LG Schießstand selber bauen

  • Leider leben wir in einer Zeit von Aktionismus und Scheinwelten.

    Durch völlig unangemessene Aktionen meint man bzw. politisch korrekt frau den Leuten eine Scheinsicherheit vor zu gaukeln.

    Leider sind viele gerade junge Ordnungshüter nur darauf aus, mögliche Quoten an Bußgeldern und Verfahren zu erfüllen, koste es was es wolle auch zum Preis, dass Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit auf der Strecke bleibt.

    Von den automatisierten Verfahren der Justiz erwarte ich hier auch keine Gerechtigkeit.

    Ich versuche mich so korrekt wie möglich zu verhalten und wenn es einen erwischt hat man als Normalbürger eh leider nur die A Karte gezogen.

    Bei einen Reservistentreffen vor ca. 7 Jahren, hatte ich ein Gespräch mit einen Beamten für Waffenrecht der Polizei der damals kurz vor den Ruhestand war und mir sinngemäß vermittelt hat, dass im Waffenrecht im Bedarfsfall der Normal - Bürger eh immer den kürzeren zieht.

    Mittlerweile dürfte sich die Tendenz dahin gehend noch weiter verschärft haben.

    Wahrscheinlich werden aus Kellerschießständen Trainingslager für Terrorzellen oder Gefahren wegen Bleikontamination konstruiert, solche wirren Gedankengänge sind leider keine Satire mehr.

    Das so etwas so streng reguliert ist, wollte ich auch erst nicht glauben, aber Realität habe ich alles nur lose, fahrbar und mit anderen Verwendungsmöglichkeiten gestaltet.

    Selbst der geringste Fehler kann dramatische Folgen haben

    https://www.volksstimme.de/deutschland-we…izeieinsatz-aus

    https://www.ludwigshafen24.de/ludwigshafen/l…e-10213212.html

    und der Bürger komplett der Dumme samt beschlagnahmter Legosteine.

    Das heißt wenn mir beim Luftgewehrreinigen einer in die Wohnung schaut, führt das zum Verlust der Match Waffe !!!

    Seit dem nur noch mit heruntergelassenen Jalousien.

    Jetzt nach den Synagogenvorfall häufen sich schon wieder die Verbotsforderungen und es wird alles noch schlimmer auch wenn diese Verbote außer Staatsverdruss bei den Betroffenen und Selbstbeweihräucherung bei den Grünen keine wirkliche Verbesserung der Sicherheitslage bringt.

    Das totale Waffenverbot ist in Sichtweite und wird unter diesen Verhältnissen kommen.

    Danach sind Luftgewehr, Softair und Paintball dran und was wir an Freiheit verlieren, wird uns das Bürokratiemonster Europa nie wieder zugestehen.

    Genießt die Zeit bis dahin und verhaltet Euch unauffällig und korrekt, um den Eiferern keine zusätzlichen Argumente zu liefern.

  • Das so etwas so streng reguliert ist, wollte ich auch erst nicht glauben, aber Realität habe ich alles nur lose, fahrbar und mit anderen Verwendungsmöglichkeiten gestaltet.


    Selbst der geringste Fehler kann dramatische Folgen haben

    Welche dramatische Folgen können das sein?

  • Welche dramatische Folgen können das sein?

    Hab ja mit den Legosteinen eines von vielen schon so statt gefundenen Szenarien aufgezeigt.

    Das heißt mögliche Verletzungen durch Polizeieinsatz, Beschlag -und Wegnahme von Sachen.

    So etwas kenne ich auch aus meinen Umfeld und die "Opfer" der staatlichen Aktionen haben erst nach Gerichtsverfahren und über 2 Jahren mit unvertretbar hohen Aufwand ihre Sachen wieder bekommen.

    Kam in Berlin damals sogar mehrfach in der Presse.

    Dann läuft erst mal ein Verfahren, was bei waffenrechtlichen Beantragungen nicht gerade förderlich ist.

    Ein böser Nachbar kann theoretisch überall sein und Szenarien in früher nicht denkbaren Ausmaß in Gang setzen.

  • Hab ja mit den Legosteinen eines von vielen schon so statt gefundenen Szenarien aufgezeigt.

    Was waren die negativen Folgen in waffenrechtlicher Hinsicht?

    Ein böser Nachbar kann theoretisch überall sein und Szenarien in früher nicht denkbaren Ausmaß in Gang setzen.

    Da hast Du durchaus recht, aber frage mal bei deinem pensionierten Experten von der Polizei ob die bösen Nachbarn nicht auch noch andere Möglichkeiten zum Ärger machen haben?

    Wie kommst Du darauf, dass Deine demontierbare Anlage problemloser ist?

  • Der Beamte hat mir einige Beispiele aufgezeigt, die ich hier aus sicher verständlichen Gründen thematisieren werde, aber meine Glauben an den sogn. Rechtsstaat ins Wanken gebracht hat.

    Ich bin durch aus dafür und in der heutigen Zeit ist es sicher notwendig gegen Gewalt und Terror jedweder Art vorzugehen.

    Aber bitte mit den Augenmaß und der Verhältnismäßigkeit, die wir schon einmal hatten.

    Ich habe nie von einer Anlage geschrieben sondern von einer Möglichkeit im Keller zum LG schießen und alle dazu vorhandenen Gerätschaften sind lose angeordnet und müssen dazu hingestellt werden.

    Das dicke eingehängte Brett vor dem Fenster was noch Lochblech hat dient auch der Wärmeisolierung.

    Was soll hier illegal sein zu mindestens kann man das aus Deinen Ausführungen so entnehmen.

    Was waren die negativen Folgen in waffenrechtlicher Hinsicht?

    Da hast Du durchaus recht, aber frage mal bei deinem pensionierten Experten von der Polizei ob die bösen Nachbarn nicht auch noch andere Möglichkeiten zum Ärger machen haben?

    Wie kommst Du darauf, dass Deine demontierbare Anlage problemloser ist?

    Hältst Du den Einsatz SEK beim AIRGHANDI für verhältnismäßig ?

    Im übrigen haben laufende Verfahren sicher eine Relevanz für dem der eine Genehmigung für durchaus sensible Berechtigungen ansucht.

    Das alles trifft aber mehrheitlich korrekt lebende Bürger und nicht den Bösewicht.............

  • Hältst Du den Einsatz SEK beim AIRGHANDI für verhältnismäßig ?

    Da müsstest Du mir vorher sagen unter welcher Vorgabe der Einsatz gestartet wurde.

    Im übrigen haben laufende Verfahren sicher eine Relevanz für dem der eine Genehmigung für durchaus sensible Berechtigungen ansucht.

    Und meinst Du es hätte keine Auswirkung auf Deine sensible Berechtigungen wenn Dich dein Nachbar z.B. der Trunkenheitsfahrt bezichtigt?

    Das alles trifft aber mehrheitlich korrekt lebende Bürger und nicht den Bösewicht.............

    Bekommt der Bösewicht etwa die Berechtigungen unter Vorlage seines Entlassungsscheins geschenkt?

    Diese ewige, häufig übertriebene Schwarzmalerei führt dann gelegentlich dazu:

    Zitat von Bastian

    Zudem nagen die ständigen Diskussionen zum Waffenrecht etc. ebenfalls an meinem Nervenkostüm.

    Kurzum die Luft ist raus.

  • Waffenrecht ist ist hier nicht zu behandeln. Ich wollte Eigenkonstruktionen sehen. Basteln ist gesund, Rechtskunde fraglich ??;)

    Wackeln gibt selten Zehner. 😁😜. darum bin ich Linksschütze 😉

    Walther LG 400 Competition Auflage 7 pure Black

    Walther LG 400 Holzschaft Auflage

    Walther KK 300^^

  • Waffenrecht ist ist hier nicht zu behandeln.

    Es liegt in der Natur eines solchen Forums, dass man nicht immer nur die Antworten bekommt, die man hören möchte und im Zweifel ist das auch ganz gut so. Man könnte sogar von einem Mehrwert sprechen, man kann es natürlich auch völlig ignorieren. Jeder wie er möchte.

    Das es tatsächlich Leute gibt, die sich über diesen Schwachsinn Sorgen machen...kann ich echt nicht verstehen.

    Musst Du ja auch nicht.

    Die Klugen nehmen allerdings solche Hinweise oder auch Informationen, die man eben nicht in jeder Apotheke oder beim Arzt bekommt, zur Kenntnis und wissen sich dann im Falle eines Falles auch richtig zu verhalten.

    Die Anderen hingegen ...

    Der Paragraph 27 (1) WaffG wird sich jedenfalls nicht so schnell in Luft auflösen und wer immer noch nicht mitgekriegt hat, wie unsere Behörden und auch die Rechtsprechung inzwischen so ticken, der kann sich ja auch noch anhand des folgenden Beitragsstrangs und insbesondere anhand der dort verlinkten Gerichtsurteile informieren. Er kann natürlich auch das sein lassen. Ist ja ein freies Land in der Hinsicht. Dann aber bitte auch hinterher nicht heulen.

    Petition gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des WaffG


    Mit bestem Schützengruß und schönen Sonntag

    Murmelchen

  • murmelchen für euer recht kompliziertes Land werden deine Argumente wohl zutreffen, bei uns noch nicht. ??.

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  • murmelchen für euer recht kompliziertes Land werden deine Argumente wohl zutreffen, bei uns noch nicht. ??.

    Wo Du Recht hast, hast Du Recht.

    Ich befürchte sogar, ein nicht geringer Teil meiner Mitbürger und noch schlimmer, sogar ein Teil der Schützen möchte das inzwischen auch so.


    Schöne Trecker konnten wir ja auch mal, aber seit dem Ausverkauf unserer Kerntechnologien ...

    Und wenn es um die ganz dicken Dinger ging, war Orenstein & Koppel auch nicht weit. Ist aber auch schon länger her.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Der Paragraph 27 (1) WaffG wird sich jedenfalls nicht so schnell in Luft auflösen und wer immer noch nicht mitgekriegt hat, wie unsere Behörden und auch die Rechtsprechung inzwischen so ticken, der kann sich ja auch noch anhand des folgenden Beitragsstrangs und insbesondere anhand der dort verlinkten Gerichtsurteile informieren. Er kann natürlich auch das sein lassen. Ist ja ein freies Land in der Hinsicht. Dann aber bitte auch hinterher nicht heulen.

    Auffällig ist es trotzdem dass unsere bekannt böswilligen Behörden hier anscheinend noch nicht zugeschlagen haben.

    Über die private Anlagen ähnlich in # 40 wird immer wieder berichtet, gelegentlich sogar von Schützen selbst, da ist aber in anderen Foren immer der Aufreger die Tatsache dass darüber weil privat und erlaubt darüber nicht berichtet werden sollte.

    Bei dem genannten Beispiel von Airghandi mag doch niemand behaupten das der fürsorgliche Nachbar sich mit der Aussage der meist ahnungslosen SEKler zufrieden gibt und nicht beim Amt nachgehakt hat.

  • ja Traktoren bauen das könnt Ihr in Marktoberndorf besonders gut. Von mir sind das ca 100 km. ?

    Ich merke schon gut dass ich mehrmals hintereinander üben konnte in meiner Einrichtung. Darum ist es für mich was wert und komme zu besseren Ergebnissen.

    Gut Schuß!

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  • Lieber Karl,

    bleib doch einfach beim Text. Ganz einfache Frage:

    Bietet der Paragraph 27 (1) die Möglichkeit, da Ärger zu machen oder nicht?

    Über die Anmerkung in der Verwaltungsvorschrift brauchen wir uns ja inzwischen wohl nicht mehr zu unterhalten, oder? Du weißt selbst, wie viel Wert deren Anmerkungen inzwischen haben, sollten sie mal ausnahmsweise den Schützen entgegenkommen.

    Und zu guter Letzt, was (noch) nicht geahndet wird, aber geahndet werden kann, bedeutet eben nicht, dass das auch zukünftig immer so bleibt. Muss ich aber gerade Dir jetzt auch nicht extra erklären, oder? Erstens ist die Ahndung ganz pragmatisch ja auch gar nicht so einfach durchführbar, und zweitens dürften die Behörden in den letzten Jahren auch schon genug mit anderen Dingen ausgelastet gewesen sein. Das sind ja schließlich auch nur Beamte und so schnell können die ja bekanntlich auch nicht.

    Aber keine Sorge, das wird schon noch. 8o

    Hier ist man übrigens erst vor kurzem zwölf Jahre nach dem Ableben des Gemahls bei einer ahnungslosen Witwe aufgeschlagen und hat dessen Matchbüchse* einkassiert. Auf eine Bestrafung wurde verzichtet, dafür wurde die Oma aber um gut 500 EUR oder mehr erleichtert. Ja, was tut man nicht alles für die Sicherheit.

    * 1907, sah wie geleckt aus, hatte nur ein paar 100 Schuss auf dem Buckel


    Apropos, woher weißt Du denn so genau, dass diejenigen, die da in der Vergangenheit so schön mit ihrem Schießstand gepost haben, inzwischen nicht doch mal einen vor dem Latz bekommen haben? Mein ja nur. Die Bildchen, die ich da teilweise gesehen habe, sahen für mich allerdings auch nicht wirklich nach Schießstand aus. Irgendwo auf einem Bauernhof eine Scheibe hinzuhängen, ist für mich auch kein Schießstand, sondern nur ein Provisorium und dürfte deshalb auch durch § 12 WaffG gedeckt sein.

    Apropopos, ist es wirklich schlau, einen bekannten Sachverhalt vor den Behörden zu verschleiern
    zu versuchen? Ich befürchte, so dämlich sind die dann doch auch wieder nicht, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Rechtlich gesehen gibt es keine Probleme.

    Es ist nur eine einzige Auflage zu beachten:
    Die Schießanlage muss so beschaffen sein, dass es dem Geschoss nicht möglich ist, das Grundstück zu verlassen.

  • Rechtlich gesehen gibt es keine Probleme.

    Es ist nur eine einzige Auflage zu beachten:
    Die Schießanlage muss so beschaffen sein, dass es dem Geschoss nicht möglich ist, das Grundstück zu verlassen.

    Wenn du das für dich so siehst, dann ist's ja gut. :saint:

    Nur an den von Murmelchen schon mehrfach richtig genannten Rechtsgrundlagen ändert das nichts.

    Neben deiner Voraussetzung dürfte es maßgeblich darauf ankommen, ob es sich um ein "Provisorium" (Scheibe an die Wand hängen) oder eine super eingerichtete Schießbahn mit allem Komfort (wie wir Deutschen es ja lieben :) ) handelt. Bei letzterem dürfte im Zweifelsfall (falls es diesen mal geben sollte, laut @Karl steht das ja anscheinend derzeit nicht zu befürchten) ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 WaffG vorliegen.

  • Bei letzterem dürfte im Zweifelsfall (falls es diesen mal geben sollte, laut @Karl steht das ja anscheinend derzeit nicht zu befürchten) ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 WaffG vorliegen.

    Ist definitiv so und über den Unsinn deutscher Gesetze muss man in dem Zusammenhang nicht lamentieren. Selbstverständlich sollte man annehmen, dass der Gesetzgeber bei Verfassung dieses (Schwachsinns)Paragraphen nicht besonders die Lupischützen im Blick hatte - sondern eher die Nitroschützen, die vielleicht auf die Idee kommen könnten, sich Sonntags morgens beim Nachbarn zu treffen um ein kleines Wettschießen mit dem Schweden und dem 98er in der Scheune abzuhalten.

    (...was bei uns im ländlich geprägten Ostwestfalen immer noch recht häufig vorkommt und einen durchaus lustigen Start in den Sonntag darstell(t)en soll)

    Da Sachverstand in Deutschland jedoch bei ziemlich allen mit der Gesetzgebung betrauten Personen leider ein extrem knappes Gut ist, kommen solche unvollständig formulierten Schwachsinns-Paragraphen wie der 27 WaffG dabei raus. Wer sich also seine kleine Meyton Anlage in die Kellerbar zimmert und die fachgerechte Installation mit einem kleinen Straßenschützenfest feiert, muss immer mal damit rechnen, irgendwie nicht ganz mit dem Waffengesetz im Reinen zu sein und durch einen missgünstigen (womöglich Grünen) Nachbarn in den Fokus der Ordnungsmacht zu geraten. Den Einen interessiert´s - den Anderen nicht und für so Manchen wird´s sogar zur Religion, muss halt jeder für sich selber entscheiden. Fakt ist jedoch: Reitet die Rennleitung erst mal ein, ist es zu spät - dann steht Ungemach in´s Haus.

    Das ist genau so eine Sache wie mit den Schwachköpfen, die meinen, sie müssen sich ein HW35 kaufen und beim selben Versender die Exportfeder gleich mit bestellen. Kann alles gut gehen, hat man die Strategen allerdings erst mal mit nem entsprechenden Beschluss im Flur stehen, ist der Spaß schnell um, die Kanone weg und der nächste Auftritt beim Amtsgericht gesichert.

  • Selbstverständlich sollte man annehmen, dass der Gesetzgeber bei Verfassung dieses (Schwachsinns)Paragraphen nicht besonders die Lupischützen im Blick hatte - sondern eher die Nitroschützen, die vielleicht auf die Idee kommen könnten, sich Sonntags morgens beim Nachbarn zu treffen um ein kleines Wettschießen mit dem Schweden und dem 98er in der Scheune abzuhalten.

    Es ist unstrittig (und polizeibekannt), dass in gewissen Gegenden, in denen sich die Polizei nicht alleine reintraut, in den Kellern bestimmter Wohnblocks, deren Besitzer natürlich ganz fest auf der Grundlage der FDGO agieren, Übungsschießen veranstaltet werden. Allerdings nicht mit K98.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Jetzt mal ehrlich, wer ist so blöd und informiert die Kreisverwaltungsbehörde oder die Polizei darüber, wenn er sich im Dachboden einen Luftgewehr- oder Luftpistolenstand einrichtet??

    Und wo kein Kläger, da ist auch bekanntlich kein Richter.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)