Das darf aber nicht nur er.
Ohne Aufsicht darf alleine schießen, wer - unter Berücksichtigung weiterer Bedingungen - die nötige Qualifizierung als Stand- und Schießaufsicht nachweisen kann. Diese Qualifizierung wird beim DSB bzw. dessen Landesverbänden in der Regel durch einen eigenen Lehrgang vermittelt und bescheinigt.
Der Schießsportleiter nach DSB ist eine Qualifizierung und ein Lehrgang, welcher den Teilnehmer in die Lage versetzen soll, zukünftig den Schießsportbetrieb in seinem Verein zu organisieren. Es handelt sich dabei also quasi um eine Art Ausbildung zum Manager in Sachen Vereinsschießsport.
Der Lehrgang Schießsportleiter nach DSB beinhaltet (normalerweise) nicht den Ausbildungsteil zur Schieß- und Standaufsicht. Von daher kann man diese Qualifikation auch nicht zwingend annehmen. Da aber der DSB-Qualifizierungsplan den Nachweis der Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht als eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang zum Schießsportleiter angibt, darf man zumindest bei neueren Schießsportleiterqualifikationen auch von der Qualifikation zur Schieß- und Standaufsicht ausgehen.
Leider gibt es in dem Zusammenhang weitere Unsicherheiten, weil selbst die Landesverbände den Begriff Schießsportleiter und die damit verbundene Ausbildung immer noch nicht einheitlich handhaben, von den anderen Verbänden mal ganz abgesehen. Der Leiter einer Meisterschaft wird laut DSB-Sportordnung übrigens als Schießleiter bezeichnet. Man beachte den Unterschied.
Halten wir also fest: Jemand ist zur Aufsichtsführung auf Schießständen berechtigt, wenn er die dafür nötige Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht nachweisen kann. Bei jemanden mit der Qualifikation Schießsportleiter nach DSB kann man in der Regel davon ausgehen, dass er diese Qualifikation auch besitzt, zwingend darauf verlassen insbesondere bei einer schon länger zurückliegenden Ausbildung kann man sich aber nicht.
Und um auch noch die Eingangsfrage zu beantworten: Eine verantwortliche Aufsichtsperson in Sinne des Waffenrechts (Schieß- und Standaufsicht) muss bei jedem Schießen anwesend sein, nicht nur bei Meisterschaften oder Wettkämpfen und auch immer auf reinen Druckluftständen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Einen Schießsportleiter nach DSB im Verein zu haben ist sicher schön, aber nicht zwingend notwendig.
Ich verweise in dem Zusammenhang auch noch auf den Qualifizierungsplan des DSB. Darin werden die jeweiligen Qualifizierungsstufen beginnend mit 1. der Einstiegsqualifikation - Sachkunde nach § 7 Waffg und Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) und 2. der Vorstufenqualifikation - Schießsportleiter beschrieben.
https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…_DSB_2021-1.pdf
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen