Auf BSSB:
"Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt. Voraussetzung für die Überschreitung des "Grundkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen."
Wichtig: der Verband, nicht die Behörde und nicht der Verein.
Schießsportwettkämpfen: Gaumeisterschaften+ und evtl. RWKs sind im Regelfall ausreichend. Du mußt hier nicht Deutscher Meister werden.
Aus dem Antragsformular BSSB:
"Eine ‘regelmäßige‘ Wettkampfteilnahme im Sinne des § 14 Abs. 5 WaffG verlangt eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt (grundsätzlich 2 Wettkämpfe mit der beantragten Waffenart innerhalb der letzten 24 Monate)."
Dazu Richtlinien BSSB.
Ein gefühltes "bayrisches Grundkontingent" für aktive Wettkampfschützen (Resi oder Kader): SpoPi, 9mm, .45 Auto und .357 Magnum. Innerhalb dieses "Kontingents" habe ich bisher noch von keinerlei Problemen bei der Beantragung gehört.
Anders sieht's in Vereinen aus. Da kann schon ab und an mal blöd nachgefragt werden. Das hat aber nichts mit der Befürwortung zu tun und ist ein anderes Thema.
Auch sind Schießtermine "nicht verbandsgebunden". Wenn Wastl Training und RWK/Gau/Bezirk Termine mit BSSB-Diszis hat kann er die beim Antrag im BDMP/BDS angeben. Andersrum gibt's schon mal Nichtakzeptanz. Befindlichkeiten halt und vereinsinterne Sheriff-Mentalitäten.