Was Demokratie ist, leitet sich formal aus einer Definition ab. Wegen unterschiedlicher Definitionen gibt es verschiedene Ausprägungen von Demokratie.
Was von einem Individuum als Demokratie erlebt wird, leitet sich häufig auch aus dessen eigenen Wertvorstellungen und dem Grad des Erreichens eigener Ziele ab. Demokratie ist regelmäßig gut, wenn sie einem nützt und häufig blöd, wenn nicht.
Alles recht subjetiv und m.E. hier wenig hilfreich ...
Nach meinen Kenntnissen gehört es nicht zwingend zum Wesen einer Demokratie, an getroffenen Entscheidungen unverrückbar festzuhalten, insbesondere wenn sich zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben haben. Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse kann man ggf. neu demokratisch entscheiden. Dabei kann natürlich ein anderes Ergebnis herauskommen als bei der ersten Entscheidung. Für den einen gut, für den anderen blöd - Fluch der Demokratie ...
Informationen oder neue Erkenntnisse zu verweigern, erscheint mir wenig demokratisch.
Um auch mal an Bambi anzuknüpfen: für mich wäre es völlig OK, wenn jemand seine 1000 Euro investiert, um Bambi zu retten. Wenn er dazu allerdings x Euro von mir benötigt, möchte ich zumindest gefragt werden. Stellt er später fest, dass 1000 Euro nicht reichen und will er deshalb mehr Geld von mir, möchte ich ebenfalls gefragt werden. Wenn ich dann aussteigen mag, möchte ich daran nicht gehindert werden. Notfalls stimme ich dann mit den Füßen ab, lasse Bambi Bambi sein und interessiere mich wenig dafür, ob das jemand für demokratisch hält. Wer damit ein Problem hat, der führe sich mal diverse Grundrechte in Erinnerung.
Je bindender Beschlüsse auf unsicherer Basis auf Dauer werden, desto mehr bleibt ggf. die Demokratie auf der Strecke. Über ein recht extremes Beispiel eines Beschlusses, vom dem man sich nicht mehr lösen kann, hat das BVerfG gestern ein Urteil gefällt. Hier einer der Berichte dazu. Denkt mal über den Satz "Allerdings müsse der Gesetzgeber haushaltsrechtlich durchgehend sicherstellen, dass Deutschland Kapitalabrufen nach Art. 9 ESMV, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 ESMV, fristgerecht und vollständig nachkommen kann." und seine mutmaßlichen Folgen nach. Vielleicht auch über die Geheimhaltung von Verträgen und die unangreifbaren Schweigepflichten der Beteiligten ...
Das in-den-Sand-Setzen eines LLZ oder alternativ dessen Rettung ist für eine der beiden Seiten vielleicht schmerzhaft, aber weltgeschichtlich ohne jede Relevanz.