• Hallo,

    habe eine ältere 208S und möchte eine neue (oder gebrauchte) Spopi KK kaufen.

    Wie mach ich das mit dem Bedürfnis? die alte verkaufen, und die neue Beantragen mit Bedürfnisnachweis?

    Ist ja eigentlich nur ein "Tausch"

    Gruß Andreas

  • Normal brauchst Du wie jeder andere auch den üblichen Bedürfnisnachweis, ob ein einfacher "Tausch" möglich ist kann Dir nur Dein zuständiger Sachbearbeiter sagen, ein Anspruch darauf besteht nicht.

    Karl

  • ob ein einfacher "Tausch" möglich ist kann Dir nur Dein zuständiger Sachbearbeiter sagen, ein Anspruch darauf besteht nicht

    So ist es. Mit persönlicher Vorsprache kann man da denke ich aber mehr Punkte sammeln als nur anzurufen etc.

    Die eine Sachbearbeiterin wird einer solchen Bitte folgen, Dir auferlegen dass Du die vorhandene Waffe verkaufst und nach dem Verkauf direkt nach dem Austragen der alten Waffe einen neuen Voreintrag in Deine WBK vornehmen ohne eine Bedürfnisbestätigung des Verbandes von Dir zu fordern.

    Der andere Sachbearbeiter besteht auf einem neuen Bedürfnisnachweis des Verbands und überträgt einen Teil der Verantwortung verständlicher- und zulässigerweise an den Verband.

    Ich denke aber im einen wie im anderen Fall musst Du glaubhaft nachweisen, dass Du aktiver Sportschütze bist. Entweder beim Amt, bei dem z.B. ein Schießbuch eigentlich nichts zu suchen hat, oder beim Verband.

    Was gute Aussichten auf Erfolg hat, dass Du Dir das Prozedere mit dem Verband sparen kannst, ist, wenn eventuell gerade sowieso von seiten des Amts überprüft wurde, dass Du dem Schießsport noch aktiv nachgehst (z.B. 3 Jahre nach Erstbeantragung einer WBK als Sportschütze) oder warum auch immer sowieso bekannt ist, dass Du aktiv als Sportschütze unterwegs bist.

    Vielleicht kannst Du aber auch die alte Waffe behalten und erhälst ein Bedürfnis für eine zusätzliche kalibergleiche Waffe, weil Du Wettkämpfe schießt. Dann führt aber kein Weg um den Bedürfnisantrag beim Verband vorbei.

    Stichwort für den "Tausch" ist Ersatzbeschaffung. Ich bin bei meinem Amt nicht drumherumgekommen, ein neues Bedürfnis vom Verband beizubringen, aber da es sich um eine abgesprochene Ersatzbeschaffung/Austausch für eine vorhandene Waffe handelte, war der Austausch unschädlich für das Erwerbsstreckungsgebot - es waren also innerhalb eines halben Jahres 3 neu in die WBK eingetragene Waffen möglich.

  • Ist ja eigentlich nur ein "Tausch"

    Wie schon Karl und Strindberg ausführten:

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf "Waffentausch" und "Ersatzbeschaffung". Auch keiner auf Befreiung vom Erwerbsstreckungsgebot.

    Wenn dir dein SB irgendwas "so" gewährt, freue dich.

    Der normale Weg ist: Bedürfnis vom (Landes-)Verband (gemäß dessen Befürwortungsrichtlinie), Voreintrag in Grüner WBK, Kauf, Stempel vom Amt.

    Auch noch abhängig, ob innerhalb oder außerhalb des "normalen" Sprtschützenkontingentes.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)