Hallo, eine kurze Verständnisfrage.
Auf dem Weg zum Schießstand/Schützenverein müssen Waffe und Munition getrennt voneinander gelagert werden, nicht zugriffsbereit, nicht geladen, nicht schussbereit. Also am besten im Kofferraum. Ich kenne es von Kollegen so, dass sie meist eine Tasche mit Munition und sonstigen Materialien haben und separat eine weitere Tasche oder einen waffenkoffer mit der Waffe dabei haben.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn man eine Tasche benutzt (zB Waffentasche von DÖRR), welche verschiedene Segmente hat, die einzeln abschließbar sind. Darf man dann in der einen Tasche die Waffe und Munition transportieren? Natürlich in unterschiedlichen „Abteilungen“ der Tasche und jeweils separat mit Vorhängeschloss verschlossen.
Denn so wären ja Waffe und Munition voneinander getrennt. Oder ist das rechtlich nicht korrekt?
Vielen Dank schon mal