Hallo liebe Mitglieder,
ich habe einen Antrag zur wesentlichen Änderung gem. §27.1 WaffG unseres Luftgewehr Schießstandes bei der Kreispolizeibehörde gestellt. Grund ist der Umbau von Seilzug auf eine DISAG Anlage. Die Kreispolizeibehörde hat mitgeteilt dem Umbau erst dann zuzustimmen wenn eine Bauartgenehmigungsnummer sämtlicher zu verbauender Geräte einschließlich RED DOT Laseranlage von Fa. DISAG vorgelegt wird. Weder Fa. DISAG noch der Vertrieb vor Ort oder der SSV haben je davon gehört. Gibt es hier jemanden der mir dabei weiterhelfen kann?
Danke und Grüße
Gottschi