Mitnahme von Sportwaffen nach Frankreich zum Wettkampf

  • Für die Teilnahme an einem Turnier in Frankreich habe ich mir für die Sportpistole einen Europäischen Feuerwaffenpass besorgt.

    So weit so gut. Aber was ist mit der Luftpistole? Muss die auch auf den EFWP?

    Muss ich sonst noch was für beachten? Abweichende Transportvorschriften im Vergleich zu Deutschland für Waffen und Munition?

  • Ich würde beim DSB mal nachfragen. Es gibt dort bestimmt jemand Verantwortlichen der die Auslandswettkämpfe des Kaders organisiert.
    Der/die sollte bestimmt Auskunft geben können.

    http://www.dsb.de/dsb/mitarbeiter/

    Oder beim Hessischen Landestrainer nachfragen, ggf. kann dieser Auskunft geben bzw. Kontakt zu jenem DSB Verantwortlichen herstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Königstiger (10. Juli 2015 um 19:24)

  • Vorschlag 1 habe ich parallel zu meiner Anfrage hier bereits umgesetzt. Vorschlag 2 kann ich mir sparen. Das wäre nicht zielführend.

    Vielen Dank für die Mühe.

  • Die übliche waffenrechtliche Anlaufstele sogar für Juristen ist das Gemeinsae Zentrum in Kehl. Die geben auch recht schnell und sehr verlässlich Auskunft (auch per Email).