Ihr Nutzwert für ihre kriminellen Besitzer steigt in dem Maße an, wie die gesetzestreuen Bürger entwaffnet werden. Sie erzeugen dann absolute Überlegenheit der Kriminellen gegenüber Waffen- und damit Wehrlosen. Das ist die eigentliche Auswirkung solcher Vorschriften.
Das ist faktisch zwar richtig was du da schreibst aber zumindest in Deutschland hat der Normalbürger schon lange nicht mehr (wenn nicht sogar noch nie) Schusswaffen zu Selbstverteidigungszwecken legal bekommen.
Folglich spielt die in deinem Beispiel beschriebene Überlegenheit der Kriminellen keine Rolle, weil sich real (in D) i.d.R. niemand mit einer Schusswaffe verteidigen wird. Selbst wenn man aktuell eine hat, liegt die normalerweise getrennt von der Munition im Waffenschrank und ist für den unerwartet schnellen Einsatz nicht gebrauchsfähig. Das mag in Österreich anders sein.
Ich denke auch nicht, daß Einbrecher heutzutage ihre Raubzüge davon abhängig machen, ob jemand theoretisch eine Schusswaffe daheim haben könnte. Entweder sie kommen oder auch nicht. Auch ist der typische Einbrecher vmtl. in den seltensten Fällen mit AK47, K98 und Handgranate bewaffnet.
Im Falle eines Einbruchs kann man nur hoffen, daß sich der Einbrecher von allein aus dem Staub macht, sobald ihm bewußt wird, daß er bemerkt wurde. Eine direkte Konfrontation kann fast nur tragisch enden. Entweder ist man schwer verletzt, tot oder man sitzt in den meisten Fälle im Knast.
Mir fällt aktuell nur ein Bespiel aus den Medien ein, bei dem ein älterer Herr ein paar jüngeren Einbrechern hinterher geschossen hat. Einer der Einbrecher starb dabei. Der ältere Herr beruft sich auf Notwehr. Notwehr geht aber u.a. von einem gegenwärtigen Angriff aus. Sobald einer wegläuft, ist es kein Angriff mehr, geschweige denn gegenwärtig. Auch wenn dann kein Knast droht, gibt man zumindest seine legalen Waffen ab.
Egal wie man es dreht, man verliert immer.