Erst jetzt ist klar, was gilt.
??? wo steht denn diese Klärung? Ich habe noch nichts gesehen.
Erst jetzt ist klar, was gilt.
??? wo steht denn diese Klärung? Ich habe noch nichts gesehen.
Bei der LM in Sachsen gab es am Samstag, im LGA 4 Disqualifikationen wegen der Nichteinhaltung der neuen 1.4.6.
Warst du dabei? In den Ergebnislisten steht nur Schaftkappe nicht nach Sportordnung. Das kann also auch wegen 1.4.7 oder 1.5.4 oder 9.7.2 sein.
In einer Nachricht, die ich von meinem Freund / Schützenkollegen / Kampfrichter heute bekommen habe. Der hat genau deshalb heute mit einem befreundeten Landesschießsportleiter telefoniert, der bei der Sitzung am 15.3. mit dabei war. Die Zeichnung hier habe ich auch bekommen – und ein Foto, wie diese Zeichnung in einer Sitzung per Beamer an die Wand geworfen wird.
Diese Zeichnung ist nicht neu und existiert schon seit Monaten. Sie ist auch nicht die Lösung des Problems. Das Problem ist nicht, dass die 25 mm auch für LG-A gelten sollen, sondern dass die Umsetzung nicht funktioniert hat. Für KK-A ist alles klar und eindeutig, da gibt es nichts Widersprüchliches in der SpO. Anders sieht es für LG-A aus. Wenn es auch hierfür gelten soll, reicht die Aussage oder Mitteilung "es soll für LG-A gelten" nicht aus, sondern es müssen auch Änderungen an 1.5.4 der SpO und der Tabelle am Ende von Teil 9 vorgenommen werden, ansonsten haben wir nämlich widersprüchliche Aussagen. Zu sagen, 1.4.6 gilt auch für LG-Disziplinen, würde im Umkehrschluss bedeuten, es gilt auch für LG-Freihand. Dann müssten die 25 mm auch dort eingehalten werden. Davon ist aber weder international noch national die Rede. Auch deshalb kann 1.4.6 nur für Disziplinen gelten, in denen eine Hakenkappe verwendet werden darf.
Es bleibt spannend, ob die TK das Problem überhaupt verstanden hat und eine eindeutige Lösung präsentieren wird.
Das einzig hilfreiche wäre, im Teil 9 einen eigenen Punkt mit allen Maßen für die Auflage-Disziplinen einzufügen.
Und in de 1.4.6 steht, dass die nur für Auflage nicht gilt? Wenn ich die TK so lese, geht es ja um die Auflageschützen die die Schaftkappe pervertiert haben. Ich kenne mich ja nicht so aus aber ich glaube, dass einem Freihandschützen ein Auflegen der Schaftkappe nicht unbedingt hilft oder?
Also ich habe jetzt oft genug versucht, die Zusammenhänge zu erklären. Wir drehen uns im Kreis. Wenn du mir per PN eine Telefonnummer schickst, kann ich versuchen, es dir in einem Gespräch zu erklären.
Wenn laut der von Dir zitieren Tabelle die Schaftkappe von 1.4.7 für 1.11 geregelt wird, gelten dann auch die Bemaßungen aus 1.5.4 welche die Schaftkappe betreffen nicht - oder dann doch, weil da ja explizit LG Erwähnung findet?
Auch 1.5.4 gilt für 1.11, da widerspricht sich auch nichts, aber es gelten natürlich die im Teil 9 benannten Ausnahmen, wie z.B. die abweichende Länge des Korntunnels.
In der Anmerkung der TK zu 1.4.6 wird ja auch explizit auf die Auflagedisziplinen verwiesen - bzw. Explizit darauf hingewiesen, dass es ausdrücklich keine Ausnahmen für alle Auflagedisziplinen gibt.
In 1.4.6 steht nichts von "alle Auflagedisziplinen", dort ist als Ausnahme "und Auflage" aufgeführt. Diese Ausnahme ist in der TK-Mitteilung aufgehoben. Da 1.4.6 aber nicht für LG-Disziplinen gilt, kann auch für diese Disziplinen nichts aufgehoben sein. In 1.5.4 gibt es auch noch diverse Bilder, u.a. ein Luftgewehr mit eingezeichneten Maßen. Dort steht von den 25 mm auch nichts. Und es gibt eine Abbildung mit einem KK-Gewehr mit Hakenkappe, in der die 25 mm eingezeichnet sind. Eine Hakenkappe ist aber nun mal für LG nicht zugelassen.
Ich befürchte nur, die Macher der SpO verstehen ihre eigene SpO nicht mehr und man kann nur hoffen, dass die nächste TK-Mitteilung die Verwirrung nicht noch größer macht.
in der spo steht ja nicht nur hakenkappe, davor steht schaftkappe. dort sind die 25 mm zur senkrechten angezeichnet und diese sollen für lg a auch gelten. so einfach. und die 20mm gelten zusätzlich
Nein, nicht so einfach. Siehe auch #165 und #167. Ich fasse gerne noch mal zusammen. Es kann sein, dass es für LG-A gelten soll, dann hat aber die Umsetzung nicht funktioniert. In der Tabelle am Ende von Teil 9 wird bezüglich Schäftung/Schaftkappe bei LG-A auf 1.4.7 verwiesen bei den anderen Gewehr-Auflagedisziplinen auf 1.4.6, und da dies in der TK-Mitteilung nicht korrigiert wurde, gilt dieser Verweis weiterhin. Punkt 1.4.6 galt noch nie für LG-Disziplinen, irritierend wurde es erst durch die in den letzten 10 Jahren darin aufgeführten und teilweise wieder gelöschten Ausnahmeregelungen. Viele Änderungen, Ergänzungen und Querverweise in der SpO sind nicht zu Ende gedacht. Und leider werden auch von den Nutzern der SpO, Schützen wie Kampfrichtern und wohl auch den aktuellen Machern der SpO, nicht alle Zusammenhänge erkannt oder richtig zugeordnet. Deshalb herrscht ja so viel Unklarheit, was dann auch zu unsäglichen Diskussionen bei Wettkämpfen und Waffenkontrollen führt.
De Kampfrichter lehnt den Einspruch ab.Begründung: der Pkt 1.46 der DSB SPO bezieht sich nicht für LG Auflage.
Gut der Mann
THX, darf also nicht muss: 50 Meter 25mm ja, 100Meter 25mm nein.
👍
Irgendwas bringst du durcheinander. Die 25 mm gelten für alle Kleinkaliber-Disziplinen auf 15, 50 und 100 m, auch Auflage. Ausnahmen sind 100 m Freihand (1.35) und Zimmerstutzen Freihand (1.30), bei diesen gelten die 25 mm nicht.
Wie passt dann die TK da rein? Bin verwirrt 😕 https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…sen_07-2024.pdf
1.4.6 gilt für alle Disziplinen, in denen eine Hakenkappe eingesetzt werden darf. Die LG-Disziplinen gehören nicht dazu, dafür gilt 1.4.7.
Das Maß 25 mm galt vorher nicht für Auflage, war in 1.4.6 explizit als Ausnahme aufgeführt. In besagter TK-Mitteilung wird die Ausnahme aufgehoben. Damit gelten die 25 mm auch für Auflage. Da sich aber wie gesagt 1.4.6 nur auf die Hakenkappe bezieht, kann es nicht für LG-Auflage gelten. Vermutlich sollte es auch für LG-Auflage gelten, dafür hätte man aber weitere Änderungen vornehmen müssen, z.B. in 1.4.7, besser natürlich noch, diesen Bereich komplett in Teil 9 separat aufführen.
Kannst Du mir auch sagen, wie es dann bei KK 50m aussieht. Da gäbe es dann keine Regelung zur Schaftkappe?
Wie oben bereits erwähnt: Für alle Disziplinen, in denen eine Hakenkappe eingesetzt werden darf, gilt 1.4.6, und damit auch das Maß 25 mm, da die Ausnahme hierfür in der TK-Meldung aufgehoben wurde.
Alles anzeigenMoin, ich habe ja schon viel hier gelesen. Ich Stelle fest, dass ihr mit viel Herzblut zur Sache geht. Dennoch bin ich ein wenig verwirrt, weswegen ich hier einige Fragen zur Schaftkappe/Schaftbacke und den aktuellen Regeln stellen möchte.
1.4.6 befindet sich im allgemeinen Teil für Gewehrschützen, gilt also zunächst für Auflage und Freihand - soweit im Abschnitt 9 nichts anderes bestimmt ist. Die TK (vom 30.10.2024) hat die Einschränkung der Regel in Teilen aufgehoben, was doch bedeuten müsste, dass die Regel nun für alle gilt, die sich nicht unter den Ausnahmen befinden. Die Anpassung gilt ab Sportjahr 2025 und steht scheinbar über der allgemeinen Sportordnung. Folglich finden die 25mm Anwendung für LG. Zu lesen ist hier nichts zu einem 90° Winkel der Schaftkappe zum Lauf. Der Winkel dient lediglich zur Bemessung des Winkels der Schaftkappe. Ob die gesamte Kappe oder nur der obere Hacken gekippt werden geht aus der Regel nicht hervor - oder sehe ich das falsch?
1.4.6 Der "tiefste Punkt" wird hier, analog zu 1.5.4 Maß G beschrieben. Es ist somit nicht der unterste Kontakt sondern der quasi "innen liegendste" Kontaktpunkt gemeint - oder nicht?
1.5.4 F beschreibt ein Höhenmaß der Schaftbacke und keine Länge bezüglich der hinteren Auslagerung. Auch hierzu hat die TK (30.10.2024) klargestellt, das die Schaftbacke in Richtung des Schtzen nicht länger sein darf als "der tiefste Punkt" der Schaftkappe. Die hintere Auslagerung der Schaftbacke wäre dann doch mindestens 25mm kürzer als der hinterste Punkt der Schaftkappen oder mache ich hier einen Denkfehler?
Zumindest müsste doch alles so sein, wenn die Regelungen der TK als nachgelagerte Spezifizierung der Sportordnung angesehen werden oder nicht?
Wer mir hier helfen kann, möge sich bitte sachlich und freundlich äußern
Ja, vermutlich sollte es auch für LG-Auflage gelten. Die Umsetzung hat aber nicht funktioniert, weshalb nun alle verunsichert sind und auf eine Klarstellung oder weitere Änderung der SpO warten.
Der Punkt 1.4.6 der Sportordnung war früher, z.B. in den 0er Jahren, mal der Punkt 1.0.3.5.1 und beschrieb ausschließlich die Maße der Hakenkappe. Die Hakenkappe hat mit LG nun mal absolut nichts zu tun. Der frühere Vizepräsident Sport hat anscheinend immer wieder im Alleingang die beschlossenen Änderungen in die Sportordnung eingebaut, die seine derzeitigen Nachfolger nicht überblicken.
Vor rund 10 – 12 Jahren hat die ISSF für die international geschossenen KK-Disziplinen dieses besagte Maß von 25 mm eingeführt. Daraufhin wurde dies auch in den Punkt 1.4.6 eingebaut. Ausgenommen davon wurden explizit die nationalen Disziplinen Zimmerstutzen und 100 m, sowie die Auflagedisziplinen. Da es um die Hakenkappe geht, kann es auch nur um die KK-Auflagedisziplinen gehen, nicht um LG-Auflage.
Die Schaftkappe für LG wird im Punkt 1.4.7 beschrieben. Dort steht nichts von den 25 mm. Außerdem wird in der Tabelle am Ende von Teil 9 bei LG-Auflage unter Schäftung/Schaftkappe auf 1.4.7 verwiesen, bei allen anderen Auflagedisziplinen auf 1.4.6.
Das Streichen des Zusatzes „und Auflage“ im Punkt 1.4.6 hat also keine Auswirkung auf LG-Auflage, auch wenn es vielleicht so gedacht war.
Es bringt nichts, hier zu streiten. Egal was einige LV voreilig verbreiten oder gehört haben, andere wiederum erstmal zurückhalten, entscheidend ist das, was der DSB dann irgendwann veröffentlicht. Und ob das dann die Verwirrungen beseitigt, steht auch noch auf einem anderen Blatt. Ich bin mir nicht sicher, ob der ehemalige Hüter der Regeln noch überblickte, ob alle Verweise und Querverweise in der SpO wirklich schlüssig waren. Und ob diejenigen, die jetzt darüber beraten haben, dieses richtig gedeutet haben und wussten, wann und warum immer mal wieder Punkte der SpO angepasst, erweitert und geändert wurden. Ich persönlich bin gespannt, ob die Veröffentlichung dann wirklich Klarheit schafft oder neue Verwirrung stiftet.
Auich wenn es Dir leider "mittlerweile scheiß egal ist", erlaube mir dennoch eine Nachfrage. Die 1.4.6 unterscheidet nach der TK-Änderung doch nicht mehr zwischen Freihand- und Auflagedisziplinen, oder? Wenn dem so ist, dann kann sie m.E. wegen der generellen Ausnahme für 100m (1.35 Freihand, 1.36 Auflage) bezüglich Maß 25 auch nicht für Auflage 1.36 gelten.
Die 1.4.6 gilt erstmal grundsätzlich für alle KK-Disziplinen, wie z.B. 1.30, 1.35, 1.40, 1.60, 1.80 und die KK-Auflage-Disziplinen. Dann folgte der Hinweis, dass das Maß 25 mm nicht für Zimmerstutzen (also 1.30), nicht für 100 m (also 1.35) und nicht für die Auflagedisziplinen gilt. Nun wurde durch die TK diese Ausnahme für die Auflagedisziplinen aufgehoben. Damit gilt das Maß 25 mm also für die Auflagedisziplinen. Lediglich für die 1.30 und die 1.35 gilt das Maß auch weiterhin nicht.
Dem zu folge war ja schon immer die 1.4.6. für die 1.10. gültig gewesen . oder?
Nein
Für 1.10 sind die 1.4.7 und die 1.5.4 maßgebend, und im Bild zu 1.5.4 ist das Maß 25 mm überhaupt nicht aufgeführt.
Habe mir das 2. Bild mit dem Originalschuss erst jetzt richtig angeschaut. Anschlag Scheibe an AW müsste demnach auf "oben" stehen.
In WM Shot unter Grafik - Setup - Anschlag Scheibe an AW korrekt (links, rechts, oben oder unten) einstellen
Ich befürchte, du wirst hier keine Antwort auf dein Problem bekommen, da einzig und allein der zuständige Kreisschützenverband entscheidet. Auch der NSSV wird dir nicht weiterhelfen, sondern auf den KSV verweisen. Die Ligaordnung des NSSV reicht nur bis zu Bezirksliga. Darunter sind die Kreisverbände zuständig. In meinen Augen hat es euer KSV seit nunmehr gut 20 Jahren versäumt, seine RWK-Ordnung den Gegebenheiten und den übergeordneten RWK-Ordnungen anzupassen.
Wir haben seit langem folgende Regelung (nicht der Wortlaut der RWK-Ordnung, aber sinngemäß):
Bei Vereinen mit ähnlicher Konstellation wie im vorliegenden Fall, also Mannschaften ab Bezirk aufwärts und Mannschaften auf Kreisebene, dürfen Schützen aus Kreis-Mannschaften 2 Wettkämpfe in den oberen Mannschaften zusätzlich zu den 4 Wettkämpfen auf Kreisebene bestreiten, unabhängig von irgendwelchen Nummerierungen der Durchgänge. Nach einem evtl. 3. Einsatz dürfen auf Kreisebene keine Wettkämpfe mehr bestritten werden. Es zählt einzig und allein der zeitliche Verlauf. Sollte ein Schütze z.B. am 20.11. seinen 3. Wettkampf ab Bezirk aufwärts bestreiten, darf er danach nicht mehr auf Kreisebene eingesetzt werden. Evtl. hat er bis dahin zu seinen 3 Einsätzen in den oberen Mannschaften auch schon 2 Einsätze auf Kreisebene bestritten.
Der zeitliche Verlauf ist auch in der Ligaordnung des NSSV maßgebend. Rein theoretisch könnte ein Schütze, wenn sein Verein z.B. jeweils eine Mannschaft in der Verbands- und in Landesliga, sowie eine Mannschaft in der Landesklasse am Start hat, und es keine terminlichen Überschneidungen gibt, in jeder dieser Mannschaften den ersten Wettkampftag mit jeweils 2 Wettkämpfen bestreiten. Dann hätte er allerdings bereits 6 seiner 7 möglichen Wettkämpfe bestritten. Für den letzten Wettkampf hätte er dann die Wahl zwischen Verbands- und Landesliga, nur darunter dürfte er nicht mehr eingesetzt werden.
Ab dem Sportjahr 2025 gibt es nur noch die Begrenzung für LG-Auflage (80 mm). Bei KK-Auflage entfällt die Begrenzung komplett (siehe DSB-Synopse für die Sportordnung 2025)
Es gibt keine maximale Schaftbreite beim KK, und damit auch nicht bei 100 m. Beim Auflageschießen darf lediglich die Auflagebreite am Schaft maximal 60 mm betragen. Die in 1.5.4 genannten 60 mm Schaftbreite beziehen sich auf Luftgewehr und GK-Standardgewehr. Der Waffenkontrolleur lag falsch.
Eigentlich funktioniert der Import ganz einfach, wenn man sich an alle Vorgaben hält. Auf verschiedene Fehlerquellen und auf das Online-Handbuch wurde bereits hingewiesen, ebenso auf mögliche Vorgehensweisen. Vermutlich liegt immer noch ein Bedienungsfehler deinerseits vor. Da hilft nur genau lesen und probieren. Auch bei mir hat es nicht immer auf Anhieb funktioniert, aber der Fehler lag jedesmal bei mir, und die Fehlersuche hat wenige Minuten gedauert. Vielleicht hilft ein Anruf bei DISAG, sie können sich evtl. auf deinen Computer aufschalten und dir weiterhelfen.
In der Spalte Jahrgang auch wirklich nur den Jahrgang (ohne Tag und Monat)? Zuordnung Feldname und Spalte alle korrekt? Bei nicht benötigten Feldern das Feld für die Spalte geleert? Oben links bei Trennzeichen ein ; eingetragen?