Hallo Holgi,
wenn ein Verein zur Finanzierung von Investitionen in Vereinsanlagen zinslose Darlehen von seinen Mitgliedern in Anspruch nimmt, können sich mehrere rechtliche, steuerliche und andere Gefahren ergeben. Der NWDSB könnte über seine Geschäftsführung dazu sicherlich auch seine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Bau des Landesleistungszentrums beisteuern.
#1.673
Wenn ich hier lese, dass „als Beispiel“ auch "zinslose Mitgliederdarlehen" zur Finanzierung von Vereinsanlagen genannt werden, möchte ich nur darauf aufmerksam machen:
1. Juristische Gefahren
a) Verstoß gegen das Vereinsrecht
Gemeinnützigkeit: Wenn der Verein gemeinnützig ist, darf er keine unverhältnismäßigen Vorteile an Mitglieder gewähren. Die Darlehensverträge müssen daher marktüblich gestaltet sein, um den Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung oder einer unangemessenen Vorteilsgewährung zu vermeiden.
Kreditvergaberegelungen: Die Annahme von Darlehen sollte in der Satzung geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung, kann es zu Streitigkeiten kommen.
b) Vertragliche Gestaltung
Mängel in der Ausgestaltung des Darlehensvertrags können rechtliche Unsicherheiten schaffen, etwa:
• Unklare Rückzahlungsmodalitäten.
• Keine klare Definition, ob es sich um ein echtes Darlehen oder eine Spende handelt.
• Fehlende Sicherheiten.
c) Haftung der Vereinsorgane
Vorstandshaftung: Der Vorstand haftet für wirtschaftliche Entscheidungen, die den Verein gefährden. Wird ein Darlehen nicht sorgfältig geprüft, kann dies zu Schadensersatzforderungen gegen den Vorstand führen.
2. Steuerliche Gefahren
a) Gefährdung der Gemeinnützigkeit
Verdeckte Vorteilsgewährung: Wenn die zinslose Darlehensannahme als Vorteil für das Mitglied gewertet wird (z. B. steuerlich unbegründet), kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden.
Verwendungszweck der Mittel: Die Mittel aus den Darlehen müssen für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Ein Verstoß kann steuerliche Konsequenzen haben.
b) Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer
Einnahmen aus Zinsen könnten steuerpflichtig sein, auch wenn diese entfallen (weil zinslos). Der Verein muss belegen können, dass die Konditionen marktüblich sind.
c) Ertragssteuerliche Aspekte für Mitglieder
Die Finanzbehörden könnten versuchen, den Zinsverzicht als geldwerten Vorteil für den Verein zu qualifizieren. In diesem Fall könnten steuerliche Nachforderungen drohen.
3. Wettbewerbsrechtliche Gefahren
Unlauterer Wettbewerb: Wenn der Verein durch die zinslose Finanzierung Wettbewerbsvorteile gegenüber kommerziellen Anbietern erlangt (z. B. wenn er gegen entgeltliche Sportanlagenbetreiber konkurriert), könnte dies wettbewerbsrechtlich bedenklich sein.
Verstoß gegen das EU-Beihilferecht: Bei sehr großen Vereinen, die als wirtschaftliche Akteure auftreten, könnten Fragen des EU-Beihilferechts relevant werden.
4. Andere Risiken
a) Insolvenzrisiko
Wenn der Verein die Darlehen nicht zurückzahlen kann, droht eine Insolvenz, die auch die persönliche Haftung des Vorstands nach sich ziehen kann.
b) Konzessionsrisiken
Bankenaufsicht: Bei wiederholten oder großen Darlehensaufnahmen könnten sich Fragen nach einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit gemäß Kreditwesengesetz (KWG) stellen.
c) Mitgliederkonflikte
Unklare Kommunikation und fehlende Transparenz könnten zu Misstrauen oder Streitigkeiten unter den Mitgliedern führen.
Kurz: bei Darlehensfinanzierungen würde ich in Jedem Fall Risiken minimieren durch professionelle Unterstützung/Beratung:
Juristische Prüfung: Erstellung klarer und rechtskonformer Darlehensverträge.
Satzungsregelung: Festlegung der Möglichkeiten der Darlehensaufnahme in der Satzung.
Steuerberatung: Einschaltung eines Steuerberaters zur Vermeidung von steuerlichen Risiken.
Transparenz: Klare Kommunikation der Finanzierung gegenüber den Mitgliedern.
Ein Aufruf zu einer Spendenaktion birgt m. E. weniger Risiken, gerade auch dann, wenn es kein großer Betrag ist, der zur Finanzierung fehlt.