Hallo Leute,
nur mal hypothetisch: Tag der offen Tür bei einem Schützenverein. Einer Aufsicht am Schießstand fällt auf, daß auch Kinder unter 10/12 Jahren und ohne Sondergenehmigung, zwar nur aufgelegt, mit Luftdruckwaffen schießen. Der darauf angesprochene Vorstand meint, das wäre schon ok.
Würde nun in diesem Moment von der zuständigen Behörde kontrolliert, wer würde bestraft:
- die Aufsicht, welche die Kleinen trotz des Verstoßes weiterschießen lässt
- der Vorstand, der es genehmigt hat,
- die Eltern?
Welche Strafe wäre zu erwarten?
Sorry, in Paragrafen lesen und verstehen bin ich eine Niete.
Vielen Dank, für Eure ernstgemeinten Antworten.
Viele Grüße
Fred