Anbei einige Auszüge aus Bundestagsdrucksachen. Ich denke, man kann nicht generell fehlendes Augenmaß und fehlenden Sachverstand unterstellen, was unsere Belange angeht.
Wichtig erscheint mir, die richtigen Personen im richtigen Ton anzusprechen. Die ebenfalls zitierte kleine Anfrage war etwas zaghafter als in Berlin, aber wenigstens ein Versuch. Dieser Versuch sollte - inhaltlich angereichert - erneut gemacht werden. Wer könnte eine solche Anfrage in den Bundestag transportieren?
Interessant erscheint mir auch die Antwort des PStS Altmaier - bei fehlenden Informationen über die Sachlage dürfte bei staatlichen Eingriffen die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips schwer nachzuweisen sein ...
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Bundestags-Drucksache 17/1305 vom 01.04.2010:
"Deutschland ist im Schießsport auch außerhalb der wenigen olympischen Disziplinen bei internationalen Wettkämpfen vertreten. Die erfolgreiche Teilnahme an solchen internationalen Leistungsvergleichen setzt voraus, dass sich die Teilnehmer aufbauend auf dem nationalen Breitensport und nationalen Wettkämpfen qualifizieren können.
Ein generelles Verbot des privaten Umgangs mit großkalibrigen Kurzwaffen, sofern diese nicht bei olympischen Disziplinen zum Einsatz gelangen, wird immer wieder thematisiert. Die Waffenrechtsexperten des Bundes und der Länder haben aber bei ihrer Suche nach waffenrechtlichen Lösungen, die für die Zukunft eine Tat wie in Winnenden erschweren, ein Verbot aller Waffen außerhalb der olympischen Disziplinen nach intensiver Prüfung nicht weiter verfolgt.
Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können."
"Die Bundesregierung sieht für weitere Restriktionen im Schießsport derzeit keine Notwendigkeit. Die mit der letzten Änderung des Waffengesetztes erlassenen Vorschriften – insbesondere zur Altersgrenze – stellen eine ausreichende Grundlage dar, um insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und sicherzustellen, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat. ..."
Bundestags-Drucksache 17/1282 vom 31.03.2010
"Die Bundesregierung sieht für weitere Restriktionen im Schießsport derzeit auch keine Notwendigkeit. Die mit der letzten Änderung des Waffengesetzes erlassenen Vorschriften – insbesondere zur Altersgrenze – stellen ausreichende Regelungen dar, um insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und sicherzustellen, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat."
"Die Zahl der Kurzwaffendisziplinen im Schießsport ergibt sich aus der Autonomie des Schießsports. Die Anzahl genehmigter Schießsportdisziplinen hat keine unmittelbare Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit."
"Es gibt keine Überlegungen für eine Abgrenzung der Kalibergrößen im Waffenrecht. Eine solche Abgrenzung wäre aufgrund der bestehenden internationalen Rahmenvorgaben nicht praxistauglich und würde im Übrigen auch keinen Sicherheitsgewinn darstellen.
Die im Waffenrecht weltweit verwendete Maßeinheit Kaliber ist eine alte französische Maßeinheit, mit der ursprünglich das Gewicht einer Rundkugel aus Blei angegeben wurde, die in den Lauf einer Waffe passte. Das System der Kaliberangabe in Gewichtseinheiten wird heute noch bei historischen Waffen verwendet, aber auch bei modernen Flinten. Das Kaliber ist im Waffenrecht aber auch eine Längeneinheit, mit der der Innendurchmesser des Laufes einer Waffe bzw. der Geschossdurchmesser der Munition oder mit Zusatzangaben auch die Munitionsbezeichnung selbst angegeben wird.
Soweit im deutschen Waffenrecht eine Differenzierung zum Umgang mit bestimmten Schusswaffen gebraucht wird, ist nicht nur die Kalibergröße maßgebend, sondern auch die Energie, mit der das Geschoss den Lauf verlässt. Um den Umgang – Erwerb und Besitz für Personen zwischen 21 und 25 Jahren, schießsportliche Nutzung für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren – dieser Personengruppen auf bestimmte Waffen im Schießsport zu beschränken, wurde in den §§ 14 und 27 WaffG grundsätzlich eine Kaliberabgrenzung, zusätzlich mit einer höchstzulässigen Mündungsenergie festgelegt."
Bundestags-Drucksache 16/13332 vom 12.06.2009
Abgeordneter Henry Nitzsche (fraktionslos):
"Wie viele Straftaten wurden in Deutschland in den letzten zwei Jahren unter Verwendung von erlaubnispflichtigen registrierten Schusswaffen verübt, und wie viele davon erfolgten unter der Verwendung von sogenannten Dienstwaffen, das heißt Waffen von Dienstwaffeninhabern im Sinne des Waffenrechts (Polizei- bzw. Militärdienstwaffen)?"
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier vom 3. Juni 2009:
"Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht."