Beiträge von Murmelchen

    Info vom Vizepräsidenten Sport

    Anbauteile aller Art sind am oder im Okular nicht gestattet.

    Zugelassen sind nicht vergrößernde Farbfilter."

    Der gute Mann kriegt es es einfach nicht hin, wenigstens auch nur einmal mal eine Regelaussage zu treffen, die nicht sofort im Widerspruch zu sich selbst steht.

    Wie sollen denn bitteschön 'nicht vergrößernde Farbfilter' am Zielfernrohr angebracht werden können, wo doch 'Anbauteile aller Art am oder im Okular nicht gestattet sind'?

    Sorry, aber ich kann so nicht arbeiten!


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - manchmal auch Kampfrichter oder Schießleiter

    Sorry @Bastian,

    wenn die Definition beim BSSB so ist, wie sie ist, dann nimmt man diese erfreut zur Kenntnis und nölt daran nicht auch wieder ohne Not dran rum und noch weniger versucht man dann da auch noch wieder ein Schüppchen draufzulegen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - lehnt das Bedürfnisprinzip in dieser verschärften Form grundsätzlich ab

    Genau,

    Manchmal ist das mit der Zustimmung ja so eine Sache ...

    Es ist völlig legitim, Regeln zu hinterfragen und auch infrage zu stellen. Und das trifft ganz sicher auch auf diese Kartuschengeschichte zu. Mann muss nicht jede Regel gutheißen und und es ist nicht nur legitim, es kann sogar der Sache wegen sehr sinnvoll sein, sich für die Änderung oder Abschaffung bestimmter Regeln einzusetzen. Und zu guter Letzt, es ist sogar legitim, nach den Hintertürchen in einem bestehenden Regelwerk zu suchen.

    Was allerdings nicht geht, ist sich einfach über bestehende Regeln hinwegzusetzen, denn damit beschädigt man auf Dauer den eigentlichen Grund des Regelwerks, nämlich den reibungslosen und möglichst fair durchgeführten Sportbetrieb.

    Und da sind wir dann auch schon bei dem nächsten Punkt. Damit dieser Sportbetrieb auch wirklich fair und möglichst für alle gleich durchgeführt werden kann, bedarf es nicht nur eines Regelwerks, es muss über dessen Auslegung und Anwendung auch ein gewisser Konsens bestehen. Nun sind leider solche Regelwerke auch nur Menschenwerk, oft unvollkommen, missverständlich und manchmal leider sogar auch fehlerhaft. Zusätzlich müssen wir immer wieder feststellen, dass auch die Hilfestellungen des Verbandes in Sachen Auslegung und Korrektur nicht immer wirklich gut funktionieren und das leider auch noch in gehäufter Form, seit ein gewisser Herr Funier da schaltet und waltet.

    Was liegt also näher, das Regelwerk und die damit verbundenen Tücken und Unklarheiten hier anzusprechen und zu diskutieren. Das ist doch der Sinn und Zweck eines solchen Forums und in unserem Fall gibt es im Prinzip doch nur dieses Forum. Hier lesen und schreiben eben nicht nur aktive Schießer und Freunde der Klötzchen- und Schräubchenkunde, sondern auch Funktionäre, oft sogar in Personalunion, die als Aufsichten, als Schießleiter und Kampfrichter auch Verantwortung übernehmen und damit auch regelmäßig vor dem Problem stehen, die oft schnellen Regeländerungen mit ihren ganzen Irrungen und Wirrungen auch so umzusetzen und anzuwenden, dass ein für alle möglichst fairer Schießbetrieb vonstatten geht und erhalten bleibt. Und gerade die Guten unter ihnen machen sich oft auch tatsächlich Gedanken über den richtigen Weg, stehen dabei aber oft im Regen und werden mit schöner Regelmäßigkeit für ihr Handeln auch noch beschimpft.

    Was liegt da also näher als ein Austausch gerade derjenigen, die den Willen und Mut noch nicht verloren haben und noch etwas bewegen wollen?

    Also, das hier ist nach wie vor ein (mehr oder weniger) unabhängiges Diskussionsforum, hier darf und soll auch kontrovers diskutiert werden und gerade auch deshalb, weil so etwas bestimmten Zeitgenossen so gar nicht passt und diese leider auch immer wieder versuchen, hier nur noch bestimmte Richtungen zuzulassen, leider und gerade auch in letzter Zeit zu oft auch mit Erfolg. Und nein, das Forum ist dadurch nicht besser geworden, im Gegenteil. Aber was schreibe ich, gerade die Adressaten dieser Kritik können oder wollen es wohl nicht verstehen.

    Zum Trotze, auf ein auch weiterhin offenes und auch kontroverses Forum!


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Im Anhang die Mitteilung der technischen Kommission des DSB zum Nachlesen.

    Und genau da offenbart sich doch das ganze Dilemma mit diesen Zetteln. Da wird ein mit Verlaub uraltes Schreiben aus dem Ärmel gezaubert, dazu noch ohne richtigen Briefkopf nebst Verfasser und eindeutiger Datumsangabe, und darin wird dann auf die Ausschreibung zur DM 2009 und auf die SpO von 2010 verwiesen. Nun schreiben wird aber das Jahr 2018 und inzwischen wurde die SpO zigmal umgekrempelt. Wer sagt mir denn, dass die in dem Schreiben getroffenen Aussagen überhaupt noch Gültigkeit haben? Weil sich der Zettel noch irgendwo im Internet finden lässt? Geschenkt!

    Freunde, so geht das nicht!

    Und bevor wir uns hier wieder mal falsch verstehen, meine obigen Anmerkungen enthalten keinerlei Aussagen zu der zur Zeit gültigen Regel bezüglich der Kartuschen. Die aktuelle SpO ist da zumindest meiner Sichtweise nach eindeutig. Und obwohl ich zu der unsäglichen Sache mit den Kartuschen auch eine dezidierte Meinung habe, die man auch hier im Forum nachlesen kann, so würde ich aufgrund der Eindeutigkeit der aktuellen SpO trotzdem noch einen Schritt weitergehen und sagen, für jemand, der mit einer abgelaufenen Kartusche antreten will, besteht so überhaupt keine Starterlaubnis. Und ohne Starterlaubnis kann ein Ergebnis auch gar nicht erst valide werden. Da bedarf es dann eigentlich auch gar keiner Disqualifikation mehr. Ein auf die Art zustande gebrachtes Ergebnis ist einfach nicht gültig.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Pragmatische sind nun wirklich nicht gefragt.

    Offensichtlich nicht, denn was sollte Herrn Furnier und die Sportkommission denn sonst davon abhalten, die Regel so abzuändern, dass sie auch in der Praxis passt bzw. den ISSF-Regeln entspricht?

    Aber nein, da werden dann lieber weitere mit Verlaub unsinnige Zettel verfasst, die nur für weitere Unsicherheiten und Verwirrung sorgen.


    Und ja, Rules are Rules, wie der Engländer so schön sagt,

    aber bevor wir weitermachen, überlegst Du Dir vielleicht erst mal, worin der Unterschied zwischen Gesetzen und den Regel einer Sportordnung besteht, und warum es trotzdem sinnvoll ist, diese Regeln auch einheitlich und konsequent anzuwenden.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Aktuelle Sportordnung des DSB 2018

    0.9.6 Betreuung (Ausnahme siehe Bogen Regel 6.9.)

    Während des Wettkampfes ist jede Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe für den im Schützenstand

    befindlichen Schützen verboten.

    Solange diese Regel so in der SpO steht, ist nonverbales Coaching nicht zulässig, da eben zur Zeit jede Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe für den im Schützenstand befindlichen Schützen verboten ist.

    Und nu?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Einstellen ?

    Ist heutzutage auch nicht mehr so ganz einfach.

    Anschütz meint, beim Abzug 5065 wäre die Klinkenüberschneidung schon ab Werk optimal eingestellt und deshalb wird die zugehörige Schraube auch erst gar nicht mehr genannt. Zudem wird in der Bedienungsanleitung dann auch noch auf gleich zwei nicht näher bezeichnete versiegelte Schrauben hingewiesen, an denen keine Einstellungen oder Veränderungen vorgenommen werden dürfen.


    Hab eigentlich nur ich den Eindruck, die Welt um mich herum wird immer komischer? Den meisten scheint es jedenfalls nicht zu stören und einige finden es sicher auch noch gut, wie immer.


    Mit doch leicht verunsichertem Schützengruß

    Murmelchen

    Ja, der Trick ist halt, dass die 'Ringbreite' der Zehn nicht in der Mitte aufhört.

    Betrachtet man die Ringe von 1 bis 9, dann beginnt die Ringbreite ja jeweils, wenn das Geschoss den Ring von außen berührt und endet mit der Berührung des nächst höheren Rings. Für die Zehn gilt das aber nur für den äußeren Teil, die Ringbreite endet aber nicht in der Mitte. Das Geschoss schiebt sich über diese hinaus, bis es mit nahezu der halben Geschossbreite schon auf der 'anderen Seite' (2,8 mm - 0,4 mm (halbe Zentelringbreite)) die 10,9 erreicht hat.

    Aber keine Sorge, ich muss mir das mit der Zeit auch immer wieder erst anschaulich klar machen. Man kann sich da ganz leicht vergaloppieren. Und außerdem ist ja auch bald Ostern.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo @Herr der Ringe,

    möglicherweise ist deine Darstellung bezüglich der Zehntel auf der 50 m KK-Scheibe so etwas missverständlich. Zwar ergibt ein Zehntel des Radius der Zehn 0,52 mm, die Zehntel Ringbreite beträgt aber durchgängig von der Eins bis zur Zehn 0,8 mm, da ja vom Mittelpunkt des Geschosses gemessen wird und somit der Geschossradius von 2,8 mm noch zum 10er-Radius von 5,2 mm addiert werden muss.

    Ansonsten natürlich voll d'accord.

    Betrachtet man die durchschnittliche Verteilung der Treffer auf Zehntelbasis selbst sehr guter Testergebnisse, wie sie Eley veröffentlicht hat, so kann man schon sagen, dass beim KK-Gewehr auf 50 m spätestens ab 10,5 der Zufall regiert. Nur wurden ja schon Ergebnisse von über 630 geschossen. Um solche Ergebnisse auch wirklich reproduzierbar zu machen, darf der Schütze selbst überhaupt keine Fehler mehr machen, muss also selbst in der 10,9 bleiben. Das ist natürlich nicht drin, denn selbst bei den Besten von uns ist schon die Auflösung unserer Augen schon schlechter. Kein Schütze ist durch die Einführung der Zehntelwertung mehr in der Lage, überhaupt das Maximum zu erreichen und andererseits ist das Ergebnis um so mehr vom Zufall abhängig, je besser er selbst schießt. Etwas provokant gefragt, hat bei den letzten Olympischen Spielen wirklich der an dem Tag beste Schütze gewonnen, oder war es nicht doch eher derjenige, dessen Munition an dem Tag per Zufall ein paar hohe Zehner mehr produzierte?

    Meiner Meinung nach wäre daher auch eine maßvolle Verkleinerung der Zehn oder die Umstellung der Scheiben auf Innenwertung unter Beibehaltung der Vollwertung auch der bessere Weg gewesen. Mit maßvoll meine ich, die Zehn darf nur so klein werden, dass diese auch noch mit einem gutem Munitionslos gehalten werden kann. So wäre dem Schützen erstens die Möglichkeit geblieben, das Maximum auch aus eigener Kraft zu erreichen und der Laie könnte sich auch weiterhin zumindest etwas unter den Ergebnissen vorstellen.

    Na ja, die Entscheider haben das wohl anders gesehen.

    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Mit Verlaub, was der Herr Funier da abzieht, ist wieder mal völlig unsinnig und dilettantisch.

    Glasklarer kann eine Regel doch gar nicht formuliert sein, wenn sie das kleine und einfache Wörtchen "jede" enthält. Als wenn "jede Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe für den im Schützenstand befindlichen Schützen" nicht auch das 'nonverbale Coaching' beinhalten würde. Was als eine Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe soll denn das 'nonverbale Coaching' sonst sein? Die Furnier-Aussage ist doch haarsträubend.

    Dabei ist es doch ganz einfach: Wenn ''nonverbales Coaching' zukünftig auch im DSB erlaubt sein soll, dann muss Regel 0.9.6 geändert werden. Es kann schlicht nicht sein, dass laut aktueller SpO etwas nicht zulässig ist und daran ändert die grobe Fehlinterpretation des Herrn Funier auch nichts, mit Hinweis auf die ISSF und einen weiteren der mittlerweile ach so vielen Furnier-Zettel doch für zulässig erklärt wird.

    Die Sportordnung ist das verbindliche Regelwerk des DSB und nicht irgendwelche Zettel auf irgendwelchen mehr oder weniger versteckten Servern.

    Aber wem sag ich das, genau das kapiert der Herr Funier ja nicht.


    Apropos, das Problem mit der Regel 0.9.6 war auch noch nie deren Eindeutigkeit, sondern deren mangelnde Akzeptanz durch viele Trainer und Betreuer auf der einen Seite und der Unmöglichkeit, dessen konsequente Einhaltung durchzusetzen auf der anderen Seite . Da wurde dann der Bogen mit schöner Regelmäßigkeit oft soweit überspannt, bis der armen Aufsicht dann überhaupt keine Wahl mehr blieb.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    die Verstellung pro Klick hat ja nur bedingt etwas mit der Gewindesteigung zu tun.

    na ja, die Steigung ergibt sich aus der Anzahl der Klicks für eine volle Umdrehung und der pro Klick zugrunde liegenden Wegstrecke. Ein bisschen bedingt sich da also schon was. ;)

    Setzt man vorraus, dass eine Umdrehung am Triebgriff des Diopters bei Hämmerli und Anschütz die gleiche Zahl an Klick´s hat, dann stimmt die Aussage.

    Das hätte ich vielleicht deutlicher schreiben sollen. Die Hämmerlis gibt es meines Wissens nur mit 10er Klick und die gängigen älteren Anschütz-Diopter, auf die ich mich beziehe, sind auch alle 10er Klicks.

    Wie ich schon schrieb, gibt Hämmerli die Steigung mit 0,35 mm an und eine Treffpunktverlagerung pro Klick auf 50 m von 2,5 mm.

    Von Anschütz habe ich noch nie Angaben über die Steigung gefunden, die Treffpunktverlagerung pro Klick auf 50 m wird von denen aber in einigen Publikationen mit 2,2 mm angegeben.

    Gehen wir jetzt mal von der hinreichend gleichen Visierlänge aus, die dieser Treffpunktverlagerung auf 50 m jeweils zugrunde liegt, dann muss die Steigung der Anschütz-Diopter etwas geringer sein als die 0,35 mm der Hämmerlis. Und von daher meine Vermutung in Richtung MOA oder zölliges Maß.


    Wer Lust hat, kann das Ganze ja mal durchrechnen und schauen, auf welche Steigung er dann kommt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hi all,

    0,2 mm haben. das ist unwahrscheinlich. In der Regel ist die Steigung 0,5mm, also pro Klick 0,025mm.

    Zum Vergleich beim Hämmerli (10er Klick), Steigung 0,35 mm also 0,35 mm pro Klick.

    im letzten Satz ist bei den 0,35 mm pro Klick wohl eine Null verloren gegangen. Richtigerweise muss es analog zum darüber liegenden Beispiel 0,035mm pro Klick heißen.


    die steigung ist bei den meisten 0,5mm

    Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, zumindest bei den Anschütz läge die Steigung noch etwas unter dem Wert der Hämmerlis, denn die 10er Anschütz lösen mit ca. 2,2 mm auf 50 m etwas besser auf als die Hämmerlis mit 2,5 mm. Kann sogar sein, dass die 'krumme' oder imperiale Größen genommen haben , 0,333 in Anlehnung an die MOA (Winkelminute) oder 0,317 mm.


    Prismen oder Stangensysteme haben gegenüber Kugelgelagerten Systemen eine höhere Haftreibung. Diese Führungsart gepaart mit etwas Spindel- oder Spindelumkehrspiel benötigt oft eine höhere Anschubkraft bzw. einen Tick mehr Weg bis sich der Schlitten in Bewegung setzt.

    Daher rührt auch vornehmlich der gute alte Trick mit dem ein oder zwei Klicks mehr und danach dann diese wieder zurück drehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo schmidtchen,

    ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen. Im Grunde ist das ganze Konstrukt 'Anerkannter Schießsportverband' unnötig. Die soziale Kontrolle, und um die ging es dabei ja wohl vornehmlich, können nur die Vereine vor Ort ausüben und sie haben das bis 2003 ja auch gut gemacht. Und selbst wenn sich irgendwo mal wirklich ein 'SV Bandidos Immer Treu' oder so gründen sollte, so sollte auch das die Behörde vor Ort doch eigentlich deutlich eher mitkriegen als der in der Regel weit entfernte Landesverband.

    Aber gut, unsere Verbände haben sich damals wohl ganz gerne und wohl auch in der Hoffnung auf mehr Zuwachs und eine festere Bindung der Mitglieder ködern lassen und wir müssen jetzt damit leben. Und wenn der Verband dann auch noch schwach ist, dann kommt dabei so etwas wie in Berlin bei raus:

    Durchfuehrung_des_Waffenrechts_im_SVBB.pdf

    Zitat aus obigem Machwerk:

    Hinweis: Einige Voraussetzungen sind von unserer zuständigen Waffenbehörde im Rahmen der

    Auslegung des Waffengesetzes festgelegt worden. Der SVBB hatte auf diese Entscheidungen keinen

    Einfluss. Quellen für die Bedingungen sind teilweise angegeben. Diese Voraussetzungen sind auch von

    anderen Verbänden (BDS, BDMP...) einzuhalten. Ob die Verbände dieses tun, ist ihnen überlassen.


    Apropos, wozu gibt es eigentlich einen Bundesverband, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, sich bei der Anwendung eines Bundesrechts auf eine einheitliche Vorgehensweise zu einigen. Dann wäre so eine Nummer wie die in Berlin (und etliche weitere Klopfer auch in anderen Landesverbänden) erst gar nicht möglich.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    der WSB unterscheidet - wie einige andere Landesverbände des DSB auch - zwischen Anträgen nach § 14 WaffG und den Voraussetzungen zur Teilnahme an einer weiterführenden Lizenzausbildung.

    Nur für die Teilnahme an einer weiterführenden Lizenzausbildung wird der WSB-Grundlehrgang, welcher wohl mehr oder weniger der Einstiegsqualifikation des DSB-Qualifizierungsplans entspricht, vorausgesetzt. Dieser Teil der Ausbildung enthält neben der Waffensachkunde nach § 7 auch die Qualifizierung zur verantwortlichen Standaufsicht auf Schießstätten. Der WSB argumentiert, dass dieser Lehrgang auch verbandsspezifische Elemente enthält, auf denen die weiteren Lehrgänge dann aufbauen.

    Das mag jetzt unschön sein, wirklich beanstandbar ist es so aber auch nicht und so hat man es letztlich auch zu akzeptieren.


    Für die Anträge nach § 14 werden zwar auch Nachweise anderer staatlich oder behördlich anerkannter Sachkundeprüfungen akzeptiert, allerdings nur, sofern sie nicht älter als 3 Jahre sind.

    Letzteres wird zwar in den entsprechenden Text in der Soll-Form gefordert, ich halte diese Forderung aber trotzdem für unzulässig, denn im gesamten Waffenrecht findet sich bisher kein einziger Hinweis, wonach eine einmal abgelegte Waffensachkunde auch verjährt. Allerdings dürfte bei der Forderung wohl auch das Land ein wenig die Finger mit im Spiel gehabt haben, sozusagen eine weitere kleine Verschärfung durch die Hintertür.


    Hier die entsprechenden Auszüge aus den WSB-Texten bzw. Formularen:

    Grundkurse inkl. Sachkundeausbildung

    Ziele und Inhalte: Die Ausbildung soll eine praxisnahe Handlungskompetenz als Standaufsicht vermitteln. Sie beinhaltet die Prüfung nach § 7 WaffG. Darüber hinaus ist sie Teil 1 der Schießsportleiterausbildung und Voraussetzung zur Teilnahme an einer Lizenzausbildung des WSB und des DSB.


    Erläuterungen zum Antrag auf Bescheinigung gem. § 14 WaffG

    Besitzt der Antragsteller keine Waffenbesitzkarte, ist ein Nachweis einer staatlich oder behördlich

    anerkannten Sachkundeprüfung vorzulegen, der nicht älter als drei Jahre sein soll. Vereinsbe-

    scheinigungen und Bescheinigungen nicht staatlich anerkannter Verbände oder Prüfer werden

    nicht anerkannt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Martin,

    ... wobei ich mir immer noch nicht vorstellen kann, dass die Visierline nach An- und Abbau wieder

    100% ok ist.

    ich kann da nur über meine Erfahrungen mit den serienmäßigen 2013ern mit Kurzlauf berichten. Da ist auf dem Lauf ein kleiner Dorn und durch den wird die Laufverlängerung positioniert. Sollten da Abweichungen vorhanden sein, so bewegen sich diese im Bereich der üblichen 3 - 4 Klicks, die man in der Regel auch mit Systemen ohne Laufverlängerung oder Tube beim Einrichten hat.

    zum Linkssystem: keine Ahnung wie das gehen soll. Jedenfalls kann ich wegen eines Handicaps nicht mit Links zielen und Abziehen.

    Du sollst natürlich auch weiterhin mit Rechts zielen und auch abziehen. Aber Du könntest möglicherweise bei einem Linkssystem - das bedeutet nur, dass sich der Kammerstengel an der linken Seite befindet - leichter mit der linken Hand laden und repetieren und ansonsten mehr oder weniger im Anschlag bleiben. So, wie viele Freihandschützen, die mit Stativ - zur Ablage des Gewehrs zwischen den Schüssen - schießen, das inzwischen ja auch handhaben. Du müsstest dann aber je nach Schaft eine kleine Ausfräsung für den Kammerstengel anbringen.

    Übrigens, ob nun 3 cm länger und ob 1913 oder 1907 ist zumindest aus meiner Sicht nicht so gravierend. Du kannst das Gewicht auch im Schaft unterbringen oder eine schwere Auflageschiene montieren und bist damit bezüglich Schwerpunkt und Massenverteilung noch flexibler. Aber da können Dir die Auflageschützen hier im Forum sicher auch noch mehr zu sagen.


    Oh, ich sehe schon, andere waren schneller.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Martin and all,

    nach meinem Kenntnisstand steht das X für Systeme, bei denen das Schloss unten geschlitzt war. Damit sollte wohl noch eine etwas schnellere Schussauslösezeit erreicht werden, brachte aber nicht wirklich viel und war wohl auch etwas anfälliger für Schmutz und Dreck. So ist man dann später ab den 18er Systemen auch wieder zum unten geschlossenen Schloss zurückgekehrt. Schlösser dieser Art wurden genauer gesagt in Systeme der Übergangsphase von der Modellreihe 14XX zur modernen Modellreihe 18XX mit den generell neuen Schlössern und Abzügen eingebaut. Diese Übergangsreihe wurde wohl intern 16XX genannt. Auf den Läufen stand aber meines Wissens immer und im Gegensatz zu den 18XXer-Modellen Match 54 oder Super Match 54. Ob alle Gewehre dieser Übergangsreihe mit dem X-Schloss ausgestattet waren, weiß ich nicht. Anschütz hat in der Zeit wohl auch etwas experimentiert und offenbar auch verbaut, was gerade auf Lager war. So findet man auch Modelle schon mit dem neuen Abzug, aber noch mit dem alten geraden Kammerstengel.

    Egal, den Läufen aus dieser Zeit wird oft nachgesagt, ganz ordentlich zu sein, das sollte man aber auch nicht überbewerten.

    Zur eigentlichen Frage noch eine weitere Anmerkung: Eine Tube ist erst mal nur ein weiteres Element, welches auch zusätzlicher Aufmerksamkeit bedarf. Jedenfalls sollte man, was Verbesserung der Schusspräzision und was das hier auch schon angesprochene Sprungverhalten der Waffe betrifft, auch keine Wunder erwarten. Der Sound hingegen ist in der Regel schon schön. Wer es mag. ;)

    Ein Vorteil kann aber gerade auch für das Auflageschießen die durch die Tube mögliche längere Visierlinie sein. Erstens erhöht sich dadurch die Präzision der Zieleinrichtung an sich, durch das weiter zur Scheibe hin stehende Korn verbessert sich in der Regel auch die Möglichkeit, neben dem fokussierten Korn auch noch die Scheibe hinreichend scharf zu sehen. Gerade als Altersschütze kann das durchaus einen Vorteil bedeuten. Ob man aber auch wirklich davon profitieren kann, muss man wohl individuell testen.

    Ansonsten spricht auch nichts gegen ein 19er System oder gebraucht auch ein 18er oder sogar 16er System. Eine Tube kann man ja auch nachrüsten. Die meisten dieser Systeme schießen auch ganz ordentlich, wenn sie nicht schon total ausgelutscht sind. Der äußere Zustand kann da schon erste Hinweise geben, auf der sicheren Seite ist man aber wohl auch nur, wenn man das System auch mal testen kann. Schussbilder, denen man nicht selbst beigewohnt hat, sind immer ein bisschen mit Vorsicht zu betrachten.

    Noch eine Anmerkung: Selbst bei den Abzügen gab und gibt es eine wenn auch minimale Serienstreuung. Die neueren Abzüge von Anschütz sind alle ganz ordentlich, aber manchmal findet man auch mal einen, der sich noch einen Tick besser anfühlt bzw. noch einen Tick besser einstellen lässt. Auch hier hilft letztlich nur probieren und testen.

    Zu guter Letzt: Der mögliche Vorteil eines Linkssystems für einen rechtshändigen Auflageschützen wurde hier ja schon angesprochen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen