Beiträge von uodalrich

    Spannend. Fachlich kann ich nix beitragen, aber es liest sich als Breitensportler, der seit über 30 Jahren SpoPi im RWK schießt sehr interessant mit welchen Themen und Problemen sich in gewissen Ebenen herumgeschlagen wird.

    Jetzt stand in der ganzen Zeit nie jemand neben mir, der in der Disziplin jemals eine Trainerausbildung absolviert hat (der Verein ist ein 99% LG/LP Verein) und ich schieße so wie mir das am besten passt. Basics natürlich dienstlich angeeignet und beim Rest halt die Leistung Phasenweise auf hohem Niveau, dazwischen auch wieder nur solala. Aber ich habe Spaß am Schießen und alleine das mag für viele Motovation genug sein.

    Es klingt für den unvoreingenommenen Leser so, als wäre das heroische Ziel immer Olympia und der Breitensport ist die Kröte die ein Verband da halt schlucken muss. Ist es nicht richtig, dass wenn ich vor allem Jugendliche - die in der Tat im Zuge ihrer Findungsphase noch gar nicht wissen was sie wollen - beim Schießsport halten will, nicht nur die Motivation durch Leistung und Ergebnis, sondern auch durch die Gemeinsamkeit und den Spaß am Sport halten kann? Und wenn ich sie schon nicht halten kann, wenigstens mit einem Gefühl gehen lasse, das es ihnen leicht macht am Ende ihrer Wirbeljahre dann wieder zurückzukommen und da weiter zu machen wo sie aufgehört haben?

    Wenn ich von Anfang an nur nach Diamanten suche und die Goldkörnchen beiseite werfe, verpasse ich u.U. den Moment, in dem aus manchen Goldkörnchen doch ein Diamant schlüpft. Ich denke dass der Breitensport eben durch seine Nicht-Hochleistungssport-Aura zumindest die Rahmenbedingungen für diejenigen bietet, die eben später zünden - und die müssen vor allem gerne hier sein.

    Wahrscheinlich eine recht rosarote Vorstellung und ja, ich habe null Ahnung vom Fördergedanken der Verbände, aber ich wollte auch eine Lanze für alle Breitensportler brechen, die sehr wohl gute Leistung bringen wollen, die sie aber eben meist nur sich selbst beweisen möchten. Und die btw mit ihren Beiträgen auch die Verbände finanzieren ;)

    Das gilt für die offenen oder halboffenen Anlagen, aber nicht für die meisten (scil. geschlossenen) Raumschießanlagen, die nicht uralt wären. Es stimmt, dass es auch in DE ein paar entsprechende Kleinschießanlagen nur mit Zugseilen gibt, meist von Händlern oder Büchsenmachern, aber die sind für einen echten Vereinsbetrieb ohnehin kaum geeignet.

    Fast alle geschlossenen Stände bei uns haben die übliche Brüstung zum Schutz der Klappanlage. Gehe ich richtig in der Annahme, dass hier definitiv keine Nahdistanz (wie zB die in der SRL angegebenen 7m) möglich ist, da eine sichere Aufnahme des Geschosses im Geschossfang nicht uneingeschränkt möglich ist?

    Das gilt für die offenen oder halboffenen Anlagen, aber nicht für die meisten (scil. geschlossene) Raumschießanlagen. Es stimmt, dass es aich entsprechende Kleinschießanlagen nur mit Zugseilen gibt, meist von Händlern oder Büchsenmachern, aber die sind für einen echten Vereinsbetrieb ohnehin kaum geeignet.

    Mag sein. Alle geschlossenen Stände die ich kenne und auf denen ich bisher im RWK geschossen habe sind rein auf 25m zugelassen. Kann aber auch am jeweiligen Geschossfang liegen der für Mehrdistanz mE andere Voraussetzungen haben dürfte. Ist aber nur eine Vermutung, da ich bisher keinen Mehrdistanzstand und deren Geschossfänge kenne.

    PS: alles geschlossene Stände.

    Und es dürfte ebenfalls für über 80 % aller Raumschießanlagen gelten, denn 25-Meter-Raumschießanlagen sind bei uns meistens durchgängig auf Zwischendistanzen begehbar, also nicht wie in den USA reine Zuganlagen mit oben liegenden Zugseilen.

    Carcano

    Und eben auch nur begehbar und nicht zum schießen nutzbar, da im Normalfall auch nicht für Mehrdistanz, sondern stur 25m zugelassen. Da fällt ein großer Teil möglicher Disziplinen schon mal aus ;(

    ......


    Ja, ich kenne auch Stände, in denen man zum Abkleben nach vorne gehen muss. ...

    Klingt als wäre das eine sehr seltene Ausnahme.

    In meinem Bereich ist das die Regel. Ein paar größere Vereine haben elektronische Stände und der mir bekannte Rest tatsächlich die klassischen Scheibenträger auf meist Klappanlagen. Da ist individualtraing in der Tat etwas zäher, aber erfordert dadurch auch mehr Disziplin am Stand und natürlich die entsprechenden Kommandos.

    Da zeigt sich schnell wer Rücksicht auf andere Schützen nimmt und wer nur seinen Stiefel durchziehen will um dann wieder von dannen zu ziehen ;)

    Bei Grumpy scheint das mit Masse Gruppentraining zu sein und da ist die Welt dann wieder eine ganz andere - auf Mehrdistanz erst recht. Im Endeffekt gibt es wieder viele Welten auf vielen Ständen mit vielen Standaufsichten (mit vielen Ansichten) und vielen Disziplinen die alle viele unterschiedliche Herangehensweisen mit sich ziehen. Falsch oder richtig wage ich hier ebenfalls nicht zu bewerten.

    Wie war das eigentliche Thema noch mal? :D

    Ich fasse für mich zusammen:

    Was im Gesetz steht ist klar und eingehend überbesprochen. Gesetze fassen den Rahmen bewusst etwas weiter um ein möglichst breites Spektrum mit möglichst wenig Gesetz abzudecken. Gerichte und Juristen bietet sich dadurch immer Interpretationsspielraum - je nachdem ob ich für oder gegen etwas bin.

    Alles andere legen die Vereine für ihren eigenen Stand und ihre eigenen Mitglieder fest und dafür braucht es auch gar kein Gesetz, sondern höchstens Passagen in der Satzung, GO, oder Vorstandsbeschlüsse.

    Kommerzielle Standbetreiber dürfen das ebenfalls handhaben wie sie wollen und je nachdem ob sie lieber weniger, oder mehr Kundschaft haben wollen.

    Insofern ergibt sich bei mir in der Frage kein richtig, oder falsch, sobald wir über den Inhalt der Gesetzeslage hinausgehen :)

    An der Stelle muss ich dir leider "einen Zahn ziehen". Die Angabe der Disziplin bei den Bedürfnisanträgen dient nicht dazu, eine Schusszahl herleiten zu können sondern dazu, die Erforderlichkeit für die Waffe zu belegen. Denn für die Disziplin 2.40 brauche ich keine 9mm und DARF sie auch gar nicht verwenden, weshalb ein entsprechender Antrag nicht befürwortet würde.......

    Alles gut. Ich hatte mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Nicht die Herleitung von Schusszahlen war gemeint, sondern ich wollte damit nur sagen, dass wenn im Bedürfnisantrag auf eine Disziplin hingewiesen wird, es nachvollziehbar ist wenn ein Verband im Allgemeinen möchte dass auch (Teil-) Disziplinen dieser SpO für den Nachweis hergekommen werden. Wenn zB eine Mehrdistanzübung 3x 6 Schuss verlangt, jemand aber nur die 16m Pos trainieren will - also quasi nur 6 Schuss machen würde. So wie grumpy das auch beschrieben hat. Allerdings bin ich mir sicher dass derjenige dann auch mehr als nur einen Durchgang macht ;)

    ... sondern, gerade in einem Vorstand eines Vereins einer so "sensiblen" Sportdisziplin, selbstverständlich sein. Insofern verlange ich von den Schützen nichts unmögliches, erwarte aber eine gewisse Ernsthaftigkeit (und wenn es nur im "Breitensportschießen" ist) und sehe mich auf jeden Fall nicht als reiner Unterstützer von reinen Waffenbeschaffungsaktivitäten.........

    Genau das :), denn es geht nun mal um Sport mit Waffen und nicht um die Befürwortung Schachfiguren kaufen zu dürfen.

    Zudem dürfte ein Blick in die Vereinssatzung und den Vereinszweck auch helfen. Kommerzielle Stände für jedermann sind da natürlich anders zu werten.

    Uiuiui, das ist mal wieder ein absolutes Lavathema: Wahnsinnig heiß, aber nach Seite drei wird langsam zäh mitzulesen wie sich immer wieder die selbe Argumente um die Ohren geworfen werden.

    Da muss ich auch mal meinen Senf dazu geben - ohne jeglichen Anspruch auf Richtigkeit, sondern nur meine bescheidene Meinung.

    Stimmt: Der Gesetzgeber fordert keine Schusszahl. Allerdings gibt es Verbände, die zur Anerkennung im Training die Schusszahl einer ganzen Disziplin der zu grunde liegenden SpO fordern. Da hier beim Bedürfnisantrag auch die Disziplin mit angegeben werden muss, ist das für mich zumindest seitens des Verbandes schlüssig.

    Da der Gesetzgeber eine Mindestanforderung festlegt ist es durchaus konform, wenn Verbände oder Vereine die Messlatte etwas höher legen. Was ist mit dem Vereinsleben? Kein Verein möchte Mitglieder die kommen, fix ein Schüsschen abgeben und sofort wieder verschwinden. Vereinsmitglieder die nur für einen Schuss kommen, sind sicher nicht diejenigen die schon jahrelang dabei sind. Wenn dieser eine Schuss die Regel statt der Ausnahme ist, dann sehe ich als Verein auch keine Notwendigkeit demjenigen zu weiterem Waffenerwerb zu verhelfen. Der Vereinszweck kann da sicher mit mehr Tiefe aufwarten.

    Da darf sich die Vorstandschaft ruhig die Frage stellen was für eine Art Mitglieder er haben will und bei allem weh und klagen gilt immer noch das Hausrecht. Und wenn der Verein festlegen würde, dass er hundert Schuss haben will, dann liegt das im Ermessen des Vereins was er als als anerkennungsfähiges Schießen haben will. Natürlich kann dann jeder entscheiden ob er Mitglied in diesem Verein sein möchte.

    Steinigt mich: Einen Schuss unterschreibe ich definitiv auch nicht (kenne aber auch keinen so gearteten Fall), denn auch unsere "Ich-hab-keine-Zeit-Schützen" schaffen es zumindest eine komplette Serie bzw wenigstens Teildisziplin (Präzission bei der 2.40) durchzuschießen. Denn wer die Zeit nicht hat mehr als einen Schuss abzugeben, dem nehme ich das ernsthafte Interesse am sportlichen Schießen - und eine auf mehr als den Waffenerwerb abzielende Mitgliedschaft in unserem Verein - auch nicht ab. Aus die Maus.

    Nur eine Meinung, sonst nix :)

    Du hast teilweise Recht. Ein Teil des "Mistes" kommt hir in NRW leider derzeit wirklich vom LKA (Aufsichtsbehörde der Waffenbehörden). Aber darüber hinaus gibt es auch zahlreiche SB in den Behörden, die eine hohe Kreativität entwickeln, um uns Waffenbesitzern deas Leben schwer zu machen. DIE werden allerdings leider oft auch mit geschultem Sachverstand nicht anders agieren. Eine dritte Gruppe sind aber tatsächlich "offene" SB, die es einfach nicht besser wissen oder es falsch gesagt bekommen haben. Ich habe da schon des öfteren mit einzelnen von denen diskutiert und bin am Ende zu einem befriedigendem Ergebnis mit denen gekommen. Also gilt auch hier:Pauschalisieren hilft keinem!

    Ich kann über die zuständigen SB in meinem Bereich nix schlechtes sagen. Sind total unaufgeregt, immer im Sinne der Sache und bezeichnen z.B. sowas wie das NRW-Schlüsselurteil als unpraktikablen Mumpitz und für BY als nicht relevant. Aufbewahrungskontrollen laufen sehr chillig ab und auch was Anträge usw. angeht ist man sehr serviceorientiert.

    Ist zumindest mein Erleben und kann bei anderen beim selben SB durchaus anders aussehen. Wie man in den Wald hineinruft .....

    Würde ich - bei allem Respekt - schnellstmöglich wieder löschen, da es weder zum Sachverhalt beiträgt noch durch seinen subtilen Hinweis auf Missachtung von "Beweisen" und der (dummen) Masse dafür sorgt dass hier ein möglichst sachlicher Austausch von Informationen und Meinungen - die sich nicht decken müssen und brauchen - nicht mehr möglich ist.

    Bei all der Hetze die sich überall verbreitet, brauch ich das hier drin wirklich nicht und bin dann schneller wieder abgemeldet als ich hier war.

    Ich tatsächlich auch nicht, aber wenn ich das richtig verstanden habe, müsste es gehen, wenn man den Kalender für jedes Mitglied einzeln freigibt und dabei entsprechende Rechte vergibt ("nur Verfügbarkeit" oder "alle Termindetails zeigen". Nur wenn man den Kalender "öffentlich stellt (also das jedermann, der die Adresse kennt, drauf zugreifen kann, geht das wohl nicht. Aber das habe ich nur auf die Schnelle rausgelesen. Da gibt es bestimmt bessere Experten. ;)

    Einzelfreigabe mt Rechteverteilung dürfte bei einer entsprechenden Vereinsgröße wohl nicht umsetzbar sein, da man dann im Kalender schon fast ne Mitgliederverwaltung abbilden müsste. Oder kann man pauschal den Kalender auf "Privat" setzen und nur für die wenigen aus der Vorstandschaft dann komplett freigeben.

    Ich muss aber gestehen dass ich die Optionen zur Freigabe und der entsprechenden Sichtbarkeit noch nicht ganz durchstiegen habe :/

    Finde das schon etwas arg pauschal.

    Fakt ist auch, dass sich in Foren viele Laienjuristen tummeln und ihre eigene Interpretation und Auslegung von Gesetzen zum Besten geben.

    Quasi wir alle hier ;).

    Ein Gesetz kann ja sowieso nicht zu detailliert verfasst und auf einen konkreten Fall zugeschnitten sein, da ja ein möglichst breites Feld abgedeckt werden soll und der Sinn der Änderung nicht durch erneute Umgehung oder Stand der Technik nach wenigen Monaten obsolet wird.

    Ich bewundere diesen Ehrgeiz. Mega!

    Ich schieße seit über 30 Jahren SpoPi und für mich war das nie Leistungssport, sondern Ausgleich inkl. der tollen Gesellschaft und der entspannten Gespräche mit den "Gegnern" - die sich aber immer eher wie Freunde anfühlen.

    Gewinnen oder verlieren, das gemeinsame Erleben war immer der Gewinn 😉.

    Aber ich verneige mich vor dieser inneren Disziplin und wünsche viele weitere Whow-Erlebnisse bei all den Tipps und Trainingserfolgen (Wettkampf natürlich auch) die hoffentlich noch folgen mögen 👏👏👏

    O.k. lassen wir die persönliche Note weg, wenngleich der Hinweis auf Hauptschule ganz sicher nicht erklären soll fachlich, intellektuell und sachlich höhergestellt als andere zu sein - der akademische Hinweis sehr wohl.

    Genau da liegt das Problem: Die Interpretation! Dann interpretiert doch nicht, sondern lest halt nur.

    Dein obiges Zitat ist ebenfalls nicht interpretierbar. ".... sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können "

    Da steht rein gar nix von Kugelfang, Größe eines selbigen, Garage etc. und daher ist (mir) klar, dass ich Großgrundbesitzer sein muss wenn ich außerhalb eines Schießstandes schießen will. Und anders war es auch noch nie gemeint. Genau aus diesem Grund spiegeln die Schutzbreiche (Abprall- und Freifliegerbereich) militärischer Schießanlagen diese Fläche (teilweise rund 4km tief) und Winkel außerhalb der Schießstände wieder.

    Zum Thema:

    Angenommen mein Nachbar zeigt mich an, weil er das Gesetz ebenfalls interpretiert und Sachverhalte herausliest die da nicht stehen.

    Ich muss also vor Gericht und nehme mit, Beweismittel A: Luftgewehr und Beweismittel B: Luftpistole. Jetzt prüft der Herr Richter die Beweismittel und ob diese jetzt erlaubnispflichtig sind, oder weiterhin erlaubnisfrei.

    Der ehrenwerte Herr Richter geht die Nummer 1.1 durch:

    Erlaubnisfrei wenn, .... " .....Druckluftwaffe...... max. 7,5 joule. Passt, also weiterhin erlaubnisfrei sofern a) und b) gemeinsam mit Nein beantwortet werden können"

    Erlaubnispflichtig wenn,

    a) ...." Waffe ..... in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von 40 mm (so steht es nämlich im verabschiedeten Regierungsentwurf) mehrschüssig ist" - ist weder Beweisstück A oder B, also Nein

    UND

    b) "die Bestätigung.....nicht vor dem 24.07.25 (Datum ist im Entwurf noch leer und wird erst mit der Rechtskräftigkeit eingesetzt) erfolgt ist." Wie bei a) hier ebenfalls Nein. Da Beweismittel A und B über zehn Jahre alt sind, trifft das auch nicht zu und daher bleiben beide Sportgeräte auch weiterhin erlaubnisfrei.

    Erlaubnispflichtig werden Waffen nur, wenn beide Punkte (a und b) mit Ja beantwortet werden können.

    Da es nach meinem Wissen bisher keine Waffen gibt die a) und b) im Paket erfüllen, kann damit auch keine rückwirkend Annulierung bestehender Erlaubnisfreiheit von Waffen verbunden sein.

    Anders kann ich meine Auswertung nicht mehr erklären und insofern sehe ich auch nicht, warum man die Passage hätte anders formulieren sollen. Mal ehrlich; jede andere Formulierung würde auch wieder von allen zerpflückt die gerne einen (wofür auch immer) Needler hätten.

    Nur meine Meinung und damit bin ich bei dem Thema auch fertig und lese nur noch mit.

    Nix für ungut.

    Dein Wahr, Falsch usw. bedeutet nur, dass für eine Betroffenheit zur Erlaubnispflicht im Sinne des Gesetzes beide Voraussetzungen zutreffen müssen.

    Trifft nur einer der beiden Punkte nicht zu (was du als Falsch bezeichnest), dann bedeutet dass nur, dass diejenigen von der Erlaubnispflicht nicht betroffen sind, da die Erlaubnispflicht nur greift wenn beides zutrifft. Sonst nix und annuliert wird da schon mal überhauptnix. Muss man das so künstlich verklausolieren?