RB-Shooting, 50354 Hürth

  • Ich habe in diesem Onlineshop ein Paar Schießschuhe bestellt, die als verfügbar angezeigt wurden. Die angegebene Lieferzeit lag bei 7 bis 14 Tagen. Nachdem die Bestellung selbst nach Ablauf dieser Frist keinerlei Fortschritt zeigte, habe ich telefonisch nachgefragt. Bereits die Begrüßung war ungewöhnlich unfreundlich und der gesamte Gesprächsverlauf setzte diesen Ton leider fort.

    Auf meine Frage, weshalb sich der Bestellstatus über eine ganze Woche hinweg nicht verändert hatte und dann plötzlich der Hinweis erschien, dass der Artikel nicht auf Lager sei, erhielt ich lediglich eine patzige Reaktion. Mir wurde erklärt, es gebe allgemein Lieferprobleme. Als ich anmerkte, dass dies bei anderen Händlern offenbar nicht der Fall sei, wurde ich sofort scharf abgewiesen mit der Aussage, auf solche Hinweise wolle man gar nicht erst eingehen.

    Ich teilte daraufhin mit, dass ich meine Bestellung stornieren möchte. Statt einer sachlichen Reaktion bekam ich nur den Hinweis, ich müsse dies schriftlich tun. Der Hörer wurde unmittelbar darauf aufgelegt. Es war wohlgemerkt mein erster Kontakt mit diesem Händler und die Art der Kommunikation war durchgehend unangemessen und respektlos.

    Auf Grundlage meiner Erfahrung kann ich nur empfehlen, von diesem Shop Abstand zu nehmen. Der Umgang mit Kunden ist aus meiner Sicht völlig unprofessionell und die Angaben zur Verfügbarkeit des Artikels waren in meinem Fall nicht zuverlässig.

    Auch wenn manche Shops es vielleicht nicht wahrhaben wollen. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig. Wenns keine Sonderanfertigung o.ä. ist, hat man bei Onlinekauf oder Telefonbestellung das ganz normale Fernabsatz-Widerrufsrecht bis 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Das kann man natürlich auch zu jedem Zeitpunkt VOR Erhalt schon ausüben. Das Geld muss dann sofort erstattet werden, falls man schon gezahlt hatte.

  • Ich wundere mich immernoch wie der Laden noch geöffnet hat

    liegt an mir ... ne spass. ich fahre ab und zu dahin und kaufe für meinem Verein Standard Artikel. LG/KK Munition, Verbrauchsartikel etc. Da sind sie Preislich gut.

    Wenn ich was spezielles benötige, mache ich einem Umweg ...

  • Auch wenn manche Shops es vielleicht nicht wahrhaben wollen. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig. Wenns keine Sonderanfertigung o.ä. ist, hat man bei Onlinekauf oder Telefonbestellung das ganz normale Fernabsatz-Widerrufsrecht bis 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Das kann man natürlich auch zu jedem Zeitpunkt VOR Erhalt schon ausüben. Das Geld muss dann sofort erstattet werden, falls man schon gezahlt hatte.

    Aber man muss es schriftlich (EMail/Brief) tun, nicht telefonisch.

  • Klar, den Aufwand dafür taxiere ich auf 10-30 Sekunden.

    "Ich erkläre den Widerruf" unter Angabe der Bestellnummer reicht.

    😂😂😂😂

    Erkläre das mal Fabry am Telefon.

    Kleiner Tip 🤔 nimm das Telefonat auf👍

    Damit kannst du richtig Geld verdienen 😂

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • Hast du dir den Schaden und die Fehlmenge vom Frachtführer quittieren lassen?

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Sagt wer?

    Ist so, Vertraulichkeit des Wortes/ähnlich Briefgeheimnis - ohne Einverständnis darf man nichts veröffentlichen.

    Ich hab über 30 Jahre Pleiten, Pech und Pannen ( also Reklamationen) gemacht. Wenn ich so was nur ansatzweise losgelassen hätte, ich hätte spätestens nach der Kundenantwort den Rauswurf kassiert.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • die privaten E-Mails veröffentlicht man erst dann, wenn das Einverständnis der anderen Seite vorliegt.

    Das ist IMHO keine private, sondern eine geschäftliche Mail.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Habe schon öfters dort was bestellt, hatte bisher keine schlechten Erfahrungen, außer das die Versandkartons teilweise Schuhkartons waren (bei den erstaunlich hohen Lieferkosten von 8,50€ schon ein bisschen fraglich).

    Bei einem anderen Shop mit K habe ich nun einen Sauer Premium Open fürs LG bestellt, auf der Website hieß es 2-5 Tage Lieferzeit. Nun warte ich seit einer Woche und auf Nachfrage kam die Meldung, dass sie selber noch auf die Lieferung des Lieferanten warten. An der Anzeige im Onlineshop mit 2-5 Tagen Lieferzeit hat sich noch nichts geändert..

  • Es ist leider bei vielen Onlineanbietern so, dass vor allem diejenigen die preislich die Wettbewerber spürbar unterbieten, zudem mit angeblichen Bestandsartikeln ködern während die anderen auf mehrere Wochen Lieferzeit hinweisen. Kaum hat man bestellt ist der Artikel plötzlich nicht mehr lieferbar, hat ne irre Lieferzeit oder man hört gar nichts mehr.

    Ist in vielen Sparten so und deswegen zahle ich lieber den fairen Preis bei den Händlern auf die ich mich verlassen kann. Bei Händlern mit Ladengeschäft verhält sich das natürlich etwas anders.

    Wenn es um Waffen selbst, oder kostspielkigeres Zubehör geht, frage ich auch meinen vertrauten Büchsenmacher wie er bei den Preisen mithalten kann und dann lege ich uU auch ein paar Euronen mehr hin. Dafür hab meinen direkten und vertrauten Ansprechpartner wenn irgendwas nicht passen sollte. Bei Kleinkram muss ich halt vorher bewerten ob ichs dringend brauche, oder mir der Preis wichtiger als die Lieferzeit ist.

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Egal, auch geschäftliche Mailˋs dürfen nicht einfach veröffentlicht werden.

    Ra Schlun und Elseven dazu

    https://se-legal.de/darf-man-e-mai…roeffentlichen/

    Zitat

    Private E-Mails, die sich ausschließlich an einen bestimmten Adressaten richten, fallen nach ständiger Rechtsprechung in die sogenannte Geheimsphäre und dürfen daher ohne ausdrückliche Zustimmung des Absenders nicht veröffentlicht werden (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08). Die Veröffentlichung solcher Schreiben stellt laut dem genannten Urteil einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, der über eine bloße Weitergabe des Inhalts hinausgeht.

    Dagegen

    Zitat

    Im Gegensatz dazu können geschäftliche E-Mails unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht werden. Hier ist eine Interessenabwägung vorzunehmen: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Absenders ist dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüberzustellen.

    Diese Abwägung ist komplex und kann nicht rein schematisch erfolgen.

    Ich kann nicht erkennen, dass in dem gepostetem Teil der Mail irgendwelche sensiblen Daten enthalten sein sollen, außer, dass der Schreiber wütend genug war, seine Rechtschreibung vor Absenden nicht zu prüfen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)