Hallo,
ich möchte aus aktuellem Anlass die technische Problematik hierzu aus der SpO wie folgt nach meinem Verständnis kurz zusammenfassen:
1. Die Länge des Schaftes/Auflagekeils ist nicht begrenzt, bei Länge >55cm wird abgeklebt. Ein Auflagekeil wird offensichtlich Teil des Schaftes (9.7.1 SpO 2020).
2. Am Vorderschaft angebrachte Zusatzgewichte dürfen ab Systemende nicht länger als 700mm und nicht tiefer als 90mm ab Laufachse reichen (1.5.4 SpO 2020, Abbildung KK-Gewehre). Der Sinn oder Unsinn dieser Regelung soll bezüglich der Frage, wo der Unterschied zwischen einem längeren Auflagekeil anstatt eines Zusatzgewichtes besteht, mal außen vor bleiben.
Die 700mm wurden in Hannover zumindest schon am Donnerstag mittag konsequent kontrolliert. So auch bei mir, ich musste 2 cm kürzen. Was ich im Hinblick auf Rz. 1.5.4 auch klaglos akzeptiert habe.
Der von mir erwähnte aktuelle Anlass war jedoch vergangene Woche ein Ligawettkampf LG-Auflage, bei der eine Schützin am Schaft eine Zusatzgewichtsstange samt nach unten ragendes Zweibein befestigt hatte. Im Laufe der nachträglichen Diskussionen, ob dies zulässig sei, wurde eingewendet, dass
1. die diesbezügliche Abbildung in Rz. 1.5.4 nur KK-Gewehre und keine Luftgewehre betrifft und dass
2. nach 9.7 in Teil 9 für das Auflageschießen Abweichungen von Teil 1 (hier insbesondere 1.5.4) im Teil 9 geregelt werden.
So besagt die Tabelle im Teil 9 sowohl zur Regelnummer 1.11 LG als auch 1.36 und 1.41 KK 100/50, dass
- die 90mm aus Rz. 1.5.4 auf 60mm reduziert werden und
- Lauf- und Schaftbeschwerungen bis zur sichtbaren Mündung reichen dürfen.
Letzteres heißt doch dann m.E. wohl, dass die 70mm bei KK aus Rz. 1.5.4 hierdurch aufgehoben sind oder? Wenn dem so sein sollte, hat dies bei der DM in Hannover noch keiner bemerkt?
In diese Richtung geht m.E. auch die Aussage von Murmelchen in Beitrag #54:
Die Tabelle bei den Auflagedisziplinen (SpO 2019) sagt übrigens bezüglich der Gewichte wieder etwas anderes.
Daher die Frage an Billy,
Jetzt werde ich auf jeden Fall für nächstes Jahr über den Landesverband eine Anfrage bei der TK machen, bezüglich der Länge der Auflageplatte und Gewichte.
hast Du die Anfrage schon gemacht und wenn ja, welche Antwort hast Du bekommen?