An alle Interessierten
Dass es im Gesundheitswesen eine zwei Klassen Gesellschaft gibt ist den meisten wohl bekannt.
Dass dies im Schützenwesen auch versucht wird zu praktizieren ist dem einen oder anderen sicher neu.
Fakten:
Der PSSB will seine Satzung ändern, laut Mitgliederbeschluss vom 21.Mai 2017.
Ich zitiere den §2 hier teilweise:
1. Der, 1863, als Pfälzischer Schützenbund gegründete Verein führt den Namen „Rheinland-Pfälzischer Sportschützenbund e.V. „ (RPSSB)“. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Neustadt Ludwigshafen unter der Nr. VR 1318 41318 eingetragen und hat seinen Sitz in Neustadt/Weinstraße.
2. Er ist der freiwillige Zusammenschluss von Schützen, Schützenvereinen, Gesellschaften, Gilden, Bruderschaften etc., die auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz
beheimatet sind.
Dagegen hat nun der RSB Einspruch eingelegt.
http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/index.php?id=302&tx_ttnews[tt_news]=2539&cHash=78b79c0a3ab811a7ff94dd60f9810b98&PHPSESSID=65b673e0ebb59e0f807859e9381d79
In der zukünftigen RSB Satzung soll stehen:
Der Verein führt als Verband den Namen „Rheinischer Schützenbund e.V.1872", im Weiteren RSB genannt. Er ist Landesfachverband des Deutschen Schützenbundes e.V. für Schieß- und Bogensport innerhalb seiner Verbandsgrenzen in den heutigen Bundesländern Nordrhein Westfalen und Rheinland Pfalz.
Ich frage mich, was dieser Einspruch beim DSB soll. Steht nicht in beiden Entwürfen dasselbe?
Nur hat der RSB in Rheinland Pfalz keine Grenzen festgelegt. Die momentane Satzung bezieht sich auf die Grenzen der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz. Die existiert aber schon lange nicht mehr. Es gibt Landesgrenzen NRW und RLP.
Das der DSB hier sich zu Wort meldet und diese einstweilige Verfügung in den Raum stellt, ist für mich der größte Skandal überhaupt. Hat er nicht selbst 2015 mit dem „Kink Papier“ (Seite 12) Verbandsgrenzen in Landesgrenzen befürwortet?
Wenn er seine eigene Satzung auf Vordermann gebracht hätte, käme es nicht zu solchen Streitigkeiten.
Außerdem steht bei den Hessen folgendes in der Satzung §2, Absatz1:
Zweck des Hessischen Schützenverbandes e.V. ist der freiwillige Zusammenschluss aller Schützenvereine und Schießsportabteilungen von Sportvereinen im Lande Hessen, die das sportliche Schießen und das traditionelle Deutsche Schützenwesen pflegen und Mitglied beim Landessportbund Hessen e.V. sind.
Auch im Saarländischen Schützenverbandes ist zu lesen, §3, Absatz1:
Verbandsgebiet ist das Bundesland Saarland.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Fazit:
Ich bin zwar kein Jurist, aber in meinen Augen sollte man den „Komödien“ sich auf der Bühne oder im TV ansehen. Der Schießsport braucht diese Art der Unterhaltung bei all seinen Problemen mit Sicherheit nicht. Und der DSB, egal mit welcher Führung, sollte sich auf seine prioritären Aufgaben konzentrieren, dann hat er, wenn ich den Sportbereich mir jedes Jahr vor Augen führe, weiß Gott genug zu tun.
Also Rheinland Pfälzer, Come On RPPSB, Yes We can!