Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung EDV-technische Gründe hat, da man denselben Schützen nicht in unterschiedlichen Altersklassen im Programm führen kann. Da die Teilbereiche "Freihand", "Auflage" und Bogen unterschiedliche Klassenangaben haben, ist eine Unterschiedlichkeit in diesen Bereichen dann halt kein Problem. Und ja, man könnte das sicher programmtechnisch lösen, aber da es ja nur wenige betrifft (weil wer geht schon freiwillig in eine stärkere Klasse?), will man sich den Aufwand sparen.
Beiträge von schmidtchen
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Bin gerade hierüber gestolpert und irritiert über die vielen hin und her's.
Die Regelung gibt es doch schon seit Jahrzehnten unverändert.
Zunächst einmal kann sich nur für eine komplette Meisterschaftssaison für ALLE Disziplinen auf einmal erklären, heißt: Schieße ich in 2.10 in H2, schieße ich auch in 2.40 in H2. In 0.7.1.1 steht dazu ja klar "Eine Erklärung nach Regel 0.7.1.1 verpflichtet den Schützen für die Dauer eines Sportjahres zur Beibehaltung der gewählten Wettkampfklasse in allen Wettbewerben." Ausnahme davon ist lediglich die Regelung, das der Bogenbereich und die Auflagedisziplinen in dieser Richtung jeweils separat betrachtet werden. Sieht man aber ja auch u.a. daran, das z.B. der Auflagebereich andere Bezeichnungen für gleiche Altersklasse hat (Senioren für über 50jährige, die im Freihandbereich Herren III heißen und Senioren 2-5, die im Freihandbereich nur in Herren IV eine Entsprechung haben.
Bei den Mannschaften braucht man für das Starten in leistungsstärkeren Klassen keine Erklärung machen, sondern das wird schlicht durch die Ausschreibung der Meisterschaft vorgegeben. Gibt es z.B. in Herren III keine Mannschaftswertung, kann man in der nächst höheren (stärkeren) Mannschaftswertung mitschießen. Das ist alles. Im Einzel verbleibt man in seiner angestammten Klasse. Nur wenn eine eigene Mannschaftswertung ausgeschrieben ist und man will trotzdem in der höheren/stärkeren Mannschaft mitschießen, führt kein Weg an der Erklärung und dem Start für ALLE Disziplinen in der stärkeren Klasse vorbei. Im Prinzip recht simpel.
Natürlich kann man die Altersklasse nicht frei wählen, sonder man kann jede Disziplin separat höher stufen.
Nein, kann man nicht. Die Höherstufung gilt für alle Disziplinen eines Bereiches (Freihand/Auflage/Bogen) und zwar für Einzel und dann automatisch auch für Mannschaft.
Wenn eine Mannschaftswertung ausgeschrieben ist, dann kann der Schütze auch nur in dieser Klasse in der Mannschaft starten, es sei denn, er lässt sich nach besagter Regel 0.7.1.1 höherschreiben. Dann gilt diese Höherschreibung aber auch für alle Bewerbe, wobei nach Frei*, Auflage und Bogen unterschieden wird. Und dann wird der Schütze auch im Einzel in der Klasse gewertet, in die er sich hochschreiben lassen hat.
Wenn aber in seiner Klasse keine Mannschaftswertung ausgeschrieben ist, dann kann der Schütze auch ohne Hochschreibung in der nächst höheren Mannschaftsklasse starten, wird dann aber auch weiterhin in seiner Klasse im Einzel gewertet.
So ist es !
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Es gibt 'nur' eine Einschränkung der Nutzungsdauer von Seiten der Hersteller und der Kunde geht sozusagen per Vertrag mit dem Hersteller auf diese Einschränkung ein, wenn er das Produkt erwirbt.
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Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Na ja, der DSB hat sich vor den Karren der Industrie spannen lassen und anschließend auf den Rest der Industrie, die auf einem anderen Weg waren, Druck ausgeübt.
Nach der geplatzten Kartusche eines Herstellers seinerzeit, was aber vermutlich auch seiner anderen Art der Fertigung der Kartuschen zuzuschreiben war, hat man das Ganze beim DSB entsprechend aufgehängt und z.B. die Fa. Steyr, die bis dato auf ihre Kartuschen unbegrenzte Lebensdauerqualitätszusicherung gab (natürlich nur bei sachgerechtem Umgang), musste ihr Versprechen auf 10 Jahre zurück drehen.
Ohne das der DSB diese Haltbarkeit kontrollieren würde, würde niemand die Kartuschen freiwillig nach 10 Jahren verschrotten. Bei sachgerechtem Umgang passiert da gar nix.
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Da wirds dann ganz schnell lauter, oder man wird als Idiot hingestellt ...
Antwort: "Wer brüllt, hat nicht automatisch Recht. Sag mir einfach wo es steht oder was die Rechtsgrundlage für deine Behauptung sein soll und alles ist gut. Da brauchst du gar nicht ausfallend zu werden!"
"Wenn du deine Behauptung ständig wiederholst, ohne eine Grundlage für deine Behauptung zu nennen, wird es nicht besser!"
"Irgendwoher musst du deine Erkenntnis doch haben?"
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Hmmm, ich denke doch das sich die Behörde nach dem gegebenen Gesetz richten muss, oder irre ich da?
Nein, du irrst nicht. Und wenn doch, hast du mit dem Gesetzestext eine prima Gegenargumentation.

Aber frage deine Leute, die was anderes behaupten, doch mal, wo sie ihre Weisheit her haben. Behaupten kann jeder, bei ner Grundlage nennen wird's dann schnell dünn mit der Luft.
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Es ist mitunter erstaunlich, was manche Veranstalter da an die Waffenkontrolle setzen.
Tja, man kann immer nur mit den Mädels tanzen, die auf der Tanzfläche sind. Die Anzahl kompetenter Leute, die bereit sind, mitzuarbeiten, ist leider mittlerweile sehr begrenzt. Wenn ich mir die Garde der KaRi in München anschaue, da sind 70% doch schon deutlich über das Rentenalter hinaus. Das da dann auch mal der Dadderich kommt, ist normale Entwicklung. In der Vergangenheit haben sie einen meist aber tatsächlich auch selbst noch mal prüfen lassen, wenn es nicht passte, so zumindest meine eigene Erfahrung.
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Allerdings kann man sich mit der WaffVwV auch weitgehend nur den Allerwertesten abwischen da sie keinerlei Außenwirkung entfaltet - sprich, man sich als Betroffener nicht darauf berufen kann.
Insofern sind dort ausgeführte positive Bestimmung sehr mit Vorsicht zu genießen.
Die eher maßgebliche Bestimmung, die es uns erlaubt, Waffen auch außerhalb von Sicherheitsbehältnissen unter bestimmten Bedingungen aufzubewahren, ist nicht die WaffVwV, sondern §13 Abs. 9 AWaffV:
CodeBei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.Die Ziffer 36.2.15 der alten WaffVwV (aus 2012, da gab es den § 13 AWaffV noch gar nicht in der Form) dient im Prinzip ja nur der Hilfestellung der SB, was eben z.B. unter "erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern" zu verstehen ist.
Und ja, Califax ist durchaus beizupflichten, dass am Besten nix wegkommt, aber es ändert nix dran, dass es manchmal einfach nicht möglich ist, bei einer DM Waffen noch ordnungsgemäß einzulagern, aus welchen Gründen auch immer (es gab schon Jahre, da haben sie keine Waffen mehr angenommen bzw. die Kammer war bereits geschlossen, trotz anderslautender Ankündigung). Dafür ist diese Regelung ja extra gemacht worden.
Und auf die AWaffV kann man sich sehr wohl berufen. Klar bleibt die Frage offen, was "erforderliche Maßnahmen gegen Abhandenkommen" effektiv sind, aber meine Pistole in einem Zimmertresor einzulagern, ggf. sogar ein wesentliches Teil zu entnehmen, sollte da durchaus ausreichen.
Ein Problem haben wir übrigens nicht nur mit der Exekutive, sprich den Behörden und SB, sondern durchaus auch mit der Judikative, indem sich immer öfter Richter dazu aufspielen, "eigene" gesetzliche Bestimmungen bzw. Interpretationen, was der Gesetzgeber gemeint hat (noch nicht mal "gemeint haben könnte"), kreieren, selbst wenn sich aus dem Gesetzgebungsverfahren und den Materialien dazu ganz klar ergibt, dass er genau DAS eben gar nicht gemeint hat, was sie da gerade reinfabulieren. Da gibt es also nicht nur die "Herrgötter in Weiß" sondern auch die in den schwarzen oder sonstwie farbigen Roben. Und das gilt durchaus nicht nur für das Waffenrecht, wie ich schon mehrfach erlebt habe.
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Bei uns kam mit der Rechnung vom Verband (an den Verein) ein Link zum Downloaden der entsprechenden Vereinsstarter vom DSB-Sportportal.
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Schade, im Shoot off auf 4 zu landen, ist echt bitter. Aber Florian ist ja noch jung, da kann er in 4 Jahren ja erneut angreifen.
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Hm, das mit der KI bei der Auswertung scheint mir aber noch verbesserungswürdig.
Hier die 1. Serie Schnellfeuer bei 25m Damen von Major
und hier die von de 2.-platzierten Inderin Bhaker ebenfalls 1. Serie Schnellfeuer 25m Damen
Als KR würde ich da was anderes werten. Aber was haben wir schon für ne Ahnung.
Leider ist Doreen Vennekamp mit 2 Ringen am Finale vorbei.
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Ich befürchte, bzgl. Olympisches Programm für die Zukunft eher, dass man ALLE 25m/50m-Wettbewerbe abschaffen wird, weil die Stände in der Folge kaum noch genutzt werden (können). Bei 10m kann man ne Messehalle o.ä. draus machen. Meines Wissens gab es diesbezüglich auch schon mal Diskussionen in diese Richtung. Zumindest konnte man bei dem einen oder anderen Schützen auf Facebook diesbezügliches lesen. Ist aber auch schon ein Weilchen her.
Und 25m SpoPi ist von wegen Attraktivität (für die Quoten) nun auch nicht der Burner und kann mit Breakdance, Mountainbike, BMX oder Skateboard eher nicht mithalten. Und Quoten sind heute nun mal alles. Wo soll das IOC sonst die Kohle herholen, damit sie bei ihren Tagungen adäquat untergebracht sind?

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Jau, ein weiterer 'Geheimtipp' lautet Cola verschütten. Gibt aber Mecker, wenn man erwischt wird.
Das gibt nicht nur Mecker sondern ist verboten und läuft unter "Veränderung des Schützenstandes" (0.3.7 "Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden.")
Da bleibt nur, die Cola auf die Sohle zu schütten.

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Jupp, das war die Zeit. Kann sogar sein, dass es diese Sache mit Silvia war, denn Selma war ja im selben Zeitraum erfolgreich (ebenfalls Olympiateilnehmerin 1988), aber Silvia ja sogar noch nen Ticken besser.
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Ja, genau.
Allerdings ist es so formuliert, dass die Frauen bei den Männern mitschießen. Kommunikativ wäre es geschickter, einfach die Unterscheidung fallen zu lassen.
Gruss, Marcos
Klar, besser machen kann man es immer. Ich kenne noch die alten Zeiten als es z.B. bei 3 x 40 Schuss "offene Klasse" hieß, bevor Selma Sonnet den Herren den Titel streitig machte und man es flugs auf "Herren" begrenzte.
Nur um sie dann später doch wieder dort mitschießen zu lassen.Aber insofern sollte man die Anforderungen an die "Herren des DSB" (Frauen sind da in der Führungsspitze ja deutlich unterrepräsentiert) auch nicht zu hoch hängen.

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Ich lese die Meinung Schmidtchens mit Interesse und Respekt, würde ihm in beiden Punkten aber eher nicht zustimmen.
Da du ja vom Fach bist, gehe ich davon aus, dass du mir deine Antwort zu Ziffer 1 auch erklären kannst. Müsste sich ja irgendwoher ergeben oder herleiten lassen. Da bin ich sehr gespannt.
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Die Zahlen-Kompination kann beim Notar hinterlegt werden, für die Erben.
Das würde ich aber mit der Behörde abklären. Auch ein Notar ist ein Unberechtigter, der normal keinen Zugriff auf die Waffen haben darf, den er aber mit der Zahlenkombination erhalten könnte. Das hier "automatisch" ein Sonderstatus gilt, ist für mich nicht ersichtlich.
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In Baden Württemberg wird meiner Kenntnis nach über das Ziel hinausgeschossen und zweierlei gefordert:
1. Der Schrank in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, soll nicht im gleichen Raum stehen, wie der Waffenschrank (was vollkommen behämmert ist)
2. Bei der Nachschau durch die Behörde, soll auch die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kontroletti gezeigt werden, was laut dem Forum Waffenrecht, grundgesetzwidrig sein soll.
Bei 1. wäre ich ganz entspannt und würde mal nach der Rechtsgrundlage für diese Forderung fragen, die sich aus keiner mir bekannten Rechtsvorschrift oder einem höherinstanzlichen Urteil ergibt. Soll's sie mal "Butter bei die Fische" tun.
Bei 2. wird's etwas komplizierter. Wenn die Schlüsselaufbewahrung, wie es das OVG Urteil aus Münster aussagt, Bestandteil der gesetzlichen Aufbewahrungsregeln aus dem WaffG ist, dürfte das sicher auch kontrollfähig sein. Wie soll sonst überprüft werden, ob der Schlüssel ordnungsgemäß (zugriffssicher) aufbewahrt wird. Das erinnert mich an die Diskussionen 2003, als die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung eingeführt wurde und einige Schlaue meinten, man müsse nur den Tresor zeigen, aber nicht den Inhalt präsentieren.

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Und Apropos "Herren". Eigentlich könnte man für viele Disziplinen auch auf die Unterscheidung Mann, Frau, ... verzichten. Ausnahme gerne für Olympische Disziplinen.
Da muss ich, was ich ja sehr ungern tue, dem DSB dann doch mal ein Lob aussprechen. In vielen Bereichen, gerade im Kurzwaffenbereich, gibt es das ja schon. Freie Pistole, OSP, Zentralfeuer 25m, Standardpistole und alle Großkaliberdisziplinen (Regeln 2.5x) fallen da schon drunter. Bei Kurzwaffe sind im Prinzip wirklich nur noch die Olympischen Disziplinen Geschlechtergetrennt. Im Gewehrbereich gibt es da leider noch mehr Trennungen.
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/Klugscheiss AN/
Doch, es gibt noch ein paar ganz, ganz alte Schützen (nicht im Osten, wir sind erst zu spät der Freiheit beigetreten), die haben ihre WBK noch vor der Sachkundeplflicht bekommen. Bei denen gilt der langjährige Umgang ohne Blödsinn gemacht zu haben als Sachkundeersatz.
SOOOO alt müssen die nun auch nicht sein. Bei meinem Waffenerwerb Anfang der 80er Jahre reichte auch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein als "Nachweis der Sachkunde" noch aus. Aber da reichte auch die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Holzkleiderschrank in einem abschließbaren Schlafzimmer noch als Aufbewahrungsnachweis aus.

Aber wir gehen ja vom heutigen Regelfall aus. Da sollte zumindest jeder Schütze mit ner eigenen Feuerwaffe ne Sachkundeausbildung mitgemacht haben. Was er davon behalten hat ist dann ne ganz andere Frage. Das ist wie beim Führerschein: Da habe ich manchmal auch die Vermutung, dass der Fahrer das Teil in ner Verlosung gewonnen hat, weil elementare Regeln des Straßenverkehrs nicht beachtet werden.