Beiträge von Murmelchen

    Statt hier mal wieder dämliche Scheingefechte a la 'Guter Sportschütze - böser Waffenbesitzer' zu führen,

    solltet Ihr euch viel besser mit der gleichen Intensität über den neusten Vorstoß des Staates,

    das inzwischen schon völlig verhunzte Waffengesetz nochmals mit teils erheblichen Folgen insbesondere für die Sportschützen zu verschärfen, aufregen.


    Schon die Petition unterschrieben?

    Schon den Gegenentwurf von Matthias Hainich zur Kenntnis genommen, für gut befunden und entsprechend weitergereicht?


    Kleine Argumentationshilfe gefällig:

    Zitat

    "Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle bewusst sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher, bürokratischer Handhabung missbraucht oder auch nur fehlgebraucht werden."

    "Die größte Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Lande wäre dann heraufbeschworen, wenn dem zuverlässigen, gesetzestreuen Bürger durch allzu kleinliche Bedürfnisprüfungen der Erwerb einer Schusswaffe unangemessen erschwert würde, der Staat sich aber seinerseits außerstande sähe, den illegalen Waffenbesitz unter Kontrolle zu bringen. Einen solchen Zustand könnte und wollte, wie ich fest überzeugt bin, in diesem Hause niemand verantworten."

    Ja, so war das früher mal gedacht. Und was ist inzwischen daraus geworden?


    Mit immer noch hoffnungsvollem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich liebe Meisterschuetzen.org, mal lernt in allen Bereichen des Lebens dazu.... sofern man möchte :P

    Du beziehst Dich dabei auf das 'Beutekind' oder etwa doch auf die Ordonnanzgewehre? ;)

    Die Disziplin Ordonnanzgewehr gibt es sogar beim guten alten DSB. Ganz böse Sache. =O


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen :saint:

    Ich begrüße den Gegenentwurf vom Matthias Hainich sehr.

    Das ist endlich mal eine Offensive, welche ich schon lange und insbesondere auch von meinem Verband erwarte, leider aber bisher vergeblich.

    Hier wird endlich mal der Versuch unternommen, das inzwischen völlig aus den Fugen geratene Gesetz wieder auf ein halbwegs vernünftiges Maß zu bringen, welches auch der urspünglichen Intention, eben ein Verwaltungsrecht, welches sich nicht gegen den unbescholtenen Bürger richtet, wieder näher kommt.

    Ich kann alle Punkte, die Matthias anspricht, voll und umfänglich unterschreiben und ich erachte es auch als äußerst dringlich, dass dieser Entwurf auch allen Verbänden und noch viel wichtiger, allen Politikern, die in dieser auch für die Zukunft unseres Sports so wichtigen Sache entscheiden, erreicht.

    Also, verteilt diesen Gegenentwurf und greift auch zur Feder und schickt diesen auch an eure gewählten Politiker.


    Und auch in Sachen "Neue Petition zur Ablehnung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" muss noch dringend etwas geschehen.

    Selbst der DSB wirbt auf der folgenden Seite für diese Petition:

    DSB Petition neuerliche Verschärfung Waffenrecht

    Ich möchte euch alle deshalb bitten, macht in euren Vereinen auf diese Petition aufmerksam und bittet auch eure Freunde und Verwandten, diese Petition zu unterzeichnen. Der Änderungsvorschlag von Matthias Hainich kann dabei eine gute Argumentationshilfe sein.

    Und den Segen des DSB habt ihr ja in diesem Fall auch auch.


    Und wer jetzt immer noch meint, ihn als 'nur' Druckluft-, Licht- oder auch Bogenschütze beträfe das Ganze ja überhaupt nicht, der irrt gewaltig. Nur gemeinsam sind wir stark und wenn es erst an die LGs, die LPs und Bögen geht, sind wahrscheinlich schon nicht mehr genug da, die dann noch protestieren.


    Mit solidarischem Schützengruß

    Murmelchen - bekennender DSBler mit 2 Einzelladern lang cal .22lr - muss jetzt auch schon rudern

    Das hat sogar sehr viel miteinander gemeinsam.

    Es bestehen aber auch erhebliche Unterschiede. So findet die allgemeine Verkehrskontrolle in der Regel im öffentlichen Raum statt und immer in Zusammenhang mit einem Gegenstand, durch den im Falle von Mängeln, Fehlverhalten oder Missbrauch erhebliche Gefahren ausgehen können. Jedenfalls um Größenordnungen mehr als durch alle legal besessenen Waffen zusammen.

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist hingegen eines der elementaren Grundrechte welches aus guten Grund mit in das Gesetz aufgenommen wurde.

    Wir erinnern uns, es gab genau einen Fall, der zum Anlass genommen wurde, mal eben so dieses Grundgesetz zu ändern. Damit wurde dem unbescholtenen Bürger ein elementares Schutzrecht aberkannt, welches sonst selbst für Schwerkriminelle gilt. Soviel zum Wert unserer Grund- und Schutzrechte.


    Man spürt richtig wie dir dies gefallen würde. Warum muss ich nur an Gollum denken ...

    An Gollum denke ich dabei zwar gerade nicht, obwohl, wie war das doch noch gleich: "He was a slimy Creature".

    Aber nicht doch, unser Karl ist doch ein ganz besonders aufrechter Bürger und immer auf der 'richtigen' Seite.


    In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Claus-Dieter,

    ich würde fast vermuten, die von HdR gezeigten Patronen und Päckchen sind unterschiedlich alt oder wurden unterschiedlich gelagert.

    Übrigens, die aus meiner Sicht bezüglich Preis/Leistung immer noch beste Patrone aus dem Hause Lapua war die alte Master, die noch mit der weißen Schrift auf schwarzem Grund und gelbem Untergrund in der Holzkiste. Damit habe ich fast alle meine PBs geschossen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich denke, dass es in meinem Beispiel genau zu diesem Szenario gekommen ist.

    Es kann sein, dass es bei deinem Beispiel so gewesen ist.

    Hier in NRW und wohl inzwischen auch in Teilen von Hessen wird es von zumindest einigen Behörden hingegen genauso praktiziert, wie ich es weiter oben beschrieben habe. Da ist nichts mehr mit Zufallstreffern, das wird inzwischen trotz der eindeutigen Anweisungen in der Verwaltungsvorschrift systematisch als weitere Regelüberprüfung durchgezogen.

    Ich kann Dir die entsprechenden Formulare auch gerne zukommen lassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    Hier stellt sich allerdings die Frage, ob dies geltendem Recht entspricht.

    nach § 4 (4) WaffG hat die zuständige Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

    Die Praxis sieht bei etlichen Behörden inzwischen allerdings so aus, dass sie diese drei Jahre bei jeder neu erworbenen Waffe neu triggern, also nach drei Jahren wieder eine neue Überprüfung ansetzen und dass sie die Kann-Bestimmung im letzten Satz auch zu einer weiteren Regelüberprüfung mit von Behörde zu Behörde teils unterschiedlichen Laufzeiten umfunktioniert haben, obwohl die sie bindende Verwaltungsvorschrift gerade bei dem Punkt ganz unmissverständlich genau das Gegenteil fordert.

    Das Gute daran ist, daß man sich gegen illegale Anordnungen wehren kann.

    Sicher und das haben auch schon einige versucht.

    Weniger gut ist aber, wenn die Gerichte sich dann aber gar nicht auf die Missachtung der Verwaltungsvorschrift seitens der Behörden einlassen, sondern die Behörden auch noch mit teils äußerst fragwürdigen Auslegungen des Waffenrechts unterstützen. Dann steht der Bürger ziemlich schnell ganz dumm da. Zwar gibt es auch mit dem Urteil des VG Arnsberg eine zumindest in Teilen rühmliche Ausnahme, ansonsten ist der Tenor der Urteile bisher aber ziemlich eindeutig. Aus der richterlichen Ecke kommt übrigens auch diese noch fragwürdigere Auslegung mit dem Bedürfnisnachweis für jede einzelne Waffe.

    Die entsprechenden Urteile sind hier zu finden:

    Petition gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des WaffG

    Petition gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des WaffG

    Petition gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des WaffG


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    Abgesehen davon sind das natürlich wieder mal aussagen die nach einem kräftigen Tritt in den Hintern des Ratgebers betteln, schon weil eine Kopfnuss keinerlei Erfolg vermuten lasst.

    keine Sorge, lieber @Karl , man ist gerade dabei, wieder einen neuen Spaltpilz ganz fest in die Schützenhirne zu implementieren und auch dieser wird wieder ganz wunderbar wachsen und gedeihen und sein süßes Gift flächendeckend über die Vereine verbreiten. Und wie toll das wirkt, sieht man ja schon und nicht nur an der Antwort über Dir.


    Mit immer pessimistischerem Schützengruß

    Murmelchen

    Eine Sichtweise, noch eine Frage am Rande wer hat eigentlich die Bundesländer im Osten, damals DDR genannt regiert, wenn es nur Maionetten waren die vorne standen, dann die Frage wer hat die Strippen gezogen?

    Also, ich hatte ja DDR-Verbot und kann deshalb da nicht so recht mitreden,

    aber Du weißt schon, warum das Gebilde gerade in den Anfangsjahren auch SBZ genannt wurde.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hi,

    Nicht vergessen, die Grünen, Linken und SPD wollen ein totales Waffenverbot inklusive Luftgewehr, Softair und Paintball !!!

    das Problem ist gar nicht mal so sehr, was Grüne, Linke und die SPD wollen.

    Da eigentliche Problem ist doch, das wir sie immer wieder machen lassen, es sogar nicht wenige unter uns gibt, die jede noch so dämliche und unnötige Verschärfung schön reden, sogar für gut heißen und befürworten oder aber damit zumindest mal wieder gut leben können.

    Wir sind immer noch viele und deshalb kriegen sie uns ja frontal auch noch nicht klein. Aber wir werden weniger, die Strategie der immerwährenden Nadelstiche funktioniert gut, und wir werden es wohl auch nicht mehr schaffen, uns zu einen und ihnen unsere Macht spüren zulassen.

    Ja, ich denke auch, sie haben schon gewonnen und über kurz oder lang werden sie ihre Ziele erreichen. Übrigens geht es den Grünen und Linken dabei nicht nur um die Waffen, wir gehören nach ihrer Sicht zum verhassten konservativ bürgerlichen und vermeintlich reaktionären Lager und damit sind wir so etwas wie der natürliche und, weil wir uns ja auch immer alles so schön gefallen lassen, auch beliebte Gegner, mit dem man in den eigenen Reihen auch gut punkten kann.


    Ach ja, kann natürlich auch passieren, dass die Verwerfungen in unserer Gesellschaft vorher so groß werden, dass uns das ganze Gebilde (mal wieder) komplett um die Ohren fliegt. Die Zeichen der Erosion sind schon sehr deutlich zumindest für diejenigen zu sehen, die sie auch sehen wollen. Die Decke unserer Zivilisation ist nur sehr dünn und zerbrechlich. Aber dann brauchen wir uns über unseren Sport und den legalen Waffenbesitz in unserer Gesellschaft auch keine Gedanken mehr zu machen. Dann werden die, die es überleben, wieder ganz andere Sorgen haben.

    Mein ja nur.


    Mit leicht pessimistischem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    in der schweiz und österreich zählt ein lg leider zur feuerwaffe

    nach meinem Kenntnisstand zählen Druckluftwaffen weder in Österreich noch in der Schweiz zu den Feuerwaffen. Stichwort "kalte Gase".

    In der Schweiz zählen Druckluftwaffen unter7,5 J noch nicht einmal zu den Waffen und fallen damit auch nicht unter das Waffenrecht. In Österreich zählen Druckluftwaffen Kaliber < 6 mm zu den 'minderwirksamen Waffen', können also frei ab 18 Jahren erworben werden, müssen nicht registriert sein, dürfen aber nur mit Waffenpass geführt werden.

    Trotzdem scheinen beide Länder auf eine Eintragung in den Europäischen Feuerwaffenpass zu bestehen, wenn jemand aus den EU-Raum vorübergehend eine Druckluftwaffe in den Geltungsbereich dieser Länder verbringen möchte.

    In Deutschland hingegen schließt das Waffengesetz die Eintragung einer hier erlaubnisfreien Druckluftwaffe in den Feuerwaffenpass eigentlich aus, wobei eine erlaubnispflichtige Druckluftwaffe auch wieder und ungeachtet des Namens 'Feuerwaffenpass' eingetragen werden müsste.


    Irgendwie habe ich den nicht ganz unbegründeten Verdacht, dass die in den Ländern mit dem Waffenrecht beauftragen Menschen allesamt ganz große Kapazitäten sein müssen.


    Waffengesetz Österreich

    Waffengesetz Schweiz

    Waffengesetz Deutschland


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen