Ich wüsste nicht warum ich das nicht bekannt geben sollte oder nicht dürfte. Habe ja niemanden angeklagt sondern nach einer Lösung gesucht.
Kein Problem. War auch nur eine Option. Nicht jeder will sich hier ja gleich 'nackig' machen. 
Ich wohne im Märkischen Kreis
Die KPB im Märkischen Kreis hatte lange Zeit den Ruf einer eher restriktiven und manchmal auch recht sonderbaren Behörde. Da gab es mal einen Herren, der hat sogar damit gedroht, Stände zu schließen, sollten dort Schützen alleine schießen. § 11 (3) AWaffV kannte der wohl gar nicht oder hatte den Paragraphen dort nicht richtig verstanden.
Zum aktuellen Problem: Der Begriff 'Bauartgenehmigung' taucht so schon mal gar nicht in der aktuellen Schießstandrichtlinie auf. Auch habe ich bisher dort auch keine explizite Stelle gefunden, aus der man eine solche Forderung ableiten könnte. Das hießt jetzt aber auch nichts, denn ich bin kein Jurist. Carcano?
Aber frag die Mitarbeiter der Behörde doch mal, wie auch von Frank74schon vorgeschlagen , auf welcher Rechtsgrundlage und auf welchen Passus in der Schießstandrichtlinie sich die Forderung nach dieser 'Bauartgenehmigung' denn bezieht?
'Bauartgenehmigung' ist ein Begriff aus der Straßenverkehrsordnung. Da geht es in erster Linie um die Zulassung bestimmter Fahrzeugteile.
Ansonsten gibt es noch das DIBt, das Deutsche Institut für Bautechnik. Die erstellen wohl auch solche Bauartgenehmigungen. Zur Not kannst Du Dich ja mal auf deren Seite etwas einlesen oder, wenn alle Stricke reißen, dort auch mal nachfragen.
Und berichte uns bitte, wie das ausgegangen ist.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen