Beiträge von Pan

    Hallo zusammen,

    1.ich lasse Sportler immer starten, damit im Falle eines stattgegebenen Protestes ein Ergebnis vorliegt. Disqualifizieren kann man nachträglich immer noch. Davon abgesehen, ich weiß auch nicht alles und manchmal überholt einen eine Info. Ich sag dann immer: danke, wieder was gelernt.

    2. Ich saß 2023 in Hannover in der WK und habe von der Schießleitung bzgl. der 8cm Korntunnelhöhe die Aussage bekommen, das gilt auch für Auflage, ist nur vergessen worden, zu ändern. Schlimm genug, dass das überhaupt passiert, es sollte dann aber auch eine Klarstellung veröffentlicht werden.

    hi, eine Hülse als Pufferpatrone zu verwenden wird nicht wirklich gerne gesehen. War auch in Hannover nicht erlaubt. Warum nimmst du nicht einfach die Kunststoffschnur?

    Im übrigen stehen die zum Wettkampf zugelassenen Sicherheitsvorrichtungen meistens in der dazugehörigen Ausschreibung oder Einladung.

    Gruß, der Pan

    moin,

    wie hast du deine Halterung denn befestigt?

    Ich würde diese Halterung aus Sicherheitsgründen nicht zulassen.

    Ich werde mich aber mal schlau machen an kompetenter höherer Stelle. interessiert mich schon für weitere Wettbewerbe. Spätestens in Hannover DM Auflage, weiß ich mehr.

    Frag doch mal deinen Landessportleiter, ich denke der kann dir da auch weiterhelfen.

    LG

    hallo zusammen,

    ja, es ist ein Originalteil der Fa. Tesro.

    Ich habe selbst so ein Gewehr von Tesro mit eben diesem Griff und bis dato galt immer: solange dieser Griff die Schaftbreite von 6cm nicht überschreitet, darf er schräg gestellt werden. (eine Antwort des BSpL an mich)

    Mittlerweile gibt es diesbezüglich eine Klarstellung von Hr. Furnier, ein paar Tage später, dass die bekannten Untergriffe nicht verboten werden sollen, es wird darauf hingewiesen, dass diese Untergriffe dem Schaftverlauf folgen müssen und nicht quer/schräg gestellt werden dürfen. Und sie müssen festgestellt werden. (eine weitere Ausgabe - 02/2022 - von "Der Kampfrichter weiß das")

    Gruß, der pan

    RainerE

    Das einzige, was ich gefunden habe war bei Gewehr Allgemein 1.5 Visierung: Ab der Klasse Herren II / Damen II dürfen Linsen mit Vergrößerung verwendt werden. Ist dann da Senioren I auch inbegriffen, weil älter? Im Auflageteil habe ich nichts gefunden... oder an den falschen Stellen gesucht.

    die WK Klasse Herren II/Damen II bezieht sich auf die Freihand Klasseneinteilung.

    Für die Auflage Disziplinen gilt der mehrfach erwähnte Passus 0.5.3.1. Und ich würde bei den KK Disziplinen zurückgreifen auf den

    Passus 9.7:

    "Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt Teil 1 der Sportordnung. Abweichungen sind in Teil 9 geregelt."

    Und wenn jetzt einer auf die Idee käme und die Jahrgänge/Klasseneinteilung Herren II/Damen II mit denen der Auflageklasseneinteilung zu vergleichen, so würde das ab Seniorenklasse 0 gelten, jedenfalls in meinem LV, NWDSB.

    Also gilt ab der offiziellen Auflageklasseneinteilung Senioren I, dass ein Adlerauge genutzt werden darf, ohne Größenvorschrift.

    Da in Teil 9 bei KK nichts in der Tabelle steht, außer a f ZF bezogen, wären wir wieder bei 0.5.3.1. Also Adlerauge gestattet. Und wie schon erwähnt, gibt es keine Vorschriften, wie groß es sein darf, das ist irgendwann mal weggefallen.

    Ganz allgemein, die SpO ist wirklich manchmal sehr wirr und umständlich.

    hey Matze,

    ja, geb ich dir recht. Ich bin allerdings von unserer Situation ausgegangen und dass das Auflageschiessen immer mehr Fuss gefasst hat.

    Die SpO sagt in Teil 9, Pt. 9.6 Auflage: " Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt" Wenn eigene Auflagen, dann aber nach SpO Vorschrift beschaffen. Ist ebenfalls unter 9.6 beschrieben.

    Bei uns sind in nahezu jedem Verein, auf dem Meisterschaften oder RWK ausgetragen werden, Auflagen vorhanden. ;)

    hallo zusammen,

    gemessen wird von dem Punkt an dem das System im Gewehrschaft verschwindet ("Einbettung"). Ab da 550mm in Richtung Mündung, da ist der max. Auflagepunkt. Ist der Gewehrschaft länger, dann muss dieser Punkt von der Waffenkontrolle markiert werden. Da geht es um die einheitliche Kennzeichnung und Gleichbehandlung aller Schützen/innen.

    Ob da nun ein Absorber oder Stift über den Punkt der "Einbettung" hinausragt, ist egal.

    hallo zusammen,

    für mich stellt sich das folgendermaßen dar:

    Auflageteil Tabelle Spalte 5 ist folgendermaßen zu lesen:

    Laufbeschwerung - nicht über die sichtbare Mündung,

    Schaftbeschwerung - kleiner/gleich 60 mm unter Laufachse,

    Lauf- Visierlänge + Höhe - nichts,

    Munition - 5,6mm Randfeuer (.22 lfb), keine Magnummunition

    Prüfkasten/Tol. 0 -1-mm - nichts

    (alles nacheinander, es wäre einfacher gewesen, wenn dort auch eine Nummerierung stehen würde)

    damit greifen nach wie vor die 70mm Länge eines Gewichtes am KK Vorderschaft angebracht, wie es die Zeichnung - Abbildung für KK-Gewehre - darstellt.


    zu Billy: mir wurde beigebracht, dass der Korntunnel 5cm überstehen darf, das heißt für mich, dass ein Korntunnel max. 8cm lang sein darf mit all seinen möglichen Anbauten. Visierliniernerhöhungen o.ä. dürfen nicht über Laufmündung ragen. Für mich wären dann solche Vorrichtungen im Auflageschiessen nicht gestattet.

    Andere Frage, haben die Teile - MEC, Block AGL oder Score AGL- denn eine Zulassung der TK? Wenn nicht, dann nicht zulässig.

    Gruß, der pan

    hallo zusammen,

    - übersehen bei der WK? Kann leider passieren, dort sitzen auch nur Menschen und Fehler passieren halt auch mal,

    - ich hab die Waffe gesehen, da war nicht angeblich etwas zu lang, das Zusatzgewicht war genauso lang, wie der Lauf, damit eindeutig zu lang,

    - die Dame ist eine sehr erfahrene Schützin mit einer Firma im Schießsport Metier, dass sie nicht weiß, was die SpO zu Zusatzgewichten schreibt, kann ich mir fast nicht vorstellen,

    - zu mutmaßen, dass da ein Sportler mit Absicht ins offene Messer laufen gelassen wurde ...hm ... ganz schlecht, :(:thumbdown: - wozu auch

    Gruß, der pan

    hallo zusammen,

    mit etwas Belustigung verfolge ich die Diskussion hier.

    Hat eine/r von euch zufällig die Schiessstandordnung des DSB mal gelesen?

    Da steht nämlich unter Punkt 10:

    "10. Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf den Schützenständen untersagt"

    Diese Ordnung ist von 2016, seit damals gilt der obige Satz, also sooo neu ist Null-Alkohol auf dem Schießstand nicht.

    Gruß, der pan

    hallo an euch,

    ich gebe mal zu bedenken, egal wie man zu Herrn F. steht, dass die DSB SpO und die ISSF Rules 2 verschiedene paar Schuhe sind, die SpO regelt manches anders als die ISSF, von daher ist es auch egal, wenn ich eine DM oder BuLi Wettkämpfe schiesse, es gilt die bundesdeutsche SpO und nicht die ISSF.

    Und, *grübel, grübel* , ich bin mir nicht sicher, ob die grünen Linien wirklich falsch eingezeichnet sind. Sebst wenn, es geht doch nur darum, dass der verschränkte Teil nicht über 70mm über die Laufachse hinaus geht.

    es grüßt der pan

    moinman, tja es ist halt so, dass es immer noch Zuganlagen gibt. Leider ist es z.Zt. nicht möglich, sämtliche Stände mit Elektonik auszurüsten.

    Deinen Posts entnehme ich, dass du schon öfter im LLZ warst, also die Bedingungen kennst. Als Begleiter/Betreuer o.ä. und Kenner der Bedingungen, könntest du ja deine Kiddies auch darauf vorbereiten und während der Einrichtungszeit kann auch schon mal ein Scheibenhalter, bzw. die Metallstäbe etwas aufgebogen werden.

    Ich kenne die Jugendleitung und weiss, dass sie gegenüber den "Kleinen" durchaus großzügig, im Rahmen der Möglichkeiten, sind.

    Ich kann dich absolut verstehen, ich schiesse auch lieber auf Elektronik, aber noch ist es bei NW so.

    Mal anders herum gesagt, es gibt auch immer noch Schüler und Jugendliche, die noch nie auf Elektronik geschossen haben, die sind dann auch etwas überfordert.

    Ich denke, vorschreiben, nur noch elektronische Anlagen ab LM zu verwenden, kannst du nicht.

    ;)Und ... wenn du mal etwas Kleingeld übrig hast, darfst du gerne eine "Anlage" spenden.;) Der LV würde sich freuen. :)

    Gruß, der pan

    ...

    Ob die Konstruktion von aq86wuhau tatsächlich bei jedem Kampfrichter Zustimmung findet, bin ich mir auch nicht sicher. Ziffer 1.4.3 sagt dazu u.a. "Jegliche Zusatzvorrichtung oder Erhöhung unter dem Vorderschaft, die in puncto Breite und Verlauf nicht

    mit dem Vorderschaft übereinstimmt, bzw. Griffmulden aufweist, ist als Handstütze anzusehen."

    Nach dem ersten Eindruck könnte hier die Breite deutlich breiter als der Vorderschaft sein, auch wenn die 60mm zulässige Gesamtbreite eingehalten werden. Das kann Probleme geben.

    ...

    Hallo zusammen,

    selbst wenn ein Gewehrschaft schmaler ist als die untergebaute Erhöhung, würde ich bei der Waffenkontrolle das gelten lassen, da die max. Breite von 6cm nicht überschritten wurde.

    Als KR entscheide ich immer für den Sportler, solange es mit der SpO konform geht, und da ich bis zur DM als KR tätig bin, denke ich, dass ich mit meinen Entscheidungen richtig liege.

    Gruß, der pan

    ein fröhliches Hallo an euch,

    ich habe 1 Amtszeit als Sportleiter gemacht, 2 Amtszeiten als stellv. Vorsitzender und seit diesem Jahr mache ich im Verein nur noch Training zusammen mit unserem Jugendleiter. Früher habe ich die Damen im Verein, die Freihand schießen wollten, trainiert, aber irgendwie war mit erreichen des 55 Lj. alles vorbei.:( Und Mitglieder im Alter zw. 30 und 50 haben wir nicht mehr viele.

    Ich habe die Trainer C Leistung -, Vereinsmanager C -, Kampfrichter A - Lizenz mit allen Lizenzen, die als Voraussetzung so nötig sind.

    Als KR bin ich viel unterwegs von Kreismeisterschaft bis zur "Deutschen" in München und Hannover und Ligawettkämpfe bis hoch zur 2. BL.

    Außerdem bin ich noch auf Bezirks- und Landesverbandsebene ehrenamtlich tätig.

    Wenn die Familie nicht mitspielen würde, wäre das so überhaupt nicht möglich. Wir sind alle sehr engagiert im Schießsport, sportlich und ehrenamtlich. :thumbup:

    Zum Verein: alles, was hier schon geschildert wurde, findet sich auch in meinen Vereinen wieder, mehr oder weniger ausgeprägt.

    Auflageschießen hat einen Riesenzulauf, Freihand ... was ist das denn??? Muss man das trainieren?

    Aber es gibt Hoffnung, die Vorstände haben sich verjüngt und ziehen Jüngere nach sich. Das ist gut für die Finanzen, aber sportlich läuft momentan noch wenig. Da freu ich mich über unsere Kiddies, die sind jede Woche dabei und da stellen sich langsam auch Erfolge ein.

    lieben Gruß, der pan

    Heute gab es eine Info vom Vizepräsidenten Sport diesbezüglich:

    "Zusätzliche Anbauten am Okular eines Zielfernrohres

    Ein Okular ist der augenseitig wirksame Teil eines optischen Systems , wie z.B. eines Fernglases, Fernrohrs oder Lichtmikroskops. Ein Okular besteht aus einer einzelnen Linse oder aus einem Linsensystem.

    Die Funktion des Okulars ist in der Regel ein reelles Zwischenbild einer optischen Abbildung für das menschliche Auge. Anbauteile aller Art sind am oder im Okular nicht gestattet.

    Zugelassen sind nicht vergrößernde Farbfilter."

    Gruß, der pan