Beiträge von Califax

    Du brauchst den Kompressor.

    Der Ausgang sind Standard-Klickverbindungen.

    Deshalb mindestens noch einen Adapter für 200/300-Bar-Flaschen: "Überfüllbrücke".

    Dazwischen noch aus dem Land des Lächelns den Wasser/Öl-Abscheider.

    Dazu eine Handvoll Dichtungen der diversesten Größen (die, die gerade gebraucht wird, hast du garantiert nicht da)

    Und vor dem Betrieb eine Flasche mit Hochdruck-Kompressoren-Öl.

    Hatte ich aber irgendwo alles schon beschrieben incl. Links.

    Einen großen Eimer mit kaltem Wasser zur Kühlung

    Wischlappen zum Aufwischen der garantiert auftretenden Schweinerei.

    Viel Zeit. Und niemanden, der sich über den ohrenbetäubenden Lärm aufregt.

    Was ich oben ausdrücken wollte (aber offensichtlich nicht bei dir angekommen ist):

    Nimm Makrolon und teste das vor einer größeren Bestellung im Beschuss!

    Ich würde gleich das dickste nehmen, denn die Red-Dot-Ziele sind sackteuer!

    Plexiglas ist für deine Zwecke vollkommen ungeeignet, da es zwar einen Schuss aufhält, dabei aber zersplittert (habe ich oben geschrieben!). Und die LEDs in einer Meyton-Anlage sind dazu noch wesentlich robuster als die Red-Dot-Ziele! Da fällt ggf. bei einem Treffer die LED einfach aus dem Rahmen und man kann sie wieder zurückstecken.

    Mit Makrolon habe ich NOCH keine Erfahrungen, habe bislang die LEDs unsere Meyton-Anlagen mit Baumarkt-Plexiglas geschützt.

    Dieses hält bei einer Dicke von ca. 5 mm genau einem Diabolo stand. (also 2-4 Treffer nebeneinander, dann muss ich austauschen) Ich werde auch erst mal meine Vorräte vom Billig-Zeug aufbrauchen, aber sowas wie Makrolon wird dann - hoffentlich - etwas langlebiger sein.

    Bei mir besteht beim KK stehendschießen zwischen Training und Wettkampf eine doch erhebliche Differenz von gelegentlich bis zu 10 Ringen in einer 10er Serie. Ich merke wie ich im Wettkampf verkrampfe , bin aber nicht in der Lage dies bewußt zu beeinflussen.

    Das ist ganz normal. Aber abtrainierbar.

    Frag mal einen erfahrenen Mentaltrainer.

    Wie ist das mit Schießbuden auf der Kirmes ?

    Die sind komplett von Altersgrenzen nachdem WaffG ausgenommen.

    WaffG §27 (6)

    An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer
    verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen,
    bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt
    2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche
    Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

    aber bei meinem LV (und auch bei einigen anderen) bekommst auf die Art keine Bedürfnisbescheinigung für eine (Erste ) gelbe WBK. Die möchten eine "eigene" (DSB-)Disziplin da angegeben haben.

    Dann gib einfach eine ihnen genehme Waffe zur Bedürfnisbestätigung an und hole dir die nackte Gelbe.

    Was du dann darauf kaufst, geht den Verband einen feuchten Kehricht an.

    Und das ist sogar rechtlich vollkommen sauber. Sonst würde ich dir diesen Weg nicht empfehlen.

    nur Vorderschaftrepetierer ... auf Grün.

    ... nur bei Flinten, bei Büchsen auch bei VSR auf Gelb!

    Und "Erstwaffe" ... nein, man kann natürlich auch eine Waffe aus der SpO eines anderen Verbandes als Erstwaffe in die Gelbe eintragen lassen, nur sollte man diese nicht bei der befürwortenden Stelle (Landesverband) angeben. Bei meinem LV gebe ich nur (einmal im Leben) an "Gelbe WBK" (bzw. den entspr. §) und fertig, keine konkrete Waffe.

    Ergänzung:

    Genauso wenig gibt man den Besitz - die tatsächliche Gewalt - über etwas auf, wenn man einen Gegenstand einem anderen "in die Hand gibt". Denn zur Übertragung des Besitzes reicht zwar eine schlichte Einigung (sog. Besitzübertragungswille) und die direkte Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft (vgl. § 854 Absatz 2 BGB). Dieses kann aber im Falle der temporären Ausgabe von Trainingsgeräten und ihre Benutzung nur nach Weisung nicht bejaht werden.

    waffenrechtlich auf der (halbwegs) sicheren Seite ist man aber auch wohl nur dann , wenn die Kinder die entsprechende Altersvoraussetzung erfüllen oder aber eine Sondererlaubnis nach $ 27 (4) oder $ 3 (3) vorliegt.

    Dann brauche ich aber die Krücke "Schießen simulieren" nicht.

    Wie schon oben erwähnt ist allein der Umgang mit der (waffenrechtlichen) Waffe relevant. Ausnahmen, das Schießen betreffend, jedoch definitiv nicht.

    Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese

    a) - erwirbt,

    b) - besitzt,

    c) - überlässt,

    d) - führt,

    e) - verbringt,

    f) - mitnimmt,

    g) - damit schießt,

    h) - herstellt,

    i) - bearbeitet,

    j) - instand setzt

    k) - oder damit Handel treibt.

    Im beschriebene Falle - eine waffenrechlich relevante Waffe wird temporär schußunfähig gemacht und mit einem Schießsimulator ausgerüstet - könnten folgende in der Positivliste aufgeführten Tatbestände bejaht werden:

    a, b, c, d.

    e) scheidet aus, da Verbringen eine Überschreitung der Landesgrenze beinhaltet

    f) scheidet aus, da die Waffe auf dem Stand bleibt

    g) scheidet aus, da kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird

    h) bis k) scheiden aus, weil ... also bitte!

    a) Man erwirbt eine Waffe, wenn man die tatsächliche Gewalt über sie erlangt und

    b) besitzt sie, wenn man selbige erlangt hat und sie ausübt. (Siehe Anlage 2 zum WaffG)

    c) könnte sich auf den Trainer/Übungsleiter beziehen - hier nicht relevant, da Ü18 - oder bei der Rückgabe, da aber nur, wenn a und b bejaht werden können

    d) Führen geht weder auf dem Schießstand noch "zu Hause" (auch hier Anlage 2...)

    Was ist nun die "tatsächliche Gewalt"?

    In der - für den Schützen nicht bindenden - WaffVvV wird jedoch erklärt, was waffenrechtlich unter "tatsächlicher Gewalt" zu verstehen ist:

    Es geht also um den Herrschaftswillen und die Sachherrschaft.

    Der Herrschaftswille ist das subjektiv-psychische Element im Gewahrsam und beschreibt die Fähigkeit, über eine Sache nach eigenem Willen verfahren zu können. (Rechtslexikon)

    Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Die tatsächliche Sachherrschaft hat derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat, unabhängig von der rechtlichen Befugnis. (Jura Basic)

    Nun kann man sehr gut ausschließen, dass Kinder/Jugendliche, die unter direkter Instruktion eines Trainers/Übungsleiters die "Waffen" verwenden, die tatsächliche Sachherrschaft über sie ausüben, da sie nur auf Weisung der Aufsichtsperson handeln. Das ist so u,a. in der Schießsportordnung geregelt.

    Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig zur Aufklärung beitragen.

    ann gilt eben der in $ 2 WaffG beschriebe Allgemeinfall, und der gestattet Nichtvolljährigen ja noch nicht einmal dem Umgang mit Waffen und unsere LGs fallen nun mal unter die im Waffengesetz aufgeführten Schusswaffen.

    Im WaffG ist genau definiert, was "UMGANG" rechtlich bedeutet:

    Zitat

    WaffG § 1
    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Erwerben =

    Zitat

    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

    SOLANGE das Kind von einem Erwachsenen beaufsichtigt wird, erwirbt es die Waffe nicht, da es nicht die "tatsächliche Gewalt" darüber hat. Insbesondere nicht, wenn die Kartusche fehlt.

    Alle anderen Tatbestände des "Umgangs" (§1 abs. 3)sind hier absolut nicht einschlägig.

    Darum ist es vollkommen sicher, Kinder mit "kastrierten" DLW unter entsprechender Aufsicht mit einem Trainingssystem, wie z.B. SCATT trainieren zu lassen.

    Vergeßt bitte das Umgangsdeutsch, wenn wir über Juristerei reden.

    Aber schießen ist - das Treiben eines Projektils durch den Lauf.

    Kein Projektil, kein Schießen. Nur halten.

    So ist es. Heute Training KK ... Einer meiner ganz neuen Jugendlichen, gerade 14 geworden, noch keine SpoPi-Erfahrung ...

    "Herr Califax, mit KK macht das Schießen viel mehr Spaß als mit der Luftpistole oben auf dem Stand!"

    (Da seine "neue" SpoPi eine durch Korrosion z.Zt. nicht einstellbare Kimme hatte, die für ihn "Fleck" eingestellt war, habe ich ihn auf Klappscheiben schießen lassen. Er hat 2 Schachteln verbraucht, meistens getroffen (ohne Zeitdruck) - und hatte richtig viel Spaß am heutigen Training.)

    Spaß wächst oft mit "Bumm". Allerdings zum Glück nicht linear.

    Technisch gab es da nicht viel zu lernen, da die Technik bei der Diszplin weitestgehend egal ist. Deswegen war die Disziplin ja so toll.

    Das sehe ich ein klein wenig anders. Wir haben unsere Schützen die Klappscheibendisziplin analog Olympisch Schnellfeuer vermittelt, so gut wir konnten. Nur war ich persönlich damals noch nicht wirklich fit als Trainer bezüglich OSP.

    Trotzdem haben meine jugendlichen Schützen im Bundesvergleich damals recht gut ausgesehen. (z.B. 27/30 Schüler weiblich, 58/60 Jugend männlich....) Wir haben das eben "richtig trainiert" neben der statischen Luftpistole. Und einer dieser meiner ehemaligen MLP-Schützen ist immer noch als ziemlich erfolgreicher OSP-Schütze aktiv, obwohl unsere Standbedingungen in Verbindung mit meinem Terminkalender nur max. 1x pro Woche Training in dieser Disziplin zulassen.

    Liegt die letzte Regelüberprüfung bzw. letzte Überprüfung der Zuverlässigkeit (aber auch der Eignung) noch nicht 3 Jahre zurück, kann die Behörde prüfen, muss sie aber nicht.

    Mir hat meine SBine erklärt, wenn die letzte Überprüfung länger als 6 Monate her ist, wird für jeden neuen Voreintrag wieder neu geprüft (ist aber in der Gebühr der WBK schon drin). Ist die letzte Überprüfung kürzer her, gehts sofort mit dem Stempelchen. Aber keine Gewähr!

    Aber mal ganz ehrlich: Wofür?

    Für Standarddisziplinen reicht ein 5er, für Fallscheibe bräuchte man ein 10er.

    In welcher Pistolendisziplin wäre ein 6er optimal? Aber mehr passt da einfach nicht rein bei der Bauweise.

    Bezüglich Spaß im Sport:

    Hier eine kleine Übung im SpeedSteel, nennt sich 1-2-3. Dabei sind 3 recht große Stahlplatten mit 1, 2 bzw. 3 Schuss nach einem bestimmten Schema zu beschießen, eine Stopplatte und zwischendurch ein Magazinwechsel. Sieht einfach aus, fordert aber höchste Konzentration, da mit jedem der drei Durchgänge sich die Anzahl der Schüsse auf jeder Scheibe ändert. Kann mit so ziemlich jeder Waffe geschossen werden - wir hatten gestern dazu die Einweisung und ein kleines privates Training auf dem Stand:

    1-2-3 erklärt vom Bundesreferenten Tilmann Keith

    1-2-3 mit Selbstladebüchse, Jugendlicher

    Der Meister schießt 1-2-3 komplett durch