Neue Ergänzungslieferung zur SpO

  • Das die nihct unbedingt zuverlässig und gerichtsfest sind, weiß auch die Polizei, weshalb sie in begründeten Fällen ja einen Bluttest hinterher schiebt, wenn es um Rechtseinschränkungen geht.

    Verschiedene Geräte liefern schon im OWi-Bereich gerichtsfeste Ergebnisse die auch zu Fahrverboten führen können, ob das Rechtseinschränkungen sind will ich jetzt nicht beurteilen.

    Das Problem ist eher das selbst diese Geräte nicht in dem angeforderten Messbereich-Bereich verwertbare Messungen liefern dürften, sie sind nun mal nicht dafür entwickelt und geeicht worden.

    Vielleicht merken das ja die Verantwortlichen bis dahin.

  • Das sagt nichts über die 0,0 Promille aus. Es sagt nur aus das der Konsum auf den Schützenständen untersagt ist. Aber was du davor treibst sprich mit 5 Promille ankommst fällt nicht drunter.

  • Ist mir egal, was genau in der SPO steht, wenn einer nach Sprit stinkt, geht er vom Schiesstand! Dem Richter ist im Fall des Falles die Sportordnung auch völlig egal!

    Wir halten also fest, dass in der Realität sich nichts wirklich ändert und der Passus in der SpO nur formale Bedeutung hat.

  • Ist mir egal, was genau in der SPO steht, wenn einer nach Sprit stinkt, geht er vom Schiesstand! Dem Richter ist im Fall des Falles die Sportordnung auch völlig egal!

    An welchen Richter hast Du da gedacht?


    Wir halten also fest, dass in der Realität sich nichts wirklich ändert und der Passus in der SpO nur formale Bedeutung hat.

    Stellt das ein Problem dar?

  • Stellt das ein Problem dar?

    Nun, dies ist die noch immer offene Frage, mit welcher Intention dieser Passus seinen Weg in die SpO gefunden hat? Wenn du diese Frage beantworten kannst, dann kann ich dir sagen ob es da ein Problem gibt.

  • Kann ich dir nicht sagen, weil dein Link mit dem Hinweis ich müsse den Adblocker ausschalten, nicht angezeigt wird.

    Ohne Arme keine Kekse :S Wer nen Adblocker installieren kann, der findet den Grund aber auch mit Hilfe von Suchmaschinen oder liest ihn auch so aus dem Link heraus ohne ihn zu öffnen ;)

  • Nun, dies ist die noch immer offene Frage, mit welcher Intention dieser Passus seinen Weg in die SpO gefunden hat? Wenn du diese Frage beantworten kannst, dann kann ich dir sagen ob es da ein Problem gibt.

    Dann könnte ich es vielleicht auch ohne Hilfe verstehen.

  • "Alkohol, ehemals P1.

    Alkohol ist ab 2018 nicht mehr in der WADA-Verbotsliste genannt. Die vier internationalen Verbände der Sportarten, in denen Alkohol bis Ende 2017 oberhalb von 0,1g/l im Blut im Wettkampf verboten war – Bogenschießen (WA), Luftsport (FAI), Motorbootsport (UIM), Motorsport (FIA) – wurden im Vorfeld auf diese Änderung hingewiesen, so dass die zukünftige Kontrolle eines potenziellen Alkohol-Missbrauchs in den jeweiligen verbandsinternen Regularien verankert sein soll."

    Weiter habe ich an vielen Stellen nur ne Anfrage der BILD-Zeitung gefunden:

    NADA-Vorstand Lars Mortsiefer hat Verständnis mit der neuen Regelung. Auf BILD-Anfrage erklärt er: „Die Entscheidung, Alkohol von der Verbotsliste zu streichen und Tests sowie Sanktionen in die Hände der vier zuständigen internationalen Verbände zu legen, ist nachvollziehbar. Die internationalen Verbände kennen die Gefahren und Sicherheitsrisiken, die Alkohol in ihren Sportarten verursacht, am besten. Für diesen speziellen Sachverhalt ist die Regelung durch einzelne Verbände sinnvoll, ohne die generelle Bedeutung der Verbotsliste für die Festlegung von Dopingsubstanzen zu beeinträchtigen.

  • Die internationalen Verbände kennen die Gefahren und Sicherheitsrisiken, die Alkohol in ihren Sportarten verursacht, am besten. Für diesen speziellen Sachverhalt ist die Regelung durch einzelne Verbände sinnvoll, ohne die generelle Bedeutung der Verbotsliste für die Festlegung von Dopingsubstanzen zu beeinträchtigen.

    Aber nur der DSB hat einen Anlass gesehen Alkohol weiter zu sanktionieren.

    Die anderen Verbände die noch Alkohol in der Dopingliste hatten, Motor- und Luftsportler können auf eigene Sanktionen verzichten.

  • Da hast Du recht, die Motorsportler kontrollieren auch zumindest bei internationalen Bewerben wobei die Teilnahme am öffentlichen werbeträchtigen Alkoholgenuss, Siegerehrung genannt schon mal davon befreien kann.

    Wobei ein 4 - 5 stelliger Betrag für die Alkoholkontrolle wie dann erforderlich ist, wohl den Etat der Schützen bei den meisten Veranstaltungen sprengen dürfte.

  • In den Regularien vom ISSF steht folgendes:

    4.3.1Alcohol is not included on the Prohibited List as being prohibited in shooting sport. However, alcohol is dangerous to the health of Athletes, and more importantly can pose a serious safety risk at the shooting range when misused. Any Athlete showing signs of intoxication with alcohol or other drugs shall immediately be expelled from a shooting range. A breath analyzer and/or psychomotor tests may be used to facilitate decisions on this matter.

    https://www.issf-sports.org/documents/rule…intV1.2-ENG.pdf

    Grob übersetzt, wenn einer mit Alkohol oder Drogen auffällt kann er den Schießstand verwiesen werden und es dürfen Test durchgeführt werden.

  • Zitat von Google Übersetzung

    Alkohol ist nicht auf der Verbotsliste aufgenommen als in Schießsport verboten werden.
    Allerdings ist Alkohol für die Gesundheit der Athleten gefährlich, und was noch wichtiger
    kann ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko am Schießstand darstellen, wenn missbraucht. jeder Athlet
    Anzeichen einer Vergiftung mit Alkohol oder anderen Drogen aufweisen, müssen sofort sein
    aus dem Schießstand vertrieben. Atemanalysator und / oder psychomotorischer Tests können
    werden verwendet, diese Angelegenheit zu erleichtern Entscheidungen.

    Immer noch grob übersetzt, aber da wäre sogar noch die berühmte bayerische Brotzeithalbe erlaubt.