Beiträge von frank17

    'steigern', 'stärker werden', 'erhöhen', ...

    mal eine Anregung: Ziele SMART definieren - also beispielweise "in der nächsten Saison 383 übertreffen, mindestens einen Wettkampfschnitt von 375 erreichen und nie unter 370 schießen"

    bei manchen Vorschlägen fehlte das 'SM' (Doppeldeutigkeit inside :) )

    Zitat von Johann

    Eine Kamera auf Stativ, die vom Laptop ausgelöst werden kann, ein Mikrofon, das den Schuß ans Laptop weitergibt und eine Software, die diesen Tonimpuls zum Mausklick macht.


    Neugierig bin ... welche Kamera und welche Software kommt in Frage?

    Doppelatmung im (Präzisions-)Gewehrschießen ist mir bisher in keiner Literatur und in keiner Ausbildung begegnet. Es wurde eigentlich schon alles von den Vorgängern beschrieben - aus der Normalatmung kommend (zwecks Sauerstoffversorgung) gleitend über die Bauchatmung (zwecks Entspannung und Beruhigung) gleitend zur Atempause (absolute Ruhe für den Abschluss des Zielvorgangs und das Auslösen). Das entspricht zumindest der herrschenden Lehrmeinung.

    Zitat von dingo

    ... trainiere doch folgendes: Schwenke den Griff so weit nach rechts wie möglich und versuche den Griff nur zu nehmen, nicht dagegen zu drücken, also die Hand nur um den Griff legen. ...


    Einen Versuch ist es allemal wert, weil zerstörungsfrei. Allerdings fürchte ich, dass keine Besserung eintritt, eher im Gegenteil. Der Effekt, das Gewehr aus dem gewünschten Anschlag heraus zu drehen, wird typischerweise zum einen durch eine unten zu weit ausladende Schaftkappe verursacht (hier dreht der Oberarm) und zum anderen durch einen ausgeschwenkten Griff (hier dreht die Abzugshand). Beide Drehmomente enstehen bereits durch das Eigengewicht des Arms in Verbindung mit der Schwerkraft. Man kann das Drehmoment eigentlich nur durch bewusste Anspannung vermeiden (bei der Abzugshand durch ein Abwinkeln im Handgelenk und/oder durch ein Anheben des Ellbogens). Das ist aber nicht gerade der eigentlich angestrebte Entspannungszustand und auch nur mühsam und nicht exakt wiederholbar.

    Wie gesagt, gerne probieren, aber genau darauf achten, ob hier nicht Pest durch Cholera ersetzt wird.

    Nun ja, beim Scatt gillt im Besonderen 'science meets practice" ... . Wichtig ist es, die Anzeigen zu verstehen und angemessen zu interpretieren. Theoretisch kann der L-Wert (gelbe Linie, von Dir als 'Millimeterwert' bezeichnet) ja beliebig lang sein, wenn dabei der 10.0-Wert 100% bleibt. Auf deutsch: man darf beliebig im Nullpunkt zittern, wenn man dabei nicht aus der 10 kommt.
    Bei solchen Betrachtungen kommt man aber allzu leicht zu akademischen (Fehl-)Schlüssen, die für den Schützen wenig sinnvolle Erkenntnisse bringen und sogar völlig falsche Maßnahmen nach sich ziehen können. Von daher ist es gut, wenn erfahrene Trainer bei der Nutzung des Geräts und der Interpretation der Daten behillflich sind.

    Nachr.: als Zielweg wird in der Scatt-Dokumentation der komplette Kurvenverlauf (also alle Farben) bezeichnet, nicht nur die letzte Sekunde (gelber Teil).

    Ich habe mich zwischenzeitlich der Auffassung angeschlossen, dass das Scatt eher ein Instrumentarium der Leistungsdiagnostik als einen (Präzisions-)Zielersatz darstellt. Von daher lege ich keinen Wert mehr auf exakten Abgleich zwischen realem Schussbild und Scatt-Schussbild. Die letzten - überaus ernüchternden - Versuche habe ich am 05.11. durchgeführt. Meyton gegen Scatt incl. 'Verdrehen' des F-Koeffizienten. War aus meiner Sicht vertane Zeit.
    Das Scatt macht Dinge sichtbar, die dem Schützen und dem Trainer ansonsten verborgen bleiben. Darin liegt sein besonderer Wert. Allerdings habe ich mit konkurrierenden Systemen keine Erfahrung und kann daher keine Vergleiche anstellen.

    Zitat

    Beim Millimeterwert beim SCATT ...


    Was meinst Du konkret mit 'Millimeterwert'? Die Zielweglänge wird es nicht sein, die hast Du ja separat erwähnt. Meinst Du ggf. die Geschwindigkeitsgrafik? Jene gibt das Tempo des Haltepunktes auf der Scheibe in mm/sec an. Neben der absoluten Geschwindigkeit kann man Beschleunigungen und Verzögerungen als Maß für die (Un-)Ruhe im Halteraum erkennen. Ideal ist eine Verringerung der Geschwindigkeit bis zur Schussauslösung und eine Beschleunigung erst danach (genauer: nachdem die Kugel den Lauf verlassen hat).

    Zitat

    Nachjustieren kann man das mit dem F-koeffizientwert, der angibt, wie lange nach dem Ertönen des Schusses das Scatt seinen Schuß setzen soll. Also die Verzögerung, die gegeben ist, weil ja das Projektil durch den Lauf muß und die Geschwindigkeiten von Gewehr zu Gewehr variieren.


    Der F-Koeffizient gehört wohl zu den am schlechtesten dokumentierten Parametern. Scheinbar geht es bei ihm um deutlich mehr als um einen Zeitfaktor. Die seriösesten Beschreibungen, die ich finden konnte, lauten:

    • 'Bei einem echten Schuss sitzt die Kugel selten dort, wo die Visierung im Moment des Auslösen's gestanden hat. Ursache dafür sind Verzögerungen unterschiedlicher Natur. Der Schütze braucht etwas Zeit, um den Gedanken in die Tat umzusetzen. Vom Abzugsimpuls an vergehen weitere Sekundenbruchteile, bis die Kugel den Lauf verlässt. Alle Bewegungen des Gewehrs in dieser Spanne wirken sich noch auf die Flugbahn des Geschosses aus. Das SCATT trägt dieser Tatsache Rechnung, indem es den Haltepunkt beim Auslösen in die Richtung ‘verlängert’, in die sich die Waffe zu diesem Zeitpunkt bewegt.'
    • 'F-coefficient is a constant. F-coefficient means "the efficiency of the flight of a projectile" this is affected by a number of factors that include things such as the temperature, humidity, atmospheric pressure, the amount of dust particles in the air, the speed and direction of the movements of the firearm caused by pulse and nerve related movements, the medium of propulsion, the amount of pressure created by the propulsion medium and the velocity of the projectile. All these things affect how a projectile flies through the air and the Scatt software program calculates this. This calculation is based on Scatt's database of over 400,000 shots done both electronically and live at the same time.'


    Bei den meisten Schützen sollten die individuellen Einflüsse auf das Schussbild um ein Vielfaches höher sein als die Einflüsse der Waffe. Ich bin mir daher nicht sicher, ob ein Nachjustieren an Hand eines unter Realbedingungen geschossenen Zielbildes sinnvoll ist. Bei im eingespannten Zustand geschossenen Schussbilder könnte das schon eher sinnvoll sein. Wie sind Deine Erfahrungen?

    Danke. Sorry für meine bewusst unbedarft gestellte Frage, ich wollte das Antwortverhalten nicht beeinflussen.

    Problematisch dürfte die Verbandslosigkeit also unmittelbar bei erstmaligem Nachweis eines Bedürfnisses als auch bei Veränderung/Erweiterung (weitere Waffengattungen / Disziplinen) werden.

    Für bereits bestehende Bedürfnisse liefern die Bestimmungen aus WaffG und AWaffV m.E. keine unmittelbaren Anknüpfungspunkte. Eine Verbandszugehörigkeit ist keine ausdrückliche Voraussetzung für das Bedürfnis, der Wegfall dürfte damit nach erstem Anschein keinen Widerrufstatbestand erfüllen. Im Wege der Auslegung könnte man allerdings zu anderen Erkenntnissen kommen, gerade wenn man die Rolle des Verbands als Bescheiniger des Bedürfnisses ins Kalkül zieht. Ich verstehe ...
    Die Bestimmungen gem. Nrn. 4.4 und 8.8.1 der WaffVwV stellen anders als Gesetz und Verordnung jedoch explizit auf die Verbandszugehörigkeit ab und erweitern die Problematik daher tatsächlich auf bereits anerkannte Bedürfnisse. Ich halte es nicht für aussichtslos, sich gegen die Vermutung des Wegfalls des Bedürfnisses zu wehren. Allerdings müsste sich dieser Mühe jeder einzelne Betroffene (nicht der Verein oder die Protagonisten im Verbandswechselverfahren) unterziehen. Der Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses bedarf aber durchaus geeigneter Grundlagen zumindest auf Vereinsebene. Training und möglichst auch Wettkämpfe müssen zum einen auch weiterhin und zum anderen nach einer genehmigten Schießsportordnung stattfinden. Warum sollte solchen Aktivitäten nicht weiterhin die Schießsportordnung des DSB zu Grunde liegen ...


    Ein Gefährdungspotential für die Erlaubnis zum Betreiben der Schießstätte (hier träfe es den Verein als Betreiber) könnte im etwaigen Wegfall des (ausreichenden) Versicherungsschutzes i.S.v. § 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG liegen. Hier war es zumindest in der Vergangenheit so, dass die Versicherungssummen über die sog. Sportversicherung nicht ausreichten und über den schießssportlichen Landesverband eine Zusatzversicherung abgeschlossen war. Durch Mitgliedschaft im Landesverband erstreckte sich der erweiterte Versicherungsschutz auch auf die Vereine. Durch Wegfall einer Verbandszugehörigkeit würde ein solcher erweiterter Versicherungsschutz - so heute noch erforderlich - entfallen. Die Wirkung - schauerlich - unmittelbar für Verein und mittelbar auch für alle Mitglieder ...
    Ob ein solcher erweiterter Versicherungsschutz heute noch erforderlich ist und wie er ggf. realisiert ist, konnte ich auf die Schnelle nicht recherchieren. Verlässliche Informationen zu diesem Thema waren schon in der Vergangenheit nicht gerade einfach zu erhalten.

    Die Option, als Verein einem anderen Schießsportverband beizutreten, stand ebenfalls schon mal im Raum. Das wäre m.E. aber nur eine Lösung mit der groben Kelle. Zum einen sollte man die sportliche Ausrichtung hinterfragen und am Interesse der Mitglieder spiegeln, zum anderen könnten durch unterschiedliche Waffengattungen und/oder Disziplinen vielleicht nicht alle Bedürfnisse aller Mitglieder vollständig abgedeckt bleiben.


    Wichtige Fragen und - zumindest angesichts der latenten Bedrohungen - nur noch wenig Zeit für eine sachgerechte Lösung.

    Der Konflikt hat auch einen waffenrechtlichen "Rattenschwanz". Ohne Zugehörigkeit zum DSB kein Bedürfnis mehr, zumindest zeitweise.

    Wer Sorge hat, eine mißgünstige Behörde könne in der Zeit des "Interregnums" (also zwischen dem Ausscheiden aus dem einen Verband und der Aufnahme in den anderen) das waffenrechtliche Bedürfnis in Zweifel ziehen, ...

    Worauf begründet sich Eure Befürchtung, dass durch die wegfallende Zugehörigkeit zum DSB das Bedürfnis entfalle (Ihr meint das für für Waffen- und Munitionserlaubnisse erforderliche Bedürfnis nach § 8 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 4)?

    Die Strategie "Alles oder Nichts" sollte nur angewandt werden, wenn die Variante "Nichts" hinreichend unwahrscheinlich ist oder aber der Totalverlust guten Gewissens hingenommen werden kann. Beides scheint mir bei diesem Thema nicht gegeben zu sein.

    Ich glaube prinzipiell noch daran, dass Schützen sich ungeachtet der Waffengattung und/oder Verbandszugehörigkeit untereinander viel näher sind als dem Rest der Bevölkerung oder gar den Waffengegnern. Und trotzdem wird hier seit Wochen das Spiel "Alles oder Nichts" gespielt - wohlgemerkt zwischen den Sportschützen. Kein Jota Annäherung, statt dessen immer stärkere Polarisierung und vornehmlich verbales Fußaufstampfen - wenig integrativ und ergebnisfördernd.

    Ich könnte heulen. Wenn wir schon miteinander nicht verträglich umgehen können, wie sollten wir das von anderen uns gegenüber erwarten können. Weiter oben wurde gefragt, wo Spaltung zu Tage tritt. Aus meiner Sicht genau HIER - aber nicht wegen unterschiedlicher Aufassungen, sondern wegen des Umgangs damit.

    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Aber mal ein Versuch: "Erwachsene, die Mineralwasser trinken, sind Schuld an einem zukünftigen generellen Alkoholverbot." Diskussionsstoff für die nächsten Monate ?

    höchst einseitige und ideologisch geprägte Diskussion hier ...

    Ausgangslage: SEK-Beamter, 42 Jahre, in Ausübung seines Berufs erschossen. Das war nach meiner Auffassung KEINE Gerechtigkeit.

    Stoff zum Nachdenken:

    422102a6-b2f9-8721-13c0-11f42680e4cd,22222222-2222-2222-2222-222222222222,isDownload.pdf [Seite 33]

    17120fdd-bed6-8821-7a52-f61f42680e4c,22222222-2222-2222-2222-222222222222,isDownload.pdf [Seite 38]

    Wenn uns sogenannten Legalwaffenbesitzern jegliches Mitgefühl für Opfer abhanden kommt, dann dürfen wir uns über die hier in letzter Zeit häufig und ausführlich beschworenen Endzeitszenarien nicht wundern.

    Vielen Dank für die informative Aufbereitung des Themas! Es tut gut und erweitert den Horizont, mittels sachlicher und komprimierter Informationen mehr über die 'nicht langweiligen' Disziplinen zu erfahren. Einzig Teile des Resümees erscheinen mir zu angriffslustig.

    Anbei einige Auszüge aus Bundestagsdrucksachen. Ich denke, man kann nicht generell fehlendes Augenmaß und fehlenden Sachverstand unterstellen, was unsere Belange angeht.
    Wichtig erscheint mir, die richtigen Personen im richtigen Ton anzusprechen. Die ebenfalls zitierte kleine Anfrage war etwas zaghafter als in Berlin, aber wenigstens ein Versuch. Dieser Versuch sollte - inhaltlich angereichert - erneut gemacht werden. Wer könnte eine solche Anfrage in den Bundestag transportieren?

    Interessant erscheint mir auch die Antwort des PStS Altmaier - bei fehlenden Informationen über die Sachlage dürfte bei staatlichen Eingriffen die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips schwer nachzuweisen sein ...

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    Bundestags-Drucksache 17/1305 vom 01.04.2010:
    "Deutschland ist im Schießsport auch außerhalb der wenigen olympischen Disziplinen bei internationalen Wettkämpfen vertreten. Die erfolgreiche Teilnahme an solchen internationalen Leistungsvergleichen setzt voraus, dass sich die Teilnehmer aufbauend auf dem nationalen Breitensport und nationalen Wettkämpfen qualifizieren können.
    Ein generelles Verbot des privaten Umgangs mit großkalibrigen Kurzwaffen, sofern diese nicht bei olympischen Disziplinen zum Einsatz gelangen, wird immer wieder thematisiert. Die Waffenrechtsexperten des Bundes und der Länder haben aber bei ihrer Suche nach waffenrechtlichen Lösungen, die für die Zukunft eine Tat wie in Winnenden erschweren, ein Verbot aller Waffen außerhalb der olympischen Disziplinen nach intensiver Prüfung nicht weiter verfolgt.
    Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können."

    "Die Bundesregierung sieht für weitere Restriktionen im Schießsport derzeit keine Notwendigkeit. Die mit der letzten Änderung des Waffengesetztes erlassenen Vorschriften – insbesondere zur Altersgrenze – stellen eine ausreichende Grundlage dar, um insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und sicherzustellen, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat. ..."


    Bundestags-Drucksache 17/1282 vom 31.03.2010
    "Die Bundesregierung sieht für weitere Restriktionen im Schießsport derzeit auch keine Notwendigkeit. Die mit der letzten Änderung des Waffengesetzes erlassenen Vorschriften – insbesondere zur Altersgrenze – stellen ausreichende Regelungen dar, um insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und sicherzustellen, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat."

    "Die Zahl der Kurzwaffendisziplinen im Schießsport ergibt sich aus der Autonomie des Schießsports. Die Anzahl genehmigter Schießsportdisziplinen hat keine unmittelbare Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit."

    "Es gibt keine Überlegungen für eine Abgrenzung der Kalibergrößen im Waffenrecht. Eine solche Abgrenzung wäre aufgrund der bestehenden internationalen Rahmenvorgaben nicht praxistauglich und würde im Übrigen auch keinen Sicherheitsgewinn darstellen.
    Die im Waffenrecht weltweit verwendete Maßeinheit Kaliber ist eine alte französische Maßeinheit, mit der ursprünglich das Gewicht einer Rundkugel aus Blei angegeben wurde, die in den Lauf einer Waffe passte. Das System der Kaliberangabe in Gewichtseinheiten wird heute noch bei historischen Waffen verwendet, aber auch bei modernen Flinten. Das Kaliber ist im Waffenrecht aber auch eine Längeneinheit, mit der der Innendurchmesser des Laufes einer Waffe bzw. der Geschossdurchmesser der Munition oder mit Zusatzangaben auch die Munitionsbezeichnung selbst angegeben wird.
    Soweit im deutschen Waffenrecht eine Differenzierung zum Umgang mit bestimmten Schusswaffen gebraucht wird, ist nicht nur die Kalibergröße maßgebend, sondern auch die Energie, mit der das Geschoss den Lauf verlässt. Um den Umgang – Erwerb und Besitz für Personen zwischen 21 und 25 Jahren, schießsportliche Nutzung für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren – dieser Personengruppen auf bestimmte Waffen im Schießsport zu beschränken, wurde in den §§ 14 und 27 WaffG grundsätzlich eine Kaliberabgrenzung, zusätzlich mit einer höchstzulässigen Mündungsenergie festgelegt."


    Bundestags-Drucksache 16/13332 vom 12.06.2009
    Abgeordneter Henry Nitzsche (fraktionslos):
    "Wie viele Straftaten wurden in Deutschland in den letzten zwei Jahren unter Verwendung von erlaubnispflichtigen registrierten Schusswaffen verübt, und wie viele davon erfolgten unter der Verwendung von sogenannten Dienstwaffen, das heißt Waffen von Dienstwaffeninhabern im Sinne des Waffenrechts (Polizei- bzw. Militärdienstwaffen)?"

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier vom 3. Juni 2009:
    "Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht."

    Endlich wird, kurz und prägnant, klargemacht, ...


    Das ist m.E. ein guter Anknüpfungspunkt, mehr nicht. Es reicht nicht, wenn nur wir die Fakten kennen. Eine SOLCHE Information sollten wir also auf Bundesebene zu erlangen versuchen und dann der Öffentlichkeit verfügbar machen. Mit einer solchen Ausgangslage bedürfte es keiner begleitenden Polemik, die uns m.E. eher schadet.
    Welcher Bundestagsabgeordnete könnte eine solche Anfrage an die Bundesregierung stellen?

    Die Zahlen werden zwar zum Teil von der presse aufgegriffen, jedoch muss der/die manipulierte Leser/in vorher mit der Sondergenehmigung für Elfjährige fertig werden, was bundesweit nach dem WaffG legal ist.


    Der Artikel zeichnet natürlich ein ganz anderes Bild als das Ergebnis der kleinen Anfrage. Einer solchen Verzerrung sollten wir entschieden entgegen treten. Das könnte zugegebenermaßen eine Aufgabe sein, die durch die Verbände am Besten zu lösen wäre. Dazu wäre wiederum eine Stellungnahme der Bundesregierung sehr nützlich (s.o.).

    Danke für die Information. Parlamentarische Anfrage und Antwort konzentrieren sich auf den Kern der Angelegenheit und bringen damit die Sachbotschaft prägnant auf den Punkt.
    Einer solchen Zusammenstellung bedarf es jetzt noch auf Bundesebene. Dem Vernehmen nach war es in der Vergangenheit überaus schwer, zu belastbaren Informationen zu kommen, weil die in gewissen Kreisen - weil nicht mit der politischen Zielrichtung im Einklang - nicht erwünscht waren.
    Das Berliner Vorgehen zeigt vielleicht auch eine geeignete Strategie auf Bundesebene auf. Welcher Parlamentarier im Bundestag könnte eine solche Anfrage stellen, ohne einer entgegenstehenden Partei-/Fraktionsräson unterworfen zu sein?

    Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass Anfrage samt Antwort eine starke Wirkung entfalten könnten, OHNE dass nach Verbänden, Waffengattungen und/oder Disziplinen differenziert wird. Können wir daraus etwas ableiten?

    Hallo Michael,

    ich werde jetzt nicht in Versuchung kommen, um einzelne Textpassagen und deren Wertung zu feilschen, wobei Letztere immer subjektiv sein wird. Auch das könnte uns allen nur schaden - welch Spaß hätte die Anti-Lobby wohl daran, wenn wir hier eine solche Vorstellung liefern würden?
    Ich habe meinen persönlichen Eindruck geschildert und meine Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass es auch anderen so gehen könnte - in aller Subjektivität gepaart mit meiner selektiven Wahrnehmung.
    Ich nehme an, der schmale Grat zwischen der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und der strafrechtlich relevanten Schmähkritik ist Dir bewusst und Du versuchst, Dich der gewünschten Wirkung wegen nahe an die Grenze zu begeben. Diese Entscheidung triffst Du für Dich selbst und das sei Dir unbenommen. In der Gesellschaft gibt es aber ab und an den Hang zur Verallgemeinerung. Das Bild des 'bösen' Sportschützen wird von bestimmten Interessengruppen gezielt aufgebaut, jenes ist durch unzulässige Verallgemeinerung geprägt. Wenn der 'böse' Sportschütze dann durch weitere unzulässige Verallgemeinerung noch zum 'bösen und noch dazu polemischen' Sportschützen aufgewertet werden kann, wird uns das - nach meiner Einschätzung - kaum zum Vorteil gereichen können.

    Gruß
    Frank