Jetzt mal ehrlich, wer ist so blöd und informiert die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei darüber, wenn er sich im Dachboden einen Luftgewehr- oder Luftpistolenstand einrichtet??
Und wo kein Kläger, da ist auch bekanntlich kein Richter.
Das macht in aller Regel der, für den die Waffenbehörde einen nahezu "gottgleichen" Status hat. Also - der Linientreue, der eigenständiges Denken lieber Anderen überlässt.