verantwortliche schießstandaufsicht ist bei den Jägern in etwa so:
"lies diese 2 seiten text" dann "beantworte von diesen 25 fragen 15 richtig" und alles ist gut.
dauer: 30 min.
wenn man dann noch wahrnimmt, dass der standbetreiber seine aufsichten selbst unterweisen / zulassen kann, ist auch der rest von heiligkeit schnell abgeräumt.
Und das bei Leuten die üblicherweise ihre Waffen in der freien Natur verwenden.
Du beziehst dich wahrscheinlich darauf, dass ich schrieb: "Mit diesem Papier dürftest du z.B. bei uns auf dem Stand KEINE Aufsicht machen dürfen, nicht mal auf dem Druckluftstand. (Verantwortungsbereich des jeweiligen Standbetreibers)
Richtig und wenn nicht mehr gefordert wird muss ich nicht noch was auflegen.
Ich bin durchaus nicht kleinlich, aber als BGB-Vorstand hat man immer die Haftung am Hals....
Was immer das für ein Verband ist.
Für jegliche Aufsichtstätigkeit im Sport (nicht nur im Schießsport) gilt das mehrstufige Verfahren:
- die potentielle Aufsichtsperson erwirbt die entsprechenden Qualifikationen für die jeweilige Tätigkeit, z.B. den Trampolinschein (gibt es wirklich!) Hier: "Schießstandaufsicht" und ggf. "JuBaLi" bis hin zum "Übungsleiter" oder "Trainer"
- der Vorstand prüft die Qualifikationen und fällt eine Entscheidung
- der Vorstand bestellt die potentielle Aufsichtsperson für bestimmte Arbeiten/Aufsichten
- die potentielle Aufsichtsperson nimmt an und wird bestellte Aufsichtsperson
- ggf. stellt der Vorstand darüber ein Dokument aus (Vorschrift bei der verantwortlichen Standaufsicht und der Jugendaufsicht)
--> der Einkleber oder Stempel o.ä. des Lizenzgeber / Lehrgangsleiters reicht für Schießstandaufsichten nicht! - Die bestellte Aufsichtsperson übernimmt das Amt, z.B., in dem sie die Sportstätte aufschließt und Trainierende hereinlässt oder sich in die Tafel als "Schießstandaufsicht" einträgt
- Das direkte Amt endet mit dem Auslöschens des Namens auf der Tafel auf dem Schießstand oder wenn der letzte Sportler sicher die Sportstätte verlassen hat (Ende der Aufsichtspflicht)
- Mit der Bestellung (Pkt. 4 und 5) können bestimmte Rechte entstehen, z.B. "alleine schießen" - auf diesem Stand.
Da will ich doch mal fragen wo das besonders für die anderen Sportarten steht. Jegliche bedeutet für mich nicht die Sportarten bei denen spezielle Regelungen gelten.
Wir diskutieren hier über eine Tätigkeit die früher jeder Schütze am Stand wahrnehmen durfte.