaubnisinhaber für den Betrieb der Schießstätte. Wird die Aufsichtsperson von einem Verein beauftragt, der einem anerkannten Verband angehört, muss für die Benennung nicht mal die Waffenbehörde eingeschaltet werden, § 10 Abs. 3 Satz 1 AWaffV. Der beauftragende Verein hat bei der Registrierung der Aufsichtsperson die erforderliche Sachkunde und für die besondere Obhut auch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken, § 10 Abs. 3 Satz 2 AWaffV.

    Im Ergebnis muss also der Verein entscheiden, wenn er als Aufsicht mit der Befugnis zur besonderen Obhut beauftragt. Die von Murmelchen zitierte Verwaltungsvorschrift gibt hier die richtigen Hinweise. Ziffer 27.4.2 Satz 3 WaffVwV besagt, dass die Qualifikationen für Ausichtspersonen nach § 27 Abs. 3 Satz WaffG (besondere Obhut), die nicht einem anerkannten Verband angehören vom BVA festzulegen sind. Ziffer 27.4.2 Satz 4 WaffVwV führt dann aus, dass ansonsten -also in den Fällen in den die betreffenden Aufsichtspersonen einem anerkannten Verband angehören- die Arten von Ausbildungen ausreichen, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können. Dann wird beispielhaft aufgeführt: Jugendleiter, Lehrer, Geeignetheit zur beruflichen Ausbildungvon Jugendlichen, spezielle sportliche Ausbildung im Jugendbereich.

    Neben der obligatorischen Sachkunde für Aufsichten lese ich die Obhutsvoraussetzungen so:
    Wer eine Qualifikation nach Verbandsvorgaben wie z.B. die JuBaLi oder einen C-Trainer hat, erfüllt die Voraussetzungen. Wer diese nicht hat, aber eine der Ausbildungen aus der Ziffer 27.4.2 Satz 4 WaffVvW hat, erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls. Die genannte beispielhafte spezielle sportliche Ausbildung im Jugendbereich, würde ich z.B. bei den Übungsleitern C Breitensport Schwerpunkt Kinder und Jugendliche als gegeben ansehen. Für mich wäre auch eine Ausbildung als Erzieher eine Art von Ausbildung, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen kann, obwohl sie nicht in der beispielhaften Aufzählung enthalten ist.

    Das der Verband für diese Arten von Ausbildungen keine JuBaLi bescheinigt hat doch keine waffenrechtliche Relevanz. Dass er sie nicht als Voraussetzung anerkennt, um eine Trainerlizenz zu erwerben, hat auch keine waffenrechtliche obhutsbezogene Relevanz.

    Was meiner Ansicht nach nicht mehr geht, ist eine erweiterte Anwendung der seinerzeitigen Übergangsregelungen. Wer also schon x Jahre als Jugendbetreuer im Training unter Aufsicht eines Obhutsberechtigten eingesetzt war, erfüllt die Voraussetzungen nicht. Nach Ziffer 27.4.2 Satz 4 WaffVwV muss eine Ausbildung vorliegen. Die bloße Erfahrung als Betreuer ist hier als nicht ausreichend zu sehen.

    Die meiner Meinung nach vorhandene Alternative zur Verbandsqualifikation, ist auch schlüssig. Man muss sich doch mal das Qualifikationsniveau einer JuBaLi vor Augen führen. Hierfür sind gerade mal 15 UE im DSB-Qualifizierungsplan gefordert. Verglichen mit den Alternativen aus Ziffer 27.4.2 Satz 4 WaffVwV, lässt die JuBaLi doch eher minimalistisch aussehen. Die Anforderungen für alternative Ausbildungen können im Vergleich zu den 15 UE der JuBaLi nicht ausufernd hoch ausfallen.

    Ein Wort noch zu Anmerkungen von Fische49 zur Tätigkeit als Jugendtrainer ohne Lizenz:
    Ich bezweifle nicht, dass man seine Nachwuchssportler auch ohne Lizenz gut ausbilden und zum Erfolg führen kann. Nichtsdestotrotz muss ich mir als Trainer meine Kompetenzen irgendwie aneignen. Hut ab vor jedem, der dass als Autodidakt hinbekommt. Ab einem bestimmten Level stelle ich mir das ganze jedoch recht schwierig vor.

    Wir haben im Verein einige Landeskader- und seit neuestem auch Bundeskaderathleten im Pistolenbereich. Um unseren Nachwuchsschützen zumindest ein Frustpotential im Kader zu ersparen, bilden wir sie möglichst nah an den Technikleitbildern des DSB aus. Für die Nachwuchsschützen ist der Spaßfaktor gering, wenn sie von den Kadertrainern erstmal komplett auf das DSB-Technikmodell umgestellt werden. Damit wir das sicherstellen können und möglichst auf der Höhe der Zeit sind, brauchen wir z.B. das Know-How aus Fortbildungen, die aber teilweise nur für den Level A/B-Trainer angeboten werden. Hätten wir hier keinen Zugang, würde es uns deutlich schwerer fallen, erfolgreich zu sein.

    Der wesentliche Unterschied sind die beiden verschiedenen Griffstücke. Bei der Sport II ist es das Griffstück von der CZ 75B und bei der Viper kommt das Griffstück der CZ 75 SP-01 zum Einsatz. Das alte B-Griffstück ist 4 Zoll lang und das neuere SP-01 ist 5 Zoll lang. Außerdem hat das SP-01 Griffstück eine Picatinny-Schiene.

    Das Oberteil aus dem Hause Oschatz ist bei beiden Modellen gleich. Der Abzug ist in beiden Fällen ein Single-Action-Only Version. Beide Versionen haben meines Wissens nach einen Triggerstop.

    Für das Präzisionsschießen im DSB sind beide gleich gut geeignet. Bestenfalls könnte man das höhere Gewicht der Viper als Argument ins Feld führer. Ich habe selbst die Sport II, würde mir aber heute aus optischen Gründen die Viper kaufen.

    Das auf Basis von SECO II weiterentwickelte System heißt STEPS. STEPS ist eigentlich eine reine Softwarelösung, die auf Windows läuft. Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, muss aber eine bestimmte Hardware verwendet werden.

    werner71 hat aber schon das Kernproblem angesprochen: Um die Software einsetzen zu können, braucht es die Erlaubnis vom DSB-Sportdirektor. Die bekommen wie geschrieben wohl nur die Bundes- und Landesstützpunkte nach entsprechender Schulung.

    Ernstzunehmende kostenfreie Alternativen sind mir nicht bekannt.

    Ich schiesse mit ca. 460 g vordruch und 540 g auslösekraft

    Damit verbleiben am Druckpunkt (Dp) nur ca. 80 Gramm. Das ist eine Einstellung für Weltklasseschützen mit extrem guter Feinmotorik am Abszugsfinger. Für den Durchschnittschützen absolut nicht zu empfehlen.

    Warum liegt das Gesamtabzugsgewicht denn bei 540g? Eine Sicherheitsreserve für die Waffenkontrolle ist ok, aber da sollten 10-15g reichen.

    Sorry lieber Matze1965, Deine gut gemeinten Ratschläge würde ich lieber nicht befolgen.

    Meiner erfahrung nach Kommt das Wackeln durch mehrere Faktoren zu stande.


    Zum einen, wenn der Griff nicht angepasst ist benötigt die Hand zu viel Kraft bzw. verkrampft sich und es wackelt. Dann benötigt man mehr Zeit und muss zu lang halten,...das baut sich dann so auf.


    Das nächste ist, wenn der Abzug nicht richtig eingestellt ist. Wenn der Vordruck bis zum Druckpunkt zu niedrig ist benötigt man zu viel Kraft zum Abdrücken. Hierbei verdrückt man den Griff....und das erst recht wenn er nicht richtig passt. Ist wie beim Liegend schiessen. Wenn ich drücke geht der Schuss in Richtung wo ich drücke. Daher den Vordruck zum Druckpunkt recht hoch einstellen und das Halten des Druckpunktes mit dem Zeigefinger trainieren. Mir hat das 15 Ring gebracht.

    Zum 1. Punkt
    Dem würde ich grds. zustimmen. Ein nicht passender Griff führt wegen der stark erhöhten Haltekraft nicht nur zu mehr Bewegungen im Halteraum, sondern auch zu nicht zu unterschätzenden Einschränkungen in der Feinmotorik im Abzugsfinger. Die Luftpistole wird nur so fest gehalten, wie gerade nötig.

    Zum 2. Punkt
    Auch grds. nicht falsch. Aber im Detail doch zu ungenau und in der Konsequenz nicht zu empfehlen. Das Vorzugsgewicht "recht hoch" einstellen, sollten Schützen auf Profi-Niveau machen, die über die entsprechende feinmotorischen Fähigkeiten am Abzugsfinger verfügen. Details dazu finden sich in folgendem Thread: Abzug- und Druckpunkt aufnehmen

    Bei Duell spannt man den Hahn natürlich vorher, also bei der Ansage 'Achtung' bzw. während der 7 sec,
    und geht in Fertighaltung. (Arm zeigt ca. 45 Grad nach unten)
    Der Finger bleibt vom, aber in der Nähe des Abzugs bis der Lauf auf die Scheibe zeigt.

    Letzteres wird zwar in diversen Büchern anders beschrieben,
    aber mit abgesengten Arm bereits Druck auf den Abzug aufbauen führt m.M.n.
    bei weniger geübten Schützen zwangsläufig ab und an zu Löchern im Boden
    statt zu zählbaren Ringen.

    In der Fertighaltung gehört der Finger an den Druckpunkt. Beim vorgespannten Revolver also Finger am Züngel angelegt, bei der Pistole ist der Vorzug überwunden. Den Finger erst an das Abzugszüngel zu nehmen, wenn der Lauf bereits gerade zur Scheibe zeigt ist Unfug. Das beim Duellschießen gelegentlich in den Boden geschossen wird, ist völlig normal und auch kein Problem. Der Boden sollte entsprechend rückprallsicher ausgeführt sein.

    Selbst beim Präzisionsschießen mit der Kurzwaffe ist der Finger bereits vor Beginn der Bewegung richtig am Züngel zu positionieren. Ich kenne es nur beim IPSC, dass der Finger deutlich erkennbar vom Abzugszüngel entfernt sein muss, wenn sich der Schütze durch die Stage bewegt und gerade nicht schießt.

    Ob die Mündung einer geladenen und gespannten Waffe aufgelegt werden darf, ist m.E.n. nur dann sicherheitsrelevant, wenn der Winkel nicht mehr stimmt. Im BDS-Sporthandbuch wird der Winkel nach meiner Erinnerung mit 45 Grad festgelegt. Beim DSB ist das glaube ich nicht festgelegt. Da heißt es nur sinngemäß, dass die Waffe nach vorne zeigen soll. Bei wieviel Grad das noch erfüllt ist, ist nicht geregelt. Hier kommt es bei unseren Gau- und Landesmeisterschaften regelmäßig zu Ermahnungen, weil manche Schützen ihre Waffen beim Blick durch das Spektiv als Krückstock benutzen.

    Denjenigen, der am wenigsten für diesen Unfug kann, anzumanchen ist aber auch nicht gerade vorbildlich.

    Karl

    @Karl:
    Worin hier die Anmache in Richtung Dirk bestehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn in meiner Titulierung als "groben Unfug" eine Anmache zu sehen wäre, dann ist der Adressat doch offensichtlich derjenige, der Dirk diese Wettkämpfe inkl. Duellteil hat schießen lassen.

    Dirk:
    Anbei ein paar Technikinfos zum Duellschießen. Hier ein paar Trainingsimpulse für das Duelltraining:

    • Schießen auf stehende Scheibe ohne Drehung (kein Zeitstress)
    • Schießen auf drehende Scheibe mit 5-10 Sekunden Stehzeit (Geringerer Zeitstress)
    • Schießen auf halbe Scheibe. Scheibe dazu an Oberkante 10 abknicken. (Überfahren Halteraum vermeiden)

    Hier noch ein paar Einschätzungen vor mir:

    • Auf den Übergang von Beschleunigungs- zu Verzögerungsphase achten. Dieser ist die Schlüsselstelle beim Duellschießen. Nicht einfach, aber mit Training zu erlernen. Ich empfehle aktiv die Atmung zur Steuerung des Übergangs einzusetzen. Viele Schützen differenzieren diese beiden Phasen nicht oder kaum. Es wird eine nahezu gleichförmige Aufwärtsbewegung des Schießarms vorgenommen, der einige Einschränkungen mit sich bringt, da die Verzögerungsphase zu kurz ausfällt. Oder die Schützen reißen den Arms hoch uns suchen in der verbleibenden Zeit verzweifelt den Halteraum.
    • Vor Beginn des ersten Duellschusses einer Serie die Nachziel- und Rückkehrphase eines gedachten 0. Schusses vorwegnehmen um so den 1. Schuss optimal vorzubereiten. Damit etwa 5 Sekunden vor dem eigentlichen Startkommando beginnen.
    • Fertighaltung mit etwa 30° Armwinkel einnehmen. Das ist kraftschonend und erlaubt mehr Schüsse im Training. Zum anderen erlaubt es aufgrund des etwas längeren Wegs eine starke Beschleunigungsphase. Das Risiko einer Ermahnung wegen Nichteinhaltens der 45° gibt es faktisch nicht mehr. Ein zeitlicher Nachteil entsteht nur, wenn die zuvor bereits erwähnte nicht empfehlenswerte gleichmäßige Aufwärtsbewegung des Schießarms benutzt wird.
    • Stressreduzierung und Verbesserung der Reaktionszeiten durch passenden Atemrhythmus. Mit einen passenden Atemryhthmus kann der Schütze recht genau vorhersagen, wann die Scheibendrehung wieder einsetzt. Dazu finden sich im Anhang einige Hinweise.
    • Halteraum Duell ist nicht identisch mit Präzision. Dazu muss das Visier verstellt werden. Hier hatte ich dazu mal zwei Bilder eingestellt.

    Hallo Dirk,

    Dein SpoPi-Training hat also nach zwei Einweisungsterminen damit begonnen, dass Du an den folgenden Trainingsterminen je ein volles Wettkampfprogramm mit 60 Schuss geschossen hast.
    Interessant, aber aus meiner Sicht nicht zielführend. Wenn ich mal unterstelle, dass Du die Präzisionstechnik vielleicht noch aus alten Zeiten und dem bisher trainierten Einheiten LP gut adaptieren konntest, vermag ich mir das bei Duell nicht gut vorzustellen.

    Wie fand die Unterweisung in das Duellschießen statt? Mehr oder wniger aus dem Nichts unter Wettkampfbedingungen Duell zu schießen, halte ich nämlich für groben Unfug. Korrigiere mich bitte, wenn ich den Sachverhalt falsch einschätze.

    D.h. witterungsbedingt entstehen ungleiche Bedingungen über die Landesverbände hinweg, und nur das wirkt sich beim Quali-System zur Deutschen aus !


    Das ist nicht zu leugnen, aber m.E.n. vertretbar. Ich glaube nicht, dass diese witterungsbedingten Unterschiede in der Qualifikation zur DM signifikante statistische Verwerfungen über einen längeren Zeitraum zur Folge haben.

    Auf jeder Landesmeisterschaft kann es ungünstige Bedingungen geben. Die müssen ja noch nicht mal witterungsbedingt sein. Auch organisatorische Defizite können das Leistungsniveau beeinflussen.

    Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, daß die Pardini-Läufe nicht so langlebig wären wie andere?


    Ein Schnellfeuerlauf bei einer Pardini hat nach meinen Erkenntissen im Topbereich eine Lebenserwartung von 50-60.000 Schuss bevor er getauscht wird. Neben dem nicht zuverlässigen Trefferbild kommt es dabei zu Zuführungsstörungen durch den Verschleiß am Patronenlager.

    Da die Schnellfeuerläufe bedingt durch das etwas größere Patronenlager einen etwas größeren Verschleiß als der Spopi-Lauf hat, sollten die Spopi-Läufe etwas länger halten.

    Wenn Sie funktionieren, sind die Matchguns MG2 wohl eine ernstzunehmende Alternative. Bei meiner letzten Nachfrage beim BT SFP vor gut 3 Wochen, wurden sie von ihm aber noch als nicht zuverläsig genug eingestuft, um sie ruhigen Gewissens in der Breite zu empfehlen.

    Selbst Klimov hat sich von seiner Benelli MP90 getrennt und schießt mittlerweile Pardini. Roman Bondaruk hatte in Baku im Finale keine Pardini. Ich glaube es war eine IZH-35M.

    Ob die SSPe mittelfristig Pardini den Rang ablaufen kann, bezweifle ich. Wenn die Weltklasseschützen die nicht schießen, wieso sollte es der ambitionierte Hobbyschützen dann? Am Preis liegt es ja eher nicht. Die SSPe kostet in etwa so viel wie die Pardini SP Edition.

    Für die Teilnahme an einem Turnier in Frankreich habe ich mir für die Sportpistole einen Europäischen Feuerwaffenpass besorgt.

    So weit so gut. Aber was ist mit der Luftpistole? Muss die auch auf den EFWP?

    Muss ich sonst noch was für beachten? Abweichende Transportvorschriften im Vergleich zu Deutschland für Waffen und Munition?