Was sagen denn das Regelwerk dazu?
Kennt das jemand außer Carcano?
Hier ist meine etwas längere Antwort an Hansaxel, die ich offline vorbereiten musste:
Es dürfte hier für den Zugang das Beste und Richtigste sein, die Sache vom letzten Stand ausgehend rückwärts zu betrachten.
Und das können wir durchaus mit den eigenen (Abschieds-)Worten der aufgelösten Abteilung Ligasport tun. Diese Abteilung bestand aus zwei Bundesligamannschaften, die sich am Ende einen Verein hielten; nicht etwa umgekehrt (so jedenfalls de facto, nicht de iure). Sie hatte sich auch im wesentlichen selbst zu finanzieren. Liest man genau, und vor allem die äußerst aussagekräftigen Aussagen im unsichtbaren Fettdruck zwischen den Zeilen, so wird vieles klar(er):
"Nach der Sitzung des DSB Generalvorstands Anfang Mai und der ersten offiziellen Meldung des DSB zu unserer Lizenzübertragung, hatten wir einen Einspruch bei der ersten Instanz des DSB eingelegt.
Dazu haben wir am 17.06.2025 eine Einschätzung der 1. Instanz erhalten, die uns das letzte Stück Hoffnung auf einen Start in der kommenden Saison genommen hat. Daraufhin haben sich der Vorstand des Vfl Veitsbronn und Vertreter unserer Mannschaft am 22.06.2025 getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Schweren Herzens haben wir uns dafür entschieden, in Anbetracht aller Konsequenzen für die gesamte Bundesliga, alle Schützen und alle beteiligten Vereine, den Einspruch fallen zu lassen.
Damit endet die Geschichte einer Bundesliga-Gründungsmannschaft & ein Kampf für die Schützen, der seit vier Jahren andauert.
Wir möchten uns hiermit auch für die Bemühungen, den Willen und die Kooperation des DSB bedanken und bedauern die vehemente Vorgehensweise und die Quertreiberei des Bayerischen Sportschützenbundes und das jetzige Ergebnis zutiefst."
Soweit das Zitat aus der Website.
Die Beendigung/Auflösung der "Abteilung Ligasport" war bereits am 15.02.2025 als TOP 9 für die Hauptversammlung des Schützenvereins Petersau angekündigt worden und wurde dann am 15.03.2025 von der Mitgliederversammlung des Vereins (§ 14 I 3 der Satzung) antragsgemäß beschlossen. Die Ligaabteilung hatte es also nicht vermocht, bis zu der erst im Mai erfolgenden Entscheidung des Gesamtvorstandes des DSB zu warten, um sich die Option einer etwa notwendigen vorläufigen Fortsetzung offenzuhalten - bemerkenswert. Mutet so prima facie nach einem Fall von "selber schuld" an...
Nun zum Vereinsumfeld: Petersaurach ist ein mittleres Dorf (2000+ Einwohner), im brandenburgisch-lutherischen Mittelfranken. Es gibt eine Kirche und eine Volksschule. Gewerbefleiß wird durch eine Kunststofffolienfabrik repräsentiert.
Durch einen Bahnhaltepunkt ist es qua Kleinbahn Wicklesgreuth-Windsbach mit der Zivilisation verbunden, deren nächstes Oberzentrum Ansbach ist. Ein Blick in Google Maps auf Petersaurach zeigt, dass man da nicht unbedingt tot überm Zaun hängen möchte; berühmtestes Gemeindemitglied war eine (angebliche) Hexe im Jahre 1594. Wikipedia weiß: "Für Ortskundige gilt vor allem die Kirchweih in Petersaurach mit der Wahl der Kärwasau (fränkisch für Kirchweihsau) als besondere Attraktion." Wohl deshalb gibt es dort jetzt wenigstens schnelles Glasfaser-Internet.
Ja, und am Ortsrand gibt es einen Schützenverein mit kleinem Schützenhaus (12 reine Druckluftwaffenstände; na ja, und ein Lichtgewehrstand) und 190 Mitgliedern bei einem Jahresbeitrag von stolzen 65 €, Aufnahmegebühr sind geradezu prohibitiv abschreckende 20,- €. Aber der Ortsrand ist eigentlich überall nicht weit weg.
Und wenn man einen längeren Blick in die - schlecht geschriebene und schwer verständliche - Ligaordnung wirft, dann stellt man fest, dass die entscheidenden Bestimmungen innerhalb dieser die folgenden sind:
Ziffer 3.1 Satz 2: "Die Übertragung einer Bundesliga- bzw. Regionalligalizenz auf einen anderen Verein ist nicht möglich."
Ziffer 3.7, über Ausscheiden aus den Ligen und Abmeldung durch den Verein, darin u.a. Satz 4: "Scheidet die Mannschaft eines Vereins freiwillig aus der Ligaorganisation aus gilt sie als aufgelöst."
Ziffer 4.8 regelt die Möglichkeit von Einsprüchen, und Entscheidungen des Gesamtvorstandes sind davon (natürlich) sowie nicht erfasst. Das weitere Vorgehen hier regelt sich mithin nicht nach Unterziffer 4.8.3, sondern direkt nach Sazung und Rechtsordnung des DSB. Es also wäre vielmehr das DSB-Gericht 1. Instanz direkt (ohne vorangehenden Einspruch) anzurufen, was die Petersauer auch getan haben.
Was dann geschah, ist in dem Zitat zu Anfang dieses Postings zwar etwas schief und gefärbt, aber dennoch rekonstruierbar beschrieben. Die Petersauer hatten geglaubt, angesichts der Ermutigung durch den verstorbenen Gerhard Furnier, und angesichts des Vorschlags des Ligaausschusses, wo Furniers Geist noch wehte, für eine für das Projekt notwendige Änderung der Ligaordnung, werde die nach Ziffer 2.1 Satz 2 der Ligaordnung, § 4 Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 3 b) der DSB-Satzung erforderliche Beschlussfassung des Gesamtvorstandes als des dazu berufenen zweithöchsten Organs des DSB nur noch eine unproblematische Formsache sein, ein Abnicken halt.
Und genau diese Erwartung erwies sich als falsch.
Eine Anrufung der Delegiertenversammlung als obersten DSB-Organs wäre noch möglich gewesen (§ 14 Abs. 2 a) und Abs. 5 b)), wobei es fraglich ist, ob die Petersauer zunächst einen Antragsberechtigten dafür gefunden hätten, und dann das erforderliche 2/3-Quorum für die Überstimmung des Gesamtvorstandes.
Die Rolle und Zuständigkeit des stattdessen angerufenen Rechtsorgans, nämlich des DSB-Gerichts 1. Instanz, ergibt sich aus § 15 Abs. 8 c) der DSB-Satzung und § 5 Abs. 3 der DSB-Rechtsordnung.
Und dieses DSB-Gericht 1. Instanz hatte nun durch den Vorsitzenden einen schriftlichen Hinweisbeschluss erlassen (gestützt auf § 9 Abs. 18, § 11 Abs. 10 der Rechtsordnung), und dargelegt, warum es die Klage schon in limine für gänzlich aussichtslos halte. Über die genauen Gründe schwiegen sich die Petersauracher freilich (wohlweislich) aus und warfen stattdessen Nebel, wobei sie bemerkenswerterweise auch einige Versatzstücke des BSSB in ihren Text aufnahmen (s.o.).
Es ist aber tatsächlich einfach zu verstehen (traurigerweise), wenn man das Obige gelesen hat. Letztlich wurzelt das in der Gewaltenteilung im DSB, und im Fehlen einer rechtsverbindlichen Selbstbindung des Gesamtvorstandes im konkreten Fall.
Wäre Furnier noch am Leben gewesen, wäre die Sache vielleicht, ja wahrscheinlich vorher im Gesamtvorstand anders ausgegangen; mit ihm legte sich keiner gerne an, auch nicht der BSSB.
Carcano