Beiträge von Murmelchen

    Aber mit Sport hat das nicht viel zu tun.

    Ich mein ja nur daß vor einigen Tagen jemand so was geschrieben hätte.

    Kommt da gerade wieder die leicht fiese Ader bei Dir durch? Mein ja nur.

    Egal, es lebe der Spocht.


    Apropos, angeregt durch die Diskussion über die neuen Altersklassen habe ich gerade mal geschaut. Ich bin jetzt entweder Senioren IV oder Senioren II. :shouting:


    Mit doch leicht verstörtem Schützengruß

    Murmelchen

    Erst schießt sich einer von denen ins Bein und macht dann Himmelfahrt

    https://www.agrarheute.com/land-leben/tra…n-stirbt-609912

    und dann wird der arme Opa auch noch vom Trecker geballert

    https://www.agrarheute.com/land-leben/lan…gdunfall-612820


    Jetzt fehlt nur noch der Klassiker: "Hund erschießt Herrchen".


    Mit bestem Schützengruß und bitte nicht nachmachen, woll. ;)

    Murmelchen

    Habe auch teilgenommen und LG-Freihand eine Bronzemedaille erringen können. Über die Ringzahl brauchen wir nicht zu sprechen, wenn ich mir all die "echten" Meisterschützen hier im Forum ansehe. Aber für mich, als "Autodidakt" ohne Trainer, der erst 2016 mit Auflage und 2017 mit Freihand begonnen hat, war es eine echte Belohnung für Trainingsfleiß. Schieße auch nicht in "Vollzeug", sondern nur mit Schießjacke (keine Maßanpassung), Schießstiefeln und Handschuh sowie Bluejeans.

    :clapping:

    Hochachtungsvoll und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Und glaube mir, der Druck in Dortmund ist höher als bei solch einem Wettschießen ;) :) , wo es ja eigentlich um nichts geht. Und die Konkurrenz ist auch größer.

    Ohne jetzt die objektive Wertigkeit der jeweiligen Veranstaltungen in Frage zu stellen, behaupte ich doch mal, der subjektive Druck, den jemand bei solch einer Teilnahme verspürt, ist sehr individuell und kann für den einen Schützen selbst bei einer Vereins- oder Stadtmeisterschaft deutlich heftiger ausfallen als für einen anderen Schützen bei der Deutschen. Natürlich gibt es in der Regel auch diese Hierarchie des Drucks durch die höheren Wettkämpfe und Meisterschaften, aber, wie schon geschrieben, es gibt dabei auch immer dieses individuelle Empfinden.

    Man kann den Umgang mit dem Druck auch etwas lernen, aber manche Schützen kommen damit selbst nach etlichen Jahren und ganz vielen Wettkämpfen nicht wirklich klar, während andere Schützen sich sogar regelrecht auf den Wettkampf und den damit verbundenen Druck freuen und dann auch meistens recht gut damit klarkommen.

    Aber das ist ein ganz weites Feld. Da kann man auch dicke Bücher drüber schreiben.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Freunde,

    um noch mal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen, kennt sich denn hier jemand etwas mehr auf diesem Gebiet dieser Bauartgenehmigungen aus, vielleicht von beruflicher Seite her? Ich kenne mich auf dem Gebiet leider überhaupt nicht aus und kann daher auch nur Vermutungen anstellen oder das wenige wiedergeben, was die üblichen Suchmaschinen dazu so hergeben. Erfahrungsgemäß ist es allerdings so, wenn man nicht schon etwas Ahnung auf dem Gebiet hat, dann findet man in der Regel auch nichts gescheites dazu.

    Kann es denn sein, dass da an der Forderung der Kreispolizeibehörde überhaupt etwas dran ist und wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Ein neuer Quark von der EU?


    Carcano? Immer wenn man den Kerl mal braucht ist er nicht da. :whistling:


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Kann es sein das Du von "allein im ganzen Schützenhaus" meinst?

    Natürlich, Du hast vollkommen recht. Umgangssprachlich neige ich schon mal dazu vom 'Stand' zu sprechen, auch wenn ich eigentlich die komplette Schießstätte, das ganze Anwesen, meine.

    In einem solchen Beitragsstrang, in der es ja erster Linie um rechtliche bzw. sogar um waffenrechtliche Aspekte geht, ist es natürlich schon sinnvoll, sich möglichst präzise auszudrücken. Das ganze Waffenrecht ist ja eh schon oft konfus genug.


    Wir machen das bei uns im Verein mit dem 'alleine Schießen' auch nur so, dass wir dann auch tatsächlich allein auf der gesamten Anlage sind. Da ist man waffenrechtlich dann wohl auch auf sicheren Seite, andererseits ist das in Sachen Unfallsicherheit und 'Arbeitsschutz' aber wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Also immer schön Mutti Bescheid sagen, wo man ist.

    Besagter KPB-Mitarbeiter hat das mit dem 'alleine Schießen' aber damals auch so nicht akzeptiert.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Definitiv. Sowohl das Tor als auch die Eingangtür zum Gebäude. Aber nicht sosehr wegen dem Paragraphen sondern weil ich nicht möchte, dass mir da mal jemand die Bude leerräumt. Ist zwar unwahrscheinlich, aber auch nicht völlig auszuschließen und ich würde es im Zweifel beim Training auf dem Stand womöglich auch gar nicht mitkriegen.

    Damit ich hier nicht falsch verstanden werde, ich bin generell für einen transparenten, offenen und einladenden Stand, bei dem Gäste und Interessenten auch das Gefühl haben, willkommen zu sein.

    Nur wenn ich alleine auf dem Stand bin, verrammle ich die Bude. Man weiß ja nie, selbst im Sauerland. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    in dem Beitragsstrang DISAG Zulassung, keine Erlaubnis durch die Kreispolizeibehörde, §27.1 WaffG wird auf eine Stellungnahme des DSB zum MDR-Beitrag "So leicht kommen Kinder an Waffen" verwiesen.

    https://www.dsb.de/aktuelles/arti…inder-an-waffen

    Dort behauptet der Verfasser, dass Jugendliche nur bis zum 16. Lebensjahr eine Einverständniserklärung benötigen und beruft sich dabei auf den Steindorf und das Werk von Gade/Stoppa.

    Auch auf die Gefahr hin hier jetzt als anmaßend und überheblich zu erscheinen vertrete ich die Auffassung, dass diese Interpretation so nicht stimmt. In § 27 (3) WaffG wird zuerst allgemein die Obhut und die Einverständniserklärung für alle Minderjährigen verlangt, im Schlusssatz wird dann diese Pflicht zur Obhut für Jugendliche, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, wieder aufgehoben. Aufgehoben wird aber eben nur diese besondere Pflicht zur Obhut, nicht aber auch die Einverständniserklärung. Die wird dadurch eben nicht auch automatisch mit aufgehoben.


    Nun wird man sicher nicht gleich geschlachtet, wenn man sich in Sachen Waffenrecht auf den Steindorf oder das Werk von Gade/Stoppa beruft, aber wie schon geschrieben, ich halte die darin vertretene Rechtsauslegung in den Punkt für falsch. Das gibt der Test so einfach nicht her.

    Wir haben dieses Thema hier im Forum auch schon öfter behandelt, auch fast immer kontrovers. Im Grunde beweist diese Kontroverse aber auch nur, dass sogar ausgesprochene Experten in Sachen Recht ins Straucheln geraten können, wenn in einem Gesetz solch wilde Monstersätze verwendet werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Oder verrammelt jeder die Zugangstüren zum Schießstand hinter sich wenn er/sie allein schießt?

    Definitiv. Sowohl das Tor als auch die Eingangtür zum Gebäude. Aber nicht sosehr wegen dem Paragraphen sondern weil ich nicht möchte, dass mir da mal jemand die Bude leerräumt. Ist zwar unwahrscheinlich, aber auch nicht völlig auszuschließen und ich würde es im Zweifel beim Training auf dem Stand womöglich auch gar nicht mitkriegen.

    Ich meine ich hätte da was gelesen von 4 x 45 Minuten und Prüfungsgespräch oder Lehrprobe.

    Laut aktuellem Qualifizierungsplan des DSB sind es in der Tat 4 LE a 45 Minuten. Und das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Die Prüfung kann dabei in Form eines Prüfungsgesprächs durchgeführt werden oder aus einer praktischen Prüfung bestehen.

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…an_DSB_2021.pdf


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Freunde,

    ich habe das Thema § 11 (3) AWaffV hier ja zuerst als Beispiel angesprochen und das scheint ja wie man sieht, durchaus auch ein Thema zu sein, für das Gesprächsbedarf besteht.

    Aber lasst uns ausnahmsweise und versteht mich dabei bitte nicht falsch hier jetzt nicht zu sehr abschweifen, denn das ursprüngliche Thema ist ja so auch so schon spannend und für den betroffenen Verein kann daraus ja auch ein durchaus ernsthaftes Problem erwachsen.

    Wir können ja für § 11 (3) AWaffV auch gerne bei Bedarf einen weiteren Beitragsstrang eröffnen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Ich wüsste nicht warum ich das nicht bekannt geben sollte oder nicht dürfte. Habe ja niemanden angeklagt sondern nach einer Lösung gesucht.

    Kein Problem. War auch nur eine Option. Nicht jeder will sich hier ja gleich 'nackig' machen. ;)

    Ich wohne im Märkischen Kreis

    Die KPB im Märkischen Kreis hatte lange Zeit den Ruf einer eher restriktiven und manchmal auch recht sonderbaren Behörde. Da gab es mal einen Herren, der hat sogar damit gedroht, Stände zu schließen, sollten dort Schützen alleine schießen. § 11 (3) AWaffV kannte der wohl gar nicht oder hatte den Paragraphen dort nicht richtig verstanden.

    Zum aktuellen Problem: Der Begriff 'Bauartgenehmigung' taucht so schon mal gar nicht in der aktuellen Schießstandrichtlinie auf. Auch habe ich bisher dort auch keine explizite Stelle gefunden, aus der man eine solche Forderung ableiten könnte. Das hießt jetzt aber auch nichts, denn ich bin kein Jurist. Carcano?


    Aber frag die Mitarbeiter der Behörde doch mal, wie auch von Frank74schon vorgeschlagen , auf welcher Rechtsgrundlage und auf welchen Passus in der Schießstandrichtlinie sich die Forderung nach dieser 'Bauartgenehmigung' denn bezieht?


    'Bauartgenehmigung' ist ein Begriff aus der Straßenverkehrsordnung. Da geht es in erster Linie um die Zulassung bestimmter Fahrzeugteile.

    Ansonsten gibt es noch das DIBt, das Deutsche Institut für Bautechnik. Die erstellen wohl auch solche Bauartgenehmigungen. Zur Not kannst Du Dich ja mal auf deren Seite etwas einlesen oder, wenn alle Stricke reißen, dort auch mal nachfragen.


    Und berichte uns bitte, wie das ausgegangen ist.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen