Moin Moin,
Ich habe mal eine Frage und habe dazu im Waffengesetz nicht gefunden.
Ich besitze seid Jahren Waffen und habe auch 2 Waffenschränke die beim Amt registriert sind.
Nun gelten die Schränke als Altbestand und ich darf diese weiter nutzen. Nun hat meine Frau aber auch ihre Sachkunde gemacht und möchte eine Waffe von mir auf Sie überschrieben haben.
Das Amt schreibt aber vor Sie müsse sich einen Waffenschrank Stufe 0 zulegen.
Warum darf sie meinen Schrank Stufe A nich mitbenutzen, immerhin wird die Waffe nur umgeschrieben, und verbleibt im gleichen Schrank.
Ich hoffe Ihr könnt mir da fachlich helfen, wie ich dem Amt dazu Stellung geben kann.
Gruß Benni