Die Frage muss lauten ob es die Substanz und die Örtlichkeit es hergeben das eine Sanierung überhaupt realistisch ist. Soweit ich die Anlage kenne würde ich mal auf Anhieb sagen ,dass die Örtlichkeit es nicht wirklich hergibt .Vor allem seh ich die getrennten Gebäude als großes Problem .
Es ist für mich aber immer noch nicht nachvollziehbar was mit den vielen Geld passierte.
Trotzdem wird wohl eine Entscheidung getroffen werden müssen und ich bin mir sicher das sie getroffen wird.
Für einen wird es die richtige sein und für die anderen die falsche.
Am Schluss wird es nur Verlierer geben.
Hallo zusammen,
ich werde mich zuerst vorstellen, ich bin Kurt Lauterwasser (Kilo Lima) für Sportschützen Kurt, und der von HoDi erwähnte 1. Vorsitzende der Trägerschaft LLZ Sportschießen RLP e.V. (Trägerschaft LLZ) und der 2. Vorsitzende vom Fachverband Sportschießen Rheinland e.V. und KSOM vom Schützenkreis Bad Kreuznach
Ich finde es beschämend, wie seit einigen Jahren genauer gesagt seit 2010 von und unter Sportschützen miteinander umgegangen wird.
Die Sache wird zur Nebensache und verbogen nach Belieben. Ich musste mich schon mehrfach wundern woher die auch in diesem Forum geäußerten Fakten, Vorgaben und Argumente herkommen. In weiten Bereichen habe ich diese als
notorische Nörgelei
Wunschgedanke
oder machen wir mal Zoff bei den Sportschützen (Hooligan, Hooltras)Gott sei Dank nur verbal
eingestuft.
Halbwissen und Fahrlässigkeit gepaart mit selbstbewusstem Auftreten ersetzen aber nicht die erforderliche Fachkenntnis und führen vor allen Dingen nicht zum Ziel – oder wird das etwa von einigen Forenmitgliedern als Ziel verfolgt?
Carcano ? gibt hier den Anschein der Sachlichkeit aber zu den Punkten a-d):
Der Staus LLZ für eine Sportart wird vom ISIM in Koordination mit den LSB für 4 Jahre (Olympia Rhythmus auf Antrag nach Vorlage eines Landessportleistungskonzepts der Sportart vergeben.
Aussage ISIM & LSB solange die beiden Landesverbände dem von der Trägerschaft LLZvorgelegten Leistungssport Förderkonzept ab 2016 nicht zustimmen und somit das LLZ als gemeinsames Leistungszentrumfür alle Sportschützen (DSB) Anerkennen, fehlt die Grundlage zur Förderungfür jegliche Leistungssportförderung gemäß dem Sportfördergesetz RLP in Verbindung mit den Richtlinien zur Leistungssportförderung des LSB. Die Verbände wurden bereits seit dem Frühjahr 2015 Mehrfach aufgefordert auch ein eigenes jedoch gegenseitig abgestimmten Leistungssport Förderkonzeptbezogen auf die bestehende Anlage in Bad Kreuznach einzureichen.
Ergebnis wegen des nicht vorliegenden Konzeptes wurden die Fördermittel (aus Landeshaushalt) bei der Sitzung beim LSB am 102.10.2015 eingefroren.
Wegfall Bezahlung Leitender Trainer, Unterhaltszuschuss LLZ, Leistungssportzuschuss Fehlbetrag 24.600,-€ Die Abrechnung für das Sportjahr 2015 ist nicht mehr erfolgt!
direkt zu b) wenn Du schon Württemberg als Modell vorstellst, solltest Du Dich zuerst mit der Materie beschäftigen, den das LLZ Pforzheim wurde nicht neu gebaut sondern als quasi Parallele zum LLZ Bad Kreuznach auf der Basis der SG Pforzheim aufgebaut. 1973.
Im Jahre 1999 wurde der LLZ-Verein für Sportschießen Baden-Württemberg e.V. aus rechtlichen Gründen ins Leben gerufen.
Auch hier existiert ein sog. „Strukturplan 2013 – 2016“ in dem die 3 baden-württembergischen Schützenverbände ihre Konzeption der Grundsätze zur Leistungsförderung, Talentschulung und Kaderauswahl von 1992 sowie aus den 4 jährigen Strukturplänen seit 1997 aktualisieren und fortschreiben.
Der Trägerverein LLZ hat jedoch einen erheblichen Vorteil und gegenüber, da alle 3 Sportschützenlandesverbände insgesamt innerhalb der Landesgrenzen es Bundeslandes liegen.
PS Dieser Link führt zum LLZ Baden Württemberg: http://www.llzbw.de/?page_id=37
direkt zu d) lies dir mal die Seite 12/13 der Richtlinien Landesleistungssportförderung RLP durch und Du wirst feststellen, das Stützpunkte regionale Ergänzungen zum Vereinstraining der D /CD Kaderschützen sind, die jeweils für 2 Jahre anerkannt werden.Das LLZ jedoch für die zentralen Maßnahmen zur Förderung der Nachwuchsathleten im Olympiazyklus für das ges. Bundesland RLP ist.
Zu Tifflor ich frage mich ob Du die Örtlichkeit persönlich kennst?
Zweifelsfrei sind hier weitere Investitionen erforderlich,jedoch sollte man die Beurteilung ob die Schiessanlage nutzbar ist Fachleutenüberlassen, die Ihr Handwerk verstehen und sachlich an die Sache rangehen. Dazu gibt es das Gutachten zur Standabnahme bei Besitzerwechsel von einem vereidigten Sachverständigen (liegt vor) das die technische Seite behandelt. Mir jedoch genau so wichtig sind die Aussage mehrerer nationaler und internationaler Spitzensportler und deren Trainer, wobei allein deren Nutzung der Anlage für sich spricht.
Offensichtlich haben Olympiateilnehmer recht bescheidenen Ansprüche, da diese gerne auch bereit sind zu Improvisieren bis die Ausbaustufe 1 fertiggestellt wäre. Bausumme 240.000,-€
Dieses ist jedoch nicht das Problem deren Entscheidung durch die Verbände PSSB und RSB gelöst werden muß, da die Verbände nicht zur Beteiligung an den Kosten der Übernahme und des Ausbaus aufgefordert wurden.
Jahrzehnte lang haben die Landesverbände alle Fragen im Zusammenhang mit dem LLZ den Fachverbänden überlassen, die die Steuerung des LLZ im Kuratorium LLZ in den Händen hatten. Damals bis 2010 jedoch ausschließlich für den Bereich der Lehrgangskosten, die unabhängig von der D-Kaderbesetzung prozentual aufgeteilt war. Fachverband Rheinland (FVSRL) & Fachverband Pfalz (FVSP) je 42,5% Rheinhessen FVSRH) 15%. Die Trainerkosten, Unterhaltszuschuß und Leistungsportzuschuss kamen über den LSB zusätzlich dazu.
Damals waren jedoch die Fachverbandsvorsitzenden Pfalz und RSB die Präsidenten der Landesverbände in Personalunion. Somit standen Ihnen die Sportfördermittel des Landes an die Fachverbände uneingeschränkt zur Verfügung.
2010 wurde jedoch diese Epoche durch das Veto des Sportbundes beendet. Zeitgleich wurde vom Präsidenten RSB und Vorsitzenden des FVSRL die Unterstützung für das LLZ und die E-Kader-Förderung eingestellt. Dieses führte zur Trennung vom damaligen Bezirk 14 vom RSB.
Nach der Beschlussfassung der Satzung und Neubesetzung des Vorstandes des FVSR hatte das Präsidium keinen Zugriff mehr auf die Sportfördermittel des FVSRL
Seit Januar 2015 haben die Landesverbände bis zum Okt 2015 gemeinschaftlich erklärt, sie stünden zum Erhalt des LLZ für die Sportschützen in RLP, jedoch sind sie in keiner Weise bereit finanzielle Belastungen einzugehen.
Diese Forderung wurde im Vorfeld der Versammlung zur gemeinsamen Verabschiedung des Leistungssports Förderkonzept ab 2016 erfüllt. In der Vorbesprechung zur Übernahme der Liegenschaft durch die Trägerschaft kamen nun erstmals die Einsprüche, dass die Landesverbände sich ihre ureigenen Aufgaben nicht von einer Trägerschaft / Trägerverein abnehmen lassen. Das Konzept wurde insofern geändert, dass die Zuständigkeit der Trägerschaft nicht mehr den Breitensport und die Ausbildung beinhaltet und das Stimmrecht der Landesverbände nicht mehr von einer Mitgliedschaft abhängig gemacht wird, sondern die Landesverbande eine generelles Gestaltungsrecht auf die Sportliche Ausrichtung eingeräumt bekommen. Weiterhin steht es ihnen frei ob sie wir bereits 2002 vom DSB vorgeschlagen die Meldehoheit an den Leitenden Trainer übertragen oder diese selber wahrnehmen.
ERGO Es geht in derSache für die Landesverbände nicht darum, dass sie finanziell belastet werden,
Finanzen sind die Aufgabenstellungen für die Trägerschaft.
Das ISIM und der LSB fordert von den Verbänden ausschließlich, dass sie entweder das von der Trägerschaft ausgearbeitete Leistungssports Förderkonzept Sportschiessen mittragen, das heißt im Klartext „Anerkennung des LLZ für alle Sportschützen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz durch Abstellung Ihre Leistungsträger und Trainer zum LLZ – RLP „ durch Unterschrift. Das vorliegende Konzept entspricht allen Anforderungen von ISIM und LSB und es ist vom DSB durch den Sportdirektor akzeptiert mit der Option der Entscheidung zu den Melderechten. (Das Konzept ab 2016 ist eine Fortschreibung des Konzeptes von 2010 das Zusammenarbeit mit dem DSB Sportdirektor Gabelmann entwickelt wurde.
Für die Sitzung am 21.06.20160 sind die beiden Landesverbände aufgefordert alternativ Ihr gemeinsames Leistungssports Förderkonzept für RLP vorlegen.
Damit wäre auch für die PSSB Vereine die sonst fällige Beitragserhöhung vermeidbar, was jedoch noch wichtiger ist unsere Jugend hätte wieder einen Landeskader und somit die Perspektive zum Bundeskader zusammen mit den Schützenbrüdern und –Schwestern vom Bereich Paralympics können damit auch die für die Nachwuchswerbung erforderlichen Vorbilder geschaffen werden.
Uns allen wieder mehr Spass am Sport und weniger Frust.