Zusatzgewichte am KK-Schaft

  • Sind seitlich am Schaft anzubringende Zusatzgewichte (z.B. Anschütz 2013-U82) an einem KK-Schaft nicht (mehr) erlaubt, da sie die zulässige Gesamtbreite des Schaftes von 60mm überschreiten?

    Bei der gestern stattgefundenen LM KK100m in Hamm (WSB) wurde dieses bei der Waffenkontrolle bei einem Schützen moniert. Die Gewichte dürften nur in den zulässigen Außenabmessungen des Schaftes untergebracht werden.

    Ist das bei KK neu?

  • Hallo Hansaxel, wenn dann braucht er eine aktuelle ...

    Aus den Regelungen geht es m.E. nicht ganz hervor, da 1.5.4 nicht gilt und das Bild für die Zusatzgewichte am KK-Gewehr "irgendwie so im Raum der SpO schwebt".

    Aber in Bereich 9 findet sich folgender Eintrag:

    Laufbeschwerung < oder gleich 60 mm (analog zu 1.5.4 ??) und unter der Laufachse.

    Damit wären die abgebildeten Gewichte doch eh nicht mehr zulässig, oder?

    Viele Grüße

    Holger

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Es muss ja mal erlaubt gewesen sein, da diese 2013 Anschütz-Schäfte ja mal im Handel erhältlich waren.

    Laufbeschwerung greift hier nicht, da die Gewichte ja am Schaft und nicht am Lauf sind.

    1.5.4 greift nicht, da für Lg und Gk

    Bei der Tabelle in Kapitel 9 wird von der maximalen Auflagenbreite gesprochen, nicht vom Schaft.

    Ich bin verwirrt.

  • Es gibt keine maximale Schaftbreite beim KK, und damit auch nicht bei 100 m. Beim Auflageschießen darf lediglich die Auflagebreite am Schaft maximal 60 mm betragen. Die in 1.5.4 genannten 60 mm Schaftbreite beziehen sich auf Luftgewehr und GK-Standardgewehr. Der Waffenkontrolleur lag falsch.

  • Wenn ich richtig informiert bin, handelt es sich um die Breite des Auflageschaftes die sich auf die 60 mm beziehen.

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec E Auflage :)

  • Es muss ja mal erlaubt gewesen sein, da diese 2013 Anschütz-Schäfte ja mal im Handel erhältlich waren.

    Laufbeschwerung greift hier nicht, da die Gewichte ja am Schaft und nicht am Lauf sind.

    1.5.4 greift nicht, da für Lg und Gk

    Bei der Tabelle in Kapitel 9 wird von der maximalen Auflagenbreite gesprochen, nicht vom Schaft.

    Ich bin verwirrt.

    Da irgendwann mal irgendwas erlaubt war bedeutet ja nicht daß es für die Zukuft immer gestattet ist.

    Die 1.5.4 beschreibt nicht nur die Maße von LG und GK-Standardgewehr sondern auch die Maße der zulässigen Zusatzgewichte am KK Gewehr, einfach mal weiter runterscrollen.

    Die Zusatzgewichte um die es hier geht waren und sind weiterhin zulässig. Die Leute bei der Waffenkontrolle liegen hier falsch. Schade daß hier seitens der Wettkampfleitung Leute eingesetzt werden bei welchen es hinsichtlich der Kenntnis der SpO offensichtlich mangelt.


    Bei der LM in Hessen gestern wurde übrigens ein Teilnehmer beim KK Liegendkampf aufgrund des Verstosses gegen selbige Regel (1.5.4) nach dem durchgeführten Wettkampfes disqualifiziert. Unmittelbar vor dem wegpacken der Gewehre fiel der Standaufsicht ein am Schaft angebrachtes Zusatzgewicht auf das wohl ausserhalb der zulässigen Maße war. Entweder war es bei der Waffenkontrolle noch nicht montiert oder es wurde in mangelnder Kenntnis der SpO übersehen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Königstiger (10. Juni 2024 um 21:08)

  • Auch bei meinem KK-Gewehr habe ich die von MIZZ105 abgebildeten Zusatzgewichte angebracht und wurde bei der kürzlichen LM von der Standaufsicht nach Beendigung des Schießens darauf hingewiesen, dass diese nach einer angeblichen TK-Mitteilung nicht zulässig wären und ich diesbezüglich bei der DM aufpassen sollte. Konsequenzen oder gar Disqualifikation gab es keine.

    Zur Klärung des Sachverhalts kann natürlich wieder nur die allgemein bekannte teils widersprüchliche Sportordnung herangezogen werden. Nach längerem Studium komme ich betr. Auflageschießen zu folgendem Ergebnis:

    Eine diesbezügliche TK-Mitteilung zu genau diesem Thema ist mir nicht bekannt.

    Nach Rz. 9.7 der SpO 2024 Teil Auflage gilt „bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen … für das Auflageschießen Teil 1 der SpO. Abweichungen davon sind in Teil 9 geregelt“.

    Nach Rz. 1.5.4 der SpO 2024 Teil Regeln für Gewehr, die nur für LG und GK gilt, ist die Schaftbreite des Vorderschafts (Buchst. I) auf 60mm begrenzt; gilt demnach nicht für KK.

    Der am Ende der Tabelle befindliche Hinweis, dass „sämtliche Zusatzgewichte innerhalb der Schaftabmessungen liegen müssen“ kann dann ja wohl auch nicht für KK gelten; wobei das Wort Zusatzgewichte in der Tabelle überhaupt nicht vorkommt.

    Erst am Ende der Rz. 1.5.4 enthält die Zeichnung unter der Überschrift „Zusatzgewichte am KK-Gewehr“ den Hinweis, dass „am Vorderschaft angebrachte Zusatzgewichte nicht weiter als 90 mm nach unten unter die Laufachse … reichen dürfen“.

    Die von MIZZ105 abgebildeten und auch von mir verwendeten Zusatzgewichte befinden sich aber oberhalb der Laufachse. Ob sie damit unzulässig sind, weil nach dem o.e. Hinweis diese nur unterhalb der Laufachse sein dürfen (??), wäre eine Interpretationsfrage, die unterschiedlichen Auslegungen seitens der Kampfrichter wieder mal Tür und Tor öffnet.

    Eine weitere Verwirrung könnte die Tabelle im Teil 9 stiften, nach der bei den Regelnummern 1.36 (KK100m) und 1.41 (KK50m) die Rede davon ist, dass „Laufbeschwerungen“ nur bis <= 60mm unter Laufachse reichen dürfen. Aber Laufbeschwerungen sind was völlig anderes als die in Rz. 1.5.4 erwähnten Zusatzgewichte.

    Mein Fazit: Hundertprozentige Klarheit liefert die SpO leider mal wieder nicht. Oder was sagen die im Forum vertretenen Kampfrichter eigentlich dazu?

  • Die von MIZZ105 abgebildeten und auch von mir verwendeten Zusatzgewichte befinden sich aber oberhalb der Laufachse. Ob sie damit unzulässig sind, weil nach dem o.e. Hinweis diese nur unterhalb der Laufachse sein dürfen (??), wäre eine Interpretationsfrage, die unterschiedlichen Auslegungen seitens der Kampfrichter wieder mal Tür und Tor öffnet.

    Moin,

    bin kein Kampfrichter, aber im Punkt 1.5.5 der Sportordnung steht auch noch: "Festlegungen für alle Gewehre..... Laufgewichte sind inner-
    halb eines Radius von 30 mm von der Mitte des Laufes erlaubt". Demnach wäre es egal, ob die Laufgewichte oben oder unten, links oder rechts montiert sind, allerdings müssen sie halt so klein sein, daß die 30mm von der Laufmitte nicht überschritten werden....

  • Wohl war, Obelix,

    aber am Vorderschaft (nichtg am Lauf) angebrachte Zusatzgewichte sind keine Laufgewichte, somit dürfte 1.5.5 in Leere gehen.

  • Es gibt einige neue TK-Infos (heute noch nicht auf der DSB-Homepage), u.a. zu Lauf- und Zusatzgewichten.

    TK 2025-01_01_Zusatzgewichte.pdf

    Sind seitlich am Schaft anzubringende Zusatzgewichte (z.B. Anschütz 2013-U82) an einem KK-Schaft nicht (mehr) erlaubt, da sie die zulässige Gesamtbreite des Schaftes von 60mm überschreiten?

    Diese Frage lässt sich m.E. immer noch nocht eindeutig beantworten. Ich habe meine sicherheitshalber entfernt und meine Zusatzgewichte zwischen Schaft und Mündung entsprechend erhöht.

  • Sind seitlich am Schaft anzubringende Zusatzgewichte (z.B. Anschütz 2013-U82) an einem KK-Schaft nicht (mehr) erlaubt, da sie die zulässige Gesamtbreite des Schaftes von 60mm überschreiten?

    Bei der gestern stattgefundenen LM KK100m in Hamm (WSB) wurde dieses bei der Waffenkontrolle bei einem Schützen moniert. Die Gewichte dürften nur in den zulässigen Außenabmessungen des Schaftes untergebracht werden.

    Ist das bei KK neu?

    Ja, diese Gewichte sind nicht mehr zulässig, die sind breiter als 60 mm. Ich hab die bei der DM auch abschraubten müssen, GK Freie Waffe. Steht so unter 1.5.1 der Sportordnung.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Verstehe ich das richtig?

    Klebegewichte z.B. aus dem Bereich der Autofelgen,
    die mit doppelseitigem Klebeband befestigt werden sind erlaubt.
    Diese können ja nicht mit der Hand gelöst werden, sondern müssen mit einem Werkzeug
    gelöst werden, wenn sie entfernt oder verschoben werden sollen.

    Ich darf sie nicht aussen am Schaft ankleben, weil sie innerhalb der Schaftabmessungen
    angebracht werden müssen.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Verstehe ich das richtig?

    Klebegewichte z.B. aus dem Bereich der Autofelgen,
    die mit doppelseitigem Klebeband befestigt werden sind erlaubt.
    Diese können ja nicht mit der Hand gelöst werden, sondern müssen mit einem Werkzeug
    gelöst werden, wenn sie entfernt oder verschoben werden sollen.

    Ich darf sie nicht aussen am Schaft ankleben, weil sie innerhalb der Schaftabmessungen
    angebracht werden müssen.

    Oder andersrum,... du darfst diese auch aussen an den Schaft kleben solange sie sich innerhalb der maximalen Schaftabmessungen befinden.