Das blaue Zitat in Wilhelms Posting ist aufschlussreich. Gerade jetzt in den Jubiläumstagen. Es ist nämlich ein Blick zurück: DDR 1984 - und nicht Deutschland 2014.
Beiträge von Carcano
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Nachfragen gab es keine. Vielleicht sollten die Delegierten ja nur nicht beunruhigt werden, schließlich drohen für jeden nicht ausgestellten Sportpass 5000 Euro Ordnungsgeld.
Ach, das sind doch insgesamt gerade einmal 465.000,- Ordnungsgeld. So viel Geld hat der Verband in seiner Portokasse,
Carcano
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Auf Antrag des NWDSB-Präsidenten wird darüber abgestimmt, ob die Entscheidung des Präsidiums, die SSG aus dem Bezirk Bremerhaven-Wesermünde nicht zuzulassen ok ist. Erläuterungen zum Sachverhalt gibt es nicht. Abstimmung ergibt mehrheitliche Zustimmung zum Präsidiumsbeschluss.
Den verbandspolitischen Aspekt lasse ich mal außen vor, den kann mensch durchaus so und so sehen. Auch die Sichtweise des Präsidiums dazu ist durchaus nachvollziehbar. Ich habe erläutert, warum.
Der rechtliche Aspekt dagegen ist ziemlich klar. So konnte man es von Rechts wegen nicht machen. Und das bedeutet, dass einer der Effekte dieser Abstimmung (im übrigen hätten Delegierte ja dazu auch ums Wort bitten können) es ist, die HAFTUNG für die drohenden Ordnungsgelder (und de Prozesskosten) von den Präsidiumsmitgliedern abzuwenden, und dem Verband insgesamt aufzubürden. Ich denke, das war den Abstimmenden auch klar. Nun gut, wenn sie es so sehen...
Post scriptum:
Fals die Wettkampfpässe inzwischen noch nicht erteilt worden wären (was wir nicht wissen - kann jemand hier das verbindlich mit ja oder nein beantworten?), dann darf man gerne die Annahme in den Raum stellen, dass der Anwalt des verfügungsklagenden Bezirksschützenverbandes unmittelbar nach der Delegiertenversammlung den bis dahin sinnvollerweise aufgeschobenen Vollstreckungsauftrag erhielt...
Aber auch das muss allen Delegierten bewusst gewesen sein, die sind ja nicht dumm. -
So grob geschätzt lag der Schnitt u65, ich vermute mal irgendwo zwischen 55 und 60
Mhmm. Also wie das durchschnittliche DSB-Wettkampfniveau auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene.

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Erst danach können Sach- und Finanzentscheidungen getroffen werden, die gut
vorbereitet und transparent für jeden sein müssen.Man beachte die präzise Formulierung. Nicht ausgeschlossen - ganz bewusst - sind Personalentscheidungen.
Im weiteren Text hat Wilhelm zwar diese dann genannt,, aber nur in Form "hektischer" (will wohl heißen: übereilter, undurchdachter) Personalentscheidungen. Wer sagt, dass es _solche_ wären?
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Update hierzu:
a) (Aus einem anderen Thread, in WO):
Auch wenn das jetzt nicht der stellare Erfolg war, so zeigt deine Erfahrung doch, dass der Landessportausschuss solche Vorschläge ernst nimmt und sich mit ihnen inhaltlich auseinandersetzt. Die Bürokratie ist etwas kafkaesk, man kann aber damit umgehen.
Sehr interessant ist dein Hinweis, dass es wohl psychologisch zwei Kategorien von Liste-B-Disziplinen zu geben scheint:
- solche, die schon existente DSB-Disziplinen abwandeln, oder bereits auf Bundesebene vorhandene Platzhalter (aus der ziemlich reichhaltigen Disziplinentabelle) nun landesverbandlich ausfüllen,
- und solche, die etwas ganz Neues bringen.b) Auch ich habe inzwischen Antwort vom Landessportleiter meines Verbandes. Man will wohl auch die DSB-Einteilung zukünftig (2015 ist zeitlich zu knapp, wegen Ausschreibung) für die eigene Liste-B-Ordonnanzgewehrdisziplin des Verbandes übernehmen (30 Schuß liegend freihändig). Das ist meines Erachtens vernünftig.
Ob man auch die Schweden-Diopter ganz rausgekickt kriegt, weiß ich nicht. Die alten Herren (das sind die Ordonnanzgewehrschützen im DSB ja zu 75% oder 80%) werden wohl ungern darauf verzichten wollen. Oder, so jetzt meine Überlegung, man ließe solche Diopter auf Landesebene für die Liste-B-Disziplinen generell zu (also auch Wyss-Diopter für Schweizer G 11 und K 31, Wehrmannsdiopter für G 98, Parker-Hale-Einsätze für Lee-Enfield). Viele Sportschützen an der Basis wären dafür, es würde mehr Chancengleichheit schaffen, und wer das nicht mag, kann ja immer noch die Disziplin "offene Visierung" schießen. So wären alle zufriedener.
Carcano
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Daher bleibt mir nur das Auto und das sind selst da für mich von Bremerhaven aus immernoch 2 Stunden nach Hamburg und zwischen 75 und 90 Minuten nach Bassum, je nach verkehrsaufkommen.
Danke für die Korrektur. Dann macht der Unterschied eh' nichts aus.Carcano
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Anfang des Monats hat Jürgen, weil die gefahr besteht das der Bezirksschützenverband aus dem NWDSB ausgeschlossen werden könnte, beim NDSB angefragt ob sie den Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde evtl aufnehmen würden.
Die Antwort soll negativ ausgefallen sein.
Um einen Ausschluss dürfte es hier nicht gegangen sein. Schau' mal in § 5 der Aufnahmeordnung (Anhang zur Satzung) des DSB. Sehr aufschlussreich.
Es war umsichtig und richtig (im Interesse aller Mitglieder), sich durch die Anfrage auch eine solche *Option* offen zu halten. Die Ablehnung war notwendig und erwünscht (!), siehe die DSB-Bestimmung.Zitat
Wer soll denn die Fahrtkosten zahlen? 2 Stunden Anfahrt um in HH dann möglicherweise die LM zu schießen? Ohne mich
a) Die Fahrtkosten sollen dieselben zahlen, die sie auch jetzt zahlen. Je nach dem - das war hier ja schon einmal verglichen worden - sind das Verein, oder die einzelnen Schützen, oder die Kaderkasse, und es gibt noch viele Mischformen, zum Beispiel getrennt nach Jugend und Erwachsenen, oder unterschieden nach dem Level der Meisterschaften.b) Von Bremen nach Bassum sind es eine halbe Stunde, von Bremen nach Hamburg 1 Stunde (jeweils mit der Bahn). In den meisten Landesschützenverbänden im DSB sind die Anreisewege bei Landesmeisterschaften für die Mehrzahl der SchützInnen deutlich länger. Wem eine Stunde Anfahrt für eine Landes(!)meisterschaft zu lang wäre, der kann sich auf Traditionsschützenfeste und Wetttrinken beschränken und wird es wohl auch tun. Das ist ja legitim. Der ist dann eben kein Sportler.
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Im übrigen ist vieles möglich. Man muss auch mal außerhalb der seit 50 Jahren eingefahrenen Karrengeleise denken, wenn man zukunftsfähig bleiben will, und ich denke, dass Jürgen Wintjen bereit dazu ist.
Zum Beispiel ist niemandem in der Außenwelt einsichtig, warum die Freie und Hansestadt Hamburg einen eigenen "Landesschützenverband" hat oder haben muss, die Freie und Hansestadt Bremen aber nicht. Was soll das?
Wenn man ohnehin schon einige Sachen neu mischen und neu aufstellen muss: warum denn nicht einen "Hanseatischen Schützenverband" umbilden, bestehend aus Hamburg (wie bisher), Bremen und Lübeck? Wäre aus meiner Sicht durchaus sachgerecht. -
Karl soll gerne eine Antwort bekommen, ich war ja erst einmal sehr knapp oben. Es gibt waffenfreundliche und es git ausgesprochen waffenfeindliche Landesverbände im DSB. Der NSSV und der NWSB gehören zu letzteren.
Der DSB hat seit 2002 einen bewundernswerte Schulterschluss mit den anderen schießsportlichen Dachverbänden gehalten und hat große Solidarität gezeigt. Dies würde aufs äußerste gefährdet, wenn die o.g. Fraktion innerhalb des DSB noch stärker würde: auch die süddeutschen Landesverbände wären damit nicht einverstanden. Ich zitiere mal, was ich in Waffen-Online schrieb:carcano schrieb am 06 Mai 2014 - 11:29:
Der Niedersächsische Sportschützenverband NSSV (einer der beiden im Lande Niedersachsen bestehenden DSB-Landesverbände, der andere ist der NWDSB, zu unterscheiden vom schleswig-holsteinischen NDSB) hat jetzt nach kommissarischer Zwischenzeit seinen neuen Präsidenten gewählt. Mit einer Zustimmung von 97 % wurde es der auch hier dem einen und anderen bekannte Axel Rott. Als Waffenrechtsreferent des NSSV ist er auch über seinen eigenen Landesverband hinaus bekannt.Jeder Landesverband des DSB hat seine eigene Aufstellung und Ausrichtung. Der DSB als Dachverband hat sich seit Ambachers Amtsübernahme sehr prononciert und klar für den legalen Waffenbesitz ausgesprochen und hat alle politischerseits betriebenen Versuche einer Spaltung in Klein- und Großkaliberschützen immer wieder energisch zurückgewiesen. Es ist ihm auch gelungen, alle seine Landesverbände im wesentlichen auf diesem gemeinsamen Kurs zu halten. Ohne die große Solidarität des DSB (und seines für Waffenrecht zuständigen Vizepräsidenten Jürgen Kohlheim) sähe es weit schlechter aus als heute. Die letzte große gemeinsame Aktion mit den anderen Schießsportverbänden war unsere gemeinsame - erfolgreiche - Klage gegen das Bundesverwaltungsamt.
Daher sollten wir jetzt alle auch dem NSSV eine glückliche Hand und gute Führung in der Zukunft wünschen. Und ich möchte zum Abschluss den neuen Präsidenten Axel Rott selbst zu Wort kommen lassen:
Zitat:
ZitatAls Highlight und ziemlich einmalig bezeichnete er die Seniorenarbeit des Kreisschützenverbandes. Die aktive Abteilung zählt derzeit über 250 Mitglieder. "Damit können wir gewaltig werben, weil wir einen Sport für Menschen anbieten, die andere Sportarten nicht mehr ausüben können. Als Schütze kann man nun mal auch mit 90 Jahren noch Leistungssport betreiben", sagte er.
Ihm ist aufgefallen, dass sich die Älteren und Kinder über Ehrungen besonders freuen. "Bei Landesmeisterschaften hat es mich oft gestört,
dass die Leistungsklasse auf Ehrungen relativ schnippisch reagiert, die Teilnehmer manchmal gar nicht mehr vor Ort sind", so Axel Rott. Er ermunterte die Schützen, das Lichtpunktschießen für Kinder ernstzunehmen.Ein Problem sieht Rott bei der Musik: "Es gibt Kreisschützenverbände, zum Beispiel Uelzen, da ist jeder fünfte Schütze ein Spielmann oder eine Spielfrau." Er wünsche sich, dass das Musikwesen auch in seinem Verband wieder in Gang kommt. "Weil es uns auch Freunde bringt, die dem Schießsport gegenüber sonst eher zurückhaltend sind."
(...)
"Es gibt ein paar Vorschriften, die habe ich so vorgeschlagen. Zum Beispiel verdankt Ihr mir die Tresorpflicht für Feuerwaffen. (...)" sprach Rott zu seinen Zuhörern.Quelle: http://www.wteser-kurier.de/region/verden_…rid,107150.html
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Die Worte "unter Garantie" und "Möglichkeit" schleßen einander aus. Man entscheide sich für das eine oder andere.
Ja, der NWDSB ist krank. Das lässt sich schwer bestreiten. Und ja, ich denke wir alle hier hoffen auf eine Genesung.
(Ein Merger des NWDSB mit dem NSSV dagegen wäre verheerend für den legalen Waffenbesítz und könnte auf mittlere und lange Sicht sogar zum Untergang des Schießsports in Deutschland führen).
Jetzt kommt es erst einmal darauf, ob es einer "neuen" Führungsriege gelänge, das Vertrauen der Bezirke und Vereine und einzelnen Mitglieder zurückzugewinnen und einige Ausgetretene zurückzuführen. Ich denke, es bestünde jedenfalls eine gute Chance dafür.
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Hier, Nordwest, ist was ich gerade vor 6.5 Stunden in einem anderen Forum schrieb:
1.
Der Verband hat in seinem Grundgefühl durchaus recht, finde ich. Es ist in der Tat unsolidarisch und untergräbt die Grundlagen des Schützenwesens in einigen (nicht allen) Landesverbänden, wenn die Traditionsschützen sich ausgliedern, weil sie nicht mehr zahlen wollen. Diese Trennung gibt es anderweitig ja auch schon (vgl. die Beispiele Sauerländer und Siegerländer Schützenbund).Nur- so, wie der NWDSB jetzt mit dem Problem umgeht, kann man es nicht machen; weder moralisch noch rechtlich geht das. Man darf nicht aktive Sportschützen dafür bestrafen (durch Sperre und Ausschluss vom Wettkampfbetrieb), dass sie aktiv und dem Verband treu bleiben wollen. Und ich denke, das wird sich auch auf die jetzt anhängige Hauptsacheklage auswirken.
2.
Noch eine vielleicht nicht unwichtige Anmerkung oder Erläuterung: es gibt grundsätzlich zwei Wege, ein bestehendes oder drohendes Defizit (nobel: "Unterfinanzierung"; weniger nobel: "Überschuldung") zu decken.
- Die eine Option ist eine gleichmäßige Erhöhung des Individual-Mitgliederbeitrags, pro Kopf. Zusätzlich noch eine (sehr geringe) Sonderumlage ebenfalls pro Kopf je nominelles Mitglied. Das ist wohl das, was der NWDSB gegenwärtig unternimmt.- Die andere Option ist eine (ggf. auch mehrere aufeinander folgende) Sonderumlagen, aber JE VEREIN (oder sogar je Bezirk), so dass dann jeder Verein intern bestimmen kann, wie der die Umlagemittel unter seinen Mitgliedern verteilt. Eine sachgerechte Ungleichbehandlung innerhalb des Vereins wäre da durchaus zulässig, wenn man das will (fiktives Beipiel: der Verein X muss 100 € zusätzliche Verbandsumlage entrichten; dann zahlen nach Beschluss der Mitgliederversammlung im Verein X die 110 Traditions- und Brauchtumsschützen jeweils 50 Cent, und die 15 aktiven Sportschützen jeweils 3,- €).
3.
Man kann die Vereine und Bezirksverbände nicht zwingen: man muss sie überzeugen. Überzeugen sowohl von der Notwendigkeit wie auch der Sinnhaftigkeit solcher Ausgaben. Das hat die bisherige Verbandsführung wohl bisher nicht vermocht. -
Wenn man die Regel verbessern will, dann kann man ja erst einmal im Gebiet des jeweiligen eigenen Landesverbandes ansetzen. Viele der Verbände haben gemäß Liste B eine eigene von 1.58 abweichende Ordonnanzgewehrdisziplin. Häufig ist ein reiner Liegendkampf, es gibt aber auch liegend aufgelegt, sitzend, Dreistellung, 50 m, und Ordonnanzgewehr 300 m.
Ein freundliches Gespräch mit dem eigenen Landessportleiter und ein nachfolgendes fundiertes Schreiben werden zwar noch keine sofortigen Änderungen bewirken, bereiten aber den Boden vor. Und wenn das mehrere Schützen (sogar aus verschiedenen Kreisen und Bezirken) tun, dann beachten die Landessportleiter das auch.
Ein Hinweis vielleicht noch: wegen der typischerweise hierarchisierten Verbandsstruktur (das kann man missbilligen, es ist aber so, und daher sollte man sich darauf einstellen) kann es vorteilhaft sein, solche Vorschläge "über" den eigenen oder einen befreundeten Kreissportleiter zu machen. Meiner Einschätzung nach werden sie dann einfach ernster genommen.
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Weil manchmal die Vorstellungen doch durcheinander gehen, noch einmal zur Klarstellung (einige haben es schon vorausgesetzt): es gibt 3 Konzepte oder Arten von "Auflageschießen", die man auseinanderhalten sollte.
1. Auflageschießen als bundesweite (leistungs)sportliche Disziplinen nach dem Regelwerk des Deutschen Schützenbundes, Sportordnung (sozusagen "Liste A"). Diese Disziplinen beginnen erst ab Seniorenklasse, werden an der Spitze mit erheblichem Material- und Trainingsaufwand geschossen (und mit extrem hoher Leistung), ermöglichen es aber an der Basis auch den Älteren und Alten, den Schießsport mit Freude noch weiter auszuüben.
2. Auflageschießen als weitere zusätzliche Disziplinen und/oder Altersklassen der jeweiligen Landesverbände (Liste B, ist in jedem LV anders). Das kannn teilweise "Schießen light" sein, muss es aber nicht. Die hier im Forum verschiedentlich Kritik gegen die Öffnung des Auflageschießens unterhalb der Seniorenklassse und die Warnung vor der Austrocknung des sportlichen Freihandschießens z.B. bei der Jugend scheint sich vorrangig gegen diesen Bereich 2 zu richten.
3. Traditionsschießen ohne schießsportlichen Anspruch, Brauchtumsschießen. Das wird in Norddeutschland überwiegend mit Auflage ausgeübt, im Süden, insbesondere Bayern, aber auch Südtirol dagegen oft freihändig (Zimmerstutzen, Vortel-Schießen, etc.). Dieser regional-kulturelle Unterschied erklärt einige der Mißverständnisse.
Carcano
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Frank hat den Inhalt schon richtig verstanden (so wie auch der DSB ihn meint). Dessen ungeachtet hat er ganz recht darin, dass die Formulierung verbesserungsfähig ist. Sie sollte ja, um einen alten Spruch abzuwandeln, nicht nur idiotensicher sein, sondern schützensicher.
Das Gute ist, dass der allgemeine Vorspruch nach Aufassung des DSB jederzeit abwandelbar ist und dem BVA nicht vorgelegt werden muss, weil eigentliche "Regelungsinhalte" ja nur die Listen B selbst seien. Wenn man also einen ausformulierten Verbesserungsvorschlag machen kann, sollte man den einfach Jürgen Kohlheim zusenden und auf baldige Einarbeitung hoffen.
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Die Zahlen sind etwas... na ja, ich wil kein unfreundliches Wort verwenden, aber etwas unrichtig. Warum? Schau Dir einmal die Entwicklung in Pfalz und Rheinland an, in der letzten der vier Statistiken. Dann siehst Du, warum.
Mir ist schon klar, dass viele der zwischenzeitlich (wegen der Neugründung eines kurzlebigen 21. Verbandes) Ausgetretenen jetzt wieder in den RSB oder (!!!) den PSSB hineingekommen sind.
Aber eben "oder".
Hier sind die Rückkehrer aus welchen Gründen auch immer doppelt gezählt worden. Objektiv dagegen ist die Gesamtmitgliederzahl des DSB weiter rückläufig.Carcano
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1. Seine Satzung kann der Bezirk auf einer zu diesem Frist einberufenen außerordentlchen Mitgliederversammlung jederzeit ändern, natürlich unter Wahrung der Einberufungsfristen und des Benennungserfordernisses in der Einladung.
2. Die Nichtabhaltung von Kreismeisterschaften ist auch ansonsten nichts Ungewöhnliches im DSB, dann können Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft an den Bezirk durchgemeldet werden. Geschieht so durchaus regelmäßig z.B. in den 300-m-Gewehrdisziplinen und in manchen Vorderladerdisziplinen.
Carcano
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Die Zustellung der einstweiligen Verfügung mitten in die Gremiensitzung hinein (Freitagnachmittag 17:00 Uhr) war sicherlich eine absolute Punktlandung, die auch ihre unmittelbare Wirkung auf die anderen anwesenden Mitglieder des Gesamtpräsidiums nicht verfehlt haben dürfte.
Da kann ich dem kompetenten Anwaltskollegen aus Hannover nur gratulieren - schöner Erfolg.Jetzt werden wir alle mal sehen, ob der NWDSB der e.V. nachkommt, und ob er Rechtsbehelfe dagegen einlegt.
Carcano
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Ja, seit Jahren bestens bekannt und vorhergesehen. Die Verbände der Schießstandsachverständigen haben das auch rechtzeitig an die Schießsportverbände kommuniziert. Wieviel davon in den verschiedenen Bundesländern an der Basis angekommen ist, weiß ich nicht.
Carcano
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Ich habe mich gerade gefragt, ob es Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit eines Schießsportverbandes haben kann, wenn dieser beitrittswilligen Mitgliedsaspiranten die Aufnahme verweigert, *weil* (!) sie im Gegenteil zu ihrem vormaligen Heimatverein weiterhin den Schießsport im Verband betreiben wollen, Die Antwort werde ich mir vielleicht morgen geben können.