Hallo,ich lese schon ne weile in eurem Forum und wollte nun doch mal etwas fragen.
Ich habe am Schießport schon seit meiner Bundeswehrzeit freude gehabt und habe über die Reservistenarbeit schon sehr oft an Wettkämpgen im In- und Ausland teilgenommen was immer viel Spaß gemacht hat.
Ich hatte eigentlich vor dieses Jahr in einen Schützenverein zu gehen nur leider kam mir ein kleiner großer Schicksalschlag nun zugegegen.
Dank meiner Ex-Frau bin ich nun Vorbestraft mit 1 Jahr und 8 Monaten wegen Betruges.Ja ich weis wieso wegen ihr und und und.Ich sag wie es ist,ich konnte nicht nachweisen das nicht ich die Bestellungen gemacht habe und die Staatsanwaltschaft bot mir eben den Diel an das alles auf mich zu nehmen dafür bekomme ich Bewährung.Dazu kam das mir meine Ex-Frau eben auch drohte wegen den Kindern.
Nun ist das Kind eben in den Brunnen gefallen und ich muss damit zurecht kommen.
Das ich erst mal keine WBK oder gar den Waffenschein beantragen kann ist mir klar.Wenn ich es richtig gelesen habe ist mir die WBK für die nächsten 10 Jahre erstmal generell verwährt,oder?
(Ich bin 35,Ehrenamtlich in der Feuerwehr und von Beruf im Rettungsdienst tätig.Falls das eine Rolle bei der Beurteilung spielt dann)
Was ich aber gerne mal wissen würde,ist denn somit jetzt auch das schießen generell bis in 10 Jahren erledigt oder ist das irrelevant für Vereinsinternes Schießen mit den Waffen des Vereins oder mit den Waffen von anderen Mitgliedern?
Danke svchon mal im Vorraus...
LG