Mitnahme Luftgewehr in die Schweiz

  • Tja, da könnte man (in dem Fall ich) dem Ministerium die Frage stellen, warum man dann als Österreicher bei der Behörde die Auskunft bekommt, dass ein Luftgewehr nicht in den EWP eingetragen werden kann, da dieses nicht registrierungspflichtig ist und in den EWP nur die im Zentralregister gemeldeten Waffen hinein können.

    Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus, wenn ich z.B mit einem LG beabsichtige durchzureisen?

  • komisch das die unterschiedliche Dinge schreiben.

    Ist bei unseren Behörden ja nicht anders :S

    Ich hab auch zwei unterschiedliche Antworten auf die Frage ob man ein Luftgewehr ohne Kartusche für´s Lichtpunktschießen verwenden darf. Einmal auch mit Begründung warum es gestattet ist, einmal warum es nicht gestattet ist. Da steckst nicht drinne :saint:

  • Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus, wenn ich z.B mit einem LG beabsichtige durchzureisen?

    Wenn es max. 7,5 Joule erreicht und eine F-Kennzeichnung hat darf es

    genehmigungfrei und anmeldefrei ein- und ausgeführt werden.

  • Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus, wenn ich z.B mit einem LG beabsichtige durchzureisen?

    Das war 2011 der genaue Wortlaut der Antwort des deutschen Zolls:

    Wenn die Waffe die Kennzeichnung F im Fünfeck aufweist,
    ist Besitz und Erwerb sowie Ein- und Ausfuhr in Deutschland ohne besondere
    Erlaubnis möglich, sofern der Verbringer 18 Jahre alt ist. Allerdings sollten
    Sie sich in Österreich informieren, ob dort nationale Vorschriften zu beachten
    sind.

    Zollrechtlich ist nichts zu beachten, da die Ware die EU
    nicht verlässt.

  • Tja, da könnte man (in dem Fall ich) dem Ministerium die Frage stellen, warum man dann als Österreicher bei der Behörde die Auskunft bekommt, dass ein Luftgewehr nicht in den EWP eingetragen werden kann, da dieses nicht registrierungspflichtig ist und in den EWP nur die im Zentralregister gemeldeten Waffen hinein können.

    Bei mir wäre vor ca. 4,5 Jahren die Registrierung wegen dem EWP anstandslos gegangen.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Bei mir wäre vor ca. 4,5 Jahren die Registrierung wegen dem EWP anstandslos gegangen.

    Nachdem mein EWP auf Letztstand zu bringen war, habe ich versucht mir bei dieser Gelegenheit mein LG eintragen zu lassen. Die Dame war nett und bemüht, hat auch noch ein wenig herumtelefoniert, aber letztlich erhielt sie die Auskunft, dass die Eintragung nur mit registrierten Waffen funktioniert. Naja, Hauptsache wir fordern es von anderen Ländern bei der Einreise nach Österreich.

  • Bei mir ist es nächstes Jahr wieder soweit. Eventuell versuch ich das Luftgewehr eintragen zu lassen.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Achtung mit dem Eintrag in den Feuerwaffenpass: Ein Luftgewehr/eine Luftpistole ist keine Feuerwaffe.

    Die CH-Nati hatte schon Erfahrungen bei einem europäischen Zoll, der die vorgelegten Pässe als Fälschung einstufte......

  • Achtung mit dem Eintrag in den Feuerwaffenpass: Ein Luftgewehr/eine Luftpistole ist keine Feuerwaffe.

    Richtig. Wenn man sich aber die zugrundeliegende EU-Richtlinie durchliest (was ich getan habe, weil ich mich auch gefragt habe was Luftdruckwaffen in einem Feuerwaffenpaß zu suchen haben), dann ist der Name des Passes schlichtweg irreführend, da auch alle nicht-Feuerwaffen darunter fallen. Gaga, aber isso.

    (1) Im Sinne dieser Richtlinie gelten als "Waffen" und "Feuerwaffen" die in Anhang I definierten Gegenstände. Abschnitt II desselben Anhangs enthält eine Einteilung und Definition der Feuerwaffen.

    [...]

    ANHANG I
    I. Im Sinne dieser Richtlinie gelten als "Waffen"

    - die unter Abschnitt II definierten "Feuerwaffen";

    - die "Nichtfeuerwaffen" im Sinne der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.

  • Tach auch,

    in der schweiz und österreich zählt ein lg leider zur feuerwaffe

    nach meinem Kenntnisstand zählen Druckluftwaffen weder in Österreich noch in der Schweiz zu den Feuerwaffen. Stichwort "kalte Gase".

    In der Schweiz zählen Druckluftwaffen unter7,5 J noch nicht einmal zu den Waffen und fallen damit auch nicht unter das Waffenrecht. In Österreich zählen Druckluftwaffen Kaliber < 6 mm zu den 'minderwirksamen Waffen', können also frei ab 18 Jahren erworben werden, müssen nicht registriert sein, dürfen aber nur mit Waffenpass geführt werden.

    Trotzdem scheinen beide Länder auf eine Eintragung in den Europäischen Feuerwaffenpass zu bestehen, wenn jemand aus den EU-Raum vorübergehend eine Druckluftwaffe in den Geltungsbereich dieser Länder verbringen möchte.

    In Deutschland hingegen schließt das Waffengesetz die Eintragung einer hier erlaubnisfreien Druckluftwaffe in den Feuerwaffenpass eigentlich aus, wobei eine erlaubnispflichtige Druckluftwaffe auch wieder und ungeachtet des Namens 'Feuerwaffenpass' eingetragen werden müsste.


    Irgendwie habe ich den nicht ganz unbegründeten Verdacht, dass die in den Ländern mit dem Waffenrecht beauftragen Menschen allesamt ganz große Kapazitäten sein müssen.


    Waffengesetz Österreich

    Waffengesetz Schweiz

    Waffengesetz Deutschland


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Brauch ich beim Europäischen Waffenpass auch eine Waffenbesitzkarte? Hab ein Formular bekommen da steht drauf Waffenbesitzkarte (Nummer, Name). Aber habe da gar keine.

  • Tja, Miezekatze versucht sich gerade selbst in den Schwanz zu beissen

    und dreht dabei immer weitere Kreise.


    Egal , Du brauchst auf jeden Fall noch den Passierschein A38.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen