Transport Waffe/Munition

  • Hallo, eine kurze Verständnisfrage.

    Auf dem Weg zum Schießstand/Schützenverein müssen Waffe und Munition getrennt voneinander gelagert werden, nicht zugriffsbereit, nicht geladen, nicht schussbereit. Also am besten im Kofferraum. Ich kenne es von Kollegen so, dass sie meist eine Tasche mit Munition und sonstigen Materialien haben und separat eine weitere Tasche oder einen waffenkoffer mit der Waffe dabei haben.

    Wie sieht es rechtlich aus, wenn man eine Tasche benutzt (zB Waffentasche von DÖRR), welche verschiedene Segmente hat, die einzeln abschließbar sind. Darf man dann in der einen Tasche die Waffe und Munition transportieren? Natürlich in unterschiedlichen „Abteilungen“ der Tasche und jeweils separat mit Vorhängeschloss verschlossen.
    Denn so wären ja Waffe und Munition voneinander getrennt. Oder ist das rechtlich nicht korrekt?
    Vielen Dank schon mal

  • Also müssen Waffe und Munition NICHT getrennt voneinander gelagert werden während dem Transport? Weshalb hat sich dies denn so "streng" eingebürgert? Im Schützenverein haben sehr viele 2 separate Taschen für Munition und die Waffe jeweils.

    Obwohl dies ja eher umständlich ist, 2 Taschen/Koffer dabei zu haben.

  • Sie sind doch getrennt voneinander - die Munition befindet sich nicht in der Waffe. Das Gesetz definiert nicht wie weit die Trennung gehen muß. Getrennt ist die Munition sobald sie nicht sich in der Waffe befindet.

    Alles Weitere ist entweder schlechte Sachkundeausbildung, oder Vorsicht vor übergriffigen Handlungen der Exekutive die bisweilen auch nicht so ganz sattelfest in Waffenrecht ist und erstmal eine angeblich nicht vorhandene Trennung bei einer Kontrolle monieren könnte.

  • Ich weis nicht woher das kommt. Evtl. war das mal so geregelt. Bei mir im Verein sind auch einige die das behaupten. Ist aber nicht so.
    Siehe den Link!

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • Ich weis nicht woher das kommt.

    Der Deutsche interpretiert sehr gerne in Gesetze und Verordnungen rein, was er "für Vernünftig" hält.

    Wir müssen hier allerdings auch ein paar Unterschiede machen, in welchem Verband man sich gerade schießtechnisch befindet.

    Im DSB sind - beim Wettkampf - volle Magazine verboten, meist darf auf Anweisung das eine ausgepackte Magazin auch nur mit 5 Schuss geladen werden. Laden heißt hier also: Leeres Magazin befüllen und Waffe danach schussbereit machen.

    Beim BDS (und sicher auch in anderen eher dynamischen Verbänden) wird es sogar gern gesehen, wenn man mit 10 bereits entsprechend gefüllten Magazinen auf den Stand begibt und die auch alle auspackt - das spart nämlich Zeit. Beim BDS ist die Vorbereitungszeit nämlich in der Regel viel knapper und dadurch hektischer als beim DSB.

    "Getrennt" bedeutet, wie oben MiGoe vollkommen richtig schrieb, einfach außerhalb der Waffe.
    Wahrscheinlich auch nicht in an der Waffe angebrachten Magazintaschen, wie sie z.B. bei Jägern beliebt sind - wobei das wieder MEINE Interpretation ist, die man sicher auch anders sehen kann.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Also müssen Waffe und Munition NICHT getrennt voneinander gelagert werden während dem Transport? Weshalb hat sich dies denn so "streng" eingebürgert? Im Schützenverein haben sehr viele 2 separate Taschen für Munition und die Waffe jeweils.

    Obwohl dies ja eher umständlich ist, 2 Taschen/Koffer dabei zu haben.

    Warum sich der Quatsch eingebürgert hat?

    Weil kaum ein Schütze mal selbst im Gesetzestext nachliest, sondern sich auf die hanebüchenen Latrinenparolen von "Experten" im Verein verlässt. Es ist unglaublich, was für ein Mist da teilweise kolportiert wird.

    Da werden munter Vorschriften aus dem WaffG von 1972 mit völlig frei erfundenen Auslegungen vermischt, etc. etc. ...

    Daher immer mein Rat an Neumitglieder: Vertieft das, was ihr in der Sachkunde lernt, in Eigenregie, indem ihr selbst den Gesetzestext incl. Verordnung und Verwaltungsvorschrift lest.

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Daher immer mein Rat an Neumitglieder: Vertieft das, was ihr in der Sachkunde lernt, in Eigenregie, indem ihr selbst den Gesetzestext incl. Verordnung und Verwaltungsvorschrift lest.

    Das nützt allerdings wenig, wenn die Lesenden keine Verstehenden sind.

    Bezüglich des letzten Klopses, den die innenministerialen Volljuristen (wahrscheinlich voll = komplett straff durch gewohnheitsmäßige Incorporation von C2H5OH) verzapft haben, nämlich dem Text nach fast alle bisher freien Druckluftwaffen erlaubnispflichtig zu machen: Da haben selbst Sportschützen, die von sich behaupten, promovierter Informatiker zu sein, behauptet, das wäre Quatsch. (Natürlich ist es Quatsch, aber nicht wegen des Textes, sondern wegen des erklärten Willens des Gesetzgebers). Gesetze lesen und verstehen ist nun mal nicht jedem gegeben, selbst Doktoren in MINT-Fächern nicht. Was mich am aktuellen Bildungssystem weiter zweifeln lässt.

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  • Bei der Schulung für Standaufsichten (BSSB), der ich beiwohnen durfte, wurde dem überwiegend jungem Publikum vom Referenten empfohlen, beim Transport von Diabolos, doch das originale Klebebändchen wieder um die Blechdose zu wickeln. What?

    Ich hab ihn dann mal rüber gerufen und diesbezüglich befragt. Anwort "....um der Exekutive im Fall einer Kontrolle so wenig Angriffspunkte wie möglich zu geben". Das Diabolos nicht mal "Munition" gelten, hat er wohl vergessen.

    Viele Legalwaffenbesitzer leiden an latenter Paranoia und pfegen den "Vorauseilenden Gehorsam". Das äußert sich dann in den vogelwildesten Ausführungen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Zur Ausgangsfrage ist hier alles erklärt.

    Und so wird das auch in der Polizeiausbildung gelehrt und im Dienst praktiziert. Und für die Spitzfindigen: Sinn und Zweck ist es, dass man nicht mit zwei oder drei Handgriffen eine schussbereite Waffe in der Hand halten können soll.

  • Wobei sogar die drei Handgriffe aus einem anderen Kontext entnommen sind. Bei Schusswaffen ist ausschließlich von nicht schussbereit und einem verschlossenen Behältnis die Rede. Alles was darüber hinausgeht, erspart einem aber im Fall der Fälle unnötige Diskussionen :)

  • [1] Wobei sogar die drei Handgriffe aus einem anderen Kontext entnommen sind.

    [2] Bei Schusswaffen ist ausschließlich von nicht schussbereit und einem verschlossenen Behältnis die Rede.

    [1] Ja, das stimmt. Nämlich aus dem Kontext der Erlaubnisfreistellung nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG, die drei Sekunden und drei Handgriffe dann genannt in der Ziffer 13.3.3.2 der WaffVwV, welche sie wieder aus der Gesetzesbegründung der BT-DRs. 16/8824 S. 32 f. entlehnte

    [2] Jein bis nein. ;) Die oben genannte 3-3-Regelung gilt dann, wenn Schusswaffen in einem unverschlossenen Behältnis transportiert werden, siehe WaffVwV. Die bloße zugeschnappte Aktentasche oder das Aktenköfferchen, das lediglich durch 2 Schnallen geschlossen ist, ebenso die Einkaufs- Tragetasche, Umhängetasche oder der Rucksack (bei letzterem kann man dann noch herumargumentieren mit Schnallen, Knoten und Schlösschen) müssen dieser Regelung entsprechen. Wenn dagegen das Transportbehältnis bereits verschlossen ist, kommt es auf diese Regel gar nicht mehr an, denn dann ist die Schusswaffe ohnehin nicht mehr zugriffsbereit.

    Nur diese letztgenannte Vereinfachung ist der Grund, dass gelegentlich unter Schützen (und natürlich ebenso auch unter anderem Waffenbesitzern) es empfohlen wird, das Transportbehältnis auch noch sicher zu verschließen. Gesetzlich gefordert ist das aber nicht von vornherein und nicht ohne weiteres. Im (während der Fahrt von innen nicht erreichbaren) Kofferraum des Pkw in eine Decke eingewickelt würde auch reichen.
    Das ist aber schon seit dem Jahr 2003 bekannt, unzählige Male so veröffentlicht worden, und ständige Rechtsauffassung aller derer, die das Waffenrecht kennen. Mit einer der ersten, die die Rechtslage (damals in Zusammenarbeit mit dem Forum Waffenrecht) klar dargelegt haben, war der Deutsche Schützenbund.

    Carcano

    2 Mal editiert, zuletzt von Carcano (9. September 2025 um 12:14)

  • Was auch immer genau ein "Handgriff" sein mag, und wie genau der sich vom vorherigen und nächsten abgrenzt...

    Letztlich isses ganz einfach: Die Exekutive will ihre Waffe im Zweifel schneller im Anschlag auf Dich haben als Du Deine auf sie. Deshalb auch die wilden Magazinkapazitätsbeschränkungen. Man hofft auf mehr Magazinwechselpausen wenn es zum Schußwechsel kommt. Die Exekutive hat panische Angst vor Legalwaffenbesitzern, denn denen ist ja von nem halben Dutzend Behörden bescheinigt nicht über den Weg zu trauen...

    Und beim Bund wurde im Grundwehrdienst jedem verantwortungslosen Vollidioten ein Fullauto-G3 in die Hand gedrückt, gerne auch mit scharfer Mun.

  • Ich weis ja nicht wann ihr beim Bund wart. Bei mir -- 5 Schuß übergeben, 5 Schuß übernommen - laden - ein Schuß Einzelfeuer - Feuer ... 5x ... und zurück ins Bettchen :)

    Feinwerkbau P8X

    SigSauer P 226 X-Six Club 30

    Pardini SP22 High-Tech in grün :D

    Ruger 10/22

  • Letztlich isses ganz einfach: Die Exekutive will ihre Waffe im Zweifel schneller im Anschlag auf Dich haben als Du Deine auf sie. Deshalb auch die wilden Magazinkapazitätsbeschränkungen. Man hofft auf mehr Magazinwechselpausen wenn es zum Schußwechsel kommt. Die Exekutive hat panische Angst vor Legalwaffenbesitzern, denn denen ist ja von nem halben Dutzend Behörden bescheinigt nicht über den Weg zu trauen...

    Und beim Bund wurde im Grundwehrdienst jedem verantwortungslosen Vollidioten ein Fullauto-G3 in die Hand gedrückt, gerne auch mit scharfer Mun.

    Schusswechsel mit Sportschützen? Schneller im Anschlag? Panische Angst vor Sportschützen, denen man nicht über den Weg traut? Halbes Dutzend Behörden - soviele - welche sollen das sein? Und dann verantwortungslose Vollidioten im Wehrdienst? Was für ein Menschenbild!

    Wir sprechen über den verantwortungsvollen Transport von SPORTwaffen durch SPORTschützen, nicht über Schusswechsel mit der Polizei in Wildwestmanier - schneller im Anschlag - und dafür erforderliche Magazinkapazitäten.

    Ich frage mich wirklich, was ein Außenstehender denkt, wenn er solche Posts in einem Sportschützenforum liest. Das ist genau die Tonart, die uns in der öffentlichen Wahrnehmung extrem schadet. Dabei wurde doch nur höflich angefragt, was genau beim Waffentransport zu beachten ist.

    Und gegenüber den anderen Forenteilnehmern: TROLL

    Nur meine bescheidene Meinung...

  • Schusswechsel mit Sportschützen? Schneller im Anschlag? Panische Angst vor Sportschützen, denen man nicht über den Weg traut? Halbes Dutzend Behörden - soviele - welche sollen das sein? Und dann verantwortungslose Vollidioten im Wehrdienst? Was für ein Menschenbild!

    Wir sprechen über den verantwortungsvollen Transport von SPORTwaffen durch SPORTschützen, nicht über Schusswechsel mit der Polizei in Wildwestmanier - schneller im Anschlag - und dafür erforderliche Magazinkapazitäten.

    Ich frage mich wirklich, was ein Außenstehender denkt, wenn er solche Posts in einem Sportschützenforum liest. Das ist genau die Tonart, die uns in der öffentlichen Wahrnehmung extrem schadet. Dabei wurde doch nur höflich angefragt, was genau beim Waffentransport zu beachten ist.

    Und gegenüber den anderen Forenteilnehmern: TROLL

    Nur meine bescheidene Meinung...

    Ironie zu verstehen ist leider nicht jedem gegeben .... :rolleyes:

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  • Die anderen Posts von ihm hast du nicht gelesen? Da entsteht schon ein sich verfestigender Eindruck. Nach meinem Eindruck hetzt der doch bei jeder Gelegenheit gegen jeden und alles, versucht ständig alles ins Lächerliche zu ziehen. Der Staat, die Exekutive, die Verbände, die Politiker, die Behörden - alles Versager.

    Ironie oder Satire sieht bei mir anders aus.