Schmidtchen hat alles falsch verstanden und hatte es damals mit der Angst bekommen. Dann saß er auch noch einem schlechten Pamphlet auf und las einen zentralen Satz darin zusätzlich (zur Selbstbestätigung bewusst?) falsch. Für den einen oder anderen mag das nachvollziehbar sein, für mich nicht. Im geringsten.
Denn schon der vorbesagte Laie findet mit 2 Minuten Googeln heraus, was für ein Unsinn hier verzapft wurde. Dafür braucht mensch gar nicht erst ein juristisches Staatexamen (welches bei der Einordnung helfen kann), sondern minimalen gesunden Menschenverstand (den auch MANCHE Datenschützer durchaus haben).
Mal ganz davon abgesehen, dass ICH keine Angst bekommen habe, weil ich den Fall zwar kenne, aber mangels juristischem Staatsexamen ja nur der dumme Laie bin und daher kein Rechtsvertreter, finde ich es schon ziemlich dreist von dir, angesichts der geschilderten Sachlage das Ganze als "Dummschwätzertum" abzutun. Das "schlechte Pamphlet" war lediglich der Nachweis für dich, dass der LDI NRW es so sieht bzw. sah wie geschildert. Seine Schriftsätze konnten sich zwar sicher nicht mit den deinigen messen, reichten aber aus um zu erkennen, dass er ohne Gerichtsverfahren nicht von seiner Meinung abrücken würde. Da es seinerzeit um einen mehr oder minder Einzelfall ging, hat man da nur begrenzt Aufhebens von gemacht.
Aber ich wünsche dir gerne, dass du in naher Zukunft mal einen entsprechenden Fall rechtlich vertreten darfst. Natürlich nur, wenn du die Kosten im Fall der rechtlichen Niederlage selbst übernimmst, da das Ganze ja alles bombensicher ist. Ich lasse mich mal überraschen, was die Gerichte in Zukunft in Bezug auf Persönlichkeitsrechte noch so aus dem Hut zaubern und wünsche uns beiden, dass ich Unrecht habe. Aber eines dürfte doch uns beiden klar sein: Auf den gesunden Menschenverstand zu bauen bedeutet, auch an den Weihnachtsmann zu glauben.
Also diese Anmerkung verwundert mich jetzt doch ziemlich. Ihr wartet auf Leitfaden irgendwelcher Datenschutzbeauftragten? Zur DSGVO gibt es doch bereits mehr als genug Informationen. Und warum der Verweis auf Nordrhein-Westfalen? Die DSGVO gilt europaweit.
Das will ich dir gerne sagen: Weil nicht nur Carcano der Meinung ist, dass in der EU-Regelung etwas viel unbedachtes drin steht und sich unsere Politiker darin überbieten, uns Vereinen zu erklären, dass alles nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. ABER, leider können sie uns ohne die rechtliche Einschätzung der Fachleute, hier der entsprechenden LDI/LDS nicht so recht sagen, wo wir denn etwas kälter Essen können.
Auch wenn es eine EU-Verordnung ist, sind verschiedene Punkte im Rahmen der Erstverfolgung sehr wohl Punkte für den Landes LDI, bei mir halt NRW. Denn es ist zwar schön, die Meinung des BW-LfDI zu kennen, aber sie nützt mir im Erstverfahren mal nix, wenn mein zuständiger LDI das anders sieht. Nicht jeder ist bereit, direkt den EuGH anzupeilen.
Nur mal EIN Beispiel: Derzeit gibt es namhafte Stimmen, die behaupten, dass es zukünftig für JEDEN Wettkampf einzeln einer SCHRIFTLICHEN Bestätigung des Schützen bedürfe, dass er mit der Speicherung und Veröffentlichung seiner Daten aus dem Wettkampf einverstanden sei. Was das zukünftig für einen Papieraufwand bedeuten würde, muss ich dir sicher nicht erläutern. NOCH glaube ich nicht daran (mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass eine generelle Einwilligung reichen müsste), aber diese Info wurde hier so in einem Seminar verbreitet. Ob sie so stimmt, werden wir hoffentlich (und angeblich soll dem so sein), aus dieser angekündigten Heftbroschüre erfahren. Und bitte jetzt keine Aussagen wie "Wo steht denn so ein Mist...". Nicht ich bin der Informierte sondern wollte mich informieren lassen, also höre ich mir das erst mal an, lese dann nach und stelle anschließend die Fragen. An diesem Punkt stehe ich nun. Wir werden sehen, was raus kommt.