Beiträge von Murmelchen

    Hallo,

    eine kurze Anmerkung sei mir angesichts der Art der Fragestellung noch erlaubt:

    Diese verantwortliche Aufsichtsperson, die Schieß- und Standaufsicht, hat jegliches Schießen auf einer Schießstätte, also auch das Training oder und gerade auch ein 'Just for Fun' Schießen zu beaufsichtigen. Das bedeutet auch konkrete und ständige Anwesenheit direkt hinter den Schützen auf dem jeweiligen Stand und das bedeutet auch, das Schießen zu unterbrechen, will oder muss die Aufsicht den Stand verlassen. Das gilt selbst für den kurzen Besuch des stillen Örtchens.

    Ist eine Schießstätte mit mehreren getrennten Ständen ausgestattet, so muss für jeden Stand getrennt eine Aufsicht agieren. Verfügt ein Stand über mehr als eine bestimmte Anzahl von Schießbahnen, so ist der Stand in Abschnitte zu unterteilen und für diese Abschnitte sind bei Schießbetrieb dann auch entsprechend verantwortliche Aufsichten zu stellen.

    Des weiteren sind, wie hier auch schon oft erwähnt wurde, im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen auch noch die gesetzlichen Forderungen nach diesbezüglich weitergehender Qualifikation der Aufsichten zu beachten und sicherzustellen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Mal davon abgesehen, dass meine Frage bereits von AndreasJ beantwortet wurde (vielen lieben Dank dafür),

    Ja, leider aber auch wieder mit leichten Unschärfen bis hin zur Falschaussage versehen.


    1. Die Sache mit der verantwortlichen Aufsichtsperson ist eine gesetzliche Forderung und gilt daher nicht nur für DSB-Stände, sondern für alle Schießstätten im Geltungsbereich des Gesetzes. (Behörden sind teilweise außen vor).


    2. Es ist generell keine Erlaubnis eines Schießsportleiters nötig. Nebenbei, was es mit dem Schießsportleiter nach DSB auf sich hat, haben wir hier erst gerade wieder in einem anderen Beitragsstrang behandelt.

    Der jeweilige Betreiber der Schießstätte bestellt die jeweiligen Aufsichten und ist auch für deren Meldung oder Registrierung zuständig. Bei einem Verein ist in der Regel der Vorstand der Betreiber der Schießstätte oder agiert als Beauftragter bei einer gemieteten oder fremd genutzten Schießstätte. Es kann natürlich immer auch noch durch denjenigen, der das Hausrecht auf der Schießstätte ausübt, auch über die gesetzlichen Forderungen hinaus Auflagen und Bestimmungen geben, welche dann natürlich auch einzuhalten sind.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hatten wir im 19. Jahrhundert tatsächlich nur dreistellige PLZ_Nummern?

    Um ein wenig klug zu schei... oder so,

    im 19. Jahrhundert hatten wir in Deutschland noch überhaupt keine Postleitzahlen.

    Es gab zwar ab 1853 ein numerisches System der Thurn-und-Taxis-Post im Zusammenhang mit den Nummernstempeln, das hieß aber noch nicht Postleitzahl.

    Die ersten in Deutschland auch so genannten Postleitzahlen wurden im 2. Weltkrieg eingeführt, zuerst sogar nur zweistellig.


    So, musste ja auch mal drüber gesprochen werden, woll?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass nur ein Schießsportleiter den Schießbetrieb managen kann. Das kann formal gesehen auch jedes andere Mitglied, richtig?

    Hallo RifleRob,

    ja, das ist richtig. Es gibt keine Vorschrift für einen Schießsportleiter bzw. jemanden mit dieser Qualifikation.

    Hier in meiner Gegend wird derjenige, der den Schießsport im Verein leitet oder wenn man so will, organisiert, Vereinssportleiter genannt. Es gibt teilweise aber auch andere geläufige Bezeichnungen wie Schießwart usw. Man wird auf diese Position gewählt oder etwas flapsiger ausgedrückt, man wird ausgekuckt, benötigt dafür aber zumindest formal auch keine Qualifikation.


    Rechtlich zwingend vorgeschrieben ist, wie ich schon schrieb, nur die verantwortliche Aufsichtsperson im Sinne des Waffenrechts, die Schieß- und Standaufsicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Und da ich ja von Hause aus auch neugierig bin,

    würde ich jetzt ja noch gerne erfahren,

    was Freund Carcano denn da wieder ach so arg Obsoletes von sich gegeben hat,

    dass der Herr Häuptling sich mal wieder genötigt sah ...


    Und warum ist etwas Obsoletes denn hier überhaupt ein Löschgrund? Fragen über Fragen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo @Sodom Gomorra 3 ,

    ich habe es ja bekanntlich nicht so mit diesen Likes, aber in deinem Fall mach ich mal eine Ausnahme.

    Auch ich werde wohl nie verstehen, warum so ein Bericht positiv sein soll. Im Gegenteil, gerade weil der Bericht so tut, als würde der Sport möglichst objektiv, auf seine Art sogar positiv beschrieben werden, dürften die ganzen tendenziösen Formulierungen sogar noch stärker insbesondere auf unbedarfte Zeitgenossen wirken. Was wird da wohl bei einem Nichtschützen hängen bleiben?

    Und zu Dir, lieber Wilhelm,

    sag mal, kann es etwa sein, dass Du dich in letzter Zeit etwas radikalisiert hast?

    So eine scharfe Wortwahl bin ich von Dir hier ja gar nicht gewohnt.

    Ist aber wohl so auch nicht wirklich sinnvoll, da das so sicher nur die inzwischen schon recht ausgeprägten Lagerfronten weiter verhärtet. Und da ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass solch eine auch hier immer wieder zum Ausdruck gebrachte devote Haltung dem Schießsport auf Dauer mehr schadet denn nützt, möchte ich meine Mitschützen, welche in der Sache anderes denken, ja doch noch lieber überzeugen denn brüskieren. Obwohl ich mir insbesondere hier in diesen Forum natürlich auch oft denke ... Aber gut, lassen wir das.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Das darf aber nicht nur er.

    Ohne Aufsicht darf alleine schießen, wer - unter Berücksichtigung weiterer Bedingungen - die nötige Qualifizierung als Stand- und Schießaufsicht nachweisen kann. Diese Qualifizierung wird beim DSB bzw. dessen Landesverbänden in der Regel durch einen eigenen Lehrgang vermittelt und bescheinigt.

    Der Schießsportleiter nach DSB ist eine Qualifizierung und ein Lehrgang, welcher den Teilnehmer in die Lage versetzen soll, zukünftig den Schießsportbetrieb in seinem Verein zu organisieren. Es handelt sich dabei also quasi um eine Art Ausbildung zum Manager in Sachen Vereinsschießsport.

    Der Lehrgang Schießsportleiter nach DSB beinhaltet (normalerweise) nicht den Ausbildungsteil zur Schieß- und Standaufsicht. Von daher kann man diese Qualifikation auch nicht zwingend annehmen. Da aber der DSB-Qualifizierungsplan den Nachweis der Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht als eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang zum Schießsportleiter angibt, darf man zumindest bei neueren Schießsportleiterqualifikationen auch von der Qualifikation zur Schieß- und Standaufsicht ausgehen.

    Leider gibt es in dem Zusammenhang weitere Unsicherheiten, weil selbst die Landesverbände den Begriff Schießsportleiter und die damit verbundene Ausbildung immer noch nicht einheitlich handhaben, von den anderen Verbänden mal ganz abgesehen. Der Leiter einer Meisterschaft wird laut DSB-Sportordnung übrigens als Schießleiter bezeichnet. Man beachte den Unterschied.


    Halten wir also fest: Jemand ist zur Aufsichtsführung auf Schießständen berechtigt, wenn er die dafür nötige Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht nachweisen kann. Bei jemanden mit der Qualifikation Schießsportleiter nach DSB kann man in der Regel davon ausgehen, dass er diese Qualifikation auch besitzt, zwingend darauf verlassen insbesondere bei einer schon länger zurückliegenden Ausbildung kann man sich aber nicht.

    Und um auch noch die Eingangsfrage zu beantworten: Eine verantwortliche Aufsichtsperson in Sinne des Waffenrechts (Schieß- und Standaufsicht) muss bei jedem Schießen anwesend sein, nicht nur bei Meisterschaften oder Wettkämpfen und auch immer auf reinen Druckluftständen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Einen Schießsportleiter nach DSB im Verein zu haben ist sicher schön, aber nicht zwingend notwendig.


    Ich verweise in dem Zusammenhang auch noch auf den Qualifizierungsplan des DSB. Darin werden die jeweiligen Qualifizierungsstufen beginnend mit 1. der Einstiegsqualifikation - Sachkunde nach § 7 Waffg und Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) und 2. der Vorstufenqualifikation - Schießsportleiter beschrieben.

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…_DSB_2021-1.pdf


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Was bist du:

    Nestbeschmutzer oder Troll?

    Weder noch!

    Das ist doch der Karl wie er leibt und lebt, auch wenn er sich jetzt Himbeertoni oder so nennt.

    Und der Karl will bekanntlich immer nur spielen.


    Mit verständnisvollem Schützengruß

    Murmelchen - laut Geronimo bin ich ja gefährlich. Da hilft wohl nur (weg)sperren, oder?

    wollte eben Karl anschreiben

    Stille Post?

    Mal wieder ein paar Allianzen im Hintergrund gegen vermeintlich unliebsame Foristi gründen? So richtig hinten rum halt, wie Du es ja auch sonst schon mal ganz gerne gemacht hast?

    Ganz ehrlich und abgesehen davon, dass der gute Karl dafür wohl nicht mehr zur Verfügung steht, glaube ich auch nicht, das Karl dafür der Richtige ist. Und das sage ich auch trotz aller Diskrepanzen, die ich auch oft mit Karl hatte.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    mir scheint, die 'Seichtgebiete' haben hier in letzter Zeit zugenommen. Und diese schon öfter von mir kritisierte 'Likerei' verstärkt den Eindruck leider noch.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen


    Apropos no.limits,

    warst Du nicht auch mal mit dem schon damals recht fragwürdigen Anspruch angetreten, dem Forum hier zu neuen Höhenflügen zu verhelfen? Auch auf die Gefahr hin, dass Du mir das jetzt übel nimmt, irgendwas scheint mir da mit der Richtung nicht zu stimmen.

    ... bei meinem KK Gewehr ...

    ... nach 1.5.4 SpO ...

    Sportordnung Deutscher Schützenbund DSB

    1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr


    Noch Fragen?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen


    Apropos, die SpO ist (nicht nur) an der Stelle immer noch kaputt. Die Abbildung mit dem KK-Sport- bzw. Freigewehr gehört da nach wie vor so nicht hin. Der Fehler wurde auch schon vor etlichen Jahren thematisiert, aber wie schon so oft in Sachen SpO leider bisher ohne Erfolg. Es dauert halt , bis auch der gute Herr F. solche Fehler erkennt und versteht. Und wenn ja, dann baut er in der Regel bei der Korrektur gleich neue oder weitere Fehler mit ein. :stunned:

    Tach auch,

    Ich habe eine Anschütz 1903 mit Linkssystem und bin ganz zufrieden.

    man kann sicher auch mit einer Anschütz 1903 glücklich werden. Aber es ist im Vergleich zu den 18er und 19er Systemen mit 07er oder 13er Endung, selbst gegenüber den späten ursprünglichen Match 54, doch nur zweite Wahl und die Schaftbettungen und damit auch die Schäfte sind nicht kompatibel zu den schon als bessere Wahl genannten Systemen.

    Zumal gibt es auf dem Markt neben neuen Gewehren und Systemen der Endung 07 oder 13 auch genügend, oft auch sehr gut erhaltene Exemplare mit geringer Schussleistung. Man braucht beim Gebrauchtkauf nur etwas Geduld und am besten auch etwas Erfahrung, aber dann findet man sicher auch früher oder später auch etwas brauchbares.

    Systeme mit Supermatch-Schaft werden heutzutage deutlich teurer gehandelt. Aber aus meiner Sicht braucht man diese als Auflageschütze auch nicht unbedingt und mit etwas handwerklichem Geschick kann man einen Standard-Schaft sicher auch halbwegs konkurrenzfähig herrichten, zumindest für den Anfang.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Für meine Begriffe müsste es da Staffelungen geben ?

    Gibt es natürlich. Wir sind ja schließlich ein Rechtsstaat.

    Der passende Verweis wurde schon geliefert.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html

    Siehe Zweiter Teil Abschnitt 4.


    Aber da wir ja ein Rechtsstaat sind gibt es da natürlich auch Feinheiten. Siehe Zweiter Teil Abschnitt 5.


    Unbestimmten Gerüchten zufolge soll man sich die Löschung dort auch nicht so vorstellen wie Fritzchen. Aber wie gesagt, das sind natürlich nur unbestimmte Gerüchte.

    Und die Onkels und Tanten mit den schönen Hüten haben ja auch überhaupt keine Computer oder so.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Nach dem in anderen Waffenforen bei Straftaten mit Legalwaffen grundsätzlich Behördenversagen festgestellt wird könnte man meinen dass hier Nachholbedarf besteht? Manchmal gehen die Wünsche ja in Erfüllung, auch wenn es ganz anders gemeint war.

    Eignung, lieber Karl, ist das ohne Ärmchen. Gut, ohne Hirnchen ist auch doof, aber das sieht man ja nicht immer sofort.

    Dass die Jagdverbände selbst die Interessen ihrer Mitglieder vertreten ist ausgeschlossen?


    Immerhin verzeichnen die seit einigen Jahren einen erkennbaren Mitgliederzuwachs.

    Manche Mitglieder sollen da ja manchmal sogar selbst für ihre Interessen sorgen. Da freut man sich dann auch als Verband.

    Liegt aber wohl auch daran, dass es in bestimmten Kreisen wieder chique geworden ist. Und bei Neureichs dürfte es nach der famosen Umverteilung der letzten Jahrzehnte auch nicht am dafür nötigen Kleingeld mangeln. Und nicht zu vergessen, Frauchen will ja inzwischen auch mal.


    Und sind wir ehrlich, solange Du schön brav regelmäßig deinen Jagdschein einlöst, sprich zahlst, lässt dich die Staatsmacht weitgehendst in Ruhe. Was will man mehr.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Spiegel. Das ist ja generell eine ganz eigene Welt.

    Jau, irgendein Aufhänger findet sich ja schließlich immer, um so die Nichtigkeit des gesamten Themas zu suggerieren. Gar nicht mal so ungeschickt, trotzdem durchschaubar.


    Als ob andere Publikationen unserer Qualitätspresse in der Sache auch nur einen Deut besser wären.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Richtig, zum Beispiel wenn man jammert und rumnörgelt, dann aber jeden, der das Thema anspricht, als Troll oder potenziell gefährlich bezeichnet.

    Das ist eine altbekannte und leider auch immer noch sehr beliebte Methode, leider und gerade auch bei denen, die sich vermeintlich integer und moralisch für überlegen halten.

    Wer eine andere oder gar unbequeme Position vertritt, wird entweder in eine bestimmte in der Regel verachtenswerte politische Ecke gestellt oder sogar entmenschlicht. Damit wird dann auch automatisch die womöglich ansonsten durchaus berechtigte Sachposition entwertet und man braucht sich damit dann auch nicht mehr zu befassen. Und der Beifall der Gleichgesinnten ist einem dafür eh sicher. Was will man mehr.

    Und den Überbringer schlechter Nachrichten hat ja eh schon immer gerne gemeuchelt.


    Mit bestem Schützen

    Murmelchen