abgelaufene Pressluftkartuschen - Risiken, Weiterbenutzung etc.

  • Wer Kartuschen bewusst über das ausgewiesene Nutzungsdatum hinaus nutzt handelt nicht nur fahrlässig, sondern grob fahrlässig.

    Wer grob fahrlässig Mitmenschen im Schadenfall verletzt, begeht eine Straftat.

    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • meine kartuschen haben ein herstellungsdatum , kein ablaufdatum.

    weder die kartusche noch das handbuch spricht von einem ablaufdatum.

    und wie lösen das andere länder?

    Ich warte auf das Jahr 2096, dann sind sie wieder 10 Jahre "würdig":-)

    mfsg daniel

  • Es ist kein Gesetz. Es ist eine internationale Wettkampfregel aus den ISSF Statuten. Sie dient der allgemeinen Sicherheit. Es ist eine Vernunftsregel um zu Zeigen, dass Sicherheit vorranging behandelt wird.

    Eigentlich greifen die Regeln erst bei Wettkämpfen die unter Aufsicht des ISSF durchgeführt werden oder wenn sie von einem nationalen Verband angenommen werden. Ansonsten gelten die Statuten des Vereins.
    Geht aber eine Kartusche hops und es kommt zum Gerichtsfall, dann gelten die Gesetze des Landes in dem der Unfall stattgefunden hat.

  • Mir ist da gerade eine Idee gekommen ;

    Wenn man sich nicht über kartuschen und den verbundenen Kram aufregen will oder sich ärgern will kauft man sich eine Diana 100 oder eine feinwerkbau 603 und zimmert die in den Alu Schaft. Also nichts mehr mit kartuschen....

    Aber mal im ernst macht alle was ihr wollt, lebt nur damit was passieren kann.

    Ich bestreite ja auch nicht, dass co2 kartuschen 20 Jahre können, aber nur mit entsprechender Pflege und Wartung.

    Grüße

  • Meiner Meinung nach hat der Verein, Standbetreiber, Veranstalter usw. das Hausrecht und sollte für maximal mögliche Sicherheit sorgen. Es ist im Sinne des Wohles aller Schützen dass es zu keinem Zwischenfall kommt. Ob die zehn Jahre Haltedauer nun gerechtfertigt sind oder nicht ist eine andere Sache.

    Es sollte jeder Schütze dafür sorgen, dass sein Verein und vor allem die Vereinskollegen keinen Schaden erleiden.

    Gerechnet auf die 10 Jahre halten sich auch die Kosten auch im Rahmen....

    Viele Grüße

    Chris

    Walther LG 300 Alutec
    Feinwerkbau P8X

  • meine kartuschen haben ein herstellungsdatum , kein ablaufdatum.

    weder die kartusche noch das handbuch spricht von einem ablaufdatum.

    und wie lösen das andere länder?

    Ich warte auf das Jahr 2096, dann sind sie wieder 10 Jahre "würdig":-)

    mfsg daniel

    Hallo Daniel,

    dieses (FWB) oder Ähnliches legt heute JEDER Hersteller von Druckluftwaffen seinen Produkten bei.

  • zitat aus fwb artikel:

    Die Pressluftbehälter von FEINWERKBAU fallen unter die Druckbehälterverordnung

    --> schlicht gelogen, diese kleinbehälter sind eben explizit ausgenommen.

    Dazu verwende ich CO2 behälter, in einer Walther pistole

    mfsg daniel

  • Schlimmer wie bei den Tauchern

    Noch schlimmer ist, dass das Thema gefühlt 1Mio mal mit denselben immer wiederkehrenden Argumenten durchgekaut worden ist. Das Sommerloch zieht sich dieses Jahr bis in den November.

  • Es ist kein Gesetz. Es ist eine internationale Wettkampfregel aus den ISSF Statuten. Sie dient der allgemeinen Sicherheit. Es ist eine Vernunftsregel um zu Zeigen, dass Sicherheit vorranging behandelt wird.

    Ja, der Gesetzgeber sieht da keinen wirklichen Handlungsbedarf. Und vorrangig geht es darum, dass die Hersteller zusätzlichen Umsatz generieren.

  • Zumindest scheint es so, dass auch hier einige zu der Einsicht gelangt sind, das die Kartuschen einem Verschleiß unterliegen und nicht für einen Dauergebrauch geschaffen sind.

    Karl

  • vorrangig geht es darum, dass die Hersteller zusätzlichen Umsatz generieren

    Das wird nicht der vorrangige Grund sein.

    Die von den meisten Herstellern für Druckluftwaffenkartuschen vorgegebenen 10 Jahre Gebrauchsdauer sind ein Kompromiss, so dass einerseits Leistungsschützen deren Kartuschen rechnerisch nach 5 Jahren an ihrer Grenze sind und andererseits die seltener genutzten Kartuschen von Gelegenheitsschützen, die rechnerisch erst nach 25 Jahre ersetzt werden sollten einen hilfreichen mittleren Wert zur Nutzungsdauer besitzen.

    Eine Alukartusche hält nach Einschätzung der Hersteller circa 1000 Füllvorgänge sicher aus.

    In 10 Jahren sind das dann etwa 2 Füllungen (und anschließendes Leerschießen) pro Woche.

    Verantwortungsvoll wird also gehandelt wenn man die Erfahrungen der Hersteller und die eigene Nutzungsintensität beachtet.

    Wenn wie bei Vereinskartuschen keine genauen Aussagen zum Nutzungsverhalten getroffen werden können, sollten sinnvollerweise die Angaben der Hersteller auf der Kartusche zum Nutzungszeitraum beachtet werden.

    Gesetzlich verpflichtende Vorschriften zur Überwachung der hier besprochenen kleinen Druckbehälter existieren in Deutschland auch meines Wissens nicht.

    Eine wiederkehrende Sichtprüfung und Beurteilung kann natürlich trotzdem sinnvollerweise erfolgen und hat im gewerblichen Bereich auch durch geschulte Personen zu erfolgen.

    Sieht das Teil ausgenudelt aus oder hat das Ding im schlimmsten Fall eine Delle oder anderes muss sie auch vor Ablauf von 10 Jahren sicher ausgesondert werden.

    Ich finde es wesentlich hilfreicher die Nutzer dahingehend zu sensibilisieren, auf den sicheren Umgang und das Nutzungsverhalten zu achten als nur vorrangig auf das eingeprägte "Ablaufdatum" hinzuweisen.

  • Es ist kein Gesetz. Es ist eine internationale Wettkampfregel aus den ISSF Statuten.

    ....
    Geht aber eine Kartusche hops und es kommt zum Gerichtsfall, dann gelten die Gesetze des Landes in dem der Unfall stattgefunden hat.

    So muss man das wohl sehen. Eine genauere Betrachtung der Mithaftung durch Verschulden wird wohl IMMER geprüft werden und inwieweit bei der vorliegenden Gemengelage eine solche bejaht oder verneint wird, hängt wohl, wie meist in Deutschland, eher vom jeweiligen Richter als von den beigelegten Papieren ab (interessant finde ich ja diese Formulierung: "Somit sollten alle heute im Gebrauch befindlichen FEINWERKBAU Pressluftbehälter ein Herstellungsdatum aufweisen, sonst sind sie älter als 10 Jahre und damit nicht mehr zu verwenden." Wenn ich einen Behälter von vor 1996 hätte, dem ein solches Papier nicht beigelegt war, weil es die 10-Jahres-Regel noch nicht gab, müsste mich die heutige Regelung kaum kümmern, Außer es gab einen Rückruf ALLER älteren Behälter, den es aber meines Wissens nicht gab. Die waren alle Chargenbezogen, weil eben die Unfälle meines Wissens auf CHARGENPROBLEME und nicht auf generelle Probleme zurückzuführen waren.)

    Sie dient der allgemeinen Sicherheit. Es ist eine Vernunftsregel um zu Zeigen, dass Sicherheit vorranging behandelt wird.

    Genau !!! Und deshalb schießen die Pistolenschützen nicht nur mit geschlossenem Schuhwerk sondern nutzen in Zukunft statt einer Schießbrille ein "Schutzbrillenmonstrum" bei jeglichem Schießen bei Kalibern über .22 lr. Nach offizieller Definition reicht derzeit eine normale Schießbrille oder Brille mit Seitenblenden nicht aus (es mangelt wohl an dem Schutz des "gesamten Auges", wie man hört, aber man prüft wohl derzeit noch, NACHDEM es nun mit der Pflichtverwendung ab 2018 großer Aufreger wurde). Ich frage mich, wer MICH eigentlich vor solch regelwütigen und ahnungslosen Funktionären schützt, die permanent meinen, der Sicherheit (und dann damit dem Schützen und zufälligerweise oftmals so ganz nebenbei auch der passenden Industrie) was Gutes tun zu müssen. :(

  • Zumindest scheint es so, dass auch hier einige zu der Einsicht gelangt sind, das die Kartuschen einem Verschleiß unterliegen und nicht für einen Dauergebrauch geschaffen sind.

    Verschleiß war bisher gar nicht der Grund für Probleme. Alle bisherigen Vorfälle lassen sich entweder auf einen Produktionsfehler beim Hersteller oder nicht bestimmungsgemäßem Umgang zurückführen. Durch die Begrenzung der Nutzungsdauer auf 10 Jahre verringern sich nun bei den Herstellern natürlich die QS Aufwände (Kosten) und es generiert einen kontinuierlichen Umsatz. Was mich an diesem Thema so anrisst, ist dass es unter den Sportschützen noch Personen gibt, die diese Verarschung durch die Hersteller und gewisse Funktionären, auch noch bejubeln. Aber manchen gefällt es ja auch bei der Domina.

    Leute lasst euch doch nicht immer von euren Vorturnern so verarschen.

    3 Mal editiert, zuletzt von AxelA (30. November 2017 um 12:09)

  • Dass der ein oder andere Funktionär als Schütze nicht zu gebrauchen ist liegt leider auf der Hand,..... dass diese unbrauchbaren Schützen dann auch noch ein Regelwerk entwerfen, das an einigen Stellen sinnlos ist, veraltet oder falsch, ist natürlich ein Trauerspiel aber wir Schütze die wissen wo es lang geht und wie es funktioniert wollen ja mit dem Funktionärsvolk nix zu tun haben. Zumal es zeitweilig ganz schön in Arbeit ausarten kann ein derartiges Amt zu bekleiden.

    ZUgegebenermaßen kenne ich mich (bewusst) nicht mit allen Schützendisziplinen aus. Da beschränke ich mich lieber auf die Disziplinen die ich selber beherrsche und technisch verstehe als dass ich auch noch z.B. im GK Bereich mitmische. Mit meiner Vereinsarbeit und Fernjob artet das schon so in reichlich Arbeit aus.

    Dennoch gibt es durchaus die ein oder andere Regel wie diese Kartuschenklamotte die nüchtern und für sich betrachtet Sinn machen.

    Ob ein Hersteller es sich leisten kann bei 10 Jahren oder ohne Beschränkung den QS Aufwand herunterfahren kann wage ich zu bezweifeln, zumal er sein Prozedere je nach QM System eh selbst fest legen kann. So lange er eine "Wirksamkeit" seiner Maßnahmen "nachweist" gilt sein System als anerkannt. Ob er die Wandstärke dicker macht oder gar dünner ist dann ihm überlassen. Er zeichnet das Produkt als CE Konform ab und ist somit drin im Boot.

    Im übrigen wurde auch schon früher der Verschleiss der Materialien erwähnt. Allerdings hatten sich die Betonköpfe der jeweiligen Fraktion derart verrannt bloß keine andere Meinung an die Oberfläche kommen zu lassen dass wohl niemand über den physikalischen Ablauf nachgedacht hat, und was dieser im Material bewirkt.

    Einen Luftballon kann ich nicht unbegrenzt oft aufblasen, auch wenn er mit sehr wenig Druck beaufschlagt wird. Genau so verhält es sich mit Kartuschen. Gerade Aluminium verändert seine Kristalline Struktur.

    Bei Druckkörpern ist es halt so, dass die Hersteller gern noch nen mm drauf legen um eine sinnvolle Mindestnutzungsdauer zu erreichen und Schäden zu vermeiden. Daher kommen nur die wirklichen Fertigungsfehler oder Materialfehler ans Tageslicht.

    Jetzt überlegt aber mal.... ein Kartuschenhersteller gibt wenigstens 10 Jahre Nutzungsdauer frei und wird möglicherweise in die Haftung genommen.

    Ein Autohersteller baut einen Scheiss Motor,... gibt 5 Jahre Garantie und sagt sich,.... na ja,... 250000 km hält der Schrott........und die paar die mehr in 5 Jahren fahren........

    Dann bekommst Du einen dieser günstig angebotenen gerade 5 jahre alten Wagen,.... plöpp..... Motorschaden mit 8000 - 12000 Euro,..... und hast grad mal 6000 bezahlt.

    Wer hat Dich mehr verarscht...?? Der Autohersteller ?? Oder der Kartuschenhersteller...??

    Es mag für den einen nach Geldhascherei, Umsatzsicherstellung oder was auch immer aussehen,.......und warum..?? Weil wir eine teure neuwaffe kaufen und nach 10 Jahren noch mal neue Druckkörper nachordern sollen.......was uns aber vorher angekündigt wurde !!

    Der Autohersteller lächelt nur und sagt Dir,.... den Wagen können sie unbesehen kaufen,...der ist auf Herz und Nieren getestet. Nur das Ergebnis teilt er Dir nicht mit.

    Es gibt natürlich auch Kartuschenhersteller (wie Walther) die das ganze Umgehen indem sie die Ventilgewinde aus so weichem Materil fertigen dass man gar keine 10 Jahre Nutzungsdauer hat. Die LP 400 taucht sowohl im Forum als auch im privaten Bereich immer wieder mit genau diesem Defekt auf. Ein Kollege hat eine LP 400 aus 2014 und darf jetzt 200 Euro für eine komplettüberholung bezahlen. Gewindeschaden, Ventilschäden im Druckminderer und am Schlagstück, und jede Menge überzogener Kleinkrams......Dinge von denen ich bei der LP 10 noch nie was gehört habe. Und wenn er sie zurück hat wird er immer noch nix damit treffen. Mit seiner Ersatzwaffe (LP 1) schiesst er besser als mit seiner Neuwaffe.....

  • mhhh mal aus Neugier.. 44er Magnum erzeugt bis zu 2800 Bar Gasdruck.

    Gibts da auch ne Mindeshaltbarkeitsdauer der belasteten Bauteile?