Erweiterungen/Änderungen Sportordnung 2/2018

  • Nun, man darf gespannt sein, was passiert wenn sich jemand eine Augenverletzung zuzieht und die Versicherung, die mit den Beiträgen finanziert wird, zahlen soll.

    Na ja, dieses Grab hat uns doch der DSB gegraben. Oder wie viele Fälle kennst du, bei denen es einen solchen Unfall bisher gegeben hat ? Konstruieren kann ich vieles um dann die passenden Maßnahmen zu ergreifen (die dann anderen ggf.einen (finanziellen) Vorteil verschaffen, ich erinnere an die Kartuschenproblematik. Und dass mir keiner wieder kommt, es habe ja Unfälle gegeben: Ja, aber die waren auf Material-/Produktionsfehler zurückzuführen, das ist eine ganz andere Kiste).

    Und wenn man dann auch noch direkt eine Brillenkonstruktion aus dem beruflichen Umfeld als notwendig festschreibt, ohne Rücksicht auf andere entstehende Probleme (Brillenträger), dann darf man sich hinterher nicht wundern, dass das Ärger gibt.

    Immerhin ist die Sache mit den Schutzbrillen jetzt - ich wage die die Aussage - vernünftig und umsetzbar formuliert.

    Das wird sich zeigen. Ich selbst habe eine Schießbrille mit nur einer Abdeckung am nichtzielenden Auge. Reicht die ? Wenn nicht, reicht eine große Irisblende, deren Verstellung ganz offen ist, die aber kein Glas hat ? Da ist noch reichlich Konfliktpotential, glaube es mir.

  • Für mich stellt sich an dieser Stelle auch noch eine andere Frage: WENN es sich tatsächlich um SpO-ÄNDERUNGEN handelt, inwieweit diese tatsächlich einfach so von der TK/dem Bundesausschuss Sport BESCHLOSSEN werden können. Schließlich sagt § 13 Nr. 3 der DSB-Satzung u.a.

    Zitat

    Der Gesamtvorstand ist zuständig in allen Angelegenheiten, die nicht der Delegiertenversammlung vorbehalten sind oder in die Zuständigkeit des Präsidiums fallen, insbesondere für

    b) für den Erlass und die Änderung der in § 4 Ziff. 2 genannten Ordnungen mit Ausnahme derjenigen, die Bestandteil der Satzung sind,

    Und in § 4 Ziff. 2 ist dann die SpO aufgezählt. Heißt also, zur Änderung der SpO bedarf es der Zustimmung des GV. Insofern ist die Frage, ob das AB SOFORT (24.02.2018) überhaupt so funktioniert.
    Bei reinen Rechtschreibkorrekturen mag man ja noch darüber hinweg sehen können, aber bei inhaltlichen Veränderungen (und dazu zählen auch einige NEUE Festlegungen, die es vorher so nicht gab) hab ich da so meine Probleme.
    Mal ganz davon abgesehen, dass ich von Teilnehmern der Sitzung gehört habe, die meinten, a) es wären nur die TK-Beschlüsse vorgetragen, aber nicht darüber abgestimmt worden und b) seien dieses Entscheidungen für 2019 gewesen.

    Hier scheint es also noch Klärungsbedarf zu geben.

  • Na ja, dieses Grab hat uns doch der DSB gegraben. Oder wie viele Fälle kennst du, bei denen es einen solchen Unfall bisher gegeben hat ? Konstruieren kann ich vieles um dann die passenden Maßnahmen zu ergreifen (die dann anderen ggf.einen (finanziellen) Vorteil verschaffen, ich erinnere an die Kartuschenproblematik. Und dass mir keiner wieder kommt, es habe ja Unfälle gegeben: Ja, aber die waren auf Material-/Produktionsfehler zurückzuführen, das ist eine ganz andere Kiste).

    Gut dass wir den DSB haben.

    Ich meine dass beim Besuch DSB-ferner Stände eine Schutzbrille ebenfalls obligatorisch ist?

    Und wenn man dann auch noch direkt eine Brillenkonstruktion aus dem beruflichen Umfeld als notwendig festschreibt, ohne Rücksicht auf andere entstehende Probleme (Brillenträger), dann darf man sich hinterher nicht wundern, dass das Ärger gibt.

    Was spricht dagegen, müssen wir als Schützen das Pulver wirklich neu erfinden? Die Regelung hat sich doch in Industrie und Handwerk bewährt.

    Und wenn man dann auch noch direkt eine Brillenkonstruktion aus dem beruflichen Umfeld als notwendig festschreibt, ohne Rücksicht auf andere entstehende Probleme (Brillenträger), dann darf man sich hinterher nicht wundern, dass das Ärger gibt.

    Zweifellos und deswegen ist es hat eine Übernahme einer im Beruf bewährten Regelung durchaus Sinn, da sind die Gefechte dagegen schon geführt und die Argumente berücksichtigt. In anderen Verbänden scheint das doch kein Thema mehr zu sein, auch wenn dort gelegentlich statt DIN halt MIL SPEC als Norm und oberste Qualität steht.

    Karl

  • Das wird sich zeigen. Ich selbst habe eine Schießbrille mit nur einer Abdeckung am nichtzielenden Auge. Reicht die ? Wenn nicht, reicht eine große Irisblende, deren Verstellung ganz offen ist, die aber kein Glas hat ? Da ist noch reichlich Konfliktpotential, glaube es mir.

    Laut Herrn Müller (mein Verständnis aus einem Telefonat) wird wohl ein Glas vor dem nicht zielenden Auge verlangt. Für mich persönlich kein Problem, da ich so schlecht sehe, dass ich eh ein Glas habe.

    Ich meine dass beim Besuch DSB-ferner Stände eine Schutzbrille ebenfalls obligatorisch ist?

    Bei Besuchern, keine Schutzbrille sondern "nur" eine Brille und soweit ich es richtig weiß auch nur bei den Disziplinen bei denen Stahlziele beschossen werden

    Was spricht dagegen, müssen wir als Schützen das Pulver wirklich neu erfinden? Die Regelung hat sich doch in Industrie und Handwerk bewährt.

    Die Benachteiligung von sehbehinderten Schützen? Jede weitere Fläche bricht das Licht und erschwert das Schießen.


    auch wenn dort gelegentlich statt DIN halt MIL SPEC als Norm und oberste Qualität steht.

    Quelle? Ich wüsste keine DIN bzw. MIL SPEC Vorschriften für Schützen alternativer Verbände.

    4 Mal editiert, zuletzt von AxelA (6. März 2018 um 13:20)

  • Ich bin mal wieder ganz begeistert. Lese gerade den Bericht vom DSB-Gesamtvorstand. Dort steht dann ganz unten unter "diverse Beschlüsse" u.a.: Bei den Wettbewerben Vorderlader, Zentralfeuerwaffen und den Wettbewerben 2.5.f ist ein Augenschutz von vorne und seitlich zwingend erforderlich. Die Technische Kommission empfiehlt, diese sofort umzusetzen, ab dem 1.1.2019 kommt die Sicherheitsbestimmung in die Sportordnung.

    DSB-Gesamtvorstand

    Wir hatten ja oben die Mitteilung der Württemberger, die vom DSB wohl auf Anfrage auch so bestätigt wurde, wie mir mitgeteilt wurde. Nun ist es doch eine Änderung für 2019 und nur eine EMPFEHLUNG der TK für 2018. Und der 2. Satz der Württemberger Variante "Der Sportler trägt die Verantwortung für die Art des Schutzes seiner Augen selbst."

    steht nun da gar nicht (mehr)! ???

    Ist das nun der unkorrekten redaktionellen Wiedergabe geschuldet oder gab es tatsächlich diesen Beschluss und somit eine neue Variante. Und was ist ein "Augenschutz" ?

    Ich fasse es langsam nicht mehr, dass die das nicht vernünftig auf die Rolle bekommen.

  • Ich fasse es langsam nicht mehr, dass die das nicht vernünftig auf die Rolle bekommen.

    Wach bitte auf;(. Bei sehr vielen Organisationen (Verwaltung, Politik, durch Politik kontrollierte Verbände, etc.) in unserer Gesellschaft ist das von außen als "nicht auf die Rolle bekommen" Wahrgenommene eine ganz wesentliche, systemimmanente und gewollte Eigenschaft.

    It's not a bug, it's a feature!

  • Wenn der DSB die Art (Hersteller, Marke, Modell etc.) des Augenschutz nicht dezidiert vorschreibt bleibt es natürlich dem Schützen überlassen wie er es realisiert den Schutz von Vorne und Seitlich zu gewährleisten. Und es wird sich auch noch herauskristallisieren was als Schutz noch akzeptiert wird und was nicht.

    Andreas

  • Ich bin mal wieder ganz begeistert. Lese gerade den Bericht vom DSB-Gesamtvorstand. Dort steht dann ganz unten unter "diverse Beschlüsse" u.a.: (...)
    Ich fasse es langsam nicht mehr, dass die das nicht vernünftig auf die Rolle bekommen.

    Du wirst Dich wundern, was auf dieser Gesamtvorstandssitzung NOCH alles beschlossen worden ist.

    *unheilvoll dräuende Musik*

    Carcano

  • Für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsarbeit im vorwaffenrechtlichen Alter hat es der DSB endlich geschafft, dem Lichtpunktschießen eine eigene nationale Meisterschaft zu widmen.

    Wobei der Beschluss „Der Bereich Lichtgewehr wird sich (im Bereich der 8 bis 12-Jährigen) weiterentwickeln und ausgebaut werden. Es wird eine DM Lichtgewehr geben.“, wohl unvollständig wiedergegeben wurde. Lichtpunktschießen ist sowohl mit Gewehren als auch mit Pistolen möglich.:):thumbup:


    http://www.dsb.de/aktuelles/meld…in-die-Zukunft/

  • Immer schön persönlich werden!

    Wenn das schon persönlich ist, müsstest du selbst aber durchaus manche Äußerung überdenken, oder gilt im direkten Miteinander etwas anderes als beim indirekten Kontakt.

    Das im GV eine inhaltliche Diskussion bei solchen Themen nur noch selten stattfindet, ist weder eine Neuigkeit noch ob des dort z.T. sitzenden Entscheidungsträgerklientels verwunderlich. Wenn überhaupt, dürfte die aktive Zeit dieser Entscheidungsträger schon eine gewisse Zeit zurück liegen, zumindest derjenigen im Kurzwaffenbereich, wo es die Aufgelegtdisziplinen ja noch nicht so lange gibt. ;)

    Wenn der DSB die Art (Hersteller, Marke, Modell etc.) des Augenschutz nicht dezidiert vorschreibt bleibt es natürlich dem Schützen überlassen wie er es realisiert den Schutz von Vorne und Seitlich zu gewährleisten. Und es wird sich auch noch herauskristallisieren was als Schutz noch akzeptiert wird und was nicht.

    Genau das sehe ich als den Kritikpunkt an. Die "Freiheit" der Definition endet bei der nächsten Meisterschaft, wo der KR es anders sieht als der bei der vorherigen. Das sah man selbst wohl auch so, worauf hin man versuchte, das Ganze noch ein wenig zu konkretisieren (TK-Mitteilung vom 21.11.2017), was aber wohl auch noch nicht ausreichend war und man an der Formulierung weiterhin feilte (Mitteilung des WSV, Beschluss Bundesausschuss Sport vom 24.02.2018). Ob wir nun weiter sind, wage ich zu bezweifeln.

    Ich frage mich vielmehr, auf welcher Zahlen- und Ereignisbasis diese Entscheidung überhaupt notwendig war ???

    Die sehr vorsichtigen werden nun sagen: Es gibt ja eine MÖGLICHKEIT, dass so etwas passiert. Jouw, MÖGLICH ist es, aber die Frage ist doch, wie hoch diese Wahrscheinlichkeit ist. Muss ich für 0,0002% eine solche Regelung einführen ? Dann würden mir noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten einfallen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern würden. Besser wäre es dann, Schusswaffen generell wegen ihrer Unsicherheit zu verbieten. Mir sind weiterhin keine konkreten Fälle bekannt, in denen abplatzende Teile bei den GK-Disziplinen zu einer Augenverletzung geführt hätten. Und nochmal: Es geht hier um mich selbst: Sprich, wenn ich mich an die Regel nicht halte, schädige ich mich selbst (im Gegensatz zu manch anderer Regelung, wo auch andere negativ betroffen sein könnten, z.B. bei einer platzender Kartusche. Wenn ich trotz Hinweis auf diese abstrakte Gefahr keine Brille anziehe, ist es mein Problem. Und bevor nun jemand mit Verweis auf die beruflichen Vorschriften kommt: Für mich ist es etwas anderes, ob ich etwas beruflich und sehr oft mache oder ob ich das gelegentlich privat mache. Nicht umsonst gelten die Unfallverhütungsvorschriften meist nur im beruflichen und nicht im privaten Umfeld.

    Diese ganze Betonung des "angeblichen" Sicherheitsinteresses geht mir ziemlich auf die Nerven, da in den meisten Fällen keine generellen Probleme sondern Einzelfälle dahinter stecken, die man mit einer generellen Regelung nur unzureichend "erschlagen" bekommt. Aber negativ betroffen sind dann natürlich erst einmal alle.

  • Hallo,

    ja stimmt, das ist der Knackpunkt. Aber das ist wie bei anderen Regelungen auch, z.B: "geschlossenes Schuhwerk". Was genau muss wie von welchem Material am Fuß umschlossen sein. Turnschuhe mit Netzgewebe? ist das geschlossen? Habe eben in der Google Bildersuche nach Halbschuhen ein Schuh gesehen der Rundherum perforiert ist. Ist das noch geschlossen?

    Es wäre viel einfacher man gebe eine Regelung heraus die in einem messbaren Wert mündet, z.B. keine Öffnung größer x mm erlaubt etc. Dann kann man den KR ein Hilfsmittel zur Handgeben um das schnell und reproduzierbar zu prüfen.

    Dass der DSB auf Vorfälle, die es sicher gegeben hat, reagiert finde ich OK, immerhin hat er mit seinen Regelungen auch sowas wie eine Sorgfaltspflicht. Habe selbst schon genügend Hülsen abbekommen, eigene und fremde. Schutzbrille ist da schon wichtig.

    Andreas

  • Fakten bitte und keine Polemik.

    Polemisieren ggü. dem DSB überlasse ich anderen. Die machen das hier ja auch sehr regelmäßig. Ich für meinen Teil bin sehr froh, dass wir den DSB haben und nicht etwa englische Zustände.


    Soweit es die Fakten betrifft: bisher (seit 2002) hat der DSB vorbildlich solidarisch mit allen anderen Verbänden im Schulterschluss die waffenrechtlichen Interessen des Schießsports verteidigt. Gegenüber der Politik, den Ministerien, und auch vor Gericht. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft so fortgesetzt werden wird - auch nach dem Abgang Jürgen Kohlheims.

    Carcano

  • Dann formuliere ich anderst:

    Zitat

    Du wirst Dich wundern, was auf dieser Gesamtvorstandssitzung NOCH alles beschlossen worden ist.

    was ist alles auf dieser Gesamtvorstandsitzung noch beschlossen worden über das es sich lohnt hier zu diskutieren?

  • Dass der DSB auf Vorfälle, die es sicher gegeben hat, reagiert finde ich OK, immerhin hat er mit seinen Regelungen auch sowas wie eine Sorgfaltspflicht. Habe selbst schon genügend Hülsen abbekommen, eigene und fremde. Schutzbrille ist da schon wichtig.

    Woher nimmst du die Erkenntnis, dass es die gegeben hat ? Vor allen müssen dass ja Fälle sein, bei denen tatsächlich was schlimmeres passiert (ist), denn die fliegenden Hülsen von dir sind es mit Sicherheit nicht, die gemeint sind. Zum einen haben Revolver keine fliegenden Hülsen, die könnte man also ausnehmen und zum anderen müsste man dann die .22 lfb mit rein nehmen, denn da fliegen auch Hülsen.

    Soweit es die Fakten betrifft: bisher (seit 2002) hat der DSB vorbildlich solidarisch mit allen anderen Verbänden im Schulterschluss die waffenrechtlichen Interessen des Schießsports verteidigt. Gegenüber der Politik, den Ministerien, und auch vor Gericht. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft so fortgesetzt werden wird - auch nach dem Abgang Jürgen Kohlheims.

    Da stimme ich dir zu. Aber das sollte uns und vor allem den DSB ja nicht daran hindern, besser zu werden, vor allem bei bestimmten Personen. :)

  • Woher nimmst du die Erkenntnis, dass es die gegeben hat ? Vor allen müssen dass ja Fälle sein, bei denen tatsächlich was schlimmeres passiert (ist), denn die fliegenden Hülsen von dir sind es mit Sicherheit nicht, die gemeint sind. Zum einen haben Revolver keine fliegenden Hülsen, die könnte man also ausnehmen und zum anderen müsste man dann die .22 lfb mit rein nehmen, denn da fliegen auch Hülsen.

    Da stimme ich dir zu. Aber das sollte uns und vor allem den DSB ja nicht daran hindern, besser zu werden, vor allem bei bestimmten Personen. :)

    Es gab eine Fall bei dem die Versicherung zahlen musste und jetzt will man verhindern, dass die Versicherungsprämie steigt.