Hallo und mal eine Frage wegen Schützenverein und WBK

  • Hallo,ich lese schon ne weile in eurem Forum und wollte nun doch mal etwas fragen.

    Ich habe am Schießport schon seit meiner Bundeswehrzeit freude gehabt und habe über die Reservistenarbeit schon sehr oft an Wettkämpgen im In- und Ausland teilgenommen was immer viel Spaß gemacht hat.

    Ich hatte eigentlich vor dieses Jahr in einen Schützenverein zu gehen nur leider kam mir ein kleiner großer Schicksalschlag nun zugegegen.

    Dank meiner Ex-Frau bin ich nun Vorbestraft mit 1 Jahr und 8 Monaten wegen Betruges.Ja ich weis wieso wegen ihr und und und.Ich sag wie es ist,ich konnte nicht nachweisen das nicht ich die Bestellungen gemacht habe und die Staatsanwaltschaft bot mir eben den Diel an das alles auf mich zu nehmen dafür bekomme ich Bewährung.Dazu kam das mir meine Ex-Frau eben auch drohte wegen den Kindern.

    Nun ist das Kind eben in den Brunnen gefallen und ich muss damit zurecht kommen.

    Das ich erst mal keine WBK oder gar den Waffenschein beantragen kann ist mir klar.Wenn ich es richtig gelesen habe ist mir die WBK für die nächsten 10 Jahre erstmal generell verwährt,oder?

    (Ich bin 35,Ehrenamtlich in der Feuerwehr und von Beruf im Rettungsdienst tätig.Falls das eine Rolle bei der Beurteilung spielt dann)

    Was ich aber gerne mal wissen würde,ist denn somit jetzt auch das schießen generell bis in 10 Jahren erledigt oder ist das irrelevant für Vereinsinternes Schießen mit den Waffen des Vereins oder mit den Waffen von anderen Mitgliedern?

    Danke svchon mal im Vorraus...

    LG

  • Snoopy,

    grundsätzlich kannst Du Mitglied in einem Verein werden und auch mit WBK-pflichtigen Vereinswaffen schießen.

    Es gibt allerdings auch Vereine/Verbände die ein Führungszeugnis verlangen da kann es Probleme geben, ungefragt musst Du allerdings nichts offenbaren.

    Am Ende kannst Du dich noch mit LP/LG anfreunden, da steht dann einer eigenen Waffe nichts entgegen und preiswerter ist es auch noch.

    Karl

  • @Karl

    Luftgewehr besitze ich bereits weil ich finde man damit das Ziehlen sehr gut üben kann.

    Also ist es so das ich prinzipiel in einen Verein könnte und auch dort mit den Vereinswaffen schießen dürfte.

    Ich mach da keinen Hehl daraus,wenn ich wegen der Vorstrafe gefragt werde dann sage ich es wie es ist,so wie hier auch.Es ist ja nicht so das ich etwas "schlimmes" wie Mord,Totschlag,Drogen oder Menschenhandel gemacht habe...im gegenteil...ich hab eigentlich nichts gemacht konnte es nur halt nicht beweisen und habe dann eben um nicht meine Arbeit zuverlieren den Deal gemacht.Auch weil ich meine Kinder weiter sehen eill.



  • Ich musste bei meinem Verein bisher kein Führungszeugnis abliefern. Und Vereinswaffen darf ich schießen, seitdem ich die "internen Anforderungen" erfüllt habe (dabei geht es um Sachkunde, um vernünftiges Verhalten und Schießergebnisse)


    Geh doch einfach mal in einen Verein in deiner Nähe, und rede mit den Leuten. Da geht bestimmt was.
    Es gibt natürlich immer solche und solche, aber die Schützen die ich kenne machen sich viel größere Sorgen, wenn einer auf dem Stand nicht einwandfrei mit der Waffe hantiert. Ob einer wegen Betruges verurteilt wurde, ist da viel weniger ein Thema.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass jemand dem Verein eine Waffe schenkt, und die dann bevorzugt benutzen kann...

    Einfach mal hingehen und fragen.

    Die Schießen, aber die Beißen nicht !


  • du kannst nicht verlieren, frag den Sachbearbeiter deiner Waffenverwaltungsbehörde wie er das einschätzt.

    Das Schießen im Verein kann dir (ausser der verein selbst) keiner nehmen.

    mfsg daniel

  • du kannst nicht verlieren, frag den Sachbearbeiter deiner Waffenverwaltungsbehörde wie er das einschätzt.

    Da solltest Du keine unerfüllbaren Erwartungen wecken.

    Die Grenze liegt bei 60 Tagessätzen hier geht es um ein Jahr und 8 Monate, man sollte die Möglichkeiten und den guten Willen nicht überstrapazieren. Erstmal einige Jahre gute Führung und guten Willen (Alimente zahlen) hilft eher.

  • frag den Sachbearbeiter deiner Waffenverwaltungsbehörde wie er das einschätzt.

    Man kann's auch lassen und muss die Behörde nicht unnötig belästigen. Unzuverlässig ist er für 10 Jahre ab Rechtskraft der Verurteilung, absolute Frist (keine Regelannahme).
    Wenn kein Waffenverbot verhängt wurde (er schreibt es nicht und der knappe Sachverhalt bietet daür auch keine Angaben), kann er ohne Probleme schießen. Dem Verein würde ich die Vorgeschichte ganz bestimmt *nicht* sofort auf die Nase binden, sondern erst, wenn man ihn dort etwas besser kennt und schätzt. Aber das kann jeder halten wie er will.

  • Mir geht es ja nicht darum eine WBK jetzt oder später zu beantragen.Ich habe Jahre lang mit Waffen geschossen die nicht mit gehörten.;)

    Mir gehts nur darum ob ich denn trotzdem die möglichkeit hab in einem Schützenverein weiter diesen Sport zu treiben eben dann mit den Waffen des Vereins oder anderer Mitglieder.

    Ein Waffenverbot habe ich nicht,jedenfalls wüsste ich nicht davon.Wie gesagt wurde ich wegen Betruges verurteilt und nicht wegen Waffenmissbrauchs oder dergleichen.

    Ich bin eben jemand der mit offenen Karten spielt statt das dann sowas hinterher irgendwie zu Tage kommt.Finde das wäre doch blöder als wenn man von Anfang an ehrlich ist.