Anerkennung von fremden Sachkundezeugnissen und Standaufsichtszeugnissen

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor ein paar Tagen eine E-Mail von meinem Kreisverband Helmstedt erhalten, wonach in Zukunft

    der NSSV auch Waffensachkundezeugnisse anderer Verbände, Organisationen und Schulungsstätten als

    Grundlage zum Erwerb von Sportschützenwaffen anerkennen will.

    Also Jäger, Sicherheitsbedienstete und Absolventen von gewerblichen Ausbildungsstätten, welche die Waffensachkundeprüfung

    nach dem Waffengesetz beständen haben können diese Zeugnisse in eine Lizenz umwandeln lassen. Das gleiche soll auch mit Standaufsichtsgenehmigungen von Jägern, Polizeibeamten oder anderen dafür geprüften Personen geschehen. Nur der Schießsportleiter bleibt weiterhin in DSB Hand also diese Ausbildung wird weiterhin nur nach DSB Vorgaben anerkannt.

    Weiss da jemand etwas genaueres drüber ?

    oder ist das ein alleingang in Nierdachsen ?

    Gruß

    Frank

    FWB 800 X mit längerem 2-Punkt Auflagekeil

    und zus. Laufgewichten sowie Centra Base Diopter 36 Click

  • Ich habe über den WSB gehört, dass Sachkunde die nicht vom DSB vermittelt wurde, bei der Trainier-/Schießleiterausbildung nicht anerkannt würde. Praktisch hat es bei uns aber noch keiner ausprobiert. So eine Mail ist mir jedenfalls (noch) nicht begegnet.

  • Ich habe über den WSB gehört, dass Sachkunde die nicht vom DSB vermittelt wurde, bei der Trainier-/Schießleiterausbildung nicht anerkannt würde.

    Was ist das nur für ein Schwachsinn, sollte das wirklich stimmen!

    Wer eine WBK über Sportschützen-, Jäger-. Sammler- oder Sachverständigenbedürfnis besitzt, ist per definitionem sachkundig.

    Oder will ein niederer Sportfunktionär etwa die waffenrechtliche Universalkompetenz der staatlichen Obrigkeit anzweifeln?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Noch schlimmer.

    Aber erst vor Kurzem mußte ein Freund einem BDS-Funktionär klarmachen, dass auch eine z.B. beim DSB erworbene Lizenz die Aufsichtsführung durchaus auf einem Stand erlauben würde, auf dem (auch) BDS-Disziplinen geschossen werden ...

    Das Verständnis-Problem ist also nicht nur auf diesen einen o.g. Verband beschränkt.

    In zwei Instanzen.

    Was ist dabei rausgekommen?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo Freunde,

    der WSB unterscheidet - wie einige andere Landesverbände des DSB auch - zwischen Anträgen nach § 14 WaffG und den Voraussetzungen zur Teilnahme an einer weiterführenden Lizenzausbildung.

    Nur für die Teilnahme an einer weiterführenden Lizenzausbildung wird der WSB-Grundlehrgang, welcher wohl mehr oder weniger der Einstiegsqualifikation des DSB-Qualifizierungsplans entspricht, vorausgesetzt. Dieser Teil der Ausbildung enthält neben der Waffensachkunde nach § 7 auch die Qualifizierung zur verantwortlichen Standaufsicht auf Schießstätten. Der WSB argumentiert, dass dieser Lehrgang auch verbandsspezifische Elemente enthält, auf denen die weiteren Lehrgänge dann aufbauen.

    Das mag jetzt unschön sein, wirklich beanstandbar ist es so aber auch nicht und so hat man es letztlich auch zu akzeptieren.


    Für die Anträge nach § 14 werden zwar auch Nachweise anderer staatlich oder behördlich anerkannter Sachkundeprüfungen akzeptiert, allerdings nur, sofern sie nicht älter als 3 Jahre sind.

    Letzteres wird zwar in den entsprechenden Text in der Soll-Form gefordert, ich halte diese Forderung aber trotzdem für unzulässig, denn im gesamten Waffenrecht findet sich bisher kein einziger Hinweis, wonach eine einmal abgelegte Waffensachkunde auch verjährt. Allerdings dürfte bei der Forderung wohl auch das Land ein wenig die Finger mit im Spiel gehabt haben, sozusagen eine weitere kleine Verschärfung durch die Hintertür.


    Hier die entsprechenden Auszüge aus den WSB-Texten bzw. Formularen:

    Grundkurse inkl. Sachkundeausbildung

    Ziele und Inhalte: Die Ausbildung soll eine praxisnahe Handlungskompetenz als Standaufsicht vermitteln. Sie beinhaltet die Prüfung nach § 7 WaffG. Darüber hinaus ist sie Teil 1 der Schießsportleiterausbildung und Voraussetzung zur Teilnahme an einer Lizenzausbildung des WSB und des DSB.


    Erläuterungen zum Antrag auf Bescheinigung gem. § 14 WaffG

    Besitzt der Antragsteller keine Waffenbesitzkarte, ist ein Nachweis einer staatlich oder behördlich

    anerkannten Sachkundeprüfung vorzulegen, der nicht älter als drei Jahre sein soll. Vereinsbe-

    scheinigungen und Bescheinigungen nicht staatlich anerkannter Verbände oder Prüfer werden

    nicht anerkannt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ich halte die ganze Anforderung eines Waffensachkundenachweises durch DIE VERBÄNDE im Rahmen der Bedürfnisprüfung (Also im Rahmen der § 14 Anträge) für fragwürdig, da diese aus meiner Sicht da nicht hingehört. Die Sachkunde ist ein Kriterium für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis durch DIE BEHÖRDE.

    Die Verbände haben nach dem Gesetzestext im Rahmen der Bedürfnisbestätigung DIE ERFORDERLICHKEIT und DIE ZULÄSSIGKEIT der beantragten Waffe sowie DIE MITGLIEDSCHAFT im anerkannten Verband und DAS REGELMÄßIGE SCHIEßEN zu bestätigen.

    Die Notwendigkeit, die Sachkunde im Rahmen dieser Bestätigung DEM VERBAND nachzuweisen kann ich im Gesetz nicht erkennen. Das scheint mir eher ein selbst gemachtes Steckenpferd der Verbände zu sein. :(

  • Hallo schmidtchen,

    ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen. Im Grunde ist das ganze Konstrukt 'Anerkannter Schießsportverband' unnötig. Die soziale Kontrolle, und um die ging es dabei ja wohl vornehmlich, können nur die Vereine vor Ort ausüben und sie haben das bis 2003 ja auch gut gemacht. Und selbst wenn sich irgendwo mal wirklich ein 'SV Bandidos Immer Treu' oder so gründen sollte, so sollte auch das die Behörde vor Ort doch eigentlich deutlich eher mitkriegen als der in der Regel weit entfernte Landesverband.

    Aber gut, unsere Verbände haben sich damals wohl ganz gerne und wohl auch in der Hoffnung auf mehr Zuwachs und eine festere Bindung der Mitglieder ködern lassen und wir müssen jetzt damit leben. Und wenn der Verband dann auch noch schwach ist, dann kommt dabei so etwas wie in Berlin bei raus:

    Durchfuehrung_des_Waffenrechts_im_SVBB.pdf

    Zitat aus obigem Machwerk:

    Hinweis: Einige Voraussetzungen sind von unserer zuständigen Waffenbehörde im Rahmen der

    Auslegung des Waffengesetzes festgelegt worden. Der SVBB hatte auf diese Entscheidungen keinen

    Einfluss. Quellen für die Bedingungen sind teilweise angegeben. Diese Voraussetzungen sind auch von

    anderen Verbänden (BDS, BDMP...) einzuhalten. Ob die Verbände dieses tun, ist ihnen überlassen.


    Apropos, wozu gibt es eigentlich einen Bundesverband, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, sich bei der Anwendung eines Bundesrechts auf eine einheitliche Vorgehensweise zu einigen. Dann wäre so eine Nummer wie die in Berlin (und etliche weitere Klopfer auch in anderen Landesverbänden) erst gar nicht möglich.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Das Bundes-Waffengesetz sollte 1973 wohl allgemein gültige, strengere Regelungen durchsetzen.

    Dass die Länder die Waffengesetzgebung abgegeben haben, hat sie aber offensichtlich auch nach 2003, als das „entschlackte“ Waffengesetz gültig wurde, nicht davon abgehalten, und nicht davon abhalten können, weitergehende, eigene Vorschriften zu erlassen bzw. von anscheinend wehrlosen Schießsportverbänden zu fordern.

    Oder ist das den Verbänden sogar sehr recht, und vielleicht sogar im Interesse der Mitglieder?

    Und bewahre, wenn wieder die Vereine das Ruder übernehmen (was sie über die Verbände aber auch tun) - ich kenne ein paar Vereine die entblöden sich ebenfalls nicht, noch ein paar Schippen auf die Regelungen im Gesetz draufzulegen. Leider erfahren das manche Schützen/innen erst, wenn z.B. ein Bedürfnisantrag gestellt wird und man entgegen der Erwartung erst nach 2 Jahren eine Bestätigung vom Verein erhält.

    Insgesamt gut dass es viele Vereine und einige Verbände gibt.

  • Die soziale Kontrolle, und um die ging es dabei ja wohl vornehmlich, können nur die Vereine vor Ort ausüben und sie haben das bis 2003 ja auch gut gemacht.

    Ob das Ziel die SOZIALE Kontrolle war, da bin ich mir nicht so sicher. Meines Erachtens wollte man zusätzliche HÜRDEN einbauen, auf das der Weg dem einen oder anderen doch zu beschwerlich wird. Natürlich gab es und gibt es auch heute noch Möglichkeiten, sich an der Intention vorbei zu drücken, wenn man "gewieft" genug ist, aber es wird halt immer schwerer, da man a) die Verbandsregelungen beachten muss und b) dann auch noch schauen muss, dass man einen passenden Verein findet. letzteres war früher meines Erachtens etwas einfacher, da die formellen Bedingungen an die Vereine geringer waren.

    Ob die Vereine das vor 2003 tatsächlich "gut gemacht" haben, da habe ich allerdings so meine Zweifel. Das lag natürlich nicht NUR an den Vereinen sondern auch an den behördlich Handelnden, aber was mir hier in meinem Bereich teilweise an Waffenbesitzern in die Hände geraten ist (Kenntnismäßig), dass ging schon manchmal nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Wichtig waren oft weniger die Kenntnisse im Waffenrecht sondern mehr, dass man Sonntags beim Frühschoppen ne Runde ausgab. Selbst (vereinseigene) Lehrgänge wurden mit an die die Wand geworfenen Lösungsbögen gemacht. da sträubten sich mir die Haare und vielen nur deshalb nicht aus, weil zu jener Zeit bei uns noch eindeutig die KK-Waffen in der Überhand waren, auch befürwortungsmäßig. Heutzutage würde ich da schon eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sehen, wenn solcherart geschulte Leute mit ner scharfen GK-Waffe rumlaufen. Das mögen hier manche anders sehen, aber dafür haben wir ja die Meinungsfreiheit.;)

    Apropos, wozu gibt es eigentlich einen Bundesverband, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, sich bei der Anwendung eines Bundesrechts auf eine einheitliche Vorgehensweise zu einigen. Dann wäre so eine Nummer wie die in Berlin (und etliche weitere Klopfer auch in anderen Landesverbänden) erst gar nicht möglich.

    Das unterschreibe ich gerne, aber so ist das in einem förderal geprägten Land. Da möchte jeder der König sein und selbst bestimmen, wie er es haben möchte (und wo er angeblich seinen Kopf für hinhält, wie man immer so schön als Begründung vorschiebt)

    Und bewahre, wenn wieder die Vereine das Ruder übernehmen (was sie über die Verbände aber auch tun) - ich kenne ein paar Vereine die entblöden sich ebenfalls nicht, noch ein paar Schippen auf die Regelungen im Gesetz draufzulegen. Leider erfahren das manche Schützen/innen erst, wenn z.B. ein Bedürfnisantrag gestellt wird und man entgegen der Erwartung erst nach 2 Jahren eine Bestätigung vom Verein erhält.

    Insgesamt gut dass es viele Vereine und einige Verbände gibt.

    Ich formuliere es mal anders: Ich möchte, dass diejenigen, die mit einer großkalibrigen Waffe (auf unserem Stand) schießen, diese auch einigermaßen beherrschen und uns nicht unseren Stand zerlegen. dabei geht es mir nicht um einen Zeitfaktor, da der Gesetzgeber durch die Anforderung ans Bedürfnis und der 2009 eingeführten Regelung des § 4 Abs 4 Satz 3 WaffG und der mittlerweile wohl in vielen Bereichen stattfindenden laufenden Kontrolle dieses Bedürfnisses ein "Abwandern aus einem Verein" (Abmelden nach Waffenerhalt) nach Erhalt der Waffe erschwert/unterbindet, sondern um den Sicherheitsfaktor. Bei uns müssen die Schützen, bevor sie eine eigene GK-Waffe befürwortet bekommen, eine gewisse Leistung im KK-Bereich erbringen, die uns zu der Gewissheit kommen lässt, dass sie nach Kauf der eigenen Waffe nicht an der systematischen "Standzerlegung" mitwirken. Dieses hatte in den letzten Jahren nämlich sehr stark zugenommen und wurde aus unserer Sicht bedenklich. Wir betrachten uns nicht als "Verein zur Befriedigung von allgemeinen Schießbedürfnissen" sondern als Verein, der SchießSPORT betreibt. Dazu gehört auch eine gewisse Ernsthaftigkeit bei der Ausübung dieser Aktivitäten. ohne das man als Ziel direkt die Olympischen Ziele ausgegeben hat. Wer es nur laut knallen hören möchte, aber nicht in der Lage ist, das Geschoss dauerhaft im Bereich der 25m-Scheibe zu halten, der mag zu den Böllerschützen gehen oder seiner Neigung woanders nachgehen. Wie schon Strindberg sagte: Es gibt viele Vereine und viele Verbände. WIR können aber darauf verzichten, denn oftmals lassen sich diese Leute bei den dann anstehenden Instandsetzungsarbeitsdiensten mal lieber nicht sehen. :(

    Ob der Schütze dann diese Fertigkeiten in einem Jahr oder auch in zwei Jahren erlernt, liegt nicht zuletzt auch an ihm selbst.

    ABER, und auch das finde ich wichtig: Dieses bekommt der Schütze VOR Aufnahme in den Verein mitgeteilt. Er kennt also die Bedingungen, die ihn erwarten und kann selbst entscheiden, ob er sich darauf einlassen möchte.