Straf- und Bußgeldvorschriften, also §§ 51 bis 54. Aber Anlage 2, 1.2.4.2 habe ich dort nicht entdeckt. 
Eben, allerdings hast Du jetzt auch einen Vertuer drin. Anlage 2 Punkt 1.2.4.2 steht ja drin und läuft unter Strafsache. Dann geht es aber auch schon mit Punkt 1.2.5 weiter. Die hier relevanten neuen Punkte 1.2.4.3 und 1.2.4.3 sind nicht aufgeführt. Oder übersehe ich da was?
Ich habe mich im vorherigen Beitrag auch schon vertan. Das mit dem Magazinen für Langwaffen steht unter Punkt 1.2.4.4, nicht unter 1.2.4.3.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7 einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
Ob die das wohl vergessen haben? So ein dummes Magazin ist ja jetzt im Zweifel ein verbotener Gegenstand und das geht ja gar nicht, wirklich nicht. Das muss doch bestraft werden, mit der vollen Härte des Gesetzes, jawoll.
Ja, dito. Arrogant wie ich nun mal bin, bilde ich mir sogar ein, in der Regel auch zu verstehen, was da gerade so lese. Ich gebe aber zu, speziell bei unserem WaffG komme ich diesbezüglich auch oft an meine Grenzen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen