Beiträge von Murmelchen

    Es sind doch immer dieselben, die aus der Rolle fallen.

    Keine Frage!

    Ich denke, der Hauptinitiator, ihr wißt alle wen ich meine; hat entweder schlechte Erfahrungen gemacht, oder eine bestiimende, das Steuerrad führende bessere Hälfte, ist nun sehr froh den Mund aufmachen zu können (anonym), oder befand sich beruflich auf dem Abstellgleis, oder wurde als Kind etwas "zu Heiß" gebadet.

    Ob es dafür aber jetzt auch noch eines solchen weiteren Beweises bedurft hätte?

    Ja ja, der Schütze an sich ist ja immer nur edel, hilfreich und gut. Wenn da nur nicht auch noch die Schützen wären.


    Heute mal mit besonders bigottem Schützengruß

    Frank

    Verstehe: Wenn unser Axel über den DSB, dessen Landesverbände und Vereine lästert ist es Information und wenn andere die Leistungen verschiedener Verbände nicht lobpreisen ist es diskreditieren.

    Du meinst also, man solle in der Beziehung doch lieber Dich als Vorbild nehmen, weil Du, wenn es ums Diskreditieren geht, da keine Unterschiede machst?


    Mit respektvollem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Freunde zu später Stunde,


    nur weil sich die Mehrheit der Diskutanten hier offensichtlich gar nicht vorstellen kann oder will, dass mit einer gut gemeinten und zumindest vordergründig auch gut gedachten Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit auch genau das Gegenteil erreicht werden kann, weil dadurch sich eben auch das Verhalten zumindest eines Teils der betroffenen Personen verändert, kann so etwas trotzdem zutreffend sein. Und es spricht mehr als nur einiges dafür, dass es in diesem Fall auch zutreffend ist.

    Die Wissenschaft ist da auch schon ein ganzes Stück weiter und da wird das Phänomen längst unter dem Stichwort 'Risikokompensation' geführt. Der geneigte Leser möge sich bei Bedarf selbst ein Bild davon machen.

    Es ist eh nicht ganz einfach, hier eine tatsächliche Bewertung treffen, da es dafür bisher in unserem Fall - egal ob nun mit Fähnchenvorschrift oder eben die vielen Jahrzehnte davor - Gott sei Dank und wenn überhaupt, nur ganz wenige Unfälle dieser Art gab. Vermeintlich ungeladene, aber eben tatsächlich doch geladene Schusswaffen gab es aber immer wieder mal. Das ist ja auch erst einmal noch kein wirklich großes Problem, viele von uns hantieren ja schließlich fast täglich auch mit geladenen Schusswaffen. Manche von uns führen sie sogar regelmäßig. Nur behandeln wir die Schusswaffen dann auch immer entsprechend umsichtig und halten uns dann auch an die elementaren Sicherheitsregeln. Gefährlich wird es immer erst dann, wenn jemand annimmt, die Waffe sei ungeladen und er sich dann leichtsinnig bzw. leichtfertig verhält. Und selbst das geht dann auch noch Tausend Mal gut, aber einmal macht es dann doch Peng und wenn die Mündung dann gerade auch noch auf jemanden zeigt, dann haben wir wieder den Unfall, den sich ja keiner so vorstellen konnte.

    Es kann deshalb auch nur eine Lösung für das Problem geben: Jede Schusswaffe ist immer und ausnahmslos als geladen zu betrachten und immer und ausnahmslos auch so zu handhaben. Und deshalb kann diese Fähnchen- oder Schnurvorschrift auch keine sinnvolle Ergänzung zu den elementaren Sicherheitsregeln sein, da sie ja den Kardinalfehler und die Ursache der Unfälle, nämlich die Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen noch verstärkt und damit letztlich auch das Risiko des fatalen Irrtums. Es kann hier also nur ein Entweder-Oder, aber keine Ergänzung geben.

    Es ist zwar sicher richtig, dass die Fähnchen oder Schüre die Erkennbarkeit des Ladezustandes verbessern, nur heißt das eben noch lange nicht, dass der Schütze in seiner Routine das auch immer so bewusst wahrnimmt oder aber die Schusswaffe im guten Glauben einfach so an sich nimmt, ohne sich auch wirklich bewusst vom Ladezustand zu überzeugen. Er ist sich ja schließlich wegen dem Fähnchen so sicher, dass sie ungeladen ist. Er kennt es ja auch gar nicht mehr anders. Ist ja selbst dann auch noch kein wirkliches Problem, solange er sich ansonsten gewissenhaft verhält und auch weiterhin die elementaren Sicherheitsregeln beachtet.

    Nur gibt es eben auch und nach meinen Erfahrungen und Beobachtungen in letzter Zeit auch vermehrt Zeitgossen, die sich oft sehr leichtfertig verhalten, z. Bsp. gar nicht beachten, wohin die Mündung der Waffe zeigt. Denn sie sind sich ja wie gesagt auch ganz sicher, die Waffe ist ungeladen. Darauf angesprochen kommt dann auch immer der Hinweis auf das Fähnchen und die deshalb ja auch zwangsläufig ungeladene Waffe. Und genau dass ist es, was die Wissenschaft inzwischen als Risikokompensation bezeichnet. Zudem erschwert dieses Fähnchen sogar die Vermittlung der elementaren und einzig richtigen Sicherheitsregeln, da es gerade den Unbedarften und Uneinsichtigen, die sich ja bekanntlich immer völlig sicher sind, ein weiteres Argument für den leichtfertigen Umgang liefert, gegen dass man dann erst mal auch noch ankämpfen muss.


    Apropos, das Fähnchen oder diese Schnüre wären schon lange kein Thema mehr, würde es nur nach dem DSB als Bundesverband gehen. Dort hat man wohl längst erkannt, dass diese Forderung nicht wirklich sinnvoll ist, möglicherweise das Risiko sogar vergrößern denn verkleinern kann. Deshalb wurde der Passus ja zwischenzeitlich auch wieder aus der Sportordnung entfernt. Nur gab es leider auch etliche Landesfürsten, die sich massiv gegen die Außerkraftsetzung der Regel gewehrt haben. Deren Argument war aber nicht etwa die Sicherheit, nein, man sah hauptsächlich die Gefahr, man würde sich ja lächerlich machen, wenn man eine solche Maßnahme so kurz nach deren Einführung schon wieder aussetzt. Und so haben wir jetzt die mehr als unbefriedigende Situation, dass jeder Ausrichter in der Frage machen darf, was er will.


    Und da sich in der Zwischenzeit auch noch so ein weiterer Spezialist aus Bayern genötigt sah, diese Fähnchen bzw. Schnüre auch noch der ISSF aufs Auge zu drücken, getreu den guten alten Motto, am Deutschen Wesen soll mal wieder die Welt genesen, haben wir jetzt den Zustand, wo diese höchst fragwürdige Regel von nicht wenigen schon als allgemeingültige Vorschrift angesehen wird.


    Apropopos, auch wenn man den Axel ja nicht unbedingt mögen geschweige denn heiraten muss, so haben seine Anmerkungen doch oft deutlich mehr Gehalt und Substanz als der große Rest der üblichen Beitrage der letzten Jahre hier und seine wenn auch nicht immer bequemen Positionen enthalten auch fast immer mehr als nur ein Körnchen Wahrheit, auch wenn das nicht jeder wahrhaben will oder kann. Egal, die immer wieder vorgetragenen Angriffe gegen seine Person entsprechen jedenfalls nicht dem ansonsten an anderen Stellen immer so gerne gebetsmühlenartig vorgetragenen Verhaltenskodex in diesem Forum. Aber gerade auf diesem Gebiet war dieses Forum und sein großer Meister ja auch schon immer etwa speziell. Das auch so auszusprechen wäre hingegen ganz sicher wieder so ein böser Angriff, der überhaupt nicht geduldet werden kann. Ja ja.


    Und deshalb auch und wie immer mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Stefan,

    sehr gut und anschaulich erklärt.

    Bei Fleck wird die Auswirkung der Verkantung nur durch den Abstand, der nötig ist, um die Auswirkung der Gravitation und des Luftwiderstandes zu kompensieren, bestimmt. Gäbe es keinen Einfluss auf das Geschoss im Flug, würde dieses eine Gerade beschreiben. Lauf und Visierline müssten dann immer und unabhängig von der Visierhöhe so ausgerichtet werden, dass sich deren Geraden genau im Ziel treffen. Selbst wenn man die Waffe dann um 180 Grad drehen würde, gäbe es keinen Verkantungsfehler. Die Waffe würde immer Fleck schießen.

    Nun gibt es aber die Gravitation und auch den Luftwiderstand. Um deren Auswirkungen, nämlich das Absinken des Geschosses im Laufe des Fluges zu kompensieren - man will ja auch weiterhin Fleck schießen - muss der Lauf jetzt auf einen Punkt etwas oberhalb des Treffpunktes zeigen und dieser Punkt bzw. der Abstand zum Treffpunkt - Fleck - wird nur durch die Entfernung zum Ziel und durch die Rasanz - die mehr oder weniger gestreckte Flugbahn - des Geschosses bestimmt, nicht aber durch die Höhe der Visierung über dem Lauf. Bei einer höheren Visierung findet eben nicht nur eine Parallelverschiebung statt, es muss auch immer der Winkel zwischen den beiden Graden Visierlinie und Laufachse vergrößert werden, um den alten Abstand, der nötig ist, die Auswirkung der Gravitation und des Luftwiderstandes zu kompensieren, wieder herzustellen.

    Wichtig ist an dieser Stelle noch, dass Spiegel aufsitzend schießen, wie es ja überwiegend beim Präzisionsschießen mit der Pistole üblich ist, viel stärkere Auswirkungen auf das Verkanten hat, der Verkantungsfehler also deutlich größer wird.

    Klartext: Während man beim Fleckschießen schon ganz schön stark verkanten muss, um aus der Zehn zu kommen, reicht beim Spiegel aufsitzend schon ein deutlich kleinerer Verkantungswinkel. Je größer man den Abstand zwischen Treffpunkt und Zielpunkt oder besser ausgedrückt Halteraum wählt, um so größer werden die Abweichungen durch das Verkanten. Die Treffer liegen dabei immer auf einem Kreis, dessen höchster Punkt immer der Zielpunkt ist. Deshalb sind auch etliche Bildchen, die man dazu in der Literatur oder gerade auch im Internet findet, auch schlicht falsch. Und nein, das ist auch keine Glaubens- oder Meinungsfrage.

    So, hoffe, dass diese Anmerkung deine eh schon gute Beschreibung für den einen oder anderen interessierten Leser noch etwas verständlicher macht.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo @HaJoxyz,

    mach Dir doch einfach selbst ein Bild von der Sache. Im folgenden Beitragsstrang findest Du auf den hinteren Seiten seinen Einstieg in dieses Forum.

    https://meisterschuetzen.org/thread/6055-me…lagen/?pageNo=1

    Egal, andere Leser werden es sicher richtig einschätzen können.

    Und weitere Verweise auf die Pöbeleien, die dann auf diesen Einstieg hin folgten, schenke mir jetzt auch. Bei Bedarf schau Dir dazu einfach mal seine letzten Beiträge an.


    Manchmal ist es ganz sinnvoll, wenn man die Dinge etwas gerade rückt und damit wieder auf den Boden der Tatsachen holt. Und ja, ich habe durchaus Respekt vor seinen bisher erbrachten Leistungen. Das deutet schon auf Talent, Fleiß und auch Ehrgeiz hin. Aber als Meister vom Himmel gefallen ist auch er nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    ....passt doch

    Keine Frage, das sind respektable Ergebnisse für jemanden, der erst ein Jahr dabei ist. Selbst die 341 und die 350 vom Oktober und die 358 sind völlig in Ordnung.

    Aber doch nicht für jemanden, der hier bisher nur als neuer Graf Koks aufgetreten ist und anderen hier weiß machen wollte, er hätte die 380 nach einem halben Jahr oder so schon locker drauf.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Da sind die 375 locker drin.

    Och, doch nur so wenig?

    Da hätte ich jetzt aber doch deutlich mehr erwartet.

    Wo doch die neuen Experten hier die 380 schon nach ein paar Monaten drauf haben.


    Ernsthaft, der Schwachsinn und die Verarscherei, die hier inzwischen fast nur noch abläuft, ist an Dummdreistigkeit kaum noch zu überbieten. Auch so kann man ein vormals mal recht gutes Forum zerstören.

    Egal, der Betreiber wird sich wohl etwas dabei denken, fragt sich nur was.


    Ohne Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    das mit der PC ist ja auch nicht immer so ganz einfach.

    Hier in meiner Ecke gibt es einen Schützenverein, da wurde der arme Vogel beim Kinderschützenfest noch bis in die frühen Achtziger mit Steinen beworfen. Größere Kollateralschäden hat es zwar dort auch nie gegeben, zumal die lieben Kleinen ja früher auch noch etwas robuster waren. Man musste aber immer auch damit rechnen, dass so ein Stein auch schon mal im Eifer des Gefechts statt in Richtung Ziel in die genau entgegengesetzte Richtung oder sonst wohin abging.
    l
    Irgendwann kriegte man dann aber doch, obwohl immer noch schwer hinterm Wald wohnend, den richtigen Tipp und von da an wurde dann auch mit einer extra dafür angefertigten Armbrust geschossen.

    Alles war nun gut und so ging das dann auch noch Jahrzehnte weiter, bis dann bei der örtlichen KPB die Besen runderneuert wurden. Und so mutierte dann auch die schöne Armbrust zum ganz großen Hundepfui. Und da diese Schützen, ihr wisst schon - hinterm Wald - auch noch nie etwas von so schönen neuen Errungenschaften wie den Paragrafen 3 (3) WaffG gehört hatten und die Propheten zudem ja bekanntlich eh alle nur außer Landes Gehör finden, wenn überhaupt, dürfen die lieben Kleinen dort jetzt auch wieder munter mit Steinen schmeißen.


    Mit wie immer politisch unkorrektem Schützengruß

    Frank

    Hallo @Vanessa91,

    ich befürchte, hier liegt ein Missverständnis vor.

    Ein Gehmann Kombinationsfilter mit Diopteroptik wird Dir in Bezug auf deine Hornhautverkrümmung nicht helfen können und ist zudem, wenn ich dein Alter richtig einschätze, für Dich laut Sportordnung auch noch gar nicht zulässig. Mit der Diopteroptik kann nur der sphärische Augenhehler, also die Kurz- oder Weitsichtigkeit, korrigiert werden. Zudem hat diese Diopteroptik auch noch eine vergrößernde Wirkung und die ist nach der Sportordnung für Schützen erst ab der Altersklasse zulässig.

    Es gibt allerdings auch solche Zusätze für den Diopter, bei Gehmann ZLO genannt, die eine Hornhautverkrümmung, auch Astigmatismus genannt, korrigieren können. Die Erfahrungen der Schützen damit sind aber recht unterschiedlich. so soll die richtige Einstellung nicht ganz so einfach sein und zudem gilt auch für dieses Teil bezüglich Kopfhaltung, Kopfbewegung und auch Verkantung des Gewehrs auch das, was ich weiter unten im Text noch genauer erläutere.


    Ein Glashalter für ein individuelles Brillenglas, welcher am Diopter befestigt wird, als AHG Monoframe, Gehmann Brillenvorsatz oder MEC Monocle im Handel erhältlich, kann aber auch bei einer Hornhautverkrümmung verwendet werden. Das gilt auch für deinen Achsenwert und somit hat Dir der Optiker da auch etwas falsches gesagt. Das kann aber auch schlicht daran gelegen haben, dass er sich nicht mit dem Schießsport auskennt und von daher auch gar nicht richtig verstand, was Du genau wolltest.

    Der Glashalter hat aber aus meiner Sicht auch Nachteile. Damit die Korrektur funktioniert, muss das Glas im richtigen Winkel in den Halter gesetzt werden. Oft wird dazu eine kleine Markierung in das Glas graviert. Diese Markierung muss dann bei gerader Kopfhaltung entweder genau senkrecht oder genau waagerecht ausgerichtet werden und je stärker dabei der Korrekturwert des Glases ist, um so genauer. Schon Abweichungen von mehr als 2 Grad verschlechtern die angestrebte Verbesserung wieder. Das gilt so zwar auch für die herkömmliche (Schieß)Brille, nur muss es da nur einmal richtig eingestellt werden, da die Brille ja (mehr oder weniger) fest mit dem Kopf verbunden ist und sich dadurch die Position des Glases auch nicht mehr ändert. Bei einem am Diopter angebrachten Glas kommt aber noch hinzu, dass das Glas immer wieder nachjustiert, sprich gedreht werden muss, wenn sich der Verkantungswinkel des Gewehrs und/oder die Kopfhaltung des Schützen ändert. Zudem kann es sein, dass man es als Schütze auch als unangenehm empfindet, wenn man schon durch das Diopter schaut, den Kopf aber zwecks Korrektur auf der Backe noch etwas bewegt.

    Ich habe mir als alter Dreistellungskämpfer und Brillentäger Jahrzehnte lang die Möglichkeit gewünscht, das Glas auch am Diopter befestigen zu können. Nur als es dann ab 2014 laut Sportordnung auch erlaubt war und ich es ausprobierte, war ich damit auch nicht zufrieden und bin nach kurzer Zeit wieder zur herkömmlichen Schießbrille zurückgekehrt. Mich irritiert es einfach, wenn das Glas nicht fest mit Kopf verbunden ist. Da wir uns aber alle in unserer Wahrnehmung unterscheiden, muss das jetzt auch nicht für jeden Schützen ein Problem darstellen. Man muss es halt einfach mal ausprobieren und selbst schauen, wie man damit klarkommt.

    Aber vielleicht liegt dein Problem ja auch gar nicht direkt an der Schießbrille. Vielleicht stimmen ja einfach die Glaswerte, die ja bei Dir eh nicht besonders groß sind, (nicht) mehr oder das Glas wurde nie wirklich richtig angepasst. Wie ist denn dein Seheindruck (beim Schießen) ganz ohne Brille? Trägst Du auch im 'normalen' Leben eine Brille?

    Ansonsten gilt, die wenigsten Optiker kennen sich wirklich gut mit den besonderen Bedingungen und Anforderungen des Schießsports aus. Von daher kann sich auch eine etwas weitere Anreise zu einem Optiker mit Erfahrung auf dem Gebiet lohnen. Eine oft gehörte Empfehlung wäre hier der Optiker Müller-Manching in der Nähe von Ingolstadt.

    Hier findest Du auch noch eine gute Abhandlung über den den Glashalter am Diopter.

    http://www.mueller-manching.de/skauflage.htm


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Und ich frage mich gerade, warum Du dich genötigt sahst, meinen kompletten Beitrag zu zitieren, wenn Du ihn doch offensichtlich gar nicht zu Ende gelesen hast, geschweige denn verstanden hast.

    Und nach § 12 (1) 3b benötigt ein Beauftragter oder ein Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, der den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf, auch keine Erlaubnis. Und durch § 12 (2) 1 wird dieser 'Besitz über die Waffe' auch auf den Besitz von Munition ausgedehnt.

    Wo bitte schön steht hier etwas vom gewerblichen Transport? Es geht hier entweder um ein Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung oder sogar nur um einen Beauftragen dieser Vereinigung. Und im Gegensatz zu den Fällen, die in § 12 (1) 1 a u. b behandelt werden, braucht dieses Mitglied oder der Beauftragte eben keine WBK.

    Der diesem Absatz vorhergegangene Hinweis auf den gewerblichen Transport diente einfach nur dazu, den Sachverhalt richtig einzuordnen und das Bild abzurunden, nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Wobei das Problem geklärt ist.

    Für Dich vielleicht. Aber deine Meinung - ohne auch nur eine bisher geäußerte Begründung dazu - stand ja auch schon vor deiner Fragestellung hier fest.

    Nur so funktioniert ein öffentliches Forum halt nicht.

    Egal, wer mit den hier gebrachten Informationen etwas anfangen kann und sei es auch nur Erkenntnisgewinn, der möge sie nutzen. Und wer auf 'Ich habe aber meine Meinung' beharren will, mir auch recht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo,

    7,62 x 39 hat vollumfänglich recht.

    wobei der ja inzwischen schon einen Schritt weiter ist.

    Der Abholer der Munition muss im Besitz einer WBK mit Munitionserlaubnis sein.

    Sorry, das stimmt so einfach nicht!

    Der gewerbliche Transporteur braucht keine Erlaubnis. Der braucht noch nicht einmal eine wirklich saubere Weste. Der Azubi oder Angestellte eines Büchsenmachers oder eines Händlers und sogar der Butler, wenn er nur auf Weisung seines Dienstherrn handeln darf, auch nicht. § 12 (1) 2 u. 3a in Verbindung mit § 12 (2) 1.

    Und nach § 12 (1) 3b benötigt ein Beauftragter oder ein Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, der den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf, auch keine Erlaubnis. Und durch § 12 (2) 1 wird dieser 'Besitz über die Waffe' auch auf den Besitz von Munition ausgedehnt.

    So steht es im Gesetz, lesen und verstehen muss man es allerdings selbst. Und auf die möglichen Probleme in der Praxis, welche sich aus der Anwendung dieser Paragraphen bei der heutigen Rechtsunkenntnis, Rechtsunsicherheit und der fast immer restriktiven Gesetzesauslegung ergeben können, habe ich auch schon mehrfach hingewiesen.

    Noch etwas, selbst für die Fälle, für die nach $12 WaffG eine WBK nötig ist, kann diese beliebig sein. Eine gesonderte Munitionserlaubnis oder eine Beschränkung nur auf Munition oder Waffen, für die der Berechtigte selbst eine Erlaubnis besitzt, ist so auch nicht im Gesetz vorgesehen und würde ja auch mehr oder weniger den ganzen Paragraphen 12 WaffG ad absurdum führen. Der Paragraph 12 behandelt ja gerade die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht.

    Nur zur Erinnerung, nach dem alten Waffengesetz war der Besitz von Munition noch gänzlich frei und auch für die Fälle $ 12 (1) 1 a u. b, für die nach dem neuen Gesetz jetzt eine (beliebige) WBK vorgeschrieben ist, war diese zu der Zeit noch nicht nötig. Und was soll ich sagen, das Abendland hat auch das ohne größere Schäden überstanden. ;)

    Lesestoff


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Och, ich kann mir schon lebhaft vorstellen, wie es weitergeht.

    Ich werde sicher bald wieder von dem Herrn Biedermann mit sicher wieder mehr als fadenscheiniger Begründung - Stichwort gefährlich - gesperrt und der Herr @sabalot wird bestimmt bald neuer Moderator.

    Solltet ihr also demnächst hier nichts mehr von mir hören, wisst ihr also Bescheid. So long.


    Eigentlich schade, dieses Forum war früher mal recht gut.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Und ich habe darauf geantwortet, dass Du den Paragraphen 12 (1) 3b bei deiner Argumentation nicht berücksichtigt hat.

    Der wurde nämlich genau für solche Fälle mit in das Gesetz aufgenommen und beschränkt sich durch den auch von Dir schon zitierten Paragrafen 12 (2) 1 eben nicht nur auf den Umgang mit Waffen, sondern dieser erweitert die in Paragraf 12 (1) 1 - 4 genannten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht auch auf den Umgang mit Munition.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo,

    Da dort klar steht ( als Inhaber einer WBK ) denke ich ist jemand ohne WBK ausgeschlossen.

    Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass es in der Praxis funktioniert und auch keine Problem damit gibt.

    sorry, aber kann es sein, dass Du dir hier gerade widersprichst oder etwas überlesen hast?

    Hier geht es doch um den Erwerb und Besitz ohne WBK.

    $ 12 (1) 3b bietet nach meiner Rechtsauffassung diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Aufgrund der weit verbreiteten Rechtsunkenntnis und auch Rechtsunsicherheit und der aufgrund des herrschenden Klimas auch oft praktizierten äußerst restriktiven Rechtsauslegung halte ich diesen Weg zur Zeit aber nur für bedingt praktikabel.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo,

    der Ansatz ist zwar richtig, aber man muss den Paragrafen, auf den man sich bezieht, dann auch zu Ende lesen, um die richtigen Schlüsse ziehen zu können.

    Der schon zitierte § 12 Absatz 2 Nr. 1 bezieht sich auf Absatz 1 Nr 1 - 4 und beinhaltet damit auch den 'berühmten' § 12 Abs 1 Nr. 3 b und der lautet:

    ... als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung,

    den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;


    Sicher wird wohl kein Händler oder ein anderweitig Berechtigter jemandem ohne WBK nur mit so einer Bescheinigung diese Weisungen enthaltend Munition überlassen. Aber nehmen wir doch mal die folgende Situation an. Ein Berechtigter ordert bei einem Händler eine größere Menge Munition für den Verein, kann diese aber am Liefertag nicht selbst beim Händler abholen. Er teilt dem Händler deshalb mit, dass er einen Vereinskameraden mit der Abholung und dem Transport beauftragt und dass dieser nur nach den erteilten Weisungen handeln darf.

    Nach meiner Rechtsauffassung wäre das so möglich. Ob sich aber auch ein Händler auf so eine Konstellation einlassen würde, weiß ich nicht. Dass es bei einer möglichen Kontrolle auf Grund der großen Rechtsunkenntnis und auch Rechtsunsicherheit zu Problemen führen kann, auch wenn ich diesbezüglich den Transport von Munition gegenüber dem Transport einer Schusswaffe als noch unproblematischer einstufen würde, will ich hier auch nicht verhehlen. Und da ich niemanden aus meinem Verein diesbezüglich in Schwierigkeiten bringen möchte, verzichte ich auch bisher auf die Anwendung von § 12 (1) 3b.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank