Beiträge von Mathesar

    Könnte es sein, dass auch hier wie in der Vergangenheit die Gesetze und Verordnungen doch mit mehr Augenmaß als angenommen ausgelegt werden?

    Deutschland hatte schon früher eines der strengsten Datenschutzgesetze weltweit. Und - sofern man mit den Landesdatenschutzbeauftragten proaktiv umgegangen und diese eingebunden hat - da war es auch kein Problem zu Lösungen mit Augenmaß zu kommen.

    Durch die EU-DSGVO wurde jedoch ein Großteil dieses Spielraums weggenommen und es stehen Bußgelder im Raum - 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens - die für jeden Klein- und Mittelständler Existenzbedrohend sind. Sich dann darauf zu verlassen, dass im Falle eines Falle "Augenmaß" bewahrt wird, dass wäre sehr blauäugig.

    Carcano - Auch wenn Du anderer Meinung bist, ist dies kein Grund persönlich beleidigend zu werden. Ich bin aktiver Politiker, Referent für Medienarbeit im Auftrag der EKR-Fraktion im Europaparlament und so nebenbei Geschäftsführer eines Unternehmens mit einem Rechenzentrum, in dem Sozialdaten von rund 60 gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verarbeitet werden. Ich habe durchaus einen Einblick in die Entstehung wie auch in die Umsetzung, wo derzeit fast jeder Panik schiebt. Und diejenigen, die man vielleicht ursächlich mal damit treffen wollte - Facebook und Co - die machen trotzdem weiter, was sie wollen.

    Du hast sicher Recht aber Könntest Du jetzt einem einfacheren Menschen wir mit erklären warum jemand, der Einfachheit halber ein WBK Inhaber, der sich zu einem Wettkampf anmeldet im Erfolgsfalle noch seine Fratze der Lügenpresse vor die Kamera hält später ein Recht hat aus den Unterlagen des Vereins Verbands und anderer zu verschwinden?

    Karl

    Weil es der Gesetzgeber (vulgo Politiker) so bestimmt und es mit Strafen in Millionenhöhe bewehrt haben. Alles zum Wohl des Individuums!

    VG

    Oliver

    Und das obige Beispiel ist ja nur eins von vielen Problemen mit der DSGVO....

    Ich hoffe Ihr, euer Schatzmeister, der Kassenwart oder Trainer wirft niemals eine Liste mit personenbezogenen Daten in den Müll. Oder der alte Vereinsrechner geht auf den Entsorgungshof ohne die Festplatte herausgeschraubt zu haben und diese gemäß DIN 66399 vernichtet zu haben.

    Denn personenbezogene Daten ist die Schutzklasse 2 anzuwenden und die Datenträger der Sicherheitsstufe 4 zuzuordnen. Bei Papier ergibt sich somit die Sicherheitsstufe P-4, bei Festplatten H-4. Das bedeutet, dass Papier nur mit einem Aktenvernichter mit Kreuzschnitt: max. 2 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (30 mm² Partikelfläche) vernichtet werden darf...hat sicher jeder zu Hause.

    Und für die Festplatte: Für die physikalische Löschung von magnetischen Datenträgern (z. B. Streamer Tapes) sind spezielle Löschgeräte erhältlich. Festplatten, die sich nicht mehr mittels Software-Tools komplett und mehrfach überschreiben lassen, müssen ebenfalls physikalisch zerstört bzw. mit Hilfe eines starken Magnetfeldes irreversibel gelöscht werden. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Durchbohren oder Häckseln von Festplatten nicht immer zum gewünschten Erfolg führt, da hierbei zwar der Datenträger zerstört wird, die Daten dabei aber unter Umständen erhalten bleiben und wieder rekonstruiert werden können. Aus diesen Gründen liegt gemäß den Empfehlungen des Centers for Magnetic Record-ing Research (CMRR) der USA und der Empfehlung 800-88 des US-Amerikanischen National Institute for Science and Technology (NIST) die komplette Zerstörung einer Festplattenoberfläche erst dann vor, wenn die resultierenden Partikel nicht mehr groß genug sind, um einen einzigen Speicherblock von 512 KB zu enthalten. Nur dann ist – zumindest nach derzeitigem Kenntnisstand – keine Datenwiederherstellung möglich.


    ...das habt ihr sicherlich auch...

    https://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient…rentsorgung.pdf

    VG

    Oliver

    Ja, kann er. Und der DSB macht sich das Thema in seinen Beispielen nur allzu einfach: "Aus den online verfügbaren Medien (Facebook, Internet…) ist eine Löschung aus veröffentlichten Startlisten, Ergebnislisten praktisch nicht möglich."

    Denn natürlich ist das möglich. Und der entsprechende Paragraph in der EU-DSGVO sieht genau das vor (Auszug):

    1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

    a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

    b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

    c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

    und...

    2. Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

    Es ist ergo dann die Schuldigkeit des Vereines hinterher zu sein und sein möglichstes zu tun, dass Daten auch in Social Medien und Co oder bei anderen Vereinen auf der HP wieder verschwindet.

    VG

    Oliver

    Die EU-DSGVO ist ein weltfremdes Monstrum, dass in Praxi gar nicht gemäß den Buchstaben des Gesetzes umzusetzen ist. Es versetzt praktisch jeden, der auch nur im Ansatz etwas damit zu tun hat in einen rechtlichen Graubereich. Gleichzeitig ist es mit immensen Größenordnungen strafbewehrt, das neue, absurde Verständnis weltfremder Politiker.

    Versucht Euch nur mal ansatzweise vorzustellen, was Art.17 – EU-DSGVO – Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) in Praxi bedeutet. Rückwirkend personenbezogene Daten zu löschen...aus allen Listen, Ergebnisdarstellungen, Datenbanken, Webseiten, Social-Media, Namen löschen aus Teams die angetreten sind usw. usf...das ist Schilda in Potenz!

    Im übrigen sind die Dokumente des DSB in dem Zusammenhang fehlerhaft, denn z. B. der Vorschlag zur Ergänzung der Satzung nimmt noch Bezug auf das BDSG und nicht auf die viel weitreichenderen Regelungen der DSGVO.

    VG

    Oliver

    Sicher hast Du da einen Zusammenhang und natürlich ist ein Streukreis eine statistische Größe.

    Die Fragestellung aber ist - wenn ich dies richtig aufgenommen habe - um wieviel Zähler eine Munition X mit dem Streukreis Y ein Wettkampfergebnis beeinflusst. Diese Aussage ist aber maximal in Näherung zu treffen und die statistische Basis einer 10-Schuss-Reihe ist viel zu klein, um daraus eine Prognose abzuleiten.

    VG

    Oliver

    Das Problem lässt sich alleine aus dem Durchmesser des Streukreises nicht bestimmen. Denn 10mm Streukreis kann bedeuten, dass von 10 Schuss 9 genau durchgegangen ist und einer hat gestreut, oder aber 9 haben gestreut und einer hat getroffen. IMHO kann dies - auf Grund zu vieler und gleichzeitig zufälliger Faktoren nicht mathematisch gelöst werden, sondern nur statistisch. In dem Du 100.000 Schuss abgibst, um dann statistisch zu erfassen, wie viele Schuß haben einen Streukreis von X und wie viele einen Streukreis von Y. Auch dann wären Aussagen nur Prognosen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit für EINE Waffe, denn diese streut ja durch eigene Faktoren mit, so lange es nicht auch nicht Dein Abzugsfinger war, der auf Grund einer kleinen Verschiebung im Magnesiumspiegel im Blut dank einer doppelten Butterstulle mit Schwartenmagen am Vortag jetzt gerade etwas gezuckt hat.... Und immer wäre es natürlich auch möglich, dass Du 10 Schuss erwischst, die alle genau mittig gehen.

    Bei aller Liebe zur Mathematik...den Versuch würde ich streichen...Am besten schießt Du natürlich mit Heisenberg!

    Es ist nachvollziehbar, wenn die Verantwortlichen im Verein erst einmal sehen wollen, ob Du in der Lage bist, eine Scheibe zu treffen. Aber spätestens, wenn Du das unter Beweis gestellt hast und sogar schon Sachkunde und Co nachweisen kannst, gibt es keine Gründe mehr, Dir da Steine in den Weg zu legen. Im Notfall such Dir einen anderen Verein....meistens sind DSU Vereine da deutlich offener...oder Vereine mit "Magnum" im Namen... ;)

    Ich habe eine zwei Kilo Hantel im Rollschrank meines Schreibtisches im Büro liegen. Wie gut, dass Bildtelefone noch nicht so verbreitet sind, da ich des öfteren beim telefonieren (freisprechen) halteübungen mache - geht ja sogar im sitzen, um die Muskeln in Arm und Rücken zu trainieren.....auch das käme mit einer Waffe in der Hand nur halb so gut, falls mal ein Kollege ins Büro kommen sollte... ?

    Hallo,

    iKann mir bitte mal jemand bestätigen das es bei Training No. 8 normal ist das nicht alle 10 Schuss im Schwarzen sind?

    Nun, es sind "Talente", aber ansonsten ist das völlig normal, da Du mit Sicherheit noch jede Menge Fehler machst. Sei es, dass Du bewußt abziehst, denkst, Du müsstest den Schuss noch raufbringen und nicht nochmal absetzen usw. usf.

    Ein Fehler nach dem anderen abstellen, dann klappts auch mit dem Schwarzen. Und selbst die Profis in den Meisterschaften versemmeln ab und zu einen Schuss.

    Gerade für Anfänger, aber auch für Fortgeschrittene ist die weisse Scheibe ein optimales Trainingsmittel. Hier wird man nicht durch den Spiegel oder den Halteraum abgelenkt und kann sich ganz auf die technischen Elemente wie Atmung, Abzug, Visierung, Koordination konzentrieren.

    Hier gilt nicht, nach ein paar Schuss auf der Scheibe immer wieder die gleiche Stelle der Scheibe treffen zu wollen, sondern sich wirklich nur auf die anderen Technikelemente zu konzentrieren.

    vg

    Oliver

    So, ich habe gerade mal meine DISAG Ausdrucke von letztem Wochenende durchgeforstet.

    Meine Serie für April für LuPi ist 80, 83, 85, 82 = 330!

    Mein bestes Ergebnis bisher, geschossen mit einer antiken Pardini P10 Unterhebel-Vorkomprimierer. Meine neue Steyr Evo E liegt auf dem Tisch, aber an die werde ich mich erst gewöhnen müssen. Das Mai-Ergebnis wird dann mit dieser geschossen.