LP Scheibe hochkant in den Scheibenhalter erlaubt?

  • Bei den Kreismeisterschaften gab es wilde Diskussionen ob eine LP Scheibe hochkant in den Scheibenhalter darf. Der Schütze meinte es würde keine Vorschrift dafür in der DSB-Sportordnung geben? Ich habe auch nichts gefunden, ist es wirklich egal?

    Wer weiss mehr?

    Danke im voraus;)

    Thomas

  • 45° verdreht mit einer Ecke nach oben?

    mit fällt da nur ein: "das scheibenbild zeigt zum Schützen."

    ansonsten zieht immer noch die Schiene: der Fairness halber , so wie alle anderen.

    mfsg daniel

  • Hallo, ich habe gerade mit meinem Mann gesprochen. Er sagt, wenn es nicht in der Sportordnung geregelt ist, dann darf er das. Mir ist so was auch noch nicht aufgefallen bei Wettbewerben. Da die meisten Schützen die Scheibe gerade rein tun. Nur wenn er das immer so macht, und wenn er dann mal Elektronik schießt, wird er sich umstellen müssen von Optik her.

    Gruß Jollynchen

    Gruß Jollynchen

  • Bei uns wird zumindest immer darauf Hingewiesen wie man die Scheiben in den Halter basteln muss.

    Müsste man aber nochmal genau nachgucken ob da was in der Sportordnung steht, aber wo kein Kläger da kein Richter....

    Gruß Ritter

  • Um jeweils 90° gedreht ist es doch immer das gleiche Scheibenbild! Also egal!

    (Machen wir im Training auch gern, daß wir zwei beschossene Scheiben hintereinander stecken und eine so verdrehen, daß kein Loch mehr sichtbar ist.)

    Als Raute geht eigentlich nicht, weil zumindest bei unseren Zuganlagen die Führung/Befestigung nicht gewährleistet und auch das Zentrum der Scheibe dann zu hoch wäre.

    Das steht wohl deshalb nicht in der Sportordnung, weil auf so eine dämliche Idee einfach noch niemand gekommen ist.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Früher als man im Luftgewehr noch Einzelscheiben hatte (lang, lang ist's her) war das gang und gäbe.

    Natürlich kann es dazu heutzutage einen Vermerk in der Sportordnung geben. Mir ist allerdings auch nichts bekannt.

  • nach dem, welche spezis ich hier erlebe, halte ich nichts mehr für einen scherz.

    das Eck nach oben ist für LG dort schlicht notwendig, wo der haltedraht für LP ausgelegt, und nicht verschoben werden kann.

    LG einzelscheiben 14x14

    LP einzelscheiben 17x17

    mfsg daniel

  • Hallo,

    schon richtig das mit der Scheibenmitte, aber das ist doch etwas was der Anlagenbetreiber gewährleisten muss und nicht der Schütze.

    Angenommen die Anlage ist so aufgestellt dass die gemessene Scheibenmitte bei Normalnutzung an der Grenze ist, dann wäre mit einer verschobenen oder gedrehten Scheibe die Toleranz überschritten. Deshalb ist es von Seiten der Sportordnung total egal wie der Schütze die Scheibe einsteckt, bzw. in welcher Höhe.

    Viele haben beim LG-Schießen ihren eigenen Streifenhalter dabei. Wie hoch/breit der ist und in welcher Höhe der Streifen angeordnet ist spielt auch keine Rolle.

    Gruß Andreas

  • schon richtig das mit der Scheibenmitte, aber das ist doch etwas was der Anlagenbetreiber gewährleisten muss und nicht der Schütze.

    Woran machst Du das jetzt fest? Aber auch nur, weil der Anlagenbetreiber der Einzige ist, der das normalerweise beeinflussen kann. Explizit für Anlagenbetreiber ist der Punkt nicht beschrieben.

    Gar nicht so viel weiter in der SpO steht ja dieser Punkt hier "Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes benutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden." Auf den wird gerne zurückgegriffen wenn die Schützen meinen, zur Verbesserung der Haftung den Boden oder die Schuhe mit Cola, Haarspray oder anderen Flüssigkeiten aufzupimpen. Da wird auch nicht nur der Anlagenbetreiber mit angesprochen.

    Ob die Punkte jetzt für diese Art der Einsprüche/Verstöße gedacht sind, sei mal dahingestellt. Es braucht sich aber keiner wundern wenn er mit diesen Punkten deswegen zur Rechenschaft gezogen wird, diese Regelns sind wie passen dafür gemacht.

    Pistolenschütze Paul Pythagoras hat mich aber gerade drauf gebracht, um es mal auf die Spitze zu treiben, dass das Hochkanntstellen der Scheibe alleine nicht ausreicht um aus der Toleranz herauszukommen :saint:

    Mir wurde auch schon mal in Hinblick auf diverse Markierungen auf Scheibe/Scheibenhalter gesagt, dass die Scheibe/das Scheibenbild so auszusehen hätte wie im Anhang von Teil 0 der SpO und das wäre ein Scheibenbild 17x17 mit waagerechten und senkrechten Kannten.

    Warum stell´ ich so ne Scheibe überhaupt auf den Kopf, wäre für mich die Frage. Wenn es nur wegen labilen Befestigung auf dem Schlitten ist, dann kann doch die Aufsicht vorher drauf aufmerksam gemacht werden, bevor der gemeine DSB-Schütze sich der Eigendynamik hingibt. Es muss ja aber auch genügend Gründe geben, damit das Regelwerk noch komplizierter wird.

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Jetzt weiß ich aber auch wie solche Regeln zustande kommen :D

  • An sich ist es vollkommen Wumpe, wie sich der Schütze die Scheibe hinsteckt.

    Durch diese Extravaganz erlangt er keinen Vorteil.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Woran machst Du das jetzt fest?

    Das ist so. Der Anlagenbetreiber bzw. Ausrichter ist für den Ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich. Das wird auch nicht extra von Kampfrichterseite vor einem Wettkampf überprüft. Es darf auch nur auf von behörlicher Seite freigegebenen Schießständen geschossen werden, und bei der Schießstandsabnahme werden Distanzen überprüft.

    Was soll das ganze jetzt mit dem Schützenstand zu tun haben? dieser stellt ja nur die Fläche dar die der Schütze während des Wettkampfes einnehmen kann.

    Wie die Scheiben aussehen bzw. welche Dimensionen diese haben, hat nichts damit zu tun wie sie im Scheibenhalter stecken können.

    Gruß Andreas

  • Das ist so. Der Anlagenbetreiber bzw. Ausrichter ist für den Ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich.

    Der Schütze hat die Anlage aber auch in diesem ordnungsgemäßen Zustand zu belassen, die Regel ist Bestandteil der SpO und gleich zu Beginn dieser steht damit auch das Totschlagargument in solchem Fall, "Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen."

    "Das ist so" ist eins der Argumente, die ich als Schütze nicht akzeptiere und es daher auch von keinem Schützen erwarte es zu akzeptieren. Daher würde es von mir auch keiner zu hören kriegen. ;)

  • Das ist so weil es so in den Schießstandrichtlinien steht!

    Ob du das Akzeptierst oder nicht ist für dich als Schütze total egal, als Schießstättenbetreiber aber bei weitem nicht.

    Andreas

  • OK, dann kannst Du mir als Kampfrichter mit DM-Erfahrung sicherlich auch noch sagen welche weiteren Passagen aus der Sportordnung neben 0.3.1 für Schützen nicht gelten.

    Ich möchte mal den Kampfrichter sehen, der den Betreiber verwarnt weil ein Schütze ein Podest aufbaut, um seinen Nullpunkt nach oben zu verlagern. Als Schütze wäre es nach Deinen Regeln ja total egal, gelten ja nicht für sie.

    Wie schon geschrieben, es gibt genug Beispiele aus der Praxis in denen Schützen mit den Regeln 0.3.x konfrontiert wurden und nicht der Betreiber.

    Da ich mich aber auch frage, warum Schützen überhaupt die Scheiben auf die Spitze treiben belasse ich es jetzt bei "nicht aufregen, nur wundern".