Beiträge von jomei

    Bisher haben die noch nichts auf den Markt gebracht, was nicht funktioniert hat.
    TecHro hat doch das gleiche bei dem neuen Diopter gemacht

    Dadurch wird es nicht besser.

    Leider wird nicht beantwortet welche bzw. wieviel besser der Regulator arbeitet. Bei Anschütz kostet das Ersatzteil 150 €, bei MEC 399,- €. Ob das Teil den Aufschlag wert ist?

    Ich hab das Gefühl es gibt zu viele Anbieter, die sich in einem relativ engen Markt tummeln und daher hohe Margen generieren müssen um was zu verdienen. Es bieten ja alle mehr oder weniger das gleiche Zubehör an. Aber es scheint zu funktionieren. Ob es auf Dauer funktioniert, wird sich zeigen.

    Doch, alles was drangeschraubt ist zählt dazu. Gleichzeitig musst du noch die Vorgaben für maximale Breite etc. beachten.

    Schau einfach mal bei Anschütz nach, an welchen Stellen die, die Gewichte anbringen.

    Tatsächlich ist dieses Teil noch in der Entwicklung. Wird Frühestens im Frühjahr fertig sein. So gerade die telefonische Auskunft von MEC

    ? Tolles Marketing, über ungelegte Eier gackern und schon mal versuchen im Vorfeld zu verkaufen. Ob das Teil funktioniert kann ja keiner beantworten.

    Ohne mich inhaltlich damit auseinandergesetzt zu haben. Nicht zwingend wenn man es wie folgt betrachten würde:

    "Schießhosen sind grundsätzlich zugelassen, sofern sie nicht im speziellen ausgeschlossen sind". So muss man nicht in jedem Unterpunkt auf die Zulässigkeit von Schießhosen hinweisen, sondern nur noch dann wenn man sie ausschließen will.

    So würde ich das lesen wollen ;)

    Davon, dass die im speziellen ausgeschlossen werden können, steht aber nichts im Absatz 7.5.5.4.

    Im Absatz 7.6.1.2. i steht Schießhosen sind nicht erlaubt.

    Daher ist es widersinnig Schießhosen generell zu erlauben, ohne auf ein mögliches Verbot hinzuweisen. Absatz 7.5.5.4 müsste daher um die Einschränkung ergänzt werden, oder besser um die Formulierung, ob diese erlaubt sind wird bei den einzelnen Anschlägen geregelt. Das wäre eindeutig.

    Es ist ja immer zu befürchten, dass sowas auch in der DSB Sportordnung landet. Es ist ja meist nicht so, dass Regelwerke so angewendet werden wie die der Einzelne gerade lesen will.

    Na ja, bei uns in NRW kümmert es (leider) keine Behörde, was in Bayern gemacht wird. Weder beim Schlüsselwahnsinn noch bei der Untersuchung der geistigen Eignung. Da kannst du mit den Füßen trampeln wie du willst: Entweder du hälst dich an die Spielregeln (und die sehen eben z.B. ganz bestimmte Ärzte für die Untersuchung vor) oder du bist raus aus dem Spiel. Insofern freu ich mich für die Bayern und die anderen etwas freizügigeren BL, aber helfen tut mir das leider im Umgang mit meiner Behörde nicht, denn beeindrucken lassen die sich deutlich mehr von Weisungen von LKA und Innenministerium denn von Beispielen, wie es auch besser geht.;)

    Auweia, NRW - da hat man schon den Eindruck die Vorgaben für Waffenbesitzer werden von Andersbegabten gemacht. Hierin liegt aber nur ein Teil des Problemes. Ein großer Teil liegt bei unseren Verbänden. Da stimmt die Einstellung nicht, statt laut zu protestieren wird lieber auf Hinterzimmerpolitik gesetzt. Leider funktioniert das nicht mehr.

    Daher brauchen die Druck von unten. Ist wie bei einer Dampflok, die läuft auch erst wenn genug Druck im Kessel ist. 😉

    Ja, du hast Recht, es geht auch um die körperliche Eignung, aber die Beurteilung DIESER kann meines Wissens auch der Haus-/Kinderarzt vornehmen, während die geistige Reife eben nur bestimmte Fachschaften von Ärzten vornehmen dürfen.

    Die geistige Reife von Personen vorzunehmen, erfordert eine gewisse Fachqualifikation. Diese Fachqualifikation versetzt diese Ärzte aber meist in die Lage, unterschiedliche Personengruppen zu beurteilen bzw. die Beurteilung an unterschiedlichen ´Rahmenbedingungen auszurichten (bei den 21-24-jährigen eben, ob sie verantwortungsvoll (oder eben nicht unverantwortungsvoll) mit GK-Waffen umgehen (werden) und bei unter 12-jährigen eben, ob sie schon die geistige Reife zum Schießen mit Druckluftwaffen haben.

    Hier der Absatz 4, §27, warum soll man hier mehr hineininterpretieren als drinsteht?

    „(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.“

    Ein Teil der Diskussion fällt für mich unter vorauseilenden Gehorsam und Übererfüllung.

    In Bayern wird das ärztliche Attest für 10/11 Jährige nicht zwingend gefordert. S. Beitrag 49. Diese Regelung macht den Nonsens etwas praktikabler. Zeigt das euren Verbandsfürsten und drängt diese zum Handeln. Die Altersgrenzen gehören abgeschafft.

    Wir reden hier aber nicht über die Sinnhaftigkeit für einzelnen Regelungen sondern davon, was man tun muss, um eine bestimmte Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können. Und in beiden Fällen (GK ab 21 J. und unter 25 J. wie auch Schießen unter 12 J.) ist die geistige Reife durch Gutachten nachzuweisen. Und insofern werden dafür die formal gleichen Rahmenbedingungen herrschen, heißt, WER das z.B. bescheinigen darf.

    WAS dann im Einzelfall die geistige Reife ausmacht und aussagt, mag in den beiden Fällen unterschiedlich sein, es bleibt aber, die geistige Reife zu bestätigen (oder eben auch zu verneinen, dass sie nicht vorliegt ;)).

    Das gehört aber zusammen. Auch muss ein Unterschied zwischen einem LG und GK gemacht werden. In vielen Staaten sind LG/LP fast völlig unreglementiert, ohne dass dort Anarchie herrscht.


    Hier im Forum wird die Ausnahmegenehmigung von LG und GK auf eine Stufe gestellt. Das kann ich nicht nachvollziehen, daraus spricht, für mein Verständnis, eine allzu unkritische Sichtweise.

    Die meisten hier haben vermutlich im Garten die erste Schüsse mit einem LG abgegeben, ohne die Welt zum Einsturz zu bringen.😉

    Die Kennzeichnug ist doch eingeschlagen, die müsste man neu aufbringen. Normalerweise sollte das ein Büchsenmacher machen können. Evtl.
    ist da ein neuer Beschuss notwendig.

    Einfach mal beim Büchsenmacher oder Hersteller fragen. Die Stelle mit dem F nicht mehr putzen.

    Wenn er keine WBK o. Ä. hat, dann kann er es möglicherweise einfach nicht gesehen haben, sollte aber einen Nachweis haben.

    Die alten Königsscheiben, die in vielen Vereinen hängen, haben ein oder zwei Dutzend Löcher, in denen meist kleine Holzpflöcke stecken. Manchmal ist einer der Holzstöpsel auch größer und geschnitzt. Offenbar wurde das Königsschießen direkt auf die Scheiben durchgeführt.

    Kennt jemand das Regelement? Wie wurde ausgewertet? Wer durfte mitschießen? Wieviel Schuss? Wie wertete man die Treffer ohne die Ringe einer Scheibe aus?

    Machen wir heute noch so. Die Könige werden direkt auf die gemalte Scheibe ausgeschossen. Mit KK, auf 50 m. Die Hölzchen sind nummeriert, damit man die Treffer zuordnen kann.

    Auf dem gemalten Ziel wird der Mittelpunkt und zusätzliche Messpunkte angebracht, damit man eng beieinander liegende Schüsse ausmessen kann.

    Was ist wohl gefährlicher? Ein nicht sauber tickender Erwachsener, der großkalibrige Waffen zu Hause BESITZEN will - oder ein 10 jähriges Kind, das unter besonders geschulter Aufsicht auf zugelassenen Ständen mit energiebegrenzten Druckluftwaffen leistungssportlich schießt?

    Ausgangslage war ja die Ausnahmegenehmigung für unter 12 Jährige.

    Die Gefahr, dass jemand geistig, weltanschaulich oder sonstwie falsch abbiegt und dadurch zur Gefahr wird ist unabhängig vom Alter. Dazu braucht es auch keine Waffe, hat man an den vielen Amokfahrten mit PKWˋs und LKWˋs gesehen.

    Ob jetzt jemand die geistige Reife hat, dass kann man nicht am Alter festmachen. Da wird es einfach unterstellt.

    Insoweit, sollte für Erwerb und Besitz die Volljährigkeit genügen. Ob ich mit einem 300m Gewehr oder mit einer Jagdbüchse schieße macht keinen Unterschied. Beide gibt es im Kaliber .308. Nur in der Jagdausbildung darf ein Jugendlicher ab 14 damit schießen, als Sportschütze nicht.

    Hier wird einfach behauptet, ohne jeglichen Beweis, dass es was für die Sicherheit bringt.

    Bei ziemlich allen Amokläufen mit Legalwaffen gab es mehrere mehrere Fehler, die die Tatan möglich gemacht haben.

    Sind seitlich am Schaft anzubringende Zusatzgewichte (z.B. Anschütz 2013-U82) an einem KK-Schaft nicht (mehr) erlaubt, da sie die zulässige Gesamtbreite des Schaftes von 60mm überschreiten?

    Bei der gestern stattgefundenen LM KK100m in Hamm (WSB) wurde dieses bei der Waffenkontrolle bei einem Schützen moniert. Die Gewichte dürften nur in den zulässigen Außenabmessungen des Schaftes untergebracht werden.

    Ist das bei KK neu?

    Ja, diese Gewichte sind nicht mehr zulässig, die sind breiter als 60 mm. Ich hab die bei der DM auch abschraubten müssen, GK Freie Waffe. Steht so unter 1.5.1 der Sportordnung.

    In Gronau hat die RKW SE ein Werk. Vielleicht gibt es dort auch andere Folienhersteller. Vor allem bei Firmen, die Ernteverfrühungsfolien für Spargel herstellen solltest du fündig werden. Mir fallen da noch die Verpa, Duo Plast, Forumplast und Geru-Plast ein. Die sind allerdings mehr im Süden.

    Zur Mengenbestimmung die Schüttdichte liegt bei ca. 0,55 kg/Liter. Wobei sich das Material mit der Zeit noch etwas setzt.