Beiträge von holgär
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Ich steh ja eher auf einfach - daher sollte bei einer Brille oder Monokel m.E. die 0.0 nicht mehr zum Einsatz kommen. Alles, was in einer irisblende zusätzlich verbaut. Ist, kostet Licht und ist anfällig.
Ich bin auch von Duplex Vario weg und schiesse mit inserts - da habe ich ein besseres Gefühl.
Rentner: Schmeiß die 0.0 mal runter und nimm eine ganz einfache Irisblende ohne Filter etc..
Wenn Filter, verwende ich die fürs Vario. -
Hallo Jomei,
Wieso sollte der BSSB schuld sein?
Die grundsätzliche Diskussion war das Lizenzthema bzw. die Auf- und Abstiegsregularien bei einer Teamauflösung.
Der DSB hat die bisherigen Regularien beibehalten und bei Auflösung des Teams verfällt die Startberechtigung und es gibt Nachrücker.
Wenn nicht, hätte das gesamte Bundesligastatut überarbeitet werden müssen, damit die Lizenzen übertragbar oder handelbar werden.
Beides hat Vor- und Nachteile.
Das größte Problem hier war aber meines Wissens eine Uneinigkeit im Vorstand der Petersauracher, aber nicht beim BSSB!
Ich finde es schade, das hier immer wieder auf die Verbände eingedroschen wird!
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Ich hab den se shape H und gib ihn nicht mehr her 👍
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Zu Beitrag #2 von Califax: Ich meine, dass das Ringabsehen bei Kk50 Auflage und Kk100 Auflage nicht vorgeschrieben ist.
Allerdings: max. Vergrößerung 12x und unbeleuchtetes Absehen.
Wie gesagt, ich meine das, weils aus der Tabelle zu Teil 9 der SpO nicht hervorgeht.Holger
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Hey, ich schiesse auf 50 m das alte Zeiss KK 50. Da ist immer wieder mal was in Egun drin. Auf 100 m bin ich auf das Simalux 4-12 umgestiegen, weil ich da das Kontrollweiss etwas kleiner als beim 3-12 bekomme. Mit dem Zeiss kann ich auf 100 m nicht schiessen. Das schmidt&Bender wäre das nonplusultra, wird aber meines Wissens derzeit nicht mehr produziert. Also auch nur noch Restbestände in Egun oder von privat.
Die Simalux sind beide erschwinglich.
Mit sportlichen Grüßen
Holger -
Ja danke, den habe ich ja selbst verfasst 😎, wusste ich gar nicht mehr ….
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Es gab vor Jahren hier im Forum mal einen Beitrag, dass bestimmte Federn eines Revolvers passend wären. Ich glaube smith and Wesson. Kennt noch jemand den Beitrag.
Holger -
Nö, die ist auch nicht mehr aktuell.
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Ich denke, dass die Klebe und auswuchtgewichte vor einiger Zeit in der SpO verboten wurden.
In Egun verkauft immer wieder jemand Laufgwichte aus edelstahl in 50/100/200 Gr. Die habe ich und da ist man dann auch variabler.
VG
Holger -
Ich habe den SE Schaft shape H und bin sehr zufrieden.
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Warum kein SE-Schaft? Kann ich nur empfehlen!
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Hallo Zuckerklatsche,
dass du anderer Meinung bist, hast du ja mehrfach kundgetan. Du unterschlägst in deinem Statement zu meiner Aussage aber wieder den Wortlaut in der Mitteilung der TK. Es wird explizit wieder auf den 1.4.6 hingewiesen, was bisher auch unendlich diskutiert wurde.
Ich habe das geschrieben, weil ich eben wie so manch anderer erfahrener Schutze der Meinung bin, dass der 1.4.6. noch nie für LG gegolten hat und gilt. Daher wäre es - um es eindeutig ein für alle mal klarzustellen - anders formuliert sinnvoller, klarer und eindeutiger gewesen.
Die TK kann einem nicht Leid tun, sie haben von Anfang an den Murks verursacht und sind auch nicht auf die vielen guten Beiträge und Anregungen, die sie seit November 2024 per Mail bekommen haben, eingegangen.
Mit sportlichen Grüßen
Holger
P.S. Bevor du jetzt wieder antwortest: Ich bin nicht gegen die Änderung und bin eigentlich schon froh, das insbesondere bei KK der Wildwuchs ein Ende hat.
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Jetzt könnte ich ja böse sein und fragen, warum die TK schreibt „alle Gewehre im Auflagebereich“ und nicht alle „Gewehr-Wettbewerbe im Auflagebereich inkl. LG-Auflage“.
Ich versteh es nicht, warum man eine Mitteilung wieder so verhunzen kann.
Aber egal, Hauptsache für alle gleich 😉 -
Du bist nicht gemeint, das war Beitrag 495.
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Jetzt kommst du damit her, dass der 1.4.6 nicht nur für KK bzw. Zistu,gilt. Da habe ich die vergangenen 45 Jahre als aktiver Schütze dann gehörig was falsch gemacht.
Was für eine Witzberanstaltung hier! -
Warum ist es zuviel verlangt, folgendes z.B. so zu formulieren, wenn man unterstellt, das für KK-Auflage der 1.4.6 gilt:
1.4.8 Schaftkappe LG Auflage
Neben den Regelungen des 1.4.7 und 1.5.4 gilt:
Das Ende der oberen Biegung der Schaftkappe darf nicht mehr als
25 mm zur gedachten Senkrechten Linie hervorstehen.
Siehe Abbildung.
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Eben nicht, den Otmar (Martin?) macht eine Aussage, die in der SpO nicht für dien Zweck gedacht ist. Dann sollen sie halt eine exkate Formulierung - wie auch immer geartet - veröffentlichen. Denn auch er interpretiert in die Zeichung was hinein, die aber dann den eigene Aussagen (25 mm nach Maßstab) nicht standhalten kann, verflixt noch mal!