Seltsam dann frag ich nochmals nach, komisch das die unterschiedliche Dinge schreiben.
Mitnahme Luftgewehr in die Schweiz
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Wenn man ins österreichische Waffengesetz schaut (siehe weiter oben) und die heutige Antwort vom österreichischen Innenministerium liest, dann wäre ich mit dieser Auslegungsweise vorsichtig.
Das Mitbringen von Luftdruckwaffen von Deutschland nach Österreich ist erlaubt, wenn die Schusswaffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und eine vorherige Genehmigung der zuständigen örtlichen Waffenbehörde im Feuerwaffenpass erteilt wurde.
Keine vorherige Genehmigung ist erforderlich, wenn der Betroffene insbesondere eine Einladung zu einem Wettkampf oder eine Einladung zu einem Trainingslehrgang nachweisen kann. Der Nachweis ist mitzuführen und bei Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht vorzuzeigen.
mfG
Bundesministerium für Inneres
Sektion III
Abteilung III/3
Tja, da könnte man (in dem Fall ich) dem Ministerium die Frage stellen, warum man dann als Österreicher bei der Behörde die Auskunft bekommt, dass ein Luftgewehr nicht in den EWP eingetragen werden kann, da dieses nicht registrierungspflichtig ist und in den EWP nur die im Zentralregister gemeldeten Waffen hinein können.
Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus, wenn ich z.B mit einem LG beabsichtige durchzureisen?
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komisch das die unterschiedliche Dinge schreiben.
Ist bei unseren Behörden ja nicht anders :S
Ich hab auch zwei unterschiedliche Antworten auf die Frage ob man ein Luftgewehr ohne Kartusche für´s Lichtpunktschießen verwenden darf. Einmal auch mit Begründung warum es gestattet ist, einmal warum es nicht gestattet ist. Da steckst nicht drinne
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Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus, wenn ich z.B mit einem LG beabsichtige durchzureisen?
Wenn es max. 7,5 Joule erreicht und eine F-Kennzeichnung hat darf es
genehmigungfrei und anmeldefrei ein- und ausgeführt werden.
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Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus, wenn ich z.B mit einem LG beabsichtige durchzureisen?
Das war 2011 der genaue Wortlaut der Antwort des deutschen Zolls:
Wenn die Waffe die Kennzeichnung F im Fünfeck aufweist,
ist Besitz und Erwerb sowie Ein- und Ausfuhr in Deutschland ohne besondere
Erlaubnis möglich, sofern der Verbringer 18 Jahre alt ist. Allerdings sollten
Sie sich in Österreich informieren, ob dort nationale Vorschriften zu beachten
sind.Zollrechtlich ist nichts zu beachten, da die Ware die EU
nicht verlässt. -
Tja, da könnte man (in dem Fall ich) dem Ministerium die Frage stellen, warum man dann als Österreicher bei der Behörde die Auskunft bekommt, dass ein Luftgewehr nicht in den EWP eingetragen werden kann, da dieses nicht registrierungspflichtig ist und in den EWP nur die im Zentralregister gemeldeten Waffen hinein können.
Bei mir wäre vor ca. 4,5 Jahren die Registrierung wegen dem EWP anstandslos gegangen.
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Wenn ich den EWP beantrage, dann kann ich gleich auch in die Schweiz, weil da weiß ich das ich ihn sicher brauche.
Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumen…te.2450210.html
Eigendlich dann die selben Auflagen als würde ich es in die Schweiz mitnehmen:
- Feuerwaffenpass
- Einladung zur Sportausübung
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Bei mir wäre vor ca. 4,5 Jahren die Registrierung wegen dem EWP anstandslos gegangen.
Nachdem mein EWP auf Letztstand zu bringen war, habe ich versucht mir bei dieser Gelegenheit mein LG eintragen zu lassen. Die Dame war nett und bemüht, hat auch noch ein wenig herumtelefoniert, aber letztlich erhielt sie die Auskunft, dass die Eintragung nur mit registrierten Waffen funktioniert. Naja, Hauptsache wir fordern es von anderen Ländern bei der Einreise nach Österreich.
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Bei mir ist es nächstes Jahr wieder soweit. Eventuell versuch ich das Luftgewehr eintragen zu lassen.
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Hab den Antrag nun gestellt, mal sehen was rauskommt, sicher ist sicher.
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Achtung mit dem Eintrag in den Feuerwaffenpass: Ein Luftgewehr/eine Luftpistole ist keine Feuerwaffe.
Die CH-Nati hatte schon Erfahrungen bei einem europäischen Zoll, der die vorgelegten Pässe als Fälschung einstufte......
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Einstufen kann er was er will, wenn vom LRA der Stempel drauf ist in der schweiz und österreich zählt ein lg leider zur feuerwaffe
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in der schweiz und österreich zählt ein lg leider zur feuerwaffe
In Österreich zählt es zur Schusswaffe, für die man das besagte Dokument benötigt.
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Achtung mit dem Eintrag in den Feuerwaffenpass: Ein Luftgewehr/eine Luftpistole ist keine Feuerwaffe.
Richtig. Wenn man sich aber die zugrundeliegende EU-Richtlinie durchliest (was ich getan habe, weil ich mich auch gefragt habe was Luftdruckwaffen in einem Feuerwaffenpaß zu suchen haben), dann ist der Name des Passes schlichtweg irreführend, da auch alle nicht-Feuerwaffen darunter fallen. Gaga, aber isso.
(1) Im Sinne dieser Richtlinie gelten als "Waffen" und "Feuerwaffen" die in Anhang I definierten Gegenstände. Abschnitt II desselben Anhangs enthält eine Einteilung und Definition der Feuerwaffen.
[...]
ANHANG I
I. Im Sinne dieser Richtlinie gelten als "Waffen"- die unter Abschnitt II definierten "Feuerwaffen";
- die "Nichtfeuerwaffen" im Sinne der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.
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Tach auch,
in der schweiz und österreich zählt ein lg leider zur feuerwaffe
nach meinem Kenntnisstand zählen Druckluftwaffen weder in Österreich noch in der Schweiz zu den Feuerwaffen. Stichwort "kalte Gase".
In der Schweiz zählen Druckluftwaffen unter7,5 J noch nicht einmal zu den Waffen und fallen damit auch nicht unter das Waffenrecht. In Österreich zählen Druckluftwaffen Kaliber < 6 mm zu den 'minderwirksamen Waffen', können also frei ab 18 Jahren erworben werden, müssen nicht registriert sein, dürfen aber nur mit Waffenpass geführt werden.
Trotzdem scheinen beide Länder auf eine Eintragung in den Europäischen Feuerwaffenpass zu bestehen, wenn jemand aus den EU-Raum vorübergehend eine Druckluftwaffe in den Geltungsbereich dieser Länder verbringen möchte.
In Deutschland hingegen schließt das Waffengesetz die Eintragung einer hier erlaubnisfreien Druckluftwaffe in den Feuerwaffenpass eigentlich aus, wobei eine erlaubnispflichtige Druckluftwaffe auch wieder und ungeachtet des Namens 'Feuerwaffenpass' eingetragen werden müsste.
Irgendwie habe ich den nicht ganz unbegründeten Verdacht, dass die in den Ländern mit dem Waffenrecht beauftragen Menschen allesamt ganz große Kapazitäten sein müssen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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Brauch ich beim Europäischen Waffenpass auch eine Waffenbesitzkarte? Hab ein Formular bekommen da steht drauf Waffenbesitzkarte (Nummer, Name). Aber habe da gar keine.
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Tja, Miezekatze versucht sich gerade selbst in den Schwanz zu beissen
und dreht dabei immer weitere Kreise.
Egal , Du brauchst auf jeden Fall noch den Passierschein A38.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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