Beiträge von Wulfrin

    Ich muss meine Beiträg #21 und #24 berichtigen:


    Regel 0.1.6.2.7 wurde ergänzt: (Nicht als störende Lärmquelle gelten Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen).

    Hallo Karl,

    nur interessehalber: 0.1.6.2.7 gibt es in der SpO 2018 ff. nicht, meinst Du (irgegend)eine RuKaO ??

    Hallo,

    ich möchte aus aktuellem Anlass die technische Problematik hierzu aus der SpO wie folgt nach meinem Verständnis kurz zusammenfassen:

    1. Die Länge des Schaftes/Auflagekeils ist nicht begrenzt, bei Länge >55cm wird abgeklebt. Ein Auflagekeil wird offensichtlich Teil des Schaftes (9.7.1 SpO 2020).

    2. Am Vorderschaft angebrachte Zusatzgewichte dürfen ab Systemende nicht länger als 700mm und nicht tiefer als 90mm ab Laufachse reichen (1.5.4 SpO 2020, Abbildung KK-Gewehre). Der Sinn oder Unsinn dieser Regelung soll bezüglich der Frage, wo der Unterschied zwischen einem längeren Auflagekeil anstatt eines Zusatzgewichtes besteht, mal außen vor bleiben.

    Die 700mm wurden in Hannover zumindest schon am Donnerstag mittag konsequent kontrolliert. So auch bei mir, ich musste 2 cm kürzen. Was ich im Hinblick auf Rz. 1.5.4 auch klaglos akzeptiert habe.

    Der von mir erwähnte aktuelle Anlass war jedoch vergangene Woche ein Ligawettkampf LG-Auflage, bei der eine Schützin am Schaft eine Zusatzgewichtsstange samt nach unten ragendes Zweibein befestigt hatte. Im Laufe der nachträglichen Diskussionen, ob dies zulässig sei, wurde eingewendet, dass

    1. die diesbezügliche Abbildung in Rz. 1.5.4 nur KK-Gewehre und keine Luftgewehre betrifft und dass

    2. nach 9.7 in Teil 9 für das Auflageschießen Abweichungen von Teil 1 (hier insbesondere 1.5.4) im Teil 9 geregelt werden.

    So besagt die Tabelle im Teil 9 sowohl zur Regelnummer 1.11 LG als auch 1.36 und 1.41 KK 100/50, dass

    - die 90mm aus Rz. 1.5.4 auf 60mm reduziert werden und

    - Lauf- und Schaftbeschwerungen bis zur sichtbaren Mündung reichen dürfen.

    Letzteres heißt doch dann m.E. wohl, dass die 70mm bei KK aus Rz. 1.5.4 hierdurch aufgehoben sind oder? Wenn dem so sein sollte, hat dies bei der DM in Hannover noch keiner bemerkt?

    In diese Richtung geht m.E. auch die Aussage von Murmelchen in Beitrag #54:

    Die Tabelle bei den Auflagedisziplinen (SpO 2019) sagt übrigens bezüglich der Gewichte wieder etwas anderes.

    Daher die Frage an Billy,

    Jetzt werde ich auf jeden Fall für nächstes Jahr über den Landesverband eine Anfrage bei der TK machen, bezüglich der Länge der Auflageplatte und Gewichte.

    hast Du die Anfrage schon gemacht und wenn ja, welche Antwort hast Du bekommen?

    Einge meinten, dass Radio nicht erlaubt sei,

    da das Musikprogramm unterbrochen wird für Nachrichten, Verkehrsdurchsagen und Werbung.

    Da sei störend für den Schützen. Daher wollte ich wissen ob es hierzu Richtlinen gibt.

    Nach meiner unter #5 erwähnten Rz. 4.7 der Ligaoprdnung BL würde ich persönlich derartige Musikprogramme als zulässig betrachten. Aber das sieht jeder ggf. wieder anders, deshalb finde ich es immer trotzdem gut, mal nach der Rechtslage zu schauen; könnte im Streitfall vielleicht die Lösung erleichtern.

    Hallo,

    die Frage von Diabolo 10 war doch, ob es Regelungen bei Beschallung von RWK gibt. Die gibt es durchaus, es kommt aber auf die konkreten Regelungen in den Liga-/RuKaOrdnungen des jeweiligen LV oder Kreises an.

    Zunächst ist festzustellen, dass die SpO, nach der ja auch Liga- oder Rundenwettkämpfe stattfinden, zur Geräuschkulisse wenig oder gar nichts hergeben. Nach Ziffer 0.2 müssen lediglich Mobiltelefone angeschaltet werden und die nach 0.9.8.2 erwähnten Störungen bzw. ungebührliches Verhalten unterbleiben. Das hat mit der eingangs erwähnten Fragestellung nach der Beschallung nichts zu tun.

    Hierüber lässt sich die Rz. 4.7 der Ausschreibung Bundesliga 2019/2020 konkreter aus. Danach hat der ausrichtende Verein dafür zu sorgen, dass eine ungestörte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe gewährleistet ist. Der Leitende Kampfrichter ist berechtigt, den Beginn oder die Fortsetzung einer Bundesligaveranstaltung von der Herstellung einer ordnungsgemäßen

    Veranstaltungsorganisation und akzeptablen Lautstärke abhängig zu machen.

    Der Einsatz von Druckluftfanfaren, großen Trommeln/Pauken und überdimensionalen Ratschen ist nicht erlaubt. Unabhängig von der Interpretation der letztgenannten großen Trommeln/Pauken und überdimensionalen Ratschen wäre eine angemessene Musikbeschallung wohl unkritisch.

    Ob dies auch in der Landes- oder Kreisliga zulässig ist, entscheiden die jeweiligen Liga- oder Rundenwettkampfordnunngen der LV. Bei uns verweist die Ligaordnung der Ober- ud Landesliga auf die Ligaordnung der Bundesliga und die Ligaordnung des Kreises auf

    die Ligaordnung der Ober- ud Landesliga des LV.

    Fazit also bei uns: Eine Beschallung nach den Vorgaben der Rz. 4.7 der Ausschreibung Bundesliga 2019/2020 muss akzeptiert werden. Gefallen, Nichtgefallen, Sinn oder Unsinn einer Musikbeschallung spielt demnach keine Rolle.

    Ich möchte meine Interpretation der SpO zu diesem Thema kundtun:

    Ich kann die Schlussfolgerung von bigboreshooter im Beitrag #7 nicht nachvollziehen, wonach das Verbot der Verwendung von abgelaufenen Kartuschen nur eine Empfehlung sein soll. Ziffer 0.5.1.1 Satz 3 der SpO ist doch ausnahmsweise mal eindeutig. Die Selbstverantwortlichkeit in Satz 2 soll m.E. nur eine vorherige fehlende Waffenkontrolle rechtfertigen, was ich im Übrigen nicht gut finde.

    Die Frage von schmidtchen im Beitrag #6, ob „Sicherheitsverstöße aus z.B. Ziffer 0.2 SpO, die keine Bevorteilung des Schützen darstellen sondern der Sicherheit der anderen Schützen oder auch des eigenen Schutzes dienen, auch nachträglich noch als Verstoß sanktioniert werden können oder lediglich zum Zeitpunkt ihres augenblicklichen Vorhandenseins vor oder während des Wettkampfes“, beurteile ich wie folgt:

    1. Auf Sicherheit wird besonders Wert gelegt (Ziffer 0.2 SpO bzw. jeweilige Sicherheitsblätter des Veranstalters, z.B. DM). Bei dieser Frage geht es nicht um Vorteil oder Nichtvorteil für den Schützen; es stellt auch keine „nur“ Regelverletzung dar (Beitrag von schmidtchen in #14).

    2. Mit Ausnahme des Abs. 9 der Ziffer 0.2 SpO (Stand verlassen ohne Sicherheitskontrolle = Disqualifikation) enthält Ziffer 0.2 SpO keine konkreten Disziplinarbestimmungen.

    3. Diese ergeben sich aus den Ziffern 0.9.8 (Rote Karte bei Sicherheitsverstößen auch durch die Aufsicht möglich), 0.9.8.1 Abs. 4 Nr. 3 (weitergehende Strafe nach § 16 DSB-Satzung bei schweren Sicherheitsverstößen) und 0.9.8.2 (Regelverletzungen bei Sicherheitsvergehen = Disqualifikation).

    4. Nach Ziffer 0.5.1.1 SpO ist die Verwendung von abgelaufenen Kartuschen nicht zulässig.

    Aus dieser Gedankenkette ergibt sich für mich eindeutig eine nachträgliche Disqualifikation des Schützen bei Verwendung abgelaufener Kartuschen, egal ob diese bewusst oder unbewusst verwendet wurden.

    Moin, für mein Verständnis ist alles an Anbauteilen verboten, "AUSSER" ein nicht vergrößernder Farbfilter.

    Ein im Schießsport gängiger Farbfilter ist für mich ein Glas, welches keinerlei Korrekturen vornimmt, sondern nur eingefärbt ist.

    Somit ist für mich die Aussage ganz klar.


    Gutheißen tue ich die Aussage damit aber auch nicht. Denn ein "Sehgeschädigter" hätte mit einem Korrekturglas ja keinen Vorteil, sondern hätte dann zumindest annähernd gleiche Sehbedingungen. ;)

    Vgl. hierzu "Der Kampfrichter weiß das" 11/2018 in https://www.bssb.de/informationen-der-tk-dsb.html:

    Zusätzliche Anbauten am Okular eines Zielfernrohres

    Ein Okular ist der augenseitig wirksame Teil eines optischen Systems, wie z.B. eines Fernglases, Fernrohrs

    oder Lichtmikroskops. Ein Okular besteht aus einer einzelnen Linse oder aus einem Linsensystem.

    Die Funktion des Okulars ist in der Regel ein reelles Zwischenbild einer optischen Abbildung für das

    menschliche Auge. Anbauteile aller Art sind am oder im Okular nicht gestattet.

    Zugelassen sind nicht vergrößernde Farbfilter

    Hallo,

    zotti schrieb unter dem Beitrag:

    Limitzahlen Deutsche Meisterschaft Auflage Lupi, KK-Freie, KK-Gewehr

    Weis jemand warum es keine Seniorinnen 2 gibt bei der DM ?
    Schon ärgerlich. Da wird das Einstiegsalter nach unten (ab 51) erweitert. Die ehemals drei (A/B/C) Klassen werden verfeinert. Und nun dürfen Frauen von 51 bis 65 in einer Klasse antreten. :/:thumbdown:

    Das die Seniorinnen 2 sowohl in Dortmund als auch in Hannover bei den Seniorinnen 1 mitschießen müssen, war eigentlich schon bei der Veröffentlichung der neuen Wettkampfkklassen absehbar, der Protest hielt sich aber offenbar in Grenzen. Es ist auch kein Trost, das für die Seniorinnen 2 die Limitzahlen der Seniorinnen 1 herangezogen werden. Die Tatsache als solche ist m.E. mit ärgerlich gar nicht zu umschreiben. Obwohl ich, wie man sieht, nicht zu den Seniorinnen 2 gehöre, habe ich dennoch als mittelbar Betroffener eine Beschwerde an den DSB gerichtet.

    Die Antwort spricht für sich: "die Tech. Kommission Sportschießen hat bereits mit der Ausschreibung versucht, gerechte Startmöglichkeiten die sowohl qualitativ wie auch quantitier berechtigt sind, auszuschreiben. Wir werden die Entwicklung ständig beobachten und bei der neuen Änderungsrunde diese Entwicklungen dann entsprechend berücksichtigen."

    Ich kann nur jedem Mitglied der Seniorinnen 2 empfehlen, sich ebenfalls beim Vorsitzenden der TK (Furnier) zu beschweren, damit dieser Blödsinn baldmöglichst geändert wird. Stillschweigende Akzeptanz wird uns da wohl nicht weiterbringen.

    9.7.1 Schäftung

    1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden.

    Diese Aussage bezieht sich meiner Meinung nach nur darauf, dass Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften benuzt werden können, jedoch NICHT zur Beibehaltung der Schräge des Gewehrschaftes. Diese Schräge des Gewehrschaftes ist jedoch auf dem Bild nicht ausgeglichen worden, sondern wurde mit dem angebrachten Auflagekeil beibehalten! Dieses erlaubt einen leichten Druck gegen die Auflage und wäre somit ein Stabilisierungsfaktor.

    Hallo hdm,

    Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden, müssen aber nicht !! Eine Beibehaltung der Schräge trotz zusätzlichen Keil wie auf Deinem Bild ist demnach auch sportordnungskonform. Wenn ich dadurch nämlich lediglich die Schafthöhe innerhalb der zulässigen Maße erhöhen will, gehts ja auch. Ob die Beibehaltung der Schräge trotz zusätzlichen Keil wegen der unterschiedlichen Höhe der Waffe, je nach Auflagepunkt des Keils, sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

    Hallo,

    ... und dabei habe ich von H. Furnier die schriftliche Zusage erhalten, dass sowohl SpoPi aufgelegt als auch FP aufgelegt in der neuen Sportordnung geregelt sein werden.

    beide Disziplinen sind im Tabellenteil des Teils 9 der SpO 2018 als Disziplin 2.21 und 2.42 aufgeführt und werden lt. der veröffentlichen Übersicht der Disziplinen bei der DM 2018-2020 auch geschossen.

    - Kleinkaliber ist unbegrenzt!

    Hallo,

    Kleinkaliber ist unbegrenzt...

    nach der SpO 2017 aber nur beim Freihandschießen oder 100m Auflage Diopter, 50m Auflage ZF oder 100m Auflage ZF.

    Ausnahme: Nach der Tabelle 1.41 im Teil 9 Auflage bei 50m Auflage Diopter aber auf 60mm begrenzt !!

    Bin mal gespannt, was da die SpO 2018 bringt, nachdem Diopter- und ZF-Disziplin zusammengelegt wurde; müsste ja vereinheitlicht werden, aber....

    Innerhalb der Seniorenklassen ist ja keine Klassenänderung möglich.

    Hallo,

    nach der SpO 2017 war beim Auflageschießen keine Klassenänderung möglich. Dies soll sich nach der SpO 2018 (die ich noch nicht kenne) ändern bzw. ermöglicht werden.

    Wenn ich die Änderungsformulare verschiedener LV richtig interpretiere, kann sich ein SenV nach SenIV, ein SenIV nach SenIII oder ein SenIII nach Sen II höhermelden. Ob z.B. auch eine Höhermeldung von SenV nach SenII möglich wird, weiß ich nicht, müsste aber gehen.

    Nachdem eine Mannschaftsbildung innerhalb der SenI-II bzw. SenIII-V möglich ist, erscheint mit lediglich eine Höhermeldung über diese Mannschaftsgrenze sinnvoll.

    Kann jemand etwas mehr Licht in diese Tabelle bringen.....was bedeuten gelbe Felder? Was ist der Unterschied zwischen nem grünen Feld und einem weißen mit nem E oder M?

    http://www.dsb.de/media/EVENTS/2…M_2018-2020.pdf

    Hallo zusammen,

    ich glaube, zumindest teilweise eine Lösung gefunden zu haben.

    Beispiel LG 3-Stellung: Schüler und Jugend schießen, daher weiße Felder mit E und M; alle anderen Klassen schießen nicht, daher rote Felder.

    Beispiel KK 100m: Schüler und Jugend schießen nicht, daher rote Felder. Junioren II und I dürfen schießen, daher grüne Felder; allerdings ohne E und M, weil sie in der höheren KLasse Herren I starten müssen. Herren II grünes Feld ohne M = M bei Herren I.

    Man hätte die Kennzeichnungen natürlich unmißverständlicher machen können, nämlich ggf. ausnahmslos mit kleinen Buchstaben, wie teilweise geschehen. Das wäre wohl aber zu einfach gewesen, da hätten wir ja nichts zu diskutieren.

    Warum einzelne Felder mit E gelb sind, erschließt sich mir bisher auch nicht.

    Aus meiner Sicht ist diese Info nicht mehr verwertbar, da sie aus 02/2016 stammt. Danach wurde das Regelwerk nochmals überarbeitet und WENN man diese Regelung so hätte (wieder) da rein haben wollen, hätte man sie einbauen müssen. Ich erwarte, dass alte Fehler, die durch TK-Infos "bereinigt" werden, in der nächsten Neuverabschiedung dann auch eingearbeitet sind. Ist dem nicht so, muss ich davon ausgehen, dass man sie nicht mehr haben will. Da die Ausgabe mit Stand 01.01.2017 im März 2016 im Gesamtvorstand des DSB verabschiedet wurde, wäre ausreichend Zeit gewesen, diesen Fehler in der neuen Ausgabe zu korrigieren.

    Aber wie schon gesagt, das Ding wird eine Unvollendete bleiben und immer wieder Stoff zum Ärgern bieten, gerade wenn man "wichtige" Kampfrichter oder Aufsichten hat.

    Hallo zusammen,

    da kann ich schmidtchen nur zustimmen; bei einer Neufassung (hier Betaversion Teil 9) sollte der DSB Beschlüsse der TK sinnigerweise mit berücksichtigen. Dem ist aber leider bei der bekannten dilletantischen SpO nicht der Fall. Der Vizepräsident Sport des DSB, Herr G. Furnier, hat mir heute auf ausdrückliche Nachfrage bestätigt, dass "nach wie vor als Grundlage die Tabellen aus Teil 1 und 2 gelten, abweichende Maße lt. Tabelle 9" gelten !! :(

    Somit gelten die 700mm aus der o.e. Diskussion auch für den KK-Auflagebereich 50m.