Beiträge von Murmelchen

    Hallo Parallax,

    ich möchte das Thema ja nicht unnötig überstrapazieren, aber woran machst Du die folgende These bezüglich der Anwesenheitspflicht auch eines Inhabers der Schießstättenerlaubnis fest?

    Der Gesetzgeber kennt in erster Näherung nur zwei relevante Akteure:

    - den Inhaber der Schießstättengenehmigung
    - die Verantwortliche Aufsicht(en)

    Ersterer muß für ausreichende Zweitere sorgen. Zudem muß er dafür sorgen das entweder er selbst, oder ein von ihm bestimmter Vertreter anwesend ist (derjenige muß auch nur aufm Gelände sein) - zum Beispiel auch der alleinschießende Schütze. Kein Schießbetrieb ohne Verantworliche Person (im Sinne Schießstandbetreiber).

    Die zwingende Anwesenheit der verantwortlichen Aufsichten ergibt sich aus der Verordnung, erscheint mir aber auch logisch. Für den Inhaber der Schießstättenerlaubnis kenne ich bisher keine solche Passage im Gesetzestext, noch erscheint mir solch eine Anwesenheit auch wirklich nötig. Von daher wäre ich Dir diesbezüglich für entsprechende Hinweise und Passagen im Gesetzestext dankbar.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    sag mal, tickst Du noch ganz rund?

    Kannst Du mir mal sagen, was Du für ein Problem, mich so anzugehen?

    Diese Reaktion habe ich kommen sehen. Leider.

    Geht wohl heutzutage auch nicht (mehr) anders.


    Es wäre allerdings auch möglich gewesen, das mit Humor zu nehmen. Zumal der Califax hier auch nicht wirklich zu den ganz Bösen gehört. :saint:


    Mit bestem Schützengruß und mein ja nur

    Murmelchen

    Und hier noch der Verweis auf diesen ominösen DSB-Qualifizierungsplan, von dem hier andauernd die Rede ist.

    Darin steht dann auch recht ausführlich, wie es sich beim DSB mit den jeweiligen Qualifikationen bzw. den entsprechenden Lehrgängen in Sachen 'Standaufsicht' und 'Schießsportleiter' verhält.

    Qualifizierungsplan des Deutschen Schützenbundes

    - Stichwort 'Schießsportleiter' -

    Innerhalb der DSB-Landesverbände überall einheitlich so benannt, weil bundesmäßig seit Anno Pfeifendeckel namentlich verbindlich vorgegeben als Vorstufenqualifikation, durch den Qualifizierungsplan.

    Ich weiß, dass der 'Schießsportleiter' vom WSB schon seit den Neunzigern als Lehrgang und Qualifikation angeboten wird. Im 'alt ehrwürdigen' Handbuch von 1983 taucht der Lehrgang hingegen noch nicht auf. Da ist neben der Sachkunde- und der Jugendleiterausbildung nur die Rede von den F-Übungsleitern.

    Das aber auch nur so als kleine Anekdote zwischendurch. Ist für die vorliegende Frage hier natürlich nicht wirklich relevant.


    Mit besten Schützengruß

    Murmelchen

    Grumpy,

    das was walthergsp da in Beitrag #15 eingestellt hat, ist der offizielle Gesetzestext bzw. die allgemeine Verordnung AwaffV dazu.

    Die darin enthaltenen Passagen 'eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen' bzw. 'ausreichende Anzahl von verantwortlichen Aufsichtspersonen' und 'Die verantwortlichen Aufsichtspersonen' in der Mehrzahlform sind zumindest aus meiner unmaßgeblichen Sicht schlicht der Tatsache geschuldet, dass eine einzelne verantwortliche Aufsichtsperson immer nur eine bestimmte Anzahl von Schützen bzw. einen bestimmten Bereich eines möglicherweise auch größeren Standes beaufsichtigen kann. Es gibt bei den Verantwortlichen Aufsichten keine Art Hierarchie, auch wenn der DSB mit dem Schießleiter das zumindest bei Meisterschaften laut Sportordnung etwas anders oder leicht missverständlich kommuniziert. Jede Aufsicht ist immer für den zugeteilten Bereich im Sinne des Waffenrechts verantwortlich.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Grumpy,

    Die „VA“ trägt die Verantwortung über das sichere Schießen, muß dabei aber nicht auf dem Schießstand selber sein. Er muss nur auf dem Gelände anwesend und erreichbar sein.

    das ist so aber auch wieder umstritten, nach meiner Auffassung sogar nicht zulässig, zumindest nicht so pauschal.

    Aufsicht geht meiner Meinung nach nur, wenn die Aufsicht auch auf dem jeweiligen Stand anwesend ist, im Zweifel direkt hinter den Schützen, da nur so eine mehr oder weniger schnelle Eingreifmöglichkeit gegeben ist. Ich würde sogar behaupten wollen, sollte die Aufsicht aus welchen Gründen auch immer vorübergehend den Stand verlassen, so muss das Schießen entweder unterbrochen werden oder qualifizierter Ersatz die Aufsicht übernehmen.

    Die VA darf auch alleine Schießen, sofern sch keine andere Person auf dem Schießstand befindet.

    Ja, aber auch nur, wenn der Betreiber des Standes damit auch einverstanden ist.


    Apropos Schießsportleiter: In Zweifel ist gerade die Person mit dieser Qualifikation nicht zur Aufsichtsführung berechtigt. Zwar sieht der DSB-Qualifizierungsplan als Voraussetzung für die Teilnahme am Schießsportleiterlehrgang die Qualifizierung zur Standaufsicht voraus, ich kenne aber Fälle, wo man das mit dieser Voraussetzung nicht ganz so genau gesehen hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Tach auch,

    Bei den Regeln für Gewehr Allgemein 1.4.6 Schaftkappe und Haken, steht als Hinweis: das Maß 25mm gilt nicht für Zimmerstutzen, KK-Gewehr und Auflage

    erst mal eine kleine Korrektur: es muss in obigem Satz 'KK-100' heißen, nicht 'KK-Gewehr'.

    Ansonsten finde ich diesen neueren Zusatz insbesondere in Sachen Auflage (wiedermal) etwas seltsam, denn wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wollte man ja - jedenfalls bis vor kurzem - gerade beim Auflageschießen nicht, dass sich da die Schützen irgendwelche Haken oder Teile der Kappen auf die Schulter legen. Na ja ...

    Vielleicht hilft das so ja schon mal etwas weiter.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Grumpy,

    die schwerpunktmäßige Konzentration auf Schützen mit überdurchschnittlich vielen eingetragenen Waffen als neue Stoßrichtung war zu erwarten. Darauf deutet ja auch die mehr oder weniger klammheimlich durchgezogene nachträgliche Begrenzung selbst der alten WBK Gelb auf max. 10 Waffen hin. Und wenn man sich hier so einige der Kommentare 'ganz echter Sportschützen' anhört, so kann die Politik und die Verwaltung damit ja auch nicht wirklich viel falsch machen, im Gegenteil.

    Nur sollten sich die gepflegten Herrschaften mal lieber nicht all zu sicher sein mit ihren ein oder zwei geliebten Match-Waffen , wie ich hier schon anhand meiner eigenen Erlebnisse geschildert habe nebst mehr oder weniger hilfreicher Kommentierung. Gut, aber ich bin ja auch böse, irgendwie. :saint:


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Unter diesem Aspekt kann und wird ein Verband das natürlich bestätigen können und wollen, wenn man den obigen Unterschied mit ihm bespricht.

    Das will ich nicht in Abrede stellen.

    Nur, wenn Oberschützenmeister Pudlich sich schon im Verein mit der Bestätigung schwer tut, wir erinnern uns, auch in diesem Beitragsstrang wurde ja schon die Bedeutung und Wichtigkeit dieses 'Amtes' angedeutet, dürfte es eher schwer werden mit der Überzeugung des Verbandes.

    Machen wir uns da lieber nichts vor, der Spaltpilz wurde auch diesem Gesetz gründlich eingeimpft und wir wissen ja alle, auch mit so etwas kann man vielen Mitmenschen eine zumindest klammheimliche Freude bereiten.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ganz im Ernst, wie viele Waffen braucht ein ernstzunehmenden Sportschütze, der nach dem Motto "second sucks" sein Sportleben lebt?

    Jetzt mal ganz im Ernst, wozu braucht ein ernstzunehmender Sportschütze denn überhaupt Waffen?

    Die so ganz richtig ernstzunehmenden Sportschützen beweisen inzwischen doch täglich, dass es auch ganz ohne geht.

    Also ...


    Mit wirklich interessiertem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Reiner,

    wenn deine Beobachtungen im Training und Wettkampf zutreffen und reproduzierbar sind, dann scheidet meine Vermutung mit der Einspannung im Test natürlich aus. Ich hatte deinem Hinweis mit dem Training zuerst nicht genug Bedeutung beigemessen, denn unser Köpfchen spielt uns ja bekanntlich gerade auch bei solchen Dingen auch schon mal gerne einen Streich. Und da Du von einem Munitionstest sprachst ...

    So würde ich allerdings auch ein thermisches Problem vermuten. Normal ist so ein Verhalten allerdings nicht, nicht bei dem Kaliber und bei den dicken und in der Regel auch recht guten Läufen. Ich kenne das so jedenfalls nicht, was aber auch wiederum nichts heißt.


    Ich würde jedenfalls mal versuchen, beim nächsten Schießen so systematisch wie möglich vorzugehen, das heißt, konstante langsame Schussabgabe, so 1 Schuss pro Minute, dabei Schloss nach dem Schuss bis zum nächsten Ladevorgang geschlossen halten, damit der Lauf nicht unregelmäßig durch den Kamineffekt auskühlen kann.

    Anderer Tipp: Schieb doch mal so einen VFG-Propfen durch den Lauf und achte dabei auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten. Wenn Du damit bisher nur wenig Erfahrung hast, kannst den Vorgang auch mal bei einem anderen Lauf, falls verfügbar, zum Vergleich wiederholen. Ist natürlich auch kein Grarant, aber doch einen Versuch wert.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Reiner,

    Treffpunktverlagerungen zwischen verschieden Munitionsfabrikaten, selbst zwischen verschiedenen Losen, sind durchaus möglich, auch in der von Dir angegebenen Größenordnung. Nur tritt dabei aber keine systematische Wanderung in eine bestimmte Richtung auf.

    Ich würde fast vermuten, der Schaft - oder eher weniger das System - ist während des Tests in der Einspannung 'gewandert' und hat dadurch diese Treffpunktwanderung verursacht.

    Wie wurde denn die Waffe (oder das System) eingespannt? Kann man möglicherweise am Schaft Spuren erkennen?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Der hat ohnehin Nerven, wenn ich bedenke wie oft er unter falscher Flagge gesegelt ist und jedesmal behauptet hat, nein das ist er nicht,

    Unser Lügen Baron.

    Nun ja, vielleicht ist er damit hier ja sogar in ganz guter Gesellschaft?

    Uns so oft wie diese ewigen 'Ich heiße Erwin Lottemann und bin jetzt (wieder) Sportschütze' Beiträge hier einschlagen denke ich mir auch meinen Teil.

    Ich halte natürlich nichts von unserem Troll aber ebenso wenig von so wenig Sachverstand wie sie die eine oder andere Person hier zeigt.

    Gut das wir wenigstens Dich haben. Und was möchte uns der Herrn nun mitteilen? Doch nicht etwa wieder das übliche klein wegi82 Spielchen?

    Als Munitionssorte steht Pistol Match drin

    Stimmt auch wieder. Interessant.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Lieber wegi82,

    Du stehst gerade auch ein bisschen sehr lange auf dem berühmten Schlauch, oder? :whistling:

    Es sieht schlicht und ergreifend so aus, als hätte hier jemand einen Ausdruck von einem Gewehrtest genommen - wahrscheinlich Anschütz - und dann nachträglich nur den Waffentyp in Pardini .22 geändert. Dafür sprechen die Angaben 50 m, 670 mm Lauflänge, sogar die 'Laufnummer', hier wohl eher die Seriennummer, weshalb ich auch nachträglich auf Anschütz tippe.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Wenn man das durchaus schöne Bildchen einmal genauer anschaut, dann beschleicht einen der Eindruck, dass an den von Nammo Schönebeck ausgedruckten Daten irgendwie nicht alles zueinander passen kann... :)

    Gutes Auge!

    Bei mir hat vor etlichen Jahren sogar mal jemand seine RWK-Ergebnisse komplett am Meyton-Rechner designt. Leider auch so plump, jeweils komplett identisch bis auf zwei per Copy and Paste eingefügte Werte ab Schuss 23.

    Die 670 mm habe ich hier sogar wahrgenommen, aber überhaupt nicht geschaltet. Mag dem Gewehrschützen in mir geschuldet sein, egal, Respekt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo CoolMint,

    ich zitiere mal wieder unseren 'Grenzenlosen', natürlich nur zur Erbauung, versteht sich.

    Zitat

    Der wirtschaftliche Schaden durch vorsätzlich verärgerte Leute ist deutlich.

    Der Betreiber hat auch Rechte!

    Löschungen Hin oder Her, wie soll man sich denn gegen solche geistigen Brandstifter wehren?

    Es geht hier auch um ein Unternehmen.

    Es ist in unserem Lande so Täterschutz vor Opferschutz.

    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen