Genau deswegen wartet der DSB ja auch ab, wie es dort weitergeht.
Beiträge von Digedag
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Bei uns nicht. Das zahlen wir.
Das geht so nicht! Lass uns am Samstag zur LM mal darüber reden.
Bin wieder auf der Finalanlage. -
Die DSB Zulassung wird diese Anlage nie bekommen. Die Kontrollscheibe ist Pflicht und ich glaube nicht, das wegen der Anlage die Sportordnung geändert wird.
Ganz so einfach ist das nicht. Letzte Woche fand eine Online-Sitzung des BA Sportschießen zur Synopse SpO. 2025 statt. Hauptthema war der Wegfall der Passagen, die den Einsatz der Hintergrundkontrollscheiben zum Inhalt haben. Ziel war, damit die Grundlage zu schaffen, dass diese Anlage DSB-seitig zugelassen werden kann. Gerhard Furnier hat sich auch sehr dafür eingesetzt. Ergebnis aber war, dass viele unbedingt an der Möglichkeit festhalten wollten, die der Einsatz eines "Kontrollmediums" bietet, da es immer wieder zu Schusswertprotesten oder Kreuzschüssen kommt. Nach überwiegender Meinung der "Gegner" wäre dies eben nur mit entsprechenden Kontrollmedien lösbar. Das lasse ich an dieser Stelle mal unkommentiert so stehen.
International ist die Anlage ja zugelassen.
Nein, ist sie nicht.
Um genau zu sein hat außer Sius kein Hersteller Phase III, selbst Meyton hat nur Phase II und SQ hat lediglich Phase I, heißt das sie nicht zertifiziert sind sondern nur den Vortest bestanden haben.
So ist es!
Und da sind wir auch schon beim Ergebnis der o.g. Synopse: in der SpO. bleibt vorerst alles beim alten (zumindest was diesen Teil betrifft). Der DSB wartet ab, wie es seitens der ISSF hinsichtlich einer Zulassung dieser Anlage weitergeht. Sollte diese Anlage eine ISSF-Zulassung erhalten, wird neu darüber befunden.
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Das ist aber wohl genau das Problem. Jeder Landesverband handhabt es anders. Bei manchen wird einfach "alles" geschossen (also Freihand + Auflage), bei anderen wiederum nur Freihand (z.B. bei uns). Da ergeben sich schon historisch bedingt gravierende Unterschiede. Die alle "unter einen Hut" zu bringen, dürfte einer "Mission Impossible" gleichkommen. Ich glaube auch, dass diese vielbeschworene "sportliche Fairness" in diesem Zusammenhang etwas überstrapaziert wird. Da kann der "Leistungsschütze in Vollmontur" gut und gerne 20x eine 10,9 schießen und der Seppl in Lederhose trifft nur eine einzige 10 - hat aber dennoch den besseren Teiler. Königsschießen ist und bleibt nun mal ein "Glücksschießen".
Fakt ist, dass erst mal alles so bleibt, wie es im Moment ist (also für 2025). Das Thema wird sicher erneut "hochkochen", dafür wird der ein oder andere Landesverband schon sorgen. Ist ja auch deren gutes Recht. Wir werden sehen, wohin die Reise geht...
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Welche Gründe gibt es, das über so etwas nachgedacht und dann in dieser Art und Weise ausgearbeitet wird?
Ganz einfach, das kommt von den LV, in denen das bereits auf Landesebene praktiziert wird und die das nun "dem Rest" überhelfen wollen.
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Ok. Wieder einen Freifahrtschein für die Bastler. Mit einem guten Optiker kann man sich jetzt ein Zielfernrohr bauen.
Ist ja genau das richtige für dich. So weit weg bist du doch jetzt schon nicht



Wohl dem, der das ruhig halten kann.
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Also ich bin einigermaßen entsetzt, plant der DSB doch scheinbar, ab 2025 das Bundeskönigschießen für Erwachsene nur noch mit Auflage und in Schützentracht durchführen zu wollen.
Wo hast du denn die Information her?
Soweit ich weiß, soll das Bundeskönigsschießen wieder in die Schiene "Brauchtum & Tradition" (da gehört es für mich auch hin).
Außerdem soll es um die Auflage-Disziplinen (LG-A + LP-A) erweitert werden und es gab den Antrag, dass in "normaler" Bekleidung (keine Schießkleidung) geschossen werden soll. Mal schauen, was am Wochenende bei der Abstimmung rauskommt (DSB-Gesamtvorstand). -
Aber das Adlerauge kann jetzt größer als 0,75 sein ?
Zumindest findet sich in der aktuellen SpO. keine Einschränkung diesbezüglich mehr.
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wenn mir ein Kampfrichter mit einem Bogenmaß an der Schaftbacke kommt
dann kommt die Frage " wo steht das ???"
Das "alte Leiden". Im Moment kann damit eigentlich kein Kari "um die Ecke kommen". Wie bereits geschrieben, handelt es sich erst mal "nur" um ein Beschluss der BA. Solange der nicht öffentlich gemacht wurde (sei es in Form einer offiziellen Mitteilung der TK oder Aufnahme in der SpO.), gelten noch die aktuellen Regeln. Ich wollte nur schon mal vorab darüber informieren, was da so "im Anmarsch" ist.
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gibt es einen link zu dem Protokoll?
Leider nicht. Soweit ich weiß, werden die Protokolle des BA Sportschießen auch nicht "veröffentlicht". Ich habe das komplette Protokoll auch nur vorliegen, da ich beruflich damit zu tun habe. Aber ich kann dir versichern, dass ich den Abschnitt 1:1 aus dem Protokoll kopiert habe.
Möglicherweise ergibt sich daraus mal wieder eine aktuelle Mitteilung der TK und optimalerweise schafft es die Regelung mit dem Bogenmaß der Schaftbacke auch bis in die Sportordnung (was der aktuellen Entwicklung in dieser Thematik durchaus zuträglich wäre). In dieser findet sich zum Thema Schaftbacke bisher eigentlich gar nichts.
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Es gibt einen aktuellen Beschluss aus dem Bundesausschuss Sport:
4.2 Schaftbacke Auflage Firma Kornoptik Adlerauge
(TK Protokoll TOP 6.1.1)
Die zweigeteilte Schaftbacke ist zulässig, wenn das Bogenmaß (vergl.
Kappe) nicht mehr als 10 mm beträgt. (Zeichnung wird erstellt).Wenn ich mir jetzt Punkt 0.1.3 der Sportordnung anschaue, heißt das im Umkehrschluss, dass die Regelung über das Bogenmaß (10mm) auch auf alle anderen Schaftbacken anzuwenden ist. Das würde bedeuten, dass so findige Konstruktionen wie sie z.B. in Berlin zu sehen waren, doch nicht zulässig sind (sofern das Bogenmaß überschritten wird).
0.1.3 Auslegung
Wo der Wortlaut der Sportordnungsregeln eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, sind sie stets im Sinne
des sportlichen Anstands, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, zu interpretieren. -
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Zeichnung Feinwerkbau - Genau, das ist so bei Auflage-Luftgewehren nicht zulässig.
nur der reine Korntunnel darf überstehen.
das Teil ist schon eine Prisma Schiene die da übersteht
Das ist wieder einmal Interpretationssache.
Fakt ist nur:
9.7.3 Zielmittel
Optiken und Visiere siehe die Auflagentabelle Teil 9.
Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung max. 50 mm überragen.
Visierschienen oder ähnliche Vorrichtungen sind nicht gestattet.
Nun stellt sich die Frage: was ist eine "Visierschiene" bzw. was ist damit gemeint?Ich glaube, dass damit das untere Teil in der Abbildung bei der 900er gemeint ist, also das, was in diesem Fall auch als Höhenverstellung dient.
Aber da wir in D ja Glaubensfreiheit haben, dürfen wir alle etwas anderes glauben...
Da bin ich mal wieder bei Murmelchen, es wäre schön, wenn unsere "Bibel" nicht nur Begrifflichkeiten verwendet sondern diese auch unmissverständlich erklärt. Und ja, auch ein Bildchen würde da Wunder wirken. -
Digedag "Andreas" hat sich die Konstruktion am Samstag mal angesehen.
Das habe ich. Mir wäre das zu krass. Würde ich wahrscheinlich niemals ruhig halten können (zumindest nicht ohne Beta-Blocker, die ich glücklicherweise (noch) nicht brauche).

Zur Sicherheit habe ich direkt mal in unserer DSB-Kampfrichter-A-Gruppe angefragt, um die SpO.-Konformität zu klären.
Der Bundesreferent Kampfrichter hat sich höchstselbst zu dem Thema geäußert.
Der ein oder andere mag es vielleicht nicht glauben, aber ja, diese "Konstruktion" ist nach aktueller SpO. erlaubt, da die inzwischen einzigen reglementierenden Maße die Korntunnellänge (80mm) und die Korntunnelhöhe (ebenfalls 80mm, gemessen von der Laufmitte) sind.
Alle früheren Begrenzungen wie 0,5er Adlerauge (0,75er Adlerauge erst ab Sen. B) gibt es nicht mehr. Nur wenn man eine Iris oder ein ZLO mit bereits vorhandener Vergrößerung verbaut hat, darf kein Adlerauge verwendet werden.Na mal sehen, wann die ersten mit einem 2,5er Adlerauge und 36er Ringkorn aufkreuzen...

Das gleiche Spiel haben wir ja im Bereich der Schaftbacken. Dank 3D-Drucker oder Geschicklichkeit in der Holzverarbeitung werden ja inzwischen komplett anatomisch angepasste Schaftbacken gebaut und verwendet. Bei so viel "Einfallsreichtum" würde es mich nicht wundern, wenn es bald wieder Änderungen in der SpO. oder entsprechende und allseits beliebte TK-Zettel zu diesen Themen gibt. -
Digedag kann da sicher auch was zu sagen....
Kann er
Ich habe sie auch seit Mitte Dezember und würde sie nicht wieder hergeben. Die Reproduzierbarkeit beim Einsetzen ist schon genial. Ich schieße damit oder dadurch nun keine 320 Rlnge aber die 316 inzwischen konstant. Ich müsste nur mehr Zeit und Gelegenheit zum trainieren haben und das Ganze auch stabil im Wettkampf umsetzen können - das wäre toll. -
Sportgeräte für zig Tausend Euro und dann spart ihr an 25 € für einen Abzugshandschuh?
Ich hatte schon diverse da (egal ob Marke: Sauer und AHG oder Hausmarke: Holme), die passten alle nicht richtig oder ich kam nicht damit klar.
Ich würde sogar mehr Geld ausgeben, wenn ich endlich mal etwas passendes finden würde. Als Linksschütze wird es da besonders "interessant". Auch letztes Jahr in München zur DM habe ich so ziemlich alles probiert, was so angeboten wurde, leider ohne Erfolg.
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Dafür kannn es durchaus einen guten Grund geben. Fällt Dir bei kurzem Nachdenken aber sicherlich auch selbst ein.
Da hast du recht - den gab es in diesem Fall aber nicht.

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Das Bedürfnis benötige ich lediglich für einen Waffenerwerb.
Genau so ist es. Da gibt es glaube ich unzählige Geschichten. Ganz lustig wird es auch manchmal, wenn es über das Regelbedürfnis hinausgeht. Kann man sich nicht ausdenken.
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Bei der blanko WBK in Grün oder dem EFWP ohne WBK sehe ich keine Probleme da zum Erwerb nun einmal der Voreintrag und für den grenzüberschreitenden Wettkampf mit eigenen Waffen die WBK gebraucht werden.
Na ich weiß nicht so recht. Es handelt sich hier um unterschiedliche Personen. Der Einen hat man eine blanko grüne WBK ausgehändigt und zwar ohne Voreintrag. Die andere Person hat einen EFWP bekommen, ohne dass eine eigene WBK vorlag (wie auch immer so etwas geht).