Hier vermischst du aus meiner Sicht genau die Dinge, die wir oben angesprochen haben. Die vA ist IMMER DIE Aufsicht, die gerade auf dem Stand die Aufsicht über die Schützen wahrnimmt, sonst ist sie keine vA. Das ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene verantwortliche Aufsichtsperson, die dann am jeweiligen Abend Dienst im Schützenstand macht. Diese trägt auch für den Gesetzgeber in erster Linie die Verantwortung (auch wenn das von manchen gerne anders gesehen oder dargestellt wird).
Die Person, die ggf. vor Ort bestimmte Aufsichten bestimmten Standabschnitten zuteilt (wenn denn mehrere Aufsichten Dienst machen sollen/müssen KANN eben solch ein Schießsportleiter sein, wie er hier schon mehrfach angesprochen wurde. Dieser muss gem. Qualifizierungsplan des DSB an und für sich auch die Qualifikation als vA haben, aber im Zweifelsfall würde ich als Schießstandbetreiber mir eh von allen bestellten Aufsichten ihren Nachweis der Qualifikation als vA zeigen lassen (und mir ne Kopie als Nachweis machen). Dann fallen so Sonderfälle wie von Murmelchen beschrieben, eh auf.
Auch hat die vA vor Beginn des Schießens zu prüfen, ob alle sicherheitstechnischen Voraussetzungen für einen sicheren Schießbetrieb gegeben sind. Mag der Verein das auch auf einen Schießsportleiter, Vereinssportleiter oder wen auch immer delegiert haben, passiert etwas, ist immer "die arme vA" derjenige, wo am ehesten geschaut wird, ob er was falsch gemacht hat. So zusagen, der Letzte, den "die Hunde beißen".
Das gilt auch für Fälle, wo ich die Aufsicht "im Betrieb" übernehme (einspringe). Ist da was nicht in Ordnung, muss ich unterbrechen und Abhilfe schaffen. ICH trage die Verantwortung. Passiert etwas, weil z.B. irgendwelche Dinge in der Schießbahn stehen, die da nicht hingehören, reicht ein Verweis auf die vA, die zu Beginn des Schießens da war ("der hat doch angefangen, schießen zu lassen, ich hab doch nur übernommen") in der Regel nicht aus.
So meine Erfahrung und Kenntnis aus vielen Rechtsverfahren, die zur Anklage kamen.
Weder im Gesetz noch den AWaff, etc. gibt es einen Schießsportleiter, Schießleiter, etc.
Was der DSB da vorgibt, ist DSB Intern, die Welt dreht sich aber nicht um den DSB, sondern es gibt verschiedene schießsportliche Verbände.
Das Gesetz kennt hier nur die „verantwortliche Aufsichtsperson“ und die „zur Aufsicht befähigte Person“. Deshalb macht es wenig Sinn, den Qualifizierungsweg des DSB für das Thema herzunehmen.
Das grundlegende Verständnisproblem bei diesem Thema, und ja auch ich irre mich, liegt anden Verbänden, die einem das Leben schlichtweg erschweren und eigene Begriffe für etwas oder eigene Qualifizierungen einführen.
Wenn ich das ganze lese, ist mein Verständnis so:
Verantwortliche Aufsichtsperson = Standaufsicht (Nicht Schießleiter, oder Schießsportleiter)
Und genau hier liegt in meinen Augen das Problem.
Bei uns im BDMP gab es zu der Zeit, als ich den Schießleiter gemacht habe zwei Qualifikationen:
1. Schießleiter
2. Standaufsicht
Die Standaufsicht wurde seinerzeit mit einer blauen Karte, die Verbandsübergreifend gültig war dem Schießleiterausweis beigelegt.
Der Qualifizierungsweg war aber meiner Kenntnis nach ein anderer, bzw. Die Schulungsinhalte. Schießleiter war höherwertig und beinhaltete die Standaufsicht.
Dann kommen Qualifikationen wie Range Officer hinzu, die für bestimmte Disziplinen vorhanden sind. Diese benötigt man, um das Schießen im Wettkampf dieser Disziplin zu Leiten.
Da die Verbände hier durchaus unterschiedliche Ausbildungen zu haben scheinen, was diese Qualifikationen betrifft, kann man auch durchaus durcheinander kommen, was man als was darf und was nicht.
Für mich ergibt sich hieraus, die Standaufsicht (Aufsichtsperson) muss natürlich auf dem Stand sein und im Gefahrenfall unmittelbar eingreifen können, wenn etwas auf dem Stand passiert. Eine Überwachung z.B. durch Videokameras ist hier in meinen Augen nicht zulässig. Diese Prson darf auch alleine Schießen.
Der Schießleiter ist somit für mich eine andere Person, die ggf. dem Schießstandbetreiber annähernd gleichzustellen ist, und somit die Aufsichten einteilen kann, muss selber aber nicht zwingend die Aufsicht selber machen.