Beiträge von frank17

    Wieweit betrifft uns das? Siehe Eingangsposting, 2. Absatz.

    Was merken wir davon? Vermutlich unterschiedlich, sicher auch wieder abhängig von individueller Wahrnehmung und Wertung. Ich merke, dass wir - auch regelmäßig und mutmaßlich gegen Kostenerstattung - auf eine potentielle extremistische Neigung hin überprüft werden sollen. Dieses Vorhaben findet seine Legitimation nur darin, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein diesbezüglich relevantes Gefahrenpotential einerseits vorliegt und anderseits damit wirksam eingedämmt werden kann.
    Beim unbeteiligten Dritten mag das Ansinnen erneut den Eindruck verstärken, legale Waffenbesitzer stellen ein relevantes Gefährdungspotential dar - noch dazu mit evtl. extremistischer Neigung.

    Nicht wissen / billigend in Kauf nehmen / gezielt anstreben - ich würde die Bandbreite nicht vorschnell einschränken.

    Wer einen sog. Wählerauftrag erhält, bei dem muss man auch darauf gefasst sein, dass er diesen nach seinen eigenen Warnehmungen und Wertmaßstäben (oder was in Folge des Fraktionszwangs davon übrig bleibt) interpretiert. Wichtig wäre daher eine rechtzeitige und deutlich wahrnehmbare Reflexion seitens der Betroffenen. Entweder mangelt es in vielen Bereichen daran oder das stillschweigende Hinnehmen darf wirklich als Zustimmung gewertet werden.

    Ich halte es für äußerst erschreckend, mit welchem Umfang und welcher Tragweite mittlerweile unser aller Leben infiltriert, überwacht und ausspioniert wird. Generalverdacht gegen jeden - das Begründungsschema reduziert sich in den letzten Jahren meist auf die Aspekte 'Schutz gegen Terrorismus', 'Schutz der Kinder' und 'Schutz gegen Steuerhinterziehung'. Der Souverän trägt die Maßnahmen teilweise durch aktive Zustimmung, überweigend aber in Form von Stillschweigen mit.

    Rechtsgestaltendes Schlangenöl wird tw. angepriesen und willig abgenommen, ohne dass die Problemdarstellung und die Eignung der angestrebten Mechanismen hinreichend hinterfragt werden. Eine Evaluierung meidet der umtriebige Rechtssetzer so wie der Teufel das Weihwasser, gerne treibt statt dessen der Aktionismus weitere Blüten.

    Generalverdacht, Stigmatisierung und der erfolgsverwöhnte sowie stets nach rechtsstaatlichen Prinzipien und transparent handelnde Verfassungsschutz als heilende Kraft. Soweit wir als Waffenbesitzer dazu schweigen, sieht es danach aus, als wäre das in unserem Sinne. Wir fallen wenigsten damit nicht unangenehm auf - in anderen Lebenssistuationen schweigt der Souverän ebenfalls mehrheitlich.

    Fortsetzung:

    Der Gesetzesentwurf lt. Drucksache 744/12 war der Diskontinuität unterfallen. Am 25.03.2014 hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung zu beantragen. Mit Datum vom 26.03.2014 hat der Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 11. April 2014 herbeizuführen (Drucksache 115/14).

    Es bedarf ja auch keiner Missachtung einer ausdrücklichen Verpflichtung, um auf rechtliches Glatteis und/oder in die Haftung zu kommen. Selbst die Missachtung von Empfehlungen mag da ausreichen. Dass Verstehnix in einem kleinen Dorf in Gallien diese auch seit 30 Jahren ignoriert, hilft dann meistens nichts.

    im Übrigen:

    • 'Zum Schutz vor Gehörschäden wird empfohlen, auf allen Schießständen einen Gehörschutz zu tragen.' (DSB-SpO Regel 0.2.12)
    • 'Tragen Sie beim Schiessen stets einen geeigneten Augen- und Gehörschutz.' (Bedienungsanleitung Anschütz Pressluftgewehr 8002)
    Zitat von Reinhold Eckert

    Gehörschutz beim LG Schießen halte ich Aufgrund des Geräusches bei der Schußabgabe für unsinnig.


    Das ist durchaus erlaubt, andere Meinungen allerdings auch. Schalldruckwerte deutlich über 130 dB(A) gelten i.A. nicht mehr als unbedenklich. Nachzulesen bspw. hier, hier oder auch hier.

    Die berühmten Alterschützen, die schon mehr als 30 Jahre LG schießen, dürfen gerne machen, was sie wollen (machen sie doch eh?). Für die Kinder, die Jugendlichen und Nicht-Lernresistente tragen aber wir als Betreuer die Verantwortung.

    Was Demokratie ist, leitet sich formal aus einer Definition ab. Wegen unterschiedlicher Definitionen gibt es verschiedene Ausprägungen von Demokratie.
    Was von einem Individuum als Demokratie erlebt wird, leitet sich häufig auch aus dessen eigenen Wertvorstellungen und dem Grad des Erreichens eigener Ziele ab. Demokratie ist regelmäßig gut, wenn sie einem nützt und häufig blöd, wenn nicht.
    Alles recht subjetiv und m.E. hier wenig hilfreich ...

    Nach meinen Kenntnissen gehört es nicht zwingend zum Wesen einer Demokratie, an getroffenen Entscheidungen unverrückbar festzuhalten, insbesondere wenn sich zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben haben. Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse kann man ggf. neu demokratisch entscheiden. Dabei kann natürlich ein anderes Ergebnis herauskommen als bei der ersten Entscheidung. Für den einen gut, für den anderen blöd - Fluch der Demokratie ...
    Informationen oder neue Erkenntnisse zu verweigern, erscheint mir wenig demokratisch.

    Um auch mal an Bambi anzuknüpfen: für mich wäre es völlig OK, wenn jemand seine 1000 Euro investiert, um Bambi zu retten. Wenn er dazu allerdings x Euro von mir benötigt, möchte ich zumindest gefragt werden. Stellt er später fest, dass 1000 Euro nicht reichen und will er deshalb mehr Geld von mir, möchte ich ebenfalls gefragt werden. Wenn ich dann aussteigen mag, möchte ich daran nicht gehindert werden. Notfalls stimme ich dann mit den Füßen ab, lasse Bambi Bambi sein und interessiere mich wenig dafür, ob das jemand für demokratisch hält. Wer damit ein Problem hat, der führe sich mal diverse Grundrechte in Erinnerung.

    Je bindender Beschlüsse auf unsicherer Basis auf Dauer werden, desto mehr bleibt ggf. die Demokratie auf der Strecke. Über ein recht extremes Beispiel eines Beschlusses, vom dem man sich nicht mehr lösen kann, hat das BVerfG gestern ein Urteil gefällt. Hier einer der Berichte dazu. Denkt mal über den Satz "Allerdings müsse der Gesetzgeber haushaltsrechtlich durchgehend sicherstellen, dass Deutschland Kapitalabrufen nach Art. 9 ESMV, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 ESMV, fristgerecht und vollständig nachkommen kann." und seine mutmaßlichen Folgen nach. Vielleicht auch über die Geheimhaltung von Verträgen und die unangreifbaren Schweigepflichten der Beteiligten ...

    Das in-den-Sand-Setzen eines LLZ oder alternativ dessen Rettung ist für eine der beiden Seiten vielleicht schmerzhaft, aber weltgeschichtlich ohne jede Relevanz.

    Zitat von Karl

    Das war ein Wahlplakat und ein Kandidat der sparen will kommt immer gut an.


    So kann man das Plakat in der Tat lesen bzw. interpertieren. Für mich waren allerdings andere oder zumindest weitere Botschaften damit verbunden und zudem besonders betont.

    Um was es mir geht? Um den Nachweis, dass man in Deutschland selbst mit Lichtgewehren keinen Frieden hat - und die Hoffnung, dass nicht nur ich diese Erkenntnis habe.

    Zum 7 Jahre alten Bericht aus der Welt - eine Darstellung des Extrems auf der anderen Seite der Skala und wahrlich nicht das, was mich anspricht. Das gesunde Mittelmaß ist aus meiner Sicht gefragt und kein ideologisch geprägter politischer Aktionismus.

    Die Ablehner positionieren sich sogar gegen das Licht. Wer wollte jetzt noch darauf bauen, dass freiwillige Selbstbeschränkung honoriert werden könnte?

    Im Kontrast dazu ein erfreulicher Lichtblick (s. S. 31/33).

    Ein Wissenschaftler entlarvt einen trügerischen Schein. Fehlschlüsse bei Korrelation ohne Kausalität - cum hoc ergo propter hoc.

    [Quelle: DSB-Newsletter Waffenrecht 02-2014, 18.03.2014]

    Das liest sich ja fast so, als könne man mit einem hinreichend feinauflösenden Diopter solche Teiler alleine per Einstellung erreichen ...


    Theorie

    • Unterstellen wir mal, dass sich die Geometrie der Visierung im Verlauf eines Wettkampfs nicht verändert. Unter dieser Prämisse hat die Einstellung der Visierung zwar Einfluss auf die Lage des Zentrums des Trefferbilds in Relation zum Scheibenzentrum, nicht aber auf statistische Abweichungen einzelner Treffer vom Zentrum des Trefferbilds.
    • Mit den Einstellungsmöglichkeiten des Diopters kann man die die Lage des Zentrums des Trefferbilds in Relation zum Scheibenzentrum verändern. Angestrebt wird dabei, das Zentrums des Trefferbilds exakt ins Scheibenzentrum zu verlagern. Weil die Einstellung lediglich in Stufen ('Klicks') möglich ist, kann die Abweichung in beiden Dimensionen (H/T bzw. L/R) ggf. nicht exakt auf Null gebracht werden. Je feiner die Abstufung des Diopters (je mehr 'Klicks'), desto näher kommt man dem Optimum.
    • Unterstellen wir ferner mal optimale Munition, den optimalen Schützen und die Abwesenheit sonstiger Einflüsse. Die Größe des Trefferbilds ist dann unabhängig von der Zahl der Schüsse immer exakt gleich dem Durchmesser eines einzelnen Treffers; alle Treffer landen auf exakt dem gleichen Punkt.
    • Bei optimaler Munition, optimalem Schützen und Abwesenheit sonstiger Einflüsse gibt es einen konstanten Versatz vom Scheibenzentrum, der um so näher an Null heran gebracht werden kann, je feiner die Verstellmöglichkeit des Diopters ist.
    • Ein realer Schütze unter realen Bedingungen kann von einer feineren Verstellmöglichkeit des Diopters nur dann profitieren, wenn die nicht von der Visierung verursachten Abweichungen geringer sind als diejenige, die mit einem einzelnen Klick des Diopters bewirkt wird.


    Perspektivwechsel

    • Ein Teiler in der genannten Größenordnung steht doch für eine besondere Ausprägung einer 10,9?!
    • Um Teiler der genannten Größenordnung schießen zu können, reicht es demnach nicht aus, nur 10,9en schießen zu können, es müssen schon besondere 10,9en sein.
    • Wer also nicht in der Lage ist, mit 30 Schuss bei Zehntelwertung 327,0 Ringe zu erreichen, bei dem liegen mutmaßlich Einflussgrößen vor, welche die Lage der Treffer mehr beeinflussen als ein einzelner Klick des Diopters.

    dingo:
    Bei dem Effekt wäre ich auch vorsichtig gewesen. Allerdings bist Du anders vorgegangen als von mir vermutet bzw. wie von Urtica beschrieben. Was in der Mechanik passiert, wenn bei geöffnetem Verschluss der Abzug betätigt wird, weiß ich nicht - vielleicht ist das wirklich nicht gesund.

    Hat ein Abzug eine Trockentrainingseinrichtung, dann kann er wie beim scharfen Schuss - aber ohne Freisetzung von Antriebsenergie - ausgelöst werden. Damit kann das Abzugsverhalten trainiert werden, ohne tatsächlich zu schießen.
    Vorkomprimierer dazu nicht zu empfehlen, halte ich für nicht überzeugend. Entweder die Waffe hat eine Trockentrainingseinrichtung - dann ist diese auch genau dafür bestimmt - oder eben nicht.
    Bei Feinwerkbau sind bspw. die Vorkomprimierer-Modelle 603/603 Junior mit einer Trockentrainingseinrichtung ausgestattet.

    Prinzipiell macht sich der beim scharfen Schuss entstehende Impuls auch bei einer Luftdruckwaffe bemerkbar. Je nach Geschick und Philosphie des Herstellers ist dieser Effekt häufig durch Dämpfungs- oder Absorptionssysteme abgeschwächt, aber dennoch mehr oder weniger spürbar. Beim Trockentraining fehlt dieser Effekt (was ich nicht für dramatisch halte, aber das sollte jeder für sich selbst beurteilen).

    Dass die Benutzung einer Trockentrainingseinrichtung schwierig oder kompliziert sein könnte, kann ich nicht nachvollziehen. Bei manchen Pistolen benötigt man Werkzeug, um diesen Modus einzustellen - das ist dann allenfalls umständlich, aber wohl nicht schwierig oder kompliziert.

    Mit einer Waffe ohne Trockentrainingseinrichtung ein effektives "trockenes" Abzugstrainung durchzuführen, halte ich für schwierig. Die meisten Abzüge reagieren ungespannt völlig anders als im gespannten Zustand. Willst Du also Trockentraining durchführen, solltest Du Dir in jedem Fall eine Waffe mit Trockentrainingseinrichtung zulegen.

    dingo: welcher Defekt ist bei Deiner 2002 fast aufgetreten bzw. wie hat sich diese Gefahr gezeigt? Es schlägt doch nur das Schlagstück des Abzugs auf das (in diesem Fall drucklose) Ventil - wie bei 1000en anderen Schüssen auch. Was sollte da passieren?

    Zu viel fremdes Licht ist nach meinen Erfahrungen schädlich bzw. führt zu den von Dir geschilderten Effekten. Evtl. reflektiert der Rahmen zu viel des auf ihn fallenden Lichts, so dass es dem Sensor am Kontrast fehlt. Alleine die Entfernung darf keinen Einfluss haben, das System muss auch auf 10m Distanz funktionieren.
    Hast Du den Sensor senkrecht mittig unter Lauf resp. Kartusche montiert oder ggf. verschwenkt? Bei Letzterem passiert es sehr schnell, dass der Sensor seitlich am Rahmen "vorbeikuckt".

    Die Stellschrauben gab es m.W. bei der RS232-Version. Leider waren die Schrauben noch über Jahre auch in den Anleitungen für die USB-Version erwähnt, obwohl es beim USB-Sensor keine Schrauben mehr gibt. Soweit man beim Kalibrieren den Punkt nicht in inneren Kreis bekommt, bleibt nur ein mechanischer Abgleich. Mangels herstellerseitiger Vorkehrungen kommt man nicht umhin, etwas dazwischen zu frickeln.
    Die aktuelle Anleitung dazu: "Wenn sich der Treffer außerhalb des Kreises befindet, dann prüfen Sie bitte die Befestigung Ihres Sensors.". Tja, alleine vom Prüfen ändert sich die Lage nicht ...


    Das Scatt ist fremdlichtempfindlich - und zwar in Bezug auf Gegenlicht Richtung Schützen! Es ist zwar Kult oder Tradition oder so, vom "Messrahmen" zu sprechen. Tatsächlich sendet der Rahmen ein Lichtbündel aus, das vom Sensor an der Waffe (=Kamera!) ausgewertet wird. Zu viel Gegenlicht blendet die Kamera.

    Visierung einstellen scheint mir nicht der Hauptaspekt bzw. die erste Baustelle zu sein. Bei intakter Waffe mit korrekt eingestellter Visierung trifft die Waffe ins Zentrum, soweit der Schütze oder die Munition das nicht verhindern. Wir sprechen ja nicht über eine Smartgun, die in Abhängigkeit vom zielenden Auge ihr Verhalten ändert.
    Soweit durch unterschiedliche Wahrnehmung beim anderen Auge eine Verlagerung kompensiert werden muss, kommt das m.E. erst zu einem späteren Zeitpunkt.

    Die große Schwierigkeit beim Überkreuzzielen mit der Kurzwaffe besteht darin, eine natürliche Hand(gelenks)haltung aufzugeben und die erforderliche abweichende Haltung stets exakt reproduzieren zu können. Hier gibt es wegen der Abkehr vom Standard-Technikmodell wenig Hilfe von außen - der/die Betroffene muss sich sein/ihr eigenes Modell und die zugehörige Wahrnehmung sowie eine Resistenz gegen gutgemeinte, aber nicht passende externe Ratschläge entwickeln. Das wäre beim Überkreuzzielen die primäre und entscheidende Baustelle. Will man sich das (erst mal) nicht antun, bleibt wohl nur das Zielen mit dem nichtdominanten Auge.
    nachr.: Beim Überkreuzzielen die natürliche Handhaltung nicht aufgeben zu müssen, ist auf keinen Fall über die natürliche Verstellmöglichkeit der Visierung in den Griff bekommen. Erforderlich wäre eine Auslagerung von Kimme und Korn (vergleichbar dem sog. Wechselauge beim Gewehr). Dass es so was für Kurzwaffen gibt, halte ich für wenig wahrscheinlich. Vielleicht eine nette Aufgabe für einen BüMa, aber dem praktischen Einsatz sind durch SpO-Regeln (z.B Prüfkasten) Grenzen gesetzt.

    Wenn beide Augen das Ziel wahrnehmen können, neigt in der Tat die Information des dominanten Auges dazu, sich durchsetzen (deshalb heißt es ja so). Dem/der einen oder anderen mag es gelingen, nur durch Konzentration und ohne optische Unterdrückung der Information des dominanten Auges mit dem nichtdominanten Auge zu zielen. Grundsätzlich halte ich das aber nicht für empfehlenswert, da es ggf. nur mit großen (evtl. hicht hinreichend bewussten) Anstrengungen, inkonsequenter Durchführung, Ablenkung von wesentlichen anderen Faktoren und daraus resultierenden Fehlschüssen begleitet werden kann. Beim Zielen mit dem nichtdominanten Auge die Information des dominanten Auges zu unterdrücken ist daher überaus empfehlenswert. Aus den bereits genannten Gründen aber nicht mittels Zukneifen (was im Übrigen immer gilt).

    Ob eine Verstellung der Visierung erfoderlich ist, entscheidet sich (erst) jetzt an Hand des Trefferbildes.

    Die Folge des Unfalls hatte ich schon wahrgenommen, allerdings kein "nie" und "definitiv" herausgelesen.